

transparent+demokratisch+kritisch+kollegial
Diese Pressemitteilung verfehlt es, die Mitglieder umfassend und überzeugend zu informieren. Sie wirkt defensiv, vermeidet klare Aussagen und bleibt in entscheidenden Punkten unverbindlich. Besonders die fehlende Unterschrift verstärkt den Eindruck, dass die Verantwortlichen nicht vollständig hinter der Mitteilung stehen. Um das Vertrauen der Mitglieder zu sichern, sollte das Versorgungswerk in Zukunft transparenter und verbindlicher kommunizieren und persönliche Verantwortlichkeit stärker in den Vordergrund stellen. H.D.-dH
oder … gerät da was ins Rutschen?
(…)Was aber völlig fehl am Platz ist, ist die Intransparenz, mit der einige Verantwortliche meinen vorgehen zu dürfen. Wer seine eigenen Mitglieder mit oberflächlichen Infoblättchen abspeisen und ihnen das komplette Zahlenwerk vorenthalten will, der muss sich über Verunsicherung und Panik in den eigenen Reihen und permanente Angriffe von außen nicht wundern. Zuletzt sah sich die Europäische Zentralbank (EZB) sogar genötigt, Versorgungswerke vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, weil die sich weigerten, die gesetzlich vorgeschrieben statistische Daten zu liefern.
Versorgungswerke sind trotz Versicherungsmathematik und Finanzarithmetik keine Raketenwissenschaft, von der der simple Beitragszahler lieber verschont bleiben soll. Wer mit der Altersvorsorge seiner Mitglieder hantiert oder vielleicht gelegentlich auch spekuliert, der sollte dafür erhobenen Hauptes gerade stehen und Fragen beantworten. Denn es sind immer noch die Gelder der Anderen.(…)
„Gelingt es dem Unternehmen nicht rasch, seine Probleme zu lösen, ist es am Ende.“
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/versicherung-bafin-element-haftpflichtkasse-li.3171845
Richtigstellung der Berichte auf den Internetseiten der IUZB und des VZB zur Vertreterversammlung vom 30.11.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Verwunderung habe ich die Darstellungen in den Berichten zur Vertreterversammlung des Versorgungswerks vom 30.11.2024 zur Kenntnis genommen. Diese Berichte enthalten sachliche Fehler und verzerren die tatsächlichen Ereignisse. Die aufgeführten Behauptungen entsprechen nicht der Realität und stellen meine Handlungen sowie Intentionen in einem unzutreffenden Licht dar.
Entgegen der Darstellungen im Bericht habe ich zu keinem Zeitpunkt die grundsätzliche Sitzverteilung für die Kammerbereiche Brandenburg (drei Sitze) und Bremen (ein Sitz) infrage gestellt. Die Diskussion entstand ausschließlich aufgrund der Rücktritte je eines Vertreters aus Brandenburg und Bremen und der damit verbundenen Notwendigkeit einer Nachbesetzung. Dabei ging es lediglich um die Prüfung der Legitimation der Nachrücker, nicht um eine grundsätzliche Infragestellung der Sitzverteilung.
Die Behauptung, ich hätte mir eine rechtliche Prüfkompetenz angemaßt, ist unbegründet. Meine Aufgabe bestand darin, vor der Vertreterversammlung die ordnungsgemäße Besetzung der Gremien sicherzustellen. Dies beinhaltete die Anforderung entsprechender Wahlprotokolle aus den Kammerbereichen Brandenburg und Bremen.
Diese Vorgehensweise ist eine grundlegende Sorgfaltspflicht und dient dem ordnungsgemäßen Ablauf der Vertreterversammlung. Die Tatsache, dass in Brandenburg und Bremen keine gültige Wahlordnung existierte, wurde erst durch diese Nachfrage offenkundig. Es ist bedauerlich, dass weder die Geschäftsführung des Versorgungswerks noch der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin bisher entsprechende Wahlprotokolle, gezeichnet von einem Wahlleiter, als Grundlage für die Benennung der Vertreter eingefordert haben.
Nach der Frühjahrssitzung eingeholte Gutachten und aufsichtsrechtliche Prüfungen bestätigen, dass in Brandenburg und Bremen seit Jahren keine satzungsgemäßen Wahlordnungen existieren. Besonders deutlich wird dies im Gutachten von Professor Dombert, das ausführt:
„Die Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den Kammermitgliedern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Näheres regeln Wahlordnungen, die von den Kammern erlassen werden.“
Zusätzlich betont Rechtsanwalt Schröder in seinem Gutachten:
„Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, (…). Sie werden von der Delegiertenversammlung der jeweiligen Kammer aus dem Kreis ihrer Mitglieder für die Dauer der Amtsperiode der Delegiertenversammlung gewählt.“
„Die gesetzliche Regelung entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Danach muss den Mitgliedern eines Versorgungswerks im Gegenzug zu der verpflichtenden Mitgliedschaft gleichberechtigte Teilhabe an der Willensbildung gewährleistet werden.“
Das Gutachten von Professor Dombert betont zusätzlich:
„Die Prüfung der Besetzung und Benennung der Vertreterinnen der Vertreterversammlung fällt in den Aufgabenbereich der Kammern und richtet sich nach der jeweiligen Wahlordnung.“
Rechtsanwalt Schröder ergänzt:
„Die Zahnärztekammer Brandenburg hat keine Wahlordnung erlassen. Es ist zwingend notwendig, die näheren Einzelheiten einer Wahl zuvor in einer Wahlordnung zu regeln.“
„Das BerlHKG verlangt jedoch eine geheime Wahl und ist hier einschlägig (…). Die Geschäftsordnung der Landeszahnärztekammer (Brandenburg) enthält keine Vorschriften, die das Wahlverfahren gesetzeskonform regeln.“
„Für die Benennung von Frau Dr. Schletter als ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie wurde nicht ordnungsgemäß gewählt.“
Zu keinem Zeitpunkt habe ich versucht, satzungsgemäß gewählte und benannten Vertreter und deren Nachrücker aus Bremen oder Brandenburg von der Vertreterversammlung auszuschließen. Die im Bericht suggerierte Annahme, ich hätte Vertreter dieser Kammern widerrechtlich an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert, entbehrt jeder Grundlage.
Mein Schreiben vor der Sitzung diente ausschließlich der sachlichen Klärung und der Darlegung meiner Zweifel an der ordnungsgemäßen Legitimation der Nachrücker aus Brandenburg und Bremen. Die Interpretation, dieses Schreiben sei „eskalierend“ gewesen, ist unbegründet und stellt mein sachliches Vorgehen in ein falsches Licht.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich eine öffentliche Korrektur der im Bericht enthaltenen Falschdarstellungen. Die Verantwortung für eine wahrheitsgemäße und faire Darstellung der Ereignisse liegt bei den Verfassern der Berichte. Fehlerhafte und einseitige Darstellungen schaden der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Vertreterversammlung insgesamt. Eine Richtigstellung ist erforderlich, um die tatsächlichen Abläufe und Hintergründe korrekt wiederzugeben.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen,
Dr. H.Dohmeier-de Haan
vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der ZÄK Berlin
Vergleich mit anderen Versorgungswerken
Im Geschäftsbericht 2023 wurde formuliert:
„Die Investments, die uns durch die Nullzinsphase den Ertrag sicherten, kosten uns jetzt Ertrag.“
Diese Aussage erscheint fragwürdig, insbesondere im Kontext der aktuellen finanziellen Ergebnisse.
Einschätzung des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses:
In der BZZ 11/12 2023 auf Seite 16 unter der Rubrik „Neues aus dem Versorgungswerk“:
„Wir werden am Samstag, den 8.November der Vertreterversammlung die Feststellung des Jahresergebnisses von 1,9% für das Jahr 2022 vorschlagen. Auch das laufende Jahr (2023 Red.) wird sich in dieser Größenordnung bewegen. Wir erwarten aber für 2024 eine Erholung unseres Portfolios, weil unsere Gegenmaßnamen langsam Wirkung zeigen werden. Inzwischen sind wieder festverzinsliche Anlagen auskömmlich, so dass wir massiv umschichten werden.“
Herausgekommen sind im Jahre 2023 0,64% und das Jahr 2024 soll sich auf dem Niveau von 2023 bewegen – fehlt dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses der Überblick?
Jahr | Erträge Kapitalanlagen (in Tsd. €) | Aufwendungen Kapitalanlagen (in Tsd. €) |
---|---|---|
2019 | 106.242 | 8.848 |
2020 | 65.630 | 44.014 |
2021 | 124.901 | 19.590 |
2022 | 95.205 | 55.618 |
2023 | 83.620 | 70.584 |
Seit 2020 werden nur noch im Handelsregister die Jahresabschlüsse veröffentlicht und auf der Website des Unternehmens werden nur noch die aufsichtsrechtlich geforderten Solvabilitätsberichte, jedoch keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht.
Aus dem Solvabilitätsbericht 2023 Seiten 13/14:
„Grundsätzlich erhalten der Vorstand und einige Mitarbeiter von ELEMENT zusätzlich zu ihrem Grundgehalt „virtuelle Anteile“ am Unternehmen. Diese werden über die Zeit und über eine gewisse Zugehörigkeit zu ELEMENT erworben.
Der Vorstand und die Mitarbeiter haben somit ein eigenes Interesse, zu einer nachhaltigen Wertsteigerung von ELEMENT beizutragen. Der bei weitem überwiegende Anteil an der Vergütung ist jedoch das Grundgehalt. Insbesondere hat keiner der begünstigten Personen die Möglichkeit, allein und einseitig seine Vergütung zu beeinflussen.
Von den Aufsichtsratsmitgliedern erhielten im Jahr 2023 Herr Ralf Wohltmann, Herr Dr. Rolf Ulrich, Herr Michael Johnigk und Herr Christoph Bornschein eine Vergütung, welche von der Hauptversammlung beschlossen worden ist.
Alle anderen Aufsichtsratsmitglieder erhielten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen.“
Ralf Wohltmann ist seit 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Element AG.
Für jedermann ist dieses über die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Plattform www.unternehmensregister.de abrufbar.
Das Protokoll der ELEMENT Insurance AG vom 16.07.2021 enthält unter Tagesordnungspunkt 5 folgende Passage:
TOP 5: Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
„Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Ralf Wohltmann erhält für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung von netto EUR 25.000 p.a. In der Vergütung sind auch die anfallenden Reisekosten enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.“
Insgesamt hat das VZB ein Risiko in Höhe von ca. 62 Mio. Euro bei dem Investment ELEMENT Insurance AG genannt.
Das Versorgungswerk befindet sich in einer schwierigen Lage. Insbesondere die Investitionen in Beteiligungen wie ELEMENT Insurance AG werfen erhebliche Fragen auf. Ob die angekündigten Gegenmaßnahmen eine Trendwende bringen können, bleibt unklar.
Entlastung:
Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss wurden in geheimer Abstimmung mit 7 Ja und drei Nein Stimmen entlastet.
Offene Fragen und Forderungen:
Die Veröffentlichung des Kurzgutachtens dient der Transparenz über die Besetzung der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin.
Es verdeutlicht, dass die Zahnärztekammern Bremen und Brandenburg bislang keine eigenen Wahlordnungen zur Wahl ihrer Vertreter erlassen haben, wie es die Satzung und das Berliner Heilberufekammergesetz (§ 12 und § 22 BerlHKG) eindeutig vorschreiben. Statt demokratischer Wahlen erfolgten lediglich Benennungen, die den gesetzlichen Anforderungen widersprechen.
Besonders problematisch ist, dass die Wahl des Brandenburger Vertreters in das Versorgungswerk lediglich auf Grundlage einer Geschäftsordnung stattgefunden hat. In Bremen wurde die Vertreterin, zugleich Präsidentin der Zahnärztekammer Bremen, ohne jeden demokratischen Wahlakt benannt. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Grundsätzen demokratischer Legitimation, die im Berliner Heilberufekammergesetz festgelegt sind.
Die Aufsichtsbehörden der Länder Berlin, Bremen und Brandenburg haben bislang kein Einschreiten zur Schaffung einheitlicher, rechtskonformer Wahlordnungen begründet. Dies wird mit der föderalen Länderhoheit und der dadurch eingeschränkten Zuständigkeit im föderalen Rechtssystem erklärt.
16.11.24: Mail vom Geschäftsführer Dr. Fischdick:
„Sehr geehrte Delegierte,
die Bundesversammlung der BZÄK hat am gestrigen Tag die Verkleinerung der Bundesversammlung beschlossen. Insofern findet keine gesonderte DV am kommenden Donnerstag statt.
Wir wünschen Ihnen geruhsame Weihnachtstage und einen guten Start in das neue Jahr 2025.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Fischdick“
Die einstimmig von der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin verabschiedete Resolution forderte eine Reduzierung auf 100 Delegierte.
Reduziert wurde auf 139 Delegierte – also deutlich oberhalb der geforderten 100.
Hier hebelt der Geschäftsführer den Willen der Delgierten ohne überhaupt Zahlen/Daten zu nennen mittels einer Kurzmail aus. Diese Verkleinerung der Bundesversammlung entspricht nicht dem Willen der Berliner Delegierten.
Zudem wurde die Kündigungsfrist zur BZÄK auf 2 Jahre erhöht. Laut § 39 Abs. 2 BGB darf die Kündigungsfrist aber maximal zwei Jahre zwischen Eingang der Austrittserklärung und dem tatsächlichen Ende der Mitgliedschaft betragen.
Welches Demokratieverständnis besteht seitens des Geschäftsführers?
Hier wird eine einstimmig gefasste Resolution der DV in autokratischer Manier ignoriert!
Nur die DV in ihrer Gesamtheit kann die veränderte Situation in der BZÄK annehmen oder auch ablehnen. Insofern ist es unabdingbar dass die vorab für den 21.11.24 geplante SonderDV stattfindet.
Daraufhin Mail Heegewaldt:
Sehr geehrter Herr Klutke!
Das Schreiben von Herrn Fischdick, dass heute an die Berliner Delegierten unserer DV per Mail ging, wurde in unserem Auftrag geschrieben, d.h. von Frau Plaster und mir.
In der letzten Berliner DV habe ich von dem Kompromissvorschlag des Bundesvorstands für die Bundesversammlung mit einer Reduzierung und Festsetzung auf 139 Delegierte berichtet. Das wurde von mir klar kommuniziert.
Deshalb bezog sich die Forderung unserer DV, eine Ersatz-DV einzuberufen, nur für den Fall, dass auf der Bundesversammlung diese Satzungsänderung der Reduzierung und Festsetzung auf 139 Delegierte NICHT angenommen worden wäre. Diese Änderung wurde jedoch klar gestern verabschiedet. Damit wird nicht zu der Ersatz-DV geladen.
Eine Reduzierung auf 100 Delegierte war der Berliner Wunsch und Grundlage für den Kompromissvorschlag. Das wurde ebenfalls so von mir auf unserer letzten DV vorgetragen. Hätten unsere Delegierten auf der Zahl 100 bestanden, wäre bereits klar gewesen, dass die Ersatz-DV kommen muss. Die DV hat aber klar formuliert, dass nur bei einer Ablehnung des Satzungsantrages (139) diese Ersatz-DV stattfinden sollte.
Gerade in diesen schweren Zeiten unserer Demokratie mit einem Erstarken der Radikalen und dem mangelnden Willen zu Kompromissen durch das Bestehen auf Maximalforderungen, empfinde ich die Satzungsänderung der Bundesversammlung als einen großen Erfolg, als einen Erfolg für uns Berliner! Die Verhandlungen und Gespräche durch uns im Bundesvorstand haben über ein Jahr gebraucht und wurden gestern belohnt, auch wegen 9 Berliner JA Stimmen in der Bundesversammlung der Fraktion Gesundheit (BUZ 2.0), Dentista, Freiem Verband, IUZB und meinem Berliner Verband.
Mit kollegialen Grüßen,
Ihr Karsten Heegewaldt
Die Antwort:
Lieber Kollege Heegewaldt,
es gab keine Abstimmung oder Meinungsbild in der DV zu der von Ihnen aufgestellten Behauptung, „Die DV hat aber klar formuliert, dass nur bei einer Ablehnung des Satzungsantrages (139) diese Ersatz-DV stattfinden sollte.“
Das ist einzig und allein Ihre persönliche Meinung. Die Aufzeichnung der DV wird Ihnen das bestätigen. Dazu sollten Sie sich die Aufzeichnung der vergangenen DV anhören. Diese wird mich vollumfänglich bestätigen.
Insofern muß eine AODV, wie im Vorfeld festgelegt, erfolgen um insbesondere unter dem Aspekt der auf das Doppelte verlängerten Kündigungsfrist zur BZÄK den dort beschlossenen Kompromiss zu bestätigen oder abzulehnen.
Die von Ihnen getragene Vorgehensweise tritt jedes demokratische Grundverständnis mit Füssen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Klutke
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