transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Monat: Juni 2025

VV Versorgungswerk 12.07. 10:00

12. ordentliche Vertreterversammlung

am Samstag, 12. Juli 2025, 10:00 Uhr,

im ESTREL Berlin, Sitzungsraum „Paris“,

Sonnenallee 225, 12057 Berlin

Tagesordnung

1. Begrüßung und Regularien

2. Anträge

3. 4. 5. 6. 7. Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses

Wahl einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters zur Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsaus-

schusses

Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses

Satzungsrechtliche Klärung der Zuständigkeit und Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen gegen Wahlen und Abberufungen innerhalb der Gremien des Versorgungswerks

Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

der folgenden von der Vertretersammlung entschiedenen Abberufungen von Mitgliedern des

Verwaltungsausschusses:

 Abberufung von Dr. Ingo Rellermeier am 05.04.2025,

 Abberufung von Sigrid Seifert am 24.05.2025,

 Abberufung von Dr. Markus Roggensack am 24.05.2025.

8. Verschiedenes

Verlust der Hälfte des Grundkapitals

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Antwort auf den Offenen Brief der IUZB vom 16. Juni 2025


Sehr geehrter Herr Kollege Gneist,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Ihr Schreiben vom 16. Juni 2025, das Sie öffentlich unter dem Titel „Zurück zur Demokratie!“ verbreitet haben, hat weniger den Charakter eines kollegialen Appells als vielmehr den Versuch, mich persönlich zu diskreditieren und öffentlich bloßzustellen. Sie bedienen sich dabei einer Rhetorik, die nicht auf inhaltliche Auseinandersetzung, sondern auf persönliche Abwertung zielt. Dies spricht für sich – und leider auch für den Zustand einer gewissen berufspolitischen Kultur , die wir eigentlich hinter uns lassen wollten.

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie frustriert sind. Frustriert offenbar darüber, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen von Ihrer Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) abgewandt haben – nicht etwa wegen mangelnden Interesses an Berufspolitik, sondern weil sie sich Ihrer Art des Umgangs, Ihres selbstgerechten Auftretens und Ihrer manipulativen Einflussnahme auf demokratische Prozesse zunehmend entfremdet fühlten. Es ist bezeichnend, dass langjährige Mitstreiter aus Ihrer eigenen Reihen – teils leise, teils offen – die Zusammenarbeit mit Ihnen beendet haben, weil sie sich nicht mehr vertreten, sondern bevormundet fühlten.

Was mein sogenanntes „Memo“ betrifft, so stand nicht im Vordergrund, mich zu inszenieren oder Befugnisse an mich zu ziehen, die mir nicht zustehen. Vielmehr ging es darum, in einer für das Versorgungswerk sehr sensiblen Phase die Entscheidungsfindung der Vertreterversammlung transparent zu machen und in einen rechtlich nachvollziehbaren Rahmen zu stellen – nicht im Namen des Versorgungswerks, nicht als öffentliche Verlautbarung, sondern als Einordnung eines komplexen Vorgangs, den ich selbst mitverantwortlich mitgestaltet habe. Dass Sie mir daraus den Strick drehen wollen, ist durchschaubar.

Die Diskussion über die Rolle des „vorsitzenden Mitglieds“ ist wichtig, aber sie darf nicht zur Nebelkerze für die eigentliche Frage werden: Wie geht dieses Versorgungswerk mit Vertrauenskrisen, Fehlentwicklungen und notwendiger personeller Erneuerung um? Wer jetzt den Blick einzig auf formale Zuständigkeiten richtet – und dabei das Verhalten inhaltlich vollkommen ausblendet –, lenkt ab. Und das, Herr Gneist, ist offenbar genau Ihre Strategie: Der politische Diskurs wird mit persönlichen Angriffen vergiftet, anstatt mit Argumenten geführt.

Ich respektiere jede fundierte Kritik, auch gegen meine Person. Aber ich werde mich nicht zum Schweigen bringen lassen, wenn es darum geht, die Entwicklung unseres Versorgungswerks im Interesse aller Mitglieder konstruktiv zu begleiten. Es geht nicht um mich. Es geht um Vertrauen, Verantwortung und um die Zukunft der Altersversorgung von tausenden Kolleginnen und Kollegen.

Ein Zurück zur Demokratie, wie Sie es fordern, bedeutet nicht Rückkehr zu einem Klima der Einschüchterung und Dominanzpolitik, das viele aus Ihrer IUZB leidvoll erlebt haben. Demokratie lebt vom offenen Diskurs, von der Vielfalt der Stimmen – und auch davon, dass man sich nicht hinter formalen Winkelzügen versteckt, wenn die eigentlichen Fragen unbequem sind.

Mit kollegialem Gruß
Dr. H.-Helmut Dohmeier-de Haan
Vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Memo zum Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Zur Einordnung der Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses gemäß § 86 VwVfG

Dr. H. Dohmeier-de Haan
vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
10. Juni 2025

Anlass und Ziel

In der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin wurden am 5. April 2025 sowie am 24. Mai 2025 insgesamt sechs Anträge auf Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses gestellt. Drei dieser Anträge erhielten die satzungsgemäß erforderliche Zweidrittelmehrheit und wurden damit beschlossen.

Die Rechtsaufsicht hat zu erkennen gegeben, dass solche Entscheidungen einen „wichtigen Grund“ im Sinne von § 86 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) voraussetzen.
Dieses Memo soll erläutern, wie sich die Vertreterversammlung mit dieser Anforderung auseinandergesetzt hat und warum sie sich – nach ausführlicher Diskussion – zu den getroffenen Beschlüssen veranlasst sah.

Rechtlicher Hintergrund: § 86 VwVfG
Nach § 86 VwVfG kann ein Ehrenamt nur dann entzogen werden, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Die juristische Fachliteratur nennt hierfür verschiedene Gründe, etwa:

- eine gröbliche Pflichtverletzung
- die fehlende Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Amtsausübung
- ein Verhalten, das als unwürdig für das Amt gewertet werden muss - oder – und das war für unsere Diskussion besonders maßgeblich – ein nachhaltig zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen Gremium und ehrenamtlich tätiger Person.

Zur Lagebeurteilung durch die Vertreterversammlung
Die Diskussionen in der Vertreterversammlung, sowohl im April als auch im Mai, waren geprägt von dem Bemühen, die teils schwierige Gesamtsituation des Versorgungswerks angemessen zu bewerten – mit der gebotenen Differenzierung und Fairness. Die Anträge auf Abberufung waren keineswegs leichtfertig motiviert, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Ernstnehmens der Verantwortung gegenüber den Mitgliedern des Versorgungswerks.

Die zentralen Kritikpunkte, die zum Vertrauensverlust führten, lassen sich – zusammengefasst – wie folgt beschreiben:

1. Fehlende strategische Umsteuerung trotz bekannter Problemlage
2. Keine Initiative zur Neubesetzung der Direktorenstelle
3. Mangel an Transparenz und Kommunikation
4. Wahrgenommene fortdauernde Einflussnahme ehemals verantwortlicher Personen

Diese Punkte wurden in der Versammlung offen und sachlich zur Sprache gebracht. Den betroffenen Mitgliedern wurde das Wort angeboten, das teils auch genutzt wurde. Die Diskussion verlief trotz der Schwere des Themas in einem insgesamt respektvollen Rahmen.

Verfahren und Abstimmung
- Die Vertreterversammlung hat, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, in geheimer Einzelabstimmung über jeden Antrag entschieden.
- In drei Fällen wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht, in den anderen nicht.
- Der rechtliche Grundsatz des rechtlichen Gehörs wurde beachtet.

Auch das zeigt: Die Entscheidung war nicht pauschal, sondern das Ergebnis eines differenzierten Meinungsbildungsprozesses.
Rechtliche Bewertung
Nach allem, was in der Versammlung diskutiert und gewichtet wurde, war für eine Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter der Punkt erreicht, an dem das Vertrauen in einzelne Mitglieder des Verwaltungsausschusses nicht mehr bestand. Genau dieser Verlust des Vertrauensverhältnisses kann – wie in § 86 VwVfG vorgesehen – einen tragfähigen Grund für eine Abberufung darstellen.

Die Vertreterversammlung hat sich bei ihrer Entscheidung erkennbar nicht von persönlichen Motiven oder parteilichen Erwägungen leiten lassen, sondern vom Willen, die Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit des Versorgungswerks zu sichern.

Abschließende Bemerkung
Ich bin mir bewusst, dass derartige Beschlüsse nicht nur juristisch, sondern auch menschlich schwer wiegen. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen stellt eine Abberufung eine schmerzhafte Erfahrung dar – und für das gesamte Gremium eine Belastung. Umso wichtiger war es, den Vorgang sorgfältig, sachlich und im Einklang mit unserer Satzung und den gesetzlichen Vorgaben zu gestalten.

Vor dem Hintergrund der absehbaren Konfliktlage wurde im Vorfeld der Sitzung versucht, die Situation im Gespräch zu klären – auch mit dem Ziel, eine mögliche Abberufung durch freiwillige Rücktritte zu vermeiden. Da dies nicht erfolgt ist, lag es in der Verantwortung der Vertreterversammlung, die erforderlichen Entscheidungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu treffen.

Die getroffenen Abberufungen sind – bei aller Tragweite – aus Sicht der Versammlung sachlich begründet und rechtlich tragfähig.

Dr. H. Dohmeier-de Haan