Gemeinsame Stellungnahme

des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Landesverband Berlin (FVDZ Berlin), Berlins Unabhängiger Zahnärzte (BUZ 2.0) und der Vereinten Liste

Die Ereignisse der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin (VV) vom 8. Juli 2026 haben bei vielen Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzten erhebliche Fragen aufgeworfen. Als zahnärztliche Berufsverbände sehen wir uns deshalb in der Verantwortung, die Vorgänge sachlich einzuordnen und die aus unserer Sicht wesentlichen Gesichtspunkte darzustellen.

Unterschiedliche Auffassungen über den richtigen Weg in der Berufspolitik gehören zu einer lebendigen Selbstverwaltung. Umso wichtiger ist es jedoch, dass weitreichende Entscheidungen auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage beruhen und transparent nachvollziehbar sind.

Gegenstand der VV waren Anträge auf Amtsenthebung des Vorstandsvorsitzenden, Karsten Geist, sowie der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Dr. Jana Lo Scalzo. Anlass hierfür gab ihr Abstimmungsverhalten im Zusammenhang mit der Abberufung des Datenschutzbeauftragten der KZV Berlin.

Bereits vor der VV lagen mehrere rechtliche Bewertungen hierzu vor. Dazu gehörten das Schreiben der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege vom 6. Juli 2026 sowie anwaltliche Stellungnahmen, darunter ein Gutachten eines auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Diese kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Abberufung des Datenschutzbeauftragten rechtlich vertretbar gewesen sei, eine Amtsenthebung der Vorstandsmitglieder hingegen mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sein könne. Dabei wurde insbesondere auf mögliche Rechtswidrigkeiten sowie auf denkbare Schadensersatzansprüche hingewiesen.

Ungeachtet dieser rechtlichen Einschätzungen beschloss eine knappe Mehrheit der VV die Amtsenthebung des Vorstandsvorsitzenden mit sofortiger Wirkung. Der gleichlautende Antrag gegen die stellvertretende Vorstandsvorsitzende fand hingegen keine Mehrheit. Dieser unterschiedliche Ausgang der beiden Abstimmungen macht deutlich, dass auch innerhalb der VV keine einheitliche Bewertung der jeweiligen Verantwortlichkeiten bestand. Eine nähere Erläuterung dieser unterschiedlichen Entscheidung könnte aus unserer Sicht zu einem besseren Verständnis der Vorgänge beitragen.

Zu einer vollständigen Darstellung gehört der Hinweis, dass der Vorsitzende der VV, Dr. Helmut Kesler (Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin), zu Beginn der Versammlung den Ausschluss der zahnärztlichen Öffentlichkeit beschlossen hat. Unabhängig von der jeweiligen Bewertung dieser Entscheidung ist festzustellen, dass hierdurch die Transparenz einer Sitzung eingeschränkt wurde, deren Ergebnisse für die Berliner Zahnärzteschaft von erheblicher Bedeutung sind.

Beachtlich ist auch die Rolle von Dr. Andreas Hessberger (Initiative Unabhängiger Zahnärzte e.V., IUZB) in diesem Sachverhalt. Er ist Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV. Er hat nach der Vorstandssitzung am 23.06.2026, in der die Abberufung des Datenschutzbeauftragten demokratisch beschlossen wurde, selektiv einige wenige der 40 Vertreterinnen und Vertreter informiert. Gerade genug um die benötigte Anzahl an Amtsenthebungsanträgen zu erreichen. Dies lässt auf eine befangene Initiierung des Verfahrens schließen und begründet massive rechtliche Zweifel an der Objektivität der Verfahrensführung.

Mit Sorge betrachten wir darüber hinaus die finanziellen Folgen der andauernden rechtlichen Auseinandersetzungen. Nach Angaben der Verwaltung sind seit Oktober 2024 Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 140.000 Euro entstanden. Diese summieren sich aus zwei vorherigen Amtsentbindungsverfahren gegen Geist, die von der Senatsverwaltung im Vorfeld ebenfalls als rechtswidrig eingestuft wurden. Diese Mittel stammen letztlich aus den Beiträgen der Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte. Gerade vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen auch das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin derzeit steht, dürfte dieser Aspekt bei vielen Kolleginnen und Kollegen auf besonderes Interesse stoßen. Umso mehr sollte es das gemeinsame Anliegen aller Verantwortungsträger sein, rechtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden und die finanziellen Interessen der Kollegenschaft stets im Blick zu behalten.

Die Berliner Selbstverwaltung lebt von unterschiedlichen Meinungen, vom offenen Dialog und vom gegenseitigen Respekt. Sie lebt aber ebenso von der Bereitschaft aller Beteiligten, rechtsstaatliche Grundsätze zu achten und gerichtliche Klärungen abzuwarten, wo unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen.

Unser gemeinsames Ziel ist eine starke, handlungsfähige und vertrauenswürdige Selbstverwaltung. Dazu gehören Transparenz, Rechtssicherheit, ein verantwortungsvoller Umgang mit den anvertrauten Mitteln und die Bereitschaft, politische Auseinandersetzungen mit Augenmaß und im Interesse der gesamten Berliner Zahnärzteschaft zu führen.

Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese Grundsätze das Handeln unserer Selbstverwaltung bestimmen.

Freier Verband Deutscher Zahnärzte, Landesverband Berlin 

Berlins Unabhängige Zahnärzte (BUZ 2.0) 

Vereinte Liste