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Kategorie: Zahnärzte und Politik (Seite 1 von 2)

Stellungnahme von KZBV und der BZÄK zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Auf Seite 4 von 28 unter Punkt III findet sich folgender Text:

III. Vergütungsbeschränkungen von Vorständen und von Führungskräften

● Die Gehälter der Betroffenen generieren sich nicht aus GKV-Mitteln, sondern aus denen der Zahnärzte, sodass die Vergütungsbeschränkung überhaupt nicht zur Entlastung der GKV beiträgt. Die Mittel unterliegen zudem der binnenparlamentarischen Kontrolle. Die (verfassungs-) rechtliche Zulässigkeit der geplanten Regelungen ist sowohl im Hinblick auf individuelle Grundrechte als auch die Selbstverwaltungsautonomie zweifelhaft.

● KZBV und KZVen sind im Interesse einer funktionierenden Selbstverwaltung sowohl auf als auch unterhalb der Vorstandsebene auf spezialisiertes Spitzenpersonal angewiesen und stehen dabei in unmittelbarer Konkurrenz zum übrigen Arbeitsmarkt. Dabei kommt der Möglichkeit zur Gewährung konkurrenzfähiger Vergütungen eine essenzielle Bedeutung zu.

● Durch die vorgesehenen Beschränkungen der Gehälter von Vorständen und außertariflich vergüteten Führungskräften, die faktisch auf eine schleichende Entwertung durch permanenten Kaufkraftverlust hinauslaufen, werden die Möglichkeiten zur Gewinnung und zum Halten von Spitzenpersonal nachhaltig beeinträchtigt und zudem in unangemessener Weise in die Rechtspositionen und die Lebensplanung der Betroffenen eingegriffen.

Für Vorstände auf Bundesebene kommt hinzu, dass deren Gehälter bereits seit einer Dekade durch das TSVG unter der (verfehlten) Annahme moderater Inflationsraten eingefroren wurden und diese seinerzeit nur befristete Regelung nunmehr unzumutbar verstetigt würde.

► Lösung: Die vorgesehenen Beschränkungen der Gehaltsentwicklung sowohl auf Vorstandsebene als auch der Führungskräfte darunter sind ersatzlos zu streichen.

Beurteilen Sie dieses Statement unserer Funktionäre in eigener Sache, insbesondere in Anbetracht der Situation in den Praxen. An erster Stelle sollte und muss es um unsere Patienten und die Kollegen in den Praxen gehen.

https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_KZV_Veroeffentlichung_Vorstandsverguetungen_2025_ZM.pdf

https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_BZAEK_Stellungnahme_GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_RegE_2026-06-17.pdf

IFG Änderungen zu Lasten der Informationsfreiheit

Jede missliebige Anfrage ließe sich künftig mit diffusen und abstrakten Vorwänden abbügeln.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/03/reform-berlin-senat-agh-abgeordnetenhaus-informationsfreiheitsgesetz-kritik-geplante-aenderungen-aktenherausgabe-kritische-infrastrukturk-koalition-akteneinsichtsrecht-einschraenken-berlin.html

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/03/berlin-ifg-informationsfreiheitsgesetz-abstimmung-datenschutz.html

Selbstverwaltung, Aufsicht und Verantwortung

Zur Rolle des Staates und der Gremien im Zusammenhang mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Vorbemerkung des Autors

Der folgende Beitrag ist ein persönlicher Meinungsartikel von mir. Er stellt ausdrücklich kein Rechtsgutachten dar. Ich bin kein Jurist.

Meine Einschätzungen beruhen ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Unterlagen. Grundlage meiner Bewertung sind insbesondere

– das Schreiben des Bundesverbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) an die Berliner Senatsverwaltungen vom 20.01.2026
👉 hier im Original nachlesen: https://berlinboxx.de/brandbrief-der-berliner-zahnaerzte-zum-rentenskandal.html

– die veröffentlichte Antwort des Berliner Senats im Abgeordnetenhaus zur Aufsicht über die Zahnärztekammer Berlin und ihr Versorgungswerk
👉 hier als Drucksache einsehbar: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24623.pdf

Ich versuche, diese Dokumente für Kolleginnen und Kollegen einzuordnen und verständlich darzustellen. Ziel ist es, zur sachlichen Diskussion beizutragen und Zusammenhänge nachvollziehbar zu machen.


Worum es in der aktuellen Debatte tatsächlich geht

In der öffentlichen und berufspolitischen Diskussion wird derzeit häufig über persönliche Verantwortung einzelner Personen gesprochen. Teilweise entsteht der Eindruck, es handele sich in erster Linie um individuelles Fehlverhalten oder Versäumnisse einzelner Vertreter oder Gremien.

Das greift nach meiner Auffassung zu kurz.

Tatsächlich geht es um eine strukturelle Frage:
Wie funktioniert ein System, das Pflichtmitgliedschaft, Selbstverwaltung und staatliche Aufsicht miteinander verbindet?

Das Versorgungswerk ist kein privater Investmentfonds. Mitglieder können nicht austreten, nicht den Anbieter wechseln und ihre Altersversorgung auch nicht individuell gestalten. Die Beiträge werden verpflichtend erhoben und betreffen die existenzielle Alterssicherung.

Gerade deshalb existiert eine staatliche Aufsicht.


Warum der BZÖG-Brief bedeutsam ist

Der BZÖG weist in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Krise des Versorgungswerks nicht nur eine interne Angelegenheit der berufsständischen Versorgung sei. Begründet wird unter anderem, dass Beiträge von im öffentlichen Dienst beschäftigten Zahnärztinnen und Zahnärzten mittelbar aus öffentlichen Haushalten stammen und damit ein öffentliches Interesse berührt ist (siehe oben verlinktes Schreiben).

Unabhängig davon, wie man diese Bewertung im Einzelnen beurteilt, macht das Schreiben eines deutlich:
Die Problematik betrifft nicht nur interne Gremienstrukturen, sondern auch die Frage der staatlichen Verantwortung innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Systems.

Damit wird eine Ebene angesprochen, die in der aktuellen Diskussion häufig ausgeblendet wird.


Die Kernaussage des Senats

In der Antwort des Berliner Senats (siehe oben verlinkte Drucksache) wird sinngemäß ausgeführt, dass eine Haftung des Landes ausgeschlossen sei, weil es sich beim Versorgungswerk um eine Einrichtung der berufsständischen Selbstverwaltung handele und die staatliche Aufsicht lediglich eine Rechtsaufsicht darstelle.

Mit anderen Worten:
Die Entscheidungen seien Sache der Organe des Versorgungswerks – nicht des Staates.

Diese Aussage ist nachvollziehbar. Sie beantwortet jedoch nur einen Teil der eigentlichen Frage.

Denn Selbstverwaltung bedeutet nicht Aufsichtslosigkeit.


Was Rechtsaufsicht tatsächlich bedeutet

Rechtsaufsicht wird häufig so verstanden, als prüfe der Staat lediglich, ob Beschlüsse formal ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Das wäre jedoch eine sehr enge Interpretation.

Die Aufsicht soll sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und die Einrichtung funktionsfähig bleibt. Sie ersetzt keine Entscheidungen, sie soll aber erkennen, wenn Strukturen nicht mehr geeignet sind, die Versorgungsaufgaben dauerhaft zu erfüllen.

Wenn Informationen nicht vorliegen, Kontrollmechanismen nicht greifen oder Gremien ihre Aufgaben faktisch nicht wahrnehmen können, entsteht nicht nur ein internes Problem, sondern ein aufsichtsrechtliches.


Die eigentliche offene Frage

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

Wer hätte einzelne Anlageentscheidungen treffen müssen?

Die entscheidende Frage lautet:

War das System insgesamt so organisiert, dass Risiken rechtzeitig erkannt und korrigiert werden konnten?

Diese Frage richtet sich nicht nur an einzelne Personen und nicht nur an einzelne Gremien. Sie betrifft das Zusammenspiel von Verwaltung, Selbstverwaltung und staatlicher Aufsicht.

Eine ausschließliche Verlagerung der Verantwortung auf einzelne Vertreter greift deshalb ebenso zu kurz wie die Annahme, staatliche Stellen hätten keinerlei Rolle.


Worum es jetzt gehen sollte

– transparente Aufklärung
– nachvollziehbare Information der Mitglieder
– klare Zuständigkeiten
– funktionierende Kontrolle

Nur so kann Vertrauen wieder entstehen.

Das Versorgungswerk ist keine politische Bühne sondern die Altersversorgung unseres Berufsstandes.


Schlussbemerkung

Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn Verantwortung gemeinsam wahrgenommen wird.

Dazu gehört die Verantwortung der handelnden Personen in den Organen ebenso wie die Verantwortung einer wirksamen Aufsicht im gesetzlichen Rahmen. Beides gegeneinander auszuspielen hilft nicht weiter.

Am Ende geht es nicht um Rechtfertigungen, sondern um die Wiederherstellung eines Systems, dem die Mitglieder wieder vertrauen können.

H.Dohmeier-de Haan

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