BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte

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Kurzbericht zur VV der KZV vom 15.04.2024

1. KZV-Verwaltungskostenanhebung von 1,6 auf 1,7% nun doch auf Dauer?

Die Anhebung der umsatzbezogenen Verwaltungskosten um 6,25 % durch die KZV Berlin zum 01.01.2024 wirft einige kritische Fragen auf. Die ursprüngliche Begründung für diese Erhöhung war die dringlich notwendige Dachsanierung des KZV-Gebäudes.

Überraschenderweise ist der KZV-Vorstand nun nicht mehr der Auffassung, dass die gesetzliche vorgeschriebene Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf der Dachfläche und  die damit einhergehende Sanierung und Ertüchtigung des Daches in 2024 zu beginnen ist. Stattdessen beabsichtigt die KZV in 2024, die langfristig bekannten Mängel des baulichen Brandschutzes zu beseitigen. Die Beträge zur Umsetzung des baulichen Brandschutzes waren bereits im Haushalt 2023 veranschlagt und sind nicht verbraucht worden.

Dieser Beschluss des KZV-Vorstandes auf Verschieben der Dachsanierung auf unbestimmte Zeit erfolgte ohne vorausgehende Information  des regelmäßig tagenden Haupt-bzw. Haushaltsauschusses oder auch der KZV-Vertreterversammlung.

Weshalb der KZV-Vorstand an der Anhebung der Verwaltungskosten um 6,25 % in 2024 dennoch festhält – trotz mittelfristigen Entfalls der maßgeblichen Begründung – anstatt die Beiträge zu senken oder an die Mitglieder zurückzuzahlen, wurde den Vertretern nicht nachvollziehbar dargelegt. Es ist somit vollkommen unklar, wofür der in 2024 erhobene Zusatzbeitrag nun verwendet wird und deutet überdies darauf hin, dass der seitens des KZV-Vorstandes mit der Dachsanierung begründete Beitragserhöhung doch auf Dauer angelegt sein soll.

2. Kritik an der Absenkung des vdek-Basisgrenzwertes (HVM).

Der KZV-Vorstand entschloss sich zu Jahresbeginn 2024 nicht nur zur (unstrittigen) Absenkung des Basisgrenzwertes im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für die Wohnortkassen („WOP“, z.B. AOK, BKK etc. – hier kam es zu Budgetüberschreitungen), sondern auch zur simultanen Absenkung Basisgrenzwertes für die Ersatzkassen („vdek“, z.B. TK, Barmer etc.).

Diese Entscheidung erntete deutliche Kritik einiger Vertreter, da die Kassenzahnärzte dadurch undifferenziert mittelfristig deutliche geringere Leistungsausschüttungen für Ersatzkassen-Versicherte erhalten. So wäre es aus der Sicht dieser Vertreter nicht notwendig gewesen den Basisgrenzwert auch bei für die Ersatzkassen abzusenken, da das bisherige vdek-Budget bereits in 2023 nicht ausgeschöpft worden ist und sehr wahrscheinlich in 2024 wieder nicht ausgeschöpft werden wird. Die vom KZV-Vorstand zu verantwortende übermäßige Liquiditätsreduktion erschwert die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage in den kassenzahnärztlichen Praxen unnötig.

Da eine rückwirkende Änderung dieser KZV-Vorstandsentscheidung nicht möglich ist, kommt eine Wiederherstellung des alten vdek-Basisgrenzwertes frühestens zum 3. Quartal 2024 in Frage. Ob sich der vom FVDZ dominierte KZV-Vorstand zu dieser Korrektur entschließen wird, ist nicht absehbar.

HIER MITREDEN!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Euch herzlich dazu einladen, Eure Fragen, die Euch besonders am Herzen liegen, an unsere Vertreter in den Gremien der Kammer, KZV und dem Versorgungswerk zu richten.

Diese Möglichkeit bietet Euch die Gelegenheit, direkten Einfluss zu nehmen und offene Anliegen zu klären.
Ihr könnt Eure Fragen über die Kommentarfunktion stellen, wobei Anonymität selbstverständlich respektiert wird.

Dazu bitte oben „Kommentare“ anklicken.

Unsere Mitglieder im Hauptausschuss der KZV, Vertreter in der VV der KZV, Delegierte in der DV der Zahnärztekammer Berlin und Vertreter in der VV des Versorgungswerkes werden sich bemühen, diese transparent und umfassend zu beantworten bzw. an die Vorstände weiterzureichen.
Die Antworten werden im Anschluss an die entsprechenden Sitzungen hier veröffentlicht.

  • Die nächste DV der Kammer ist am Donnerstag, dem 16.05.24 (öffentlich)
  • Die nächste VV der KZV findet am Montag, dem 23.09.24, statt (öffentlich).
  • Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes ist für den 30.11.24 geplant (öffentlich).
    Eure Fragen sind uns wichtig, und wir freuen uns auf eine aktive Beteiligung.

Mit kollegialen Grüßen


Eure BUZ 2.0

Kurzbericht von der DV der Zahnärztekammer Berlin vom 15.02.2024

Dental Berlin findet nun doch ohne Votum der Delegiertenversammlung statt.

Dazu wurde ein Vertrag mit der Fa. „Congress & more“ geschlossen.

Eine „schwarze Null“ für die ZÄK ist nicht zu erwarten.

Das wirtschaftliche Risiko, insbesondere bedingt durch Sitzungsgelder des Vorstandes, beträgt nach Schätzungen etwa 20.000.- Euro, also in vergleichbarer Höhe wie vor der Kündigung des Quintessenzverlages.

Die DV hatte aufgrund der jährlichen Defizite von etwa 20.000.- Euro, mit der Prämisse in Zukunft eine schwarze Null zu erzielen, mehrheitlich den Vorstand beauftragt den Vertrag mit dem Quintessenzverlag zu kündigen.


Nach Aufruf des Vorstandes an die Kollegen die Praxen zu schließen und sich an der VMF-Demo im September 2024 am Brandenburger Tor zu beteiligen wurden für den Präsidenten und den IUZBler im Vorstand der ZÄK für die Teilnahme an dieser Demonstration jeweils Sitzungsgelder inclusive An- und Abfahrt in Höhe von mehr als 300.- Euro ausgezahlt.

Im Anschluss fiel – bei einer monatlichen Entschädigung von 4.500.- Euro zuzüglich Sitzungsgelder und Reisekosten – die Aussage des wohlgemerkt ehrenamtlichen Kammerpräsidenten: „Man muss hier Geld mitbringen um in diesem Vorstand arbeiten zu wollen …“

4.500.- monatlich sind bei 4 Arbeitstagen im Monat 1.125.- arbeitstäglich zuzüglich Sitzungsgelder Mittwochs ab 16:00 und an allen anderen Tagen. 

Das bedeutet, dass zumindest der „Ehrenämtler“ Präsident von uns Berlinern in ähnlicher Höhe bezahlt wird wie die hauptamtlichen KZV-Vorsitzenden!


Zudem reiht sich auch der Funktionsträger der IUZB lückenlos in die Zugreifmentalität der Altverbände ein.

Neben Sitzungsgeldern für Neujahrsempfänge, Frühlings- und Sommerfeste erlauben sich die Vorstände nunmehr auch für öffentliche Demonstrationen Sitzungsgelder.

Nach entsprechenden Auffälligkeiten wurde zur Verhinderung von „Druck“ auf einzelne DV-Mitglieder die bisher vorgesehene Abstimmungsmöglichkeit „namentlich geheim“ von den Delegierten mit dem Votum 19:15 Stimmen getilgt.

Frau Professor Andrea Nahles wurde von den Delegierten einstimmig in den Prüfungsausschuss Oralchirurgie gewählt.

Die Novellierung der Weiterbildungsordnung – Anpassung an das Berliner Heilberufekammergesetz wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Die bereits im Dezember einstimmig beschlossene Resolution zur BZÄK soll nun im nächsten MBZ veröffentlicht werden. Warum diese Resolution nicht auf der Webseite der Zahnärztekammer Berlin steht? Dazu sollten Sie den Vorstand fragen.

Samstag 20.04.24 10:00 Uhr Frühjahrstagung des DAZ und BUZ 2.0


Wozu brauchen wir Positionspapiere des AK-Ethik im zahnärztlichen/zahntechnischen Alltag? 

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde ( DAZ ) und „buz-2-0.de“ laden zu ihrer gemeinsamen Berliner Frühjahrstagung ein:

Samstag, 20. 4. 2024  um 10 : 00 Uhr  Haus der ZÄK-Berlin
Stallstr.1, 10858 Berlin

Herr Dr. Gero Kroth wird zu dem Thema „AK-Ethik in der DGZMK – Positionspapier zur Zusammenarbeit von Zahnmedizin und Zahntechnik“ sprechen.
Herr Dr. Kroth ist seit vielen Jahren Teil des AK-Ethik der DGZMK. Seine Mitarbeit dort als Zahnarzt im Ruhestand und Medizinethiker ist geprägt von einem großen Engagement für eine breite öffentliche Diskussion von philosophischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Arbeit in all ihren Facetten.
Eines seiner besonderen Anliegen ist die Bearbeitung von alltags- und versorgungsrelevanten Themen durch den Arbeitskreis.

Der DAZ hat immer wieder angemahnt, dass Fragen von Ethik und Anstand ein wesentlich größeres Gewicht in jedweder Betrachtung der zahnärztlichen Arbeit und des Versorgungsgeschehens haben müssten als man beobachten kann.
Auch die Arbeit des AK-Ethik hat bisher nur wenig zur Infragestellung des allgemein Üblichen beigetragen.
Das jüngst erschienene Positionspapier zur Zusammenarbeit von Zahnärzten und Zahntechnikern gibt allerdings Anlass zu neuer Hoffnung auf Impulse von echter Relevanz für die zahnärztliche Landschaft.

Für den Vortrag sind 2 Fortbildungspunkte beantragt.

Der Eintritt ist frei.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.de Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Kösener Str., 14199 Berlin
Tel: 030-546 27 240, Fax: 030-55 07 31 99
Mail: kontakt@daz-web.de, Internet: www.daz-forum.org Unsubscribe   |   Manage your subscription   |   View online

Kammervorstand stellt nach erreichten Sparmaßnahmen den Antrag zur Beschränkung der Prüfmöglichkeiten des Haushaltsausschusses

§18a
Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss
(1) Dei Delegiertenversammlung wählt als ständigen Ausschuss für die jeweilige Wahlperiode der Delegiertenversammlung einen Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstelenprüfungs- ausschuss, der aus drei bis fünf Personen besteht.
2) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied. Das dem Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungs- ausschuss vorsitzende Mitglied muss der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin angehören. Das vorsitzende Mitglied hat zu den Ausschusssitzungen einzuladen und für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben Sorge zu tragen.
(3) Das für Finanzen zuständige Mitglied des Vorstands ist zu den Sitzungen des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss durch das vorsitzende Mitglied einzuladen.
(4) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den vom Vorstand vorgeschlagenen Haushalts- und Wirtschaftsplan der Kammer und erstellt eine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf. Diese Stellungnahme ist dem Vorstand zur Beratung
und Beschlussfassung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Haushalts- und Wirtschaftsplanentwurfs zuzuleiten und ist gemeinsam mit der Einladung zur Delegiertenversammlung, in welcher über den Haushalts- und Wirtschaftsplan beraten wird,
an die Delegierten zu übermitteln.
(5) Der Stellungnahme des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage und der Anforderungen des Haushalts- und
Wirtschaftsplans ein Vorschlag über die Höhe des Kammerbeitrags für das nachfolgende Wirtschaftsjahr beizufügen.
(6) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des vom Rechnungshof eingesetzten Wirtschaftsprüfers mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob sich die Verwendung der Haushaltsmittel mi Einklang, mit dem von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Haushalts- und Wirtschaftsplan befinden. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über die Prüfung des Jahresabschlusses eine Stelungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.
(7) Der Haushaltsausschuss ist zugleich Zahlstellenprüfungsausschuss. Ihm obliegt die Prüfung der Kase sowie des Kassenbuchs in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über Kassenprüfung eine Stellungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.

Offensichtlich soll der HHA nunmehr nur noch als „Feigenblatt“ dienen.

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