Quelle: „Leistungsanpassungen seit 01.01.2008“ (VZB-Übersicht, erstellt im Februar 2023)
Die Daten wurden uns dankenswerterweise und mit seiner Erlaubnis von dem Kollegen D.Palloks zur Verfügung gestellt.
Das Wesentliche in 30 Sekunden
- Gesamte Rentenanpassung seit 01.01.2008: rund +10 %. Das entspricht nur ca. 0,64 % pro Jahr (nominal, über 15 Jahre).
- Rentenbemessungsgrundlage: von 1.500 € (2008) auf 1.855,64 € (2023) – +23,7 % insgesamt (~1,4 % p. a.).
- Einordnung: Bei einem kapitalgedeckten Versorgungswerk ist eine reale Rentensteigerung von unter 1 % p. a. über eineinhalb Jahrzehnte klar unzureichend. Inflationsphasen wurden damit nicht aufgefangen.
Warum ist das wichtig?
Wer jahrzehntelang Beiträge einzahlt, erwartet, dass die erwirtschafteten Kapitalerträge sich sichtbar in der laufenden Rente niederschlagen. Wenn am Ende nur ~0,64 % p. a. ankommt, stellen sich harte Fragen:
- Wohin fließt der Ertrag? (Verluste, stille Lasten, Reserven, Kosten, abgesenkter Rechnungszins?)
- Welche Fehlentwicklungen in Anlagepolitik, Risikosteuerung und Aufsicht haben diese magere Anpassung ermöglicht?
- Wie wird künftig sichergestellt, dass Mitglieder an echten Ergebnissen teilhaben – transparent und regelgebunden?
Unsere Position
Das Ergebnis ist mager. Für ein Versorgungswerk ist das – nüchtern gesagt – nicht genug. Mitglieder haben ein Recht auf verständliche Rechenschaft:
- jährlicher Transparenzbericht (Anlagen nach Klassen/Ländern, Performance vs. Benchmarks),
- klare Regeln zur Rentenanpassung (Mechanik, Zielkorridor, Umgang mit Schwankungen),
- Kosten- und Risikobericht (inkl. Sondereffekte und Wertberichtigungen),
- externe Kontrolle – und Teilnahme/Information der gewählten Gremien ohne Blackbox-Passagen.
Kernfrage: Wo ist der Rest des Anlageerfolgs?
Mitglieder verdienen eine belastbare, prüffähige Antwort – nicht irgendwann, sondern jetzt.
Wichtiger Zusatz für alle Betroffenen
Kollegen, die ihre erste Rente noch vor dem 01.01.2008 begonnen haben, waren von der damals eingeführten 16 %-Absenkung nicht betroffen. Das bedeutet:
- Keine Kürzung um 16 % bei Rentenbeginn (z. B. ab 01.12.2007).
- Aber: ab diesem Zeitpunkt nur die geringen jährlichen Anpassungen (insgesamt ~+10 % in 15 Jahren).
Damit wird klar: Wer früh genug in Rente ging, hatte zwar keinen sofortigen Abschlag, aber in der Folgezeit auch keine spürbare Teilhabe an den Kapitalerträgen. Der Anpassungsmechanismus bleibt das Kernproblem – unabhängig davon, ob man vom 16%-Abschlag betroffen war oder nicht.
Zahlenbasis (Auszug)
- Rentenbemessungsgrundlage: 1.500,00 € (2008) → 1.855,64 € (2023)
Gesamt: +23,7 % (~1,4 % p. a.) - Rentenanpassungen (Alt-/Neuanteile): kumuliert ~+10 % seit 2008
~0,64 % p. a. (über ~15 Jahre)
Hinweis: Die Prozentwerte stammen aus der VZB-Tabelle „Leistungsanpassungen seit 01.01.2008“ (Stand: Februar 2023).
Was wir jetzt fordern
- Offenlegung aller Anpassungsentscheidungen seit 2008 inkl. Rechenweg.
- Performance-Attribution (welche Anlageklassen haben welchen Beitrag/Verlust geleistet?).
- Plan zur künftigen Anpassung mit klaren, nachvollziehbaren Parametern.
- Stärkung der Gremienaufsicht: Informationsrechte ernst nehmen, Sitzungen nicht abschotten.
https://www.avw-nds.de/fileadmin/user_upload/Service_Center/AVW_Info/Info_Nr1_2006.pdf
So erfolgreich waren unsere Kollegen in der Vergangenheit.
Es wird Zeit unsere Gelder in professionelle Hände zu legen.