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Kategorie: Selbstverwaltung

Stellungnahme zum Positionspapier der IUZB

(Positionspapier zur Zukunft und Entwicklung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin)
→ https://iuzb.de/

Zunächst:

Den grundlegenden Ansatz des Positionspapiers halten wir für richtig. Ein Versorgungswerk kann nur dann stabil arbeiten, wenn Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind, Berichte verlässlich vorliegen, das Vier-Augen-Prinzip tatsächlich eingehalten wird und Bewertungen nachvollziehbar überprüft werden können. Ohne diese Voraussetzungen wird verlorenes Vertrauen nicht zurückkehren.

Unser Eindruck ist allerdings, dass das Papier derzeit eher eine Richtung beschreibt als eine unmittelbar umsetzbare Lösung. Für eine Entscheidung in einem Gremium genügt es nicht festzustellen, dass etwas „unzureichend“ sei. Beschlussfähig wird ein Vorschlag erst, wenn konkret benannt ist,

  • welche Kontrollschritte fehlen,
  • welche Berichte verpflichtend vorzulegen sind,
  • welche Entscheidungen künftig zustimmungspflichtig sein sollen und
  • welches Organ jeweils verantwortlich ist.

Erst auf dieser Grundlage kann eine Vertreterversammlung verantwortungsvoll entscheiden.

Die vorgeschlagene Orientierung an anderen Organisationsmodellen verstehen wir als Versuch, Ordnung in die Strukturen zu bringen. Wir sind jedoch keine Aktiengesellschaft, sondern ein Selbstverwaltungsorgan. Deshalb wird uns zunächst kein neues Organisationsmodell helfen. Entscheidend ist vielmehr die konsequente Anwendung dessen, was bereits vorgesehen ist.
Bevor neue Strukturen geschaffen werden, müssen die bestehenden Kontroll- und Informationspflichten vollständig und nachvollziehbar umgesetzt werden.

Dies gilt insbesondere für die Bilanz 2024. Hier helfen weder Vermutungen noch Bewertungen. Notwendig ist Klarheit auf Grundlage aussagekräftiger und überprüfbarer Unterlagen:

  • Wer ist mit der Prüfung beauftragt?
  • Welchen konkreten Prüfungsumfang umfasst der Auftrag?
  • Wer bewertet die einzelnen Anlagen?
  • Nach welchen Bewertungsmethoden erfolgt diese Bewertung?

Ohne die Beantwortung dieser Fragen fehlt jeder weiteren Diskussion eine belastbare Grundlage.

Ein weiterer Punkt betrifft die im Positionspapier genannten zeitlichen Abläufe. Die dort vorgesehenen Fristen erscheinen aus unserer Sicht nicht realistisch. Die Klärung der Bewertungsfragen, die Sichtung der zugrunde liegenden Unterlagen sowie die Abstimmung zwischen den beteiligten Organen erfordern Zeit, sorgfältige Prüfung und geordnete Verfahren. Solche Prozesse lassen sich weder durch Beschluss noch durch Zeitvorgaben abkürzen, ohne die inhaltliche Qualität der Entscheidungen zu gefährden.

Die Erwartung kurzfristiger Ergebnisse ist verständlich, darf jedoch nicht zu einer nur formalen Prüfung oder zu Entscheidungen ohne tragfähige Grundlage führen. Eine gründliche und nachvollziehbare Aufarbeitung hat deshalb Vorrang, auch wenn sie mehr Zeit in Anspruch nimmt als im Positionspapier angenommen. Zu kurze Fristen würden am Ende nicht Vertrauen schaffen, sondern neue Unsicherheit erzeugen.

Ebenso wichtig erscheint es uns, die Debatte sachlich zu führen. Die Entwicklung des Versorgungswerks ist aus Abläufen, Zuständigkeitsregelungen und Informationswegen entstanden. Gleichzeitig gilt aber auch: Sollten sich Pflichtverletzungen oder schuldhaftes Verhalten einzelner Verantwortlicher bestätigen, müssen diese selbstverständlich aufgeklärt und die betreffenden Personen zur Verantwortung gezogen werden. Aufklärung und Verantwortungszuweisung schließen sich nicht aus – sie gehören zusammen.

Unsere Aufgabe muss deshalb zunächst darin bestehen, das vorhandene System funktionsfähig zu machen: klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Informationen und überprüfbare Transparenz. Erst auf dieser Grundlage können weitergehende Reformen sinnvoll und realistisch beraten werden.

Bevor wir über neue organisatorische Modelle sprechen, müssen wir daher zunächst im bestehenden System Ordnung herstellen. Solange Zuständigkeiten, Informationswege und Bewertungsgrundlagen nicht nachvollziehbar geklärt sind, führen Strukturdebatten nicht weiter, sondern überlagern die eigentliche Aufgabe: die Aufklärung und die Herstellung verlässlicher Entscheidungsgrundlagen.

Zusammengefasst benötigen wir derzeit
keine neuen Organisationskonstruktionen, sondern funktionierende Abläufe,
keine Vermutungen, sondern aussagekräftige Unterlagen,
und keine Personalisierung der Debatte, sondern eine strukturierte und konstruktive Zusammenarbeit.

Vertrauen entsteht nicht durch Erklärungen, sondern durch nachvollziehbare Verfahren. Ohne dieses Vertrauen wird keine Reform dauerhaft Bestand haben.

H.Dohmeier-de Haan

HIER MITREDEN!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Euch herzlich dazu einladen, Eure Fragen, die Euch besonders am Herzen liegen, an unsere Vertreter in den Gremien der Kammer, KZV und dem Versorgungswerk zu richten.

Diese Möglichkeit bietet Euch die Gelegenheit, direkten Einfluss zu nehmen und offene Anliegen zu klären.
Ihr könnt Eure Fragen über die Kommentarfunktion stellen, wobei Anonymität selbstverständlich respektiert wird.

Dazu bitte oben „Kommentare“ anklicken.

Unsere Mitglieder im Hauptausschuss der KZV, Vertreter in der VV der KZV, Delegierte in der DV der Zahnärztekammer Berlin und Vertreter in der VV des Versorgungswerkes werden sich bemühen, diese transparent und umfassend zu beantworten bzw. an die Vorstände weiterzureichen.
Die Antworten werden im Anschluss an die entsprechenden Sitzungen hier veröffentlicht.

  • Die nächste DV der Kammer ist am Donnerstag, dem 16.05.24 (öffentlich)
  • Die nächste VV der KZV findet am Montag, dem 23.09.24, statt (öffentlich).
  • Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes ist für den 30.11.24 geplant (öffentlich).
    Eure Fragen sind uns wichtig, und wir freuen uns auf eine aktive Beteiligung.

Mit kollegialen Grüßen


Eure BUZ 2.0

„Demokratische Defizite in Delegiertenversammlungen“

Dieser Einblick in Bremer Abgründe bleibt auch für die Delegierten und Vertreter in Berlin eine tägliche Herausforderung.

Ein Bericht der WEU von der konstituierenden Delegiertenversammlung in Bremen:



„Liebe Bremen Kammermitglieder,

Die Wahl zur Delegiertenversammlung im Dezember lief schon regelwidrig und es wurde Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Über diesen Einspruch wird jetzt ausgerechnet genau die gleiche Delegiertenversammlung entscheiden, deren korrekte Wahl angezweifelt wird.
Drei Wochen nach der umstrittenen Wahl trat die Delegiertenversammlung am 9. Januar 2024 zusammen, um Präsidenten, Vorstandsmitglieder und Ausschussmitglieder zu wählen. Leider lief auch diese konstituierende Delegiertenversammlung nicht nach den Regeln der Geschäftsordnung, sondern nur nach den Regeln der Kammerverwaltung.
Die Kammerverwaltung hatte direkt vor der Delegiertenversammlung die ihr genehmen Fraktionen zu einem Vorgespräch mit Aufgabenverteilung in die Verwaltung geladen, direkt danach folgte die offizielle Delegiertenversammlung.
Der Kammerpräsident Dr. Wolfgang Menke wirkte angeschlagen, er eröffnete nur kurz die Versammlung mit der Gedenkminute an die verstorbenen Kollegen und schwieg dann.

Dem Präsidenten wurde die Sitzungsleitung verwehrt.
Der Geschäftsführer Jörg Bauer leitete daraufhin die Delegiertenversammlung. Er wurde von den WEU-Delegierten darauf hingewiesen, dass er nicht das Wort habe.
(Die Geschäftsordnung legt fest, dass die Sitzung durch den Präsidenten geleitet wird und bei dessen Verhinderung durch den Vizepräsidenten oder das älteste Vorstandsmitglied.) Die meisten frisch gewählten Delegierten waren zum ersten Mal Teilnehmer einer Delegiertenversammlung. Sie hatten gerade in der Vorversammlung oder bei vorbereitenden Telefongesprächen ihre Positionen in den Ausschüssen zugewiesen bekommen und kannten die Regeln der Delegiertenversammlung wohl noch nicht. Von ihnen kam kein Widerspruch.
Auch das langjährige Mitglied der Delegiertenversammlung, der Herr KZV Vorsitzende Martin Sztraka, griff nicht ein, obwohl er selbst in anderen Situationen die Geschäftsordnung sehr wohl zu nutzen weiß. Er ist der einzige verbliebene Delegierte des Freien Verbandes in der Delegiertenversammlung. Eine Aussprache über das Wahlergebnis wurde durch den Geschäftsführer als Leiter der Sitzung unterbunden. Als Ursache das schlechten Abschneiden des Freien Verbandes vermuten wir, dass viele Zahnärzte verärgert über das überdimensionierte KZV-Jahresgehalt des Freiverbändlers und KZV-Geschäftsführers Sztraka sind (259.000 €).

Dr. Wolfgang Menke als Präsident abgetreten.
Für das Amt des Präsidenten wollte oder durfte Dr. Wolfgang Menke nicht wieder kandidieren. Er hatte noch wenige Wochen zuvor in der Vertreterversammlung verkündet, er werde noch weitere vier Jahre Präsident der Zahnärztekammer bleiben. Eine Erklärung wollte oder durfte er nicht geben. Er wurde vom Geschäftsführer Jörg Bauer mit einem kleinen Blumenstrauß aus dem Amt verabschiedet.

Dr. Wolf Behnke als Vizepräsident abgetreten.
Für das Amt des Vizepräsidenten wollte oder durfte Dr. Behnke nicht wieder kandidieren. Eine Erklärung wollte oder durfte er nicht geben. Er wurde vom Geschäftsführer Jörg Bauer mit einem kleinen Blumenstrauß aus dem Amt verabschiedet.

Erstmals in die Delegiertenversammlung gewählt und gleich Präsidentin.
Frau Maria Schletter, die Praxispartnerin von KZV Chef Sztraka, liess sich zur Präsidentin wählen. Sie ist erstmalig in die Delegiertenversammlung hinein gewählt worden. Vorher war sie nicht gewähltes Mitglied der Delegiertenversammlung, sondern sie war von aussen in den Vorstand hinein gewählt worden. Vizepräsident wurde Kieferorthopäde Dr. Thedens.
Vorstandsmitglieder wurden Frau Dr. Lawrenz aus Bremerhaven. Sie ist die Tochter und Praxisnachfolgerin des vorherigen Bremerhavener Vorstandsmitgliedes Bösch und „erbt“ nun nahtlos auch das Amt. Weiteres Vorstandsmitglied wurde Herr Dr. Moritz Nensa, der ebenfalls den Sitz in der Delegiertenversammlung frisch vom ausgeschiedenen Vater „geerbt“ hat. Diese beiden Vorstandsmitglieder sind erstmalig in die Delegiertenversammlung hinein gewählt worden, haben demzufolge natürlich auch keine Erfahrung und werden den Vorschlägen des Geschäftsführers Jörg Bauer gewiss Folge leisten .
Die Auszählung der Stimmen ist jeweils vom Geschäftsführer und Sitzungsleiter Jörg Bauer und seinem Justitiar durchgeführt worden.

Fraktionsparitätische Ausschussbesetzung missachtet. Nur noch Freunde der Verwaltung in den Ausschüssen.
In die beiden zu besetzenden Ausschüsse für Fortbildung und für Finanzen darf jede Fraktion ein Mitglied entsenden. Der WEU Delegierte Mostafa Shirazi war bisher als Fraktionsmitglied der WEU im Fortbildungsausschuss und war bereit, diese Aufgabe wieder zu übernehmen.
Der Sitzungsleiter Geschäftsführer Jörg Bauer respektierte die bisher praktizierte paritätische Regelung jedoch nicht und lies vorbereitete Gruppen von der Geschäftsleitung ergebenen Delegierten in diese beiden wichtigen Ausschüsse wählen. Das Prinzip „je ein Sitz für jede Fraktion“ wurde nicht befolgt.
Damit ist es unserer Gruppe WEU nicht mehr möglich, Informationen über Verschwendung von Kammergeldern zu erlangen oder solche Verschwendungen zu verhindern. Wir hatten geplant, weiterhin den Missbrauch von Sitzungsgeldregelungen aufzudecken, zu veröffentlichen und zu verhindern.
Der WEU-Delegierte Mostafa Shirazi protestierte gegen die Vorgehensweise des Geschäftsführers Jörg Bauer und verliess unter Protest die Delegiertenversammlung.

Der Präsidentin wurde die Sitzungsleitung verwehrt.
Die Delegierten der Gruppe WEU, WirEngagierenUns erwägen, die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung nicht anzuerkennen.
Warum?
1. Die für die Fraktionen paritätische Besetzung von Fortbildungs- und Finanzausschuss ist nicht erfolgt.
2. Regelwidrig gegen die Geschäftsordnung hat der Geschäftsführer Jörg Bauer den Vorsitz in der Delegiertenversammlung ergriffen. Die Leitung der Delegiertenversammlung durch einen Angestellten der Zahnärztekammer ist nicht in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Sitzung hätte zuerst durch den alten Präsidenten Dr. Wolfgang Menke und nach der Präsidentenwahl durch die neue Präsidentin Maria Schletter geleitet werden müssen. Maria Schletter ist jedoch ausser einer kurzen Selbstdarstellung in der Kandidatenvorstellungsrunde nicht zur Rede gekommen.

Liebe Kammermitglieder, wir brauchen Ihre Meinung.
Bitte schreiben Sie uns. Wie sollen die Delegierten der Gruppe WEU sich jetzt verhalten.
Wir machen uns Sorgen, dass uns Zahnärzten in unserer Zahnärztekammer die Macht aus den Händen gleitet und von der Bürokratie übernommen wird. Dass zukünftig die zahnärztlichen Präsidenten und Amtsträger nur Anweisungen der Geschäftsführung unterschreiben und ausführen. Dass die Geschäftsführung die Satzung immer weiter durch willige Delegierte zu Ihren Gunsten ändern lässt. Dass nach Satzungsänderung bald ein Geschäftsführer zum Präsidenten wird.
Bitte schreiben Sie uns, auch wenn Sie das anders sehen.

WEU. WirEngagierenUns.“

Die (zahn)ärztliche Selbstverwaltung vor dem Aus?

( Dieser Text wurde zum ersten Mal im Jahr 2002 veröffentlicht)

https://daz-forum.org

Die Selbstverwaltung der ärztlichen Professionen in Form der Kammern, aber auch der KZVen, stellt ein von der Gesellschaft den Ärzten und Zahnärzten gewährtes Privileg dar. Es handelt sich hierbei um eine historische Errungenschaft (was häufig vergessen und auch gerne – je nach Bedarf – falsch dargestellt wird). Über Jahrzehnte war es das Bestreben der in privatrechtlichen Vereinen und Verbänden organisierten Ärzte- und Zahnärzteschaft, für sich Strukturen zu erreichen, unter denen die staatlichen Behörden auf ihr bisher ausgeübtes unmittelbares Aufsichtsrecht über den einzelnen Arzt verzichteten und der verfassten Ärzteschaft Autonomie verliehen und damit den Bestand ein einheitliches Handeln bei weitgehender berufsinterner Selbstkontrolle ermöglichen sollten. Die hierfür notwendigen Gesetze konnten nur erreicht werden, weil der Staat in der Selbstverwaltung der ärztlichen Professionen eine Regulierungsoption (das Subsidiaritätsprinzip) zum Wohle der gesamten Gesellschaft erkannte. Als Grundlage der Kammerbildungen lässt sich demnach eine Art Vertrag zwischen der Ärzte- und Zahnärzteschaft und der Gesellschaft ausmachen, indem im Tausch gegen qualifizierte und kompetente Leistung die Gesellschaft den ärztlichen Professionen Autonomie in der Berufsausübung, Freiheit von sozialer Kontrolle durch Laien, Schutz gegen unqualifizierten Wettbewerb, ein hohes Einkommen und ein entsprechendes Prestige versprach. Damit wird deutlich, dass die Selbstverwaltung keine ausschließliche Angelegenheit der ärztlichen Berufsstände ist, die diesen die Möglichkeit zur einseitigen Verfolgung eigener Interessen gibt, sondern sie ist gleichzeitig auch eine der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl verpflichtete Institution.
Je mehr sich in der Gesellschaft der (sehr verallgemeinerte) Eindruck verstärkte, dass die berufsständisch organisierte Zahnärzteschaft in weiten Bereichen der ihnen zugestandenen Selbstverwaltung keinen anderen Zielsetzungen folgte als denen der „individuellen Nutzenmaximierung“, desto stärker fühlten sich die politischen Parteien dazu aufgerufen, in das Politikfeld Gesundheitswesen mit ordnungspolitischen Maßnahmen (inklusive wahltaktischer Versprechungen) einzugreifen. Hintergrund dieser Entwicklung war es, dass die Kammern und KZVen zu oft zu unprofessionell auf sich verändernde Erwartungen in der Gesellschaft reagierten. Sie griffen die Erwartungen (z.B. Priorität der Zahnerhaltung statt Zahnersatz, Prophylaxe, Qualifizierung des Personals etc.) nicht auf, stimmten berechtigte Eigeninteressen mit den sich abzeichnenden Bedürfnissen der Gesellschaft nicht ab und versäumten es somit, Gesundheitspolitik im Konsens vorausschauend zu gestalten.
Dass die dadurch provozierten externen staatlichen Maßnahmen und Steuerungsversuche aufgrund ihrer Sachferne oft die Kosten im Gesundheitswesen noch weiter in die Höhe trieben, ist ein Faktum, auf welches die Zahnärzteschaft nachträglich zu Recht verweisen konnte, das gesamtgesellschaftlich jedoch oft nur noch als Rechtfertigungspolemik wegen eigener Untätigkeit wahrgenommen wurde. Dabei ist es auch wahr, dass die Politik „sich immer dann gerne auf das Subsidiaritätsprinzip beruft, wenn sie nur subsidiär mit unangenehmen Dingen in Verbindung gebracht werden möchte“. So ist es ein immer wiederkehrendes Ritual der politischen Parteien, auf die Eigenverantwortlichkeit der Zahnärzteschaft dann zu verweisen, wenn man selbst die Verantwortung von sich schieben möchte.
Gegen diese Entwicklung wurde berufsintern von Teilen der Zahnärzteschaft unter der sogenannten „Meinungsführerschaft“ des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte eine totale Konfrontationsstrategie aufgebaut, deren Ziel es sein sollte, der verstärkten staatlichen Steuerungstendenz durch einen weitestgehenden Ausstieg aus dem entwickelten System der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu begegnen. Unter dem leicht durchschaubaren Klischee der Wiederherstellung der gleichberechtigten Zweierbeziehung zwischen Arzt und Patient sollte durch „marktvermittelte Konkurrenz“ der sogenannten „Kostenexplosion“ begegnet werden, wohl wissend, dass die Steuerung des Marktes bei bestimmten Gütern, wie sie die Gesundheit nun einmal darstellt, in der Regel nicht zu einem gleichmäßigen, hoch stehenden Versorgungsniveau für alle führt.
So entstand nicht ohne eigenes Zutun der Zahnärzte das Bild von einem privilegierten Beruf, der als eine Gruppe von Marktteilnehmern angesehen wurde, von denen die hohe Wertschätzung der Gesundheit als kollektive Einkommensressourcen ausgebeutet wurde. Immer weniger wurde der Profession der Zahnärzte jene Ethik attestiert, durch die sie sich als Berufsgruppe mit besonderen Rechten hatte konstituieren können.
Unter dem laut verkündeten Anspruch des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, die deutschen Zahnärzte zu repräsentieren, stehen wir heute vor einer Erosion der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Es zeichnet sich ab, dass es zu einer staatlich verordneten Kompetenzbeschränkung bei den KZVen kommen wird und dass der Staat durchaus bereit ist, die Zahnärzte aus der, in Anführungszeichen, „Zwangsmitgliedschaft“, der selbst von vielen Berufsangehörigen so wenig geschätzten KZVen zu entlassen. Allerdings wird er dann freie Zahnärzte am Markt nicht, wie vom FVDZ postuliert, auf den Marktteilnehmer Patient stoßen, von seiner berufsständischen Solidargemeinschaft befreit, sondern er wird sich als alleiniger Vertragspartner der Krankenkassen wiederfinden, die unter Ausnutzung von Angebot und Nachfrage die zahnärztlichen Leistungen so marktgerecht gestalten und einkaufen werden. Das könnte dazu führen, dass die Mehrzahl der ehemaligen Zwangsmitglieder gerne an die Zeiten als Angehörige einer KZV erinnert wird. Dann wird auch deutlich werden, dass die Selbstverwaltung des Berufsstandes zwar kein ein für alle Mal erworbenes Recht ist, sondern eine zu erarbeitende Gegenleistung für versprochene und wahrgenommene Selbstverantwortung. Es wird vielleicht auch verständlich werden, warum vor Jahrzehnten die Zahnärzteschaft so vehement für die Pflichtmitgliedschaft aller Zahnärzte in Kammer und (sofern sie an der Versorgung der gesetzlichen Versicherten teilnehmen wollten) KZV gestritten hat und warum die jetzt vorgenommenen hektischen Gründungen von privatrechtlichen Ersatzkassen (natürlich unter der Führung des FVdZ) einen Rückschritt darstellen. Es ist ein Versäumnis der Kammern und KZV-Vorstände, sich mit dieser historischen Entwicklung und ihren Konsequenzen nicht beschäftigt und aus den Fehlern der Vergangenheit nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen zu haben. Mit einer Zersplitterung der Zahnärzteschaft durch eine schleichende Kompetenzbeschränkung der KZV erfolgt auch eine schleichende Demontage. Es kann vorstellbar sein vor dem Hintergrund, dass die Politik das Ziel verfolgt, von immer weniger Zahnärzten die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu lassen, dass es auch zu noch deutlicheren Einkommensunterschieden unter den Praxen kommen könnte. Dies wiederum könnte negative Auswirkungen zum Beispiel auf die Struktur einer berufsständischen Altersversorgung und ihre Sicherstellung durch den unabdingbaren regelmäßigen Beitrag haben und die ohnehin nur schwache Verankerung der Zahnärzteschaft kann man hier nur an Erfahrungen in Berlin berichten im Bewusstsein ihrer Mitglieder als ihr Selbstverwaltungsorgan weiter schwächen.
Für die Berliner Zahnärztekammer kann gesagt werden, dass eine Auseinandersetzung mit diesen Tendenzen und ihrer Ursache nicht erkennbar ist. Nach einer Phase des Aufbruchs zu Beginn der Neunzigerjahre ist die derzeitige Arbeit der Zahnärztekammer, wie schon in früheren Jahren, davon gekennzeichnet, dass nur auf gesundheitspolitische Herausforderungen, zum Beispiel Berufsordnung, Fortbildung, Qualifizierung des Personals etc., erneut nur reagiert wird. Stattdessen wäre es an der Zeit, diese Entwicklung frühzeitig und breit zu diskutieren und Einfluss auf sie zu nehmen, um sie zu gestalten.

H. Dohmeier-de Haan