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„Demokratische Defizite in Delegiertenversammlungen“

Dieser Einblick in Bremer Abgründe bleibt auch für die Delegierten und Vertreter in Berlin eine tägliche Herausforderung.

Ein Bericht der WEU von der konstituierenden Delegiertenversammlung in Bremen:



„Liebe Bremen Kammermitglieder,

Die Wahl zur Delegiertenversammlung im Dezember lief schon regelwidrig und es wurde Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Über diesen Einspruch wird jetzt ausgerechnet genau die gleiche Delegiertenversammlung entscheiden, deren korrekte Wahl angezweifelt wird.
Drei Wochen nach der umstrittenen Wahl trat die Delegiertenversammlung am 9. Januar 2024 zusammen, um Präsidenten, Vorstandsmitglieder und Ausschussmitglieder zu wählen. Leider lief auch diese konstituierende Delegiertenversammlung nicht nach den Regeln der Geschäftsordnung, sondern nur nach den Regeln der Kammerverwaltung.
Die Kammerverwaltung hatte direkt vor der Delegiertenversammlung die ihr genehmen Fraktionen zu einem Vorgespräch mit Aufgabenverteilung in die Verwaltung geladen, direkt danach folgte die offizielle Delegiertenversammlung.
Der Kammerpräsident Dr. Wolfgang Menke wirkte angeschlagen, er eröffnete nur kurz die Versammlung mit der Gedenkminute an die verstorbenen Kollegen und schwieg dann.

Dem Präsidenten wurde die Sitzungsleitung verwehrt.
Der Geschäftsführer Jörg Bauer leitete daraufhin die Delegiertenversammlung. Er wurde von den WEU-Delegierten darauf hingewiesen, dass er nicht das Wort habe.
(Die Geschäftsordnung legt fest, dass die Sitzung durch den Präsidenten geleitet wird und bei dessen Verhinderung durch den Vizepräsidenten oder das älteste Vorstandsmitglied.) Die meisten frisch gewählten Delegierten waren zum ersten Mal Teilnehmer einer Delegiertenversammlung. Sie hatten gerade in der Vorversammlung oder bei vorbereitenden Telefongesprächen ihre Positionen in den Ausschüssen zugewiesen bekommen und kannten die Regeln der Delegiertenversammlung wohl noch nicht. Von ihnen kam kein Widerspruch.
Auch das langjährige Mitglied der Delegiertenversammlung, der Herr KZV Vorsitzende Martin Sztraka, griff nicht ein, obwohl er selbst in anderen Situationen die Geschäftsordnung sehr wohl zu nutzen weiß. Er ist der einzige verbliebene Delegierte des Freien Verbandes in der Delegiertenversammlung. Eine Aussprache über das Wahlergebnis wurde durch den Geschäftsführer als Leiter der Sitzung unterbunden. Als Ursache das schlechten Abschneiden des Freien Verbandes vermuten wir, dass viele Zahnärzte verärgert über das überdimensionierte KZV-Jahresgehalt des Freiverbändlers und KZV-Geschäftsführers Sztraka sind (259.000 €).

Dr. Wolfgang Menke als Präsident abgetreten.
Für das Amt des Präsidenten wollte oder durfte Dr. Wolfgang Menke nicht wieder kandidieren. Er hatte noch wenige Wochen zuvor in der Vertreterversammlung verkündet, er werde noch weitere vier Jahre Präsident der Zahnärztekammer bleiben. Eine Erklärung wollte oder durfte er nicht geben. Er wurde vom Geschäftsführer Jörg Bauer mit einem kleinen Blumenstrauß aus dem Amt verabschiedet.

Dr. Wolf Behnke als Vizepräsident abgetreten.
Für das Amt des Vizepräsidenten wollte oder durfte Dr. Behnke nicht wieder kandidieren. Eine Erklärung wollte oder durfte er nicht geben. Er wurde vom Geschäftsführer Jörg Bauer mit einem kleinen Blumenstrauß aus dem Amt verabschiedet.

Erstmals in die Delegiertenversammlung gewählt und gleich Präsidentin.
Frau Maria Schletter, die Praxispartnerin von KZV Chef Sztraka, liess sich zur Präsidentin wählen. Sie ist erstmalig in die Delegiertenversammlung hinein gewählt worden. Vorher war sie nicht gewähltes Mitglied der Delegiertenversammlung, sondern sie war von aussen in den Vorstand hinein gewählt worden. Vizepräsident wurde Kieferorthopäde Dr. Thedens.
Vorstandsmitglieder wurden Frau Dr. Lawrenz aus Bremerhaven. Sie ist die Tochter und Praxisnachfolgerin des vorherigen Bremerhavener Vorstandsmitgliedes Bösch und „erbt“ nun nahtlos auch das Amt. Weiteres Vorstandsmitglied wurde Herr Dr. Moritz Nensa, der ebenfalls den Sitz in der Delegiertenversammlung frisch vom ausgeschiedenen Vater „geerbt“ hat. Diese beiden Vorstandsmitglieder sind erstmalig in die Delegiertenversammlung hinein gewählt worden, haben demzufolge natürlich auch keine Erfahrung und werden den Vorschlägen des Geschäftsführers Jörg Bauer gewiss Folge leisten .
Die Auszählung der Stimmen ist jeweils vom Geschäftsführer und Sitzungsleiter Jörg Bauer und seinem Justitiar durchgeführt worden.

Fraktionsparitätische Ausschussbesetzung missachtet. Nur noch Freunde der Verwaltung in den Ausschüssen.
In die beiden zu besetzenden Ausschüsse für Fortbildung und für Finanzen darf jede Fraktion ein Mitglied entsenden. Der WEU Delegierte Mostafa Shirazi war bisher als Fraktionsmitglied der WEU im Fortbildungsausschuss und war bereit, diese Aufgabe wieder zu übernehmen.
Der Sitzungsleiter Geschäftsführer Jörg Bauer respektierte die bisher praktizierte paritätische Regelung jedoch nicht und lies vorbereitete Gruppen von der Geschäftsleitung ergebenen Delegierten in diese beiden wichtigen Ausschüsse wählen. Das Prinzip „je ein Sitz für jede Fraktion“ wurde nicht befolgt.
Damit ist es unserer Gruppe WEU nicht mehr möglich, Informationen über Verschwendung von Kammergeldern zu erlangen oder solche Verschwendungen zu verhindern. Wir hatten geplant, weiterhin den Missbrauch von Sitzungsgeldregelungen aufzudecken, zu veröffentlichen und zu verhindern.
Der WEU-Delegierte Mostafa Shirazi protestierte gegen die Vorgehensweise des Geschäftsführers Jörg Bauer und verliess unter Protest die Delegiertenversammlung.

Der Präsidentin wurde die Sitzungsleitung verwehrt.
Die Delegierten der Gruppe WEU, WirEngagierenUns erwägen, die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung nicht anzuerkennen.
Warum?
1. Die für die Fraktionen paritätische Besetzung von Fortbildungs- und Finanzausschuss ist nicht erfolgt.
2. Regelwidrig gegen die Geschäftsordnung hat der Geschäftsführer Jörg Bauer den Vorsitz in der Delegiertenversammlung ergriffen. Die Leitung der Delegiertenversammlung durch einen Angestellten der Zahnärztekammer ist nicht in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Sitzung hätte zuerst durch den alten Präsidenten Dr. Wolfgang Menke und nach der Präsidentenwahl durch die neue Präsidentin Maria Schletter geleitet werden müssen. Maria Schletter ist jedoch ausser einer kurzen Selbstdarstellung in der Kandidatenvorstellungsrunde nicht zur Rede gekommen.

Liebe Kammermitglieder, wir brauchen Ihre Meinung.
Bitte schreiben Sie uns. Wie sollen die Delegierten der Gruppe WEU sich jetzt verhalten.
Wir machen uns Sorgen, dass uns Zahnärzten in unserer Zahnärztekammer die Macht aus den Händen gleitet und von der Bürokratie übernommen wird. Dass zukünftig die zahnärztlichen Präsidenten und Amtsträger nur Anweisungen der Geschäftsführung unterschreiben und ausführen. Dass die Geschäftsführung die Satzung immer weiter durch willige Delegierte zu Ihren Gunsten ändern lässt. Dass nach Satzungsänderung bald ein Geschäftsführer zum Präsidenten wird.
Bitte schreiben Sie uns, auch wenn Sie das anders sehen.

WEU. WirEngagierenUns.“

2 Kommentare

  1. A. Klutke

    In wie weit ist die Situation in Bremen vergleichbar?

    ZBV München verstößt im Wahlkampf gegen Neutralitätspflicht

    Ein besonderer Fall von Wählerbeeinflussung beschäftigt die Zahnärzteschaft in Bayern. 2022 wurden die Delegierten des lokalen Zahnärztlichen Bezirksverbandes München Stadt und Land (ZBV) gewählt. Ebenfalls konnten die Wahlberechtigten mit ihrem Votum die Delegierten aus dem Bezirk in die Vollversammlung der Landeszahnärztekammer senden. Nun hat der Landeswahlausschuss die Wahl für ungültig erklärt. Nachdem eine Einzelperson die Wahl angefochten hatte, kam der Landeswahlausschuss nach zwei Gutachten und umfangreicher Recherchearbeit zu dem Ergebnis: „Die Wahlanfechtung ist begründet. Es liegt eine mehrfache und mandatsrelevante Verletzung von Wahlbestimmungen vor, die das Wahlergebnis im Wahlbezirk München Stadt und Land verdunkeln. Das Wahlergebnis kann nicht berichtigt werden. Es ist erforderlich, die Wahl im Bezirk München Stadt und Land für ungültig zu erklären.“ Stein des Anstoßes ist vor allem eine Sonderausgabe der Publikation „Zahnärztlicher Anzeiger“ (ZAA) des ZBV München. Darin sei eine unzulässige Wahlwerbung des ZBV für die Gruppierung Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) /WIR veröffentlicht worden, die gegen das den Wahlbestimmungen immanente und durch das Grundgesetz vorgegebene Neutralitätsgebot verstoße. Die Sonderausgabe stand nicht in den Mediadaten und wurde kurz vor Versand der Wahlmittel veröffentlicht. Zudem war dieser nicht angekündigten Sonderausgabe auch noch eine Wahlwerbung der Wählergruppierung beigelegt, der ausschließlich die Autoren angehören. „Funktionsvermischung“, urteilte der Landeswahlleiter.
    Quelle: Anita Wuttke, FVDZ

  2. A. Klutke

    In diesem Zusammenhang erreichte uns folgende Mail aus Bremen:

    „Liebe Zahnärztekammermitglieder !

    Haben Sie in Ihrem E-Mail-Posteingangsordner noch die Schmäh-E-Mail der Wahlkandidaten gegen die Gruppe WEU? Bitte löschen Sie diese E-Mail nicht!

    Sie wurde am 9.12.23, vier Tage vor der Kammerdelegiertenwahl (!), über den Verteiler der Zahnärztekammer an alle wahlberechtigten Zahnärzte versendet.
    Die Schmäh-E-Mail war von den gegen die WEU kandidierenden Wahllistenmitgliedern und anderen Delegierten unterschrieben. Der E-Mail Absender lautete: info@zaek-hb.de . Dies ist die E-Mail Adresse der Zahnärztekammer Bremen.

    Einige Kammermitglieder haben sich darüber geärgert und haben sich deshalb bei der Datenschutzbeauftragten des Landes Bremen über die Zahnärztekammer beschwert.
    Zu Recht, denn der amtliche Verteiler aller Bremer Zahnärzte darf nicht für Wahlwerbung missbraucht werden und auch nicht für Wahlwerbung für Kandidaten, die der Geschäftsführung genehm sind. Denn nicht alle angeschriebenen Kammermitglieder möchten von diesen Wahlkandidaten zugespamt werden. Dem haben sie nicht zugestimmt, als sie der Kammer ihre privaten E-Mail-Adressen bekannt gaben.

    Diese Wahlwerbe E-Mail der Kammer hat jetzt ein Nachspiel: Die Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen geht der Sache nach. Es ist bei ihr wohl auch schon eine Stellungnahme der Zahnärztekammer eingegangen, in der die Vorwürfe aber zurückgewiesen werden.“

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