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Kategorie: BZÄK

Stellungnahme zu der Warnemünder Erklärung der BZAEK

Die sogenannte Warnemünder Erklärung der Bundeszahnärztekammer wirft mehr Fragen auf, als dass sie Antworten liefert. Die Probleme der zahnärztlichen Versorgung im ländlichen Raum werden in dieser vagen Erklärung bestenfalls oberflächlich angekratzt. Es ist bedauerlich, dass die Verlautbarung, die auf die Notwendigkeit von „mehr Hauszahnärzten“ pocht, jeglichen Mut zu konkreten Lösungsansätzen vermissen lässt.

Besonders enttäuschend ist, dass die Erklärung sich kaum mit den aktuellen Entwicklungen zur beruflichen Sozialisation auseinandersetzt. Fast ein Drittel aller Zahnärzte arbeitet in angestellten Positionen, und doch werden ihre Perspektiven nur am Rande erwähnt. Es scheint, als ob die Bundeszahnärztekammer nicht gewillt ist, die Realität anzuerkennen und die Bedürfnisse dieser Gruppe ernsthaft zu berücksichtigen.

Die Diskussion um Niederlassungs- und Übernahmemöglichkeiten bleibt ebenfalls oberflächlich. Die Erklärung suggeriert, dass Anstellungsverhältnisse vor Ort eine Lösung sein könnten, verschweigt aber beharrlich, dass dies ohne finanzielle Unterstützung von verschiedenen Trägern schlicht unrealistisch ist.

Zwar wird die Zulassungsverordnung für Zahnärzte als kritischer Punkt benannt. Aber es ist frustrierend zu sehen, dass seit Jahren keine ernsthaften Versuche unternommen werden, der städtischen Überversorgung Einhalt zu gebieten. Die Warnemünder Erklärung bleibt hier vage und unverbindlich.

Insgesamt hinterlässt die Warnemünder Erklärung einen faden Beigeschmack. Ihre vorsichtige Wortwahl und die fehlende Bereitschaft, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, lassen den Schluss zu, dass hier mehr politisches Taktieren als ernsthafte Problemlösung betrieben wird. Es braucht dringend eine kritischere, mutigere und konkretere Herangehensweise, um die Zukunft der Zahnärzteschaft im ländlichen Raum nachhaltig zu sichern.

Auf der Internetseite der Zahnärztekammer Berlin habe ich die Erklärung nicht gefunden

Ist die Mitgliedschaft in der BZÄK e.V. insbesondere hinsichtlich der Kosten-/Nutzenrelation noch sinnvoll tragbar?

Antrag zur Delegiertenversammlung
der Zahnärztekammer Berlin am 23.11.2023:
Wir beantragen, dass die Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft in der Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) kündigt, also ihren Austritt erklärt.

Begründung:

Nachdem bei der Bundeszahnärztekammer im Rahmen der Sitzung am 04./05.11.2022 eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den BZÄK-Vorstand und des Mitgliedsbeitrages vorgenommen wurde (Anlage), gehen wir davon aus, dass die Mitgliedschaft unserer Kammer keinen der exorbitanten Beitragshöhe – im Jahre 2024 sind Kosten in Höhe von ca. 630.000.- Euro zu erwarten – angemessenen (Mehr)Wert bietet.

Zur massiven Entlastung unseres Kammerhaushalts erscheint daher ein Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft als eine Alternative, über welche die Delegiertenversammlung eine Aktiventscheidung treffen sollte.

Ein entsprechender Vorratsbeschluss wurde von der Delegiertenversammlung am 17.02.2022 zwar mit 16 zu 17 Stimmen abgelehnt, das Ergebnis war jedoch derart knapp (Protokollauszug ist als Anlage beigefügt), dass es geboten erscheint, die Delegiertenversammlung um ein erneutes Votum zu bitten.

Auch deshalb, weil die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts für alle Kolleg*innen keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Pflicht („Zwangsmitgliedschaft“) ist.

Von daher ist es Aufgabe der Delegiertenversammlung, alle bedeutsamen Ausgaben einer fortlaufen Überprüfung zu unterziehen.
Dies gilt insbesondere auch für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer, denn wegen der ohnehin schon exorbitanten Beitragshöhe für 2024 von ca. 570.000.- Euro zuzüglich Reisekosten und Sitzungsgelder in Höhe von ca. 60.000.- Euro darf es hier keinen Verbleibsautomatismus und im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse keinen Abnickungsautomatismus geben, da in Anbetracht dieser Beiträge an die BZÄK eine Erhöhung der Berliner Kammerbeiträge nahezu unumgänglich erscheint.

Die finanziellen Spielräume in den Praxen sind durch Jahrzehnte der Nichtanpassung der GOZ, aktueller Deckelung, erheblich gestiegener Kosten bei Personal, Energie, Material, Miete, gesetzlichen Auflagen etc. ohnehin signifikant eingeschränkt, so dass jedwede Mehrbelastung der Kollegenschaft vermieden werden sollte.

Sollte, trotz bisheriger anderslautender Planung, keine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den Vorstand der ZÄK-Berlin bzw. Erhöhung der Beiträge für uns Berliner Kollegen erfolgen ziehen wir den Antrag zurück.

Jedes Mitglied der Delegiertenversammlung wird daher gebeten (s)ein Votum abzugeben.
Gerhard Gneist 
Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
 Alexander Klutke
Frank Bloch
 Delegierte (Wahlliste IUZB e.V.)
Anlagen:
1. BZÄK, Bundesversammlung 04./05.11.2022, TOP 7.2, Antrag 5 – Mitgliedbeitrag 2024 (Erhöhung von 9,70€ auf 11,20€)
2. BZÄK, Beitragsaufkommen bisher mit Anteil ZÄK Berlin
3. ZÄK Berlin, DV, Protokollauszug vom 17.02.2022

Die Anlagen liegen der Kammer bereits vor.