Antrag zur Delegiertenversammlung
der Zahnärztekammer Berlin am 23.11.2023:
Wir beantragen, dass die Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft in der Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) kündigt, also ihren Austritt erklärt.
Begründung:
Nachdem bei der Bundeszahnärztekammer im Rahmen der Sitzung am 04./05.11.2022 eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den BZÄK-Vorstand und des Mitgliedsbeitrages vorgenommen wurde (Anlage), gehen wir davon aus, dass die Mitgliedschaft unserer Kammer keinen der exorbitanten Beitragshöhe – im Jahre 2024 sind Kosten in Höhe von ca. 630.000.- Euro zu erwarten – angemessenen (Mehr)Wert bietet.
Zur massiven Entlastung unseres Kammerhaushalts erscheint daher ein Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft als eine Alternative, über welche die Delegiertenversammlung eine Aktiventscheidung treffen sollte.
Ein entsprechender Vorratsbeschluss wurde von der Delegiertenversammlung am 17.02.2022 zwar mit 16 zu 17 Stimmen abgelehnt, das Ergebnis war jedoch derart knapp (Protokollauszug ist als Anlage beigefügt), dass es geboten erscheint, die Delegiertenversammlung um ein erneutes Votum zu bitten.
Auch deshalb, weil die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts für alle Kolleg*innen keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Pflicht („Zwangsmitgliedschaft“) ist.
Von daher ist es Aufgabe der Delegiertenversammlung, alle bedeutsamen Ausgaben einer fortlaufen Überprüfung zu unterziehen.
Dies gilt insbesondere auch für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer, denn wegen der ohnehin schon exorbitanten Beitragshöhe für 2024 von ca. 570.000.- Euro zuzüglich Reisekosten und Sitzungsgelder in Höhe von ca. 60.000.- Euro darf es hier keinen Verbleibsautomatismus und im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse keinen Abnickungsautomatismus geben, da in Anbetracht dieser Beiträge an die BZÄK eine Erhöhung der Berliner Kammerbeiträge nahezu unumgänglich erscheint.
Die finanziellen Spielräume in den Praxen sind durch Jahrzehnte der Nichtanpassung der GOZ, aktueller Deckelung, erheblich gestiegener Kosten bei Personal, Energie, Material, Miete, gesetzlichen Auflagen etc. ohnehin signifikant eingeschränkt, so dass jedwede Mehrbelastung der Kollegenschaft vermieden werden sollte.
Sollte, trotz bisheriger anderslautender Planung, keine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den Vorstand der ZÄK-Berlin bzw. Erhöhung der Beiträge für uns Berliner Kollegen erfolgen ziehen wir den Antrag zurück.
Jedes Mitglied der Delegiertenversammlung wird daher gebeten (s)ein Votum abzugeben.
Gerhard Gneist
Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Alexander Klutke
Frank Bloch
Delegierte (Wahlliste IUZB e.V.)
Anlagen:
1. BZÄK, Bundesversammlung 04./05.11.2022, TOP 7.2, Antrag 5 – Mitgliedbeitrag 2024 (Erhöhung von 9,70€ auf 11,20€)
2. BZÄK, Beitragsaufkommen bisher mit Anteil ZÄK Berlin
3. ZÄK Berlin, DV, Protokollauszug vom 17.02.2022
Die Anlagen liegen der Kammer bereits vor.
Noch nie war die bürokratische Belastung in den Praxen so hoch wie heute – trotz BZÄK.
Gefühlt hat die BZÄK nichts für uns erreicht.
https://www.tagesschau.de/inland/belastung-buerokratie-rekord-100.html
Wie beim Fussball ist es nur konsequent bei dauerhafter Erfolgslosigkeit den Trainer zu entlassen.