Zusätzlich wird monatlich ab 01.01.2024 je Vertragszahnarzt neben dem Monatsbeitrag von 24,70 eine Pauschale von 5,30 für die „Revitalisierung“ des Kölner Zahnärztehauses erhoben.
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Zusätzlich wird monatlich ab 01.01.2024 je Vertragszahnarzt neben dem Monatsbeitrag von 24,70 eine Pauschale von 5,30 für die „Revitalisierung“ des Kölner Zahnärztehauses erhoben.
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