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Monat: November 2023

„Dental Berlin“ wird 2024 nicht stattfinden

Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde kam bei der DV vom 23.11.23 keine Abstimmung über eine Finanzierung der „Dental Berlin“ zustande.
Wie die Vizepräsidentin der ZÄK Berlin daraufhin ausführte wird die „Dental Berlin“ 2024 nicht stattfinden.

Nach einem Verlust von mehr als 25.000.- Euro in 2023 sollte ein Verlustspielraum von 50.000.- Euro von den Delegierten genehmigt werden.
Begründet wurde diese Maßnahme mit bisher fehlenden Sponsoren und geringer Wahrscheinlichkeit eines Zuschusses der Stadt Berlin.

Eine Kalkulation zur „Dental Berlin“ wurde den Delegierten nicht vorgelegt.

Erhöhung des Kammerbeitrages beschlossen


Bericht von der DV vom 23.11.2023

Zunächst wurde eine Begrenzung der Redezeit auf 2 Minuten durchgesetzt, so dass bei einem so sensiblen, wichtigen Thema für die Kollegenschaft auch innerhalb der Delegierten kein, dem Thema adäquater, umfassender Informationsstand dargestellt werden konnte.

Es drängte sich der Eindruck auf, dass diese Beitragserhöhung ohne Rücksicht auf die beitragszahlenden Kollegen durchgedrückt werden sollte.

Zum dann folgenden Zeitpunkt der Abstimmung hatten aufgrund der fortgeschrittenen Stunde – 24 Uhr war fast erreicht – bereits einige der Delegierten die Versammlung verlassen.

Eine einkommensabhängige Beitragsbemessung fand keine Mehrheit.

Alle weiteren folgenden Anträge bzw. Tagesordnungspunkte wurden auf Donnerstag 14.12.23 vertragt .

Ist die Mitgliedschaft in der BZÄK e.V. insbesondere hinsichtlich der Kosten-/Nutzenrelation noch sinnvoll tragbar?

Antrag zur Delegiertenversammlung
der Zahnärztekammer Berlin am 23.11.2023:
Wir beantragen, dass die Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft in der Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) kündigt, also ihren Austritt erklärt.

Begründung:

Nachdem bei der Bundeszahnärztekammer im Rahmen der Sitzung am 04./05.11.2022 eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den BZÄK-Vorstand und des Mitgliedsbeitrages vorgenommen wurde (Anlage), gehen wir davon aus, dass die Mitgliedschaft unserer Kammer keinen der exorbitanten Beitragshöhe – im Jahre 2024 sind Kosten in Höhe von ca. 630.000.- Euro zu erwarten – angemessenen (Mehr)Wert bietet.

Zur massiven Entlastung unseres Kammerhaushalts erscheint daher ein Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft als eine Alternative, über welche die Delegiertenversammlung eine Aktiventscheidung treffen sollte.

Ein entsprechender Vorratsbeschluss wurde von der Delegiertenversammlung am 17.02.2022 zwar mit 16 zu 17 Stimmen abgelehnt, das Ergebnis war jedoch derart knapp (Protokollauszug ist als Anlage beigefügt), dass es geboten erscheint, die Delegiertenversammlung um ein erneutes Votum zu bitten.

Auch deshalb, weil die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts für alle Kolleg*innen keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Pflicht („Zwangsmitgliedschaft“) ist.

Von daher ist es Aufgabe der Delegiertenversammlung, alle bedeutsamen Ausgaben einer fortlaufen Überprüfung zu unterziehen.
Dies gilt insbesondere auch für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer, denn wegen der ohnehin schon exorbitanten Beitragshöhe für 2024 von ca. 570.000.- Euro zuzüglich Reisekosten und Sitzungsgelder in Höhe von ca. 60.000.- Euro darf es hier keinen Verbleibsautomatismus und im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse keinen Abnickungsautomatismus geben, da in Anbetracht dieser Beiträge an die BZÄK eine Erhöhung der Berliner Kammerbeiträge nahezu unumgänglich erscheint.

Die finanziellen Spielräume in den Praxen sind durch Jahrzehnte der Nichtanpassung der GOZ, aktueller Deckelung, erheblich gestiegener Kosten bei Personal, Energie, Material, Miete, gesetzlichen Auflagen etc. ohnehin signifikant eingeschränkt, so dass jedwede Mehrbelastung der Kollegenschaft vermieden werden sollte.

Sollte, trotz bisheriger anderslautender Planung, keine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den Vorstand der ZÄK-Berlin bzw. Erhöhung der Beiträge für uns Berliner Kollegen erfolgen ziehen wir den Antrag zurück.

Jedes Mitglied der Delegiertenversammlung wird daher gebeten (s)ein Votum abzugeben.
Gerhard Gneist 
Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
 Alexander Klutke
Frank Bloch
 Delegierte (Wahlliste IUZB e.V.)
Anlagen:
1. BZÄK, Bundesversammlung 04./05.11.2022, TOP 7.2, Antrag 5 – Mitgliedbeitrag 2024 (Erhöhung von 9,70€ auf 11,20€)
2. BZÄK, Beitragsaufkommen bisher mit Anteil ZÄK Berlin
3. ZÄK Berlin, DV, Protokollauszug vom 17.02.2022

Die Anlagen liegen der Kammer bereits vor.