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Erhöhung des Kammerbeitrages beschlossen


Bericht von der DV vom 23.11.2023

Zunächst wurde eine Begrenzung der Redezeit auf 2 Minuten durchgesetzt, so dass bei einem so sensiblen, wichtigen Thema für die Kollegenschaft auch innerhalb der Delegierten kein, dem Thema adäquater, umfassender Informationsstand dargestellt werden konnte.

Es drängte sich der Eindruck auf, dass diese Beitragserhöhung ohne Rücksicht auf die beitragszahlenden Kollegen durchgedrückt werden sollte.

Zum dann folgenden Zeitpunkt der Abstimmung hatten aufgrund der fortgeschrittenen Stunde – 24 Uhr war fast erreicht – bereits einige der Delegierten die Versammlung verlassen.

Eine einkommensabhängige Beitragsbemessung fand keine Mehrheit.

Alle weiteren folgenden Anträge bzw. Tagesordnungspunkte wurden auf Donnerstag 14.12.23 vertragt .

8 Kommentare

  1. A. Klutke

    Und so reagiert der Präsident:

    Antwort auf Ihren „Antrag auf Wiederholung der Abstimmung über die Erhöhung der Kammerbeiträge“ vom 24.11.2023
    Sehr geehrter Her Kollege Klutke,
    Ihr Antrag auf Wiederholung der Abstimmung über die Erhöhung der Kammerbeiträge ist bei uns eingegangen.
    Nach eingehender Prüfung kann Ihr Antrag seitens des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin nicht auf die Tagesordnung der Delegiertenversammlung am 14.12.2023 gesetzt werden, da dieser unzulässig ist.
    Ein Antrag auf Wiederholung einer Abstimmung ist nur zulässig, wen die erfolgte Abstimmung formal oder materiell fehlerhaft war. Andernfalls liegt ein demokratisch gefasster Mehrheitsbeschluss vor über den nicht erneut abgestimmt werden kann. Formelle oder materielle Fehler bei der Abstimmung liegen nicht vor:
    1.Ihr Hinweis auf eine Verletzung von Art.20 GG geht in der Sache fehl. Denn vorliegend geht es um einen Beschluss der Delegiertenversammlung über die Beitragsordnung, eine Aufgabe, die der Delegiertenversammlung nach §15 Abs. 2 Nr. 1 Berliner Heilberufekammergesetz sowie §10 Abs. 1 Nr. 5 der Hauptsatzung zugewiesen worden ist und nicht um eine Wahl in dem Sinne. Nur bei letzterer sind die Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl zu
    beachten. Nicht jedoch bei einem Beschluss über ein bestimmtes Anliegen, hier die Beitragsordnung. Für die Abstimmung ist dabei einzig die Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung (GO DV) zu beachten.
    2. Nach §6Absatz 6 Satz 1 GO DV kann die Rededauer durch Beschluss der Versammlung auf eine bestimmte Zeit beschränkt werden. Hier wurde durch eine Delegierte ein Antrag auf eine Begrenzung der Rededauer auf 2 Minuten gestellt und sodann durch Mehrheitsbeschluss der Delegierten angenommen. Die GO DV gibt keine Mindestdauer der Rededauer vor. Zudem konnte jeder Delegierte sich immer wieder erneut zu Wort melden, so dass jedem Delegierten insgesamt auch eine längere Redezeit zustand. Hiervon wurde auch von mehreren Delegierten Gebrauch gemacht. Erst nachdem sich niemand mehr zu Wort meldete und die Rednerliste erschöpft war, erklärte der Versammlungsleiter die Aussprache für abgeschlossen und ging zur Abstimmung über die Beitragsordnung über. Ein Fehler liegt hier nicht vor.
    3. Ihre Forderung, die Abstimmung solle erst stattfinden, wenn alle Delegierten anwesend sind,
    Widerspricht der Regelung in §9 Absatz 1 Satz 1 GO DV, wonach die Delegiertenversammlung beschlussfähig ist, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte ihrer
    Beides war hier der Fall. Auch zum Zeitpunkt der Abstimmung bestand noch Beschlussfähigkeit, die auch von niemandem in Zweifel gezogen wurde. Wenn einzelne Delegierte vor einer Abstimmung die Versammlung verlassen, ändert dies nichts an der Rechtmäßigkeit eines danach gefassten Beschlusses. Für Ihre Forderung nach einer Anwesenheit aller Delegierten bedürfte es einer Änderung der GO DV. Da eine solche Änderung jedoch zu einer faktischen Handlungsunfähigkeit der Delegiertenversammlung führen würde, wäre die Zulässigkeit einer derartigen Regelung mehr als kritisch zu sehen.
    Es ist somit festzustellen, dass Fehler formeller oder materieller Art bei der Abstimmung über die Beitragsordnung nicht vorliegen. Damit ist die Abstimmung rechtmäßig erfolgt und darf nicht wiederholt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

  2. A. Klutke

    Mit welcher Logik wird zunächst eine Erhöhung des Kammerbeitrages abgestimmt, bevor andere Einsparpotentiale – beispielsweise der Austritt aus der kostenintensiven und wenig effektiven BZÄK e.V., ab 2024 etwa 630.000.- Euro jährlich nur für uns Berliner, abgestimmt werden?
    Bei einem Austritt wäre keine Erhöhung der Kammerbeiträge notwendig!
    Fragen Sie unseren Kammervorstand.

  3. Peter Scharf

    Um folgenden Redebeitrag halten zu können, musste ich ihn in drei Wortbeiträge aufteilen:

    Beispielhafter
    Vergleich der beiden Beitragsmodellen in Punkto Gerechtigkeit

    In den kommenden Jahren werden sich die Einkommensverhältnisse noch weiter differenzieren je nach Status . Das Verhältnis zwischen niedergelassenen Kolleg:innen und angestellten wird sich stark verschieben, aber auch zwischen Voll-und Teilzeitbeschäftigung wird sich stark verändern.
    Dem gilt es stärkere Beachtung zu schenken, wenn wir uns weiterhin um eine einheitliche Organisation aller Zahnmediziner bemühen wollen.

    Eine einheitliche , das heißt an einem Strang ziehende , Kollegenschaft kann niemand erhoffen, der eine derart ungerechtfertigte , willkürliche Beitragsordnung erlässt:

    Heute ( nach der jetzt gültigen) muss ein Mitglied mit 3000 € monatlichem Bruttoeinkommen gerade mal 18,30 € weniger im Monat Beitrag bezahlen, als ein Mitglied mit 50 000 € monatlichem Bruttoeinkommen.

    Das 3000er Mitglied zahlt 73,00 € monatlichen Beitrag ( jährlich 876 € von 36 000 € )
    und das Unternehmermitglied 91,33 € monatlich. ( jährlich 1096 € von 600 000 € )

    Der 3000er zahlt somit 2,43 Prozent, der Unternehmer 0,18 %.

    Wie wollen sie das den Kollegen verkaufen????

    In unserem Alternativmodell nach Einkommen gestaffelt,

    A) zahlt das 3000er Mitglied 35,66 € das sind 1,18 % vom Bruttolohn (426 €/a) und
    B) der monatliche 50 tausender ( Unternehmer)zahnarzt:in 475 €, das sind 0,95 % vom monatlichen Einkommen vor Steuern.

    A. (36 000 €/a ) Bruttolohn – 426 € Beitrag steuerlich absetzbar)
    B. (600 000 €/a ) Gewinn vor Steuern – 5700 € Beitrag vor Steuern)

    A.) 1,18% des Einkommens

    B.) 0,95% des Einkommens

  4. Peter Scharf

    Unglaubliche Arroganz der mehrheitlich niedergelassenen Zahnärzt:innen aus dem Bereich des Verbandes und Freien Verbandes gefährdet die Einheit unsere Berufsstandes

    Bereits vor 30 Jahren führten die Ärzte in fast allen ihren Kammerbereichen einen einkommensabhängigen Beitrag ein. Zu groß waren die die unterschiedlichen Arbeitsgebiete, Spezialisierungen und vor allem die Spreizungen in der Höhe ihrer Einkommen, dass eine gerechte Beitragsbelastung ihrer Mitglieder sich hätte anders realisieren und rechtfertigen lassen.

    Anders unsere Zahnärztekammer. Der Vorstoß der Fraktion Gesundheit vor 30 Jahren mit einer vollständig durchkalkulierten einkommensabhängigen Beitragsordnung wurde damals ohne jede Diskussion sofort nach Antragsstellung gegen 5 Stimmen abgeschmettert.
    Fast alle Zahnärzte (wenig Zahnärztinnen), waren niedergelasssen, sehr wenige waren spezialisiert und noch weniger hatten ein differentes Arbeitsgebiet ( ÖGD).

    Anlässlich einer drohenden Beitragserhöhung, gewünscht von der Verwaltung und dem Kammervorstand, wuchs in Delegiertenkreisen die Einsicht nach einer gerechteren Beitragsordnung, die in einem Antrag von Peter Scharf mündete.

    Die heutige Situation ist eine gänzlich andere als vor 30 Jahren und die massivsten Änderungen unseres Arbeitsverhältnisse stehen uns noch bevor:
    1. Die selbstständigen niedergelassenen Kolleg:innen übersteigen nur wenig mehr als die Hälfte aller Kammermitglieder:innen.
    2. Immer mehr bleiben angestellt
    3. Immer mehr spezialisieren sich und
    4. der Frauenanteil überwiegt inzwischen die ehemals männliche Dominanz.

    Das führt zu einer immer größeren Vielfalt an Arbeitsfeldern, Tätigkeiten und vor allem unterschiedlichen Einkommen, der eine Klassifizierung in 8 Tätigkeitsfeldern nicht gerecht werden kann. So eine Beitragsordnung legte allerdings der Kammervorstand verbunden mit einer 10%igen (Niedergelassene ZÄ) bis 22%igen ( erwerbslose ZÄ) Beitragserhöhung zur Abstimmung vor.
    In allen Beitragsklassen sind aber die realen Einkommen (alle Mitglieder sind aber Zwangsmitglieder) extrem unterschiedlich.
    Dagegen wandte sich der Antrag zu einer einkommensabhängigen Beitragsordnung.
    Vorgelegt wurde ein Entwurf, der in der Gesamthöhe den jetzigen notwendigen Bedarf berücksichtigte und der die Niedergelassenen und Angestellten für ihren Beitrag so je nach ihrem Einkommen beteiligte, dass niemand mehr als mit 1,2% (geringes Einkommen) und 0,95% (sehr hohes Einkommen), für ihren „Zwangs“beitrag) belastet worden wäre.
    Wie gesagt, wir fanden, dass ein solcher Beitrag für alle gerechter wäre und enorm dazu beitragen könnte, dass unser Berufsstand sich in Zukunft einheitlich unter dem Kammerlabel zusammenfinden kann, um gemeinsame und zahnmedizinische Interessen durchzusetzen und Gehör zu verschaffen.
    Ganz anders, die immer noch erdrückende Mehrheit der XXXX in der Delegiertenversammlung : In einem der wenigen erlaubten Redebeiträge der Versammlung wurden die Ärztekammern, die Einkommensabhängige Beitragsordnungen praktizieren, als Schnüffelkammern diskriminiert und ein Delegierter verbat sich, dass er als „Tüchtiger“ einen höheren Beitrag zahlen solle als die Schwachen und somit weniger verdienenden.
    Blitzschnell war der Antrag auf Beendigung der Debatte gestellt mit Mehrheit angenommen, mit gleichen Stimmen unser Antrag abgelehnt. Es konnten nicht einmal die Tabellen mit den Beitragsstaffelungen und prozentualen Verteilungen vorgestellt werden.
    Das war mehr als ein unkollegialer Akt und wurde der Wichtigkeit des Themas nicht gerecht.

    Peter Scharf

  5. A. Klutke

    Kleiner „Trost“: Unter einem nachweisbaren Einkommen von 20.000.- Euro jährlich kann eine Reduzierung des Kammerbeitrages beantragt werden …

  6. Alain B.

    Abgekoppelte Funktionäre beschleunigen das Ende der Freiberuflichkeit in kleinen Praxen.

    • Rouven Müller

      Ist ja wieder die alte Suppe, na dann viel Spass

      • H.-Helmut Dohmeier-de Haan

        Ohh, Herr Müller,R.!
        wie charmant, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere „alte Suppe“ zu probieren! Wir hoffen, der Geschmack hat Ihren Gaumen nicht allzu sehr erschüttert. Spaß beiseite, wir bedauern, dass unsere Informationswebsite nicht ganz Ihren Erwartungen entsprochen hat. Feedback ist für uns Gold wert, also wenn Sie uns mitteilen könnten, welche Zutaten in unserer Suppe Ihrer Meinung nach fehlen, würden wir uns freuen. Wir sind immer auf der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten und schätzen die Perspektive unserer geschätzten zahnärztlichen Kollegen. Vielen Dank für Ihre „kulinarische“ Rückmeldung!
        Mit besten Grüßen
        H.Dohmeier-de Haan

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