transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Kategorie: Uncategorized (Seite 1 von 2)

Kurzbericht zur VV der KZV vom 15.04.2024

1. KZV-Verwaltungskostenanhebung von 1,6 auf 1,7% nun doch auf Dauer?

Die Anhebung der umsatzbezogenen Verwaltungskosten um 6,25 % durch die KZV Berlin zum 01.01.2024 wirft einige kritische Fragen auf. Die ursprüngliche Begründung für diese Erhöhung war die dringlich notwendige Dachsanierung des KZV-Gebäudes.

Überraschenderweise ist der KZV-Vorstand nun nicht mehr der Auffassung, dass die gesetzliche vorgeschriebene Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf der Dachfläche und  die damit einhergehende Sanierung und Ertüchtigung des Daches in 2024 zu beginnen ist. Stattdessen beabsichtigt die KZV in 2024, die langfristig bekannten Mängel des baulichen Brandschutzes zu beseitigen. Die Beträge zur Umsetzung des baulichen Brandschutzes waren bereits im Haushalt 2023 veranschlagt und sind nicht verbraucht worden.

Dieser Beschluss des KZV-Vorstandes auf Verschieben der Dachsanierung auf unbestimmte Zeit erfolgte ohne vorausgehende Information  des regelmäßig tagenden Haupt-bzw. Haushaltsauschusses oder auch der KZV-Vertreterversammlung.

Weshalb der KZV-Vorstand an der Anhebung der Verwaltungskosten um 6,25 % in 2024 dennoch festhält – trotz mittelfristigen Entfalls der maßgeblichen Begründung – anstatt die Beiträge zu senken oder an die Mitglieder zurückzuzahlen, wurde den Vertretern nicht nachvollziehbar dargelegt. Es ist somit vollkommen unklar, wofür der in 2024 erhobene Zusatzbeitrag nun verwendet wird und deutet überdies darauf hin, dass der seitens des KZV-Vorstandes mit der Dachsanierung begründete Beitragserhöhung doch auf Dauer angelegt sein soll.

2. Kritik an der Absenkung des vdek-Basisgrenzwertes (HVM).

Der KZV-Vorstand entschloss sich zu Jahresbeginn 2024 nicht nur zur (unstrittigen) Absenkung des Basisgrenzwertes im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für die Wohnortkassen („WOP“, z.B. AOK, BKK etc. – hier kam es zu Budgetüberschreitungen), sondern auch zur simultanen Absenkung Basisgrenzwertes für die Ersatzkassen („vdek“, z.B. TK, Barmer etc.).

Diese Entscheidung erntete deutliche Kritik einiger Vertreter, da die Kassenzahnärzte dadurch undifferenziert mittelfristig deutliche geringere Leistungsausschüttungen für Ersatzkassen-Versicherte erhalten. So wäre es aus der Sicht dieser Vertreter nicht notwendig gewesen den Basisgrenzwert auch bei für die Ersatzkassen abzusenken, da das bisherige vdek-Budget bereits in 2023 nicht ausgeschöpft worden ist und sehr wahrscheinlich in 2024 wieder nicht ausgeschöpft werden wird. Die vom KZV-Vorstand zu verantwortende übermäßige Liquiditätsreduktion erschwert die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage in den kassenzahnärztlichen Praxen unnötig.

Da eine rückwirkende Änderung dieser KZV-Vorstandsentscheidung nicht möglich ist, kommt eine Wiederherstellung des alten vdek-Basisgrenzwertes frühestens zum 3. Quartal 2024 in Frage. Ob sich der vom FVDZ dominierte KZV-Vorstand zu dieser Korrektur entschließen wird, ist nicht absehbar.

Kurzbericht von der DV der Zahnärztekammer Berlin vom 15.02.2024

Dental Berlin findet nun doch ohne Votum der Delegiertenversammlung statt.

Dazu wurde ein Vertrag mit der Fa. „Congress & more“ geschlossen.

Eine „schwarze Null“ für die ZÄK ist nicht zu erwarten.

Das wirtschaftliche Risiko, insbesondere bedingt durch Sitzungsgelder des Vorstandes, beträgt nach Schätzungen etwa 20.000.- Euro, also in vergleichbarer Höhe wie vor der Kündigung des Quintessenzverlages.

Die DV hatte aufgrund der jährlichen Defizite von etwa 20.000.- Euro, mit der Prämisse in Zukunft eine schwarze Null zu erzielen, mehrheitlich den Vorstand beauftragt den Vertrag mit dem Quintessenzverlag zu kündigen.


Nach Aufruf des Vorstandes an die Kollegen die Praxen zu schließen und sich an der VMF-Demo im September 2024 am Brandenburger Tor zu beteiligen wurden für den Präsidenten und den IUZBler im Vorstand der ZÄK für die Teilnahme an dieser Demonstration jeweils Sitzungsgelder inclusive An- und Abfahrt in Höhe von mehr als 300.- Euro ausgezahlt.

Im Anschluss fiel – bei einer monatlichen Entschädigung von 4.500.- Euro zuzüglich Sitzungsgelder und Reisekosten – die Aussage des wohlgemerkt ehrenamtlichen Kammerpräsidenten: „Man muss hier Geld mitbringen um in diesem Vorstand arbeiten zu wollen …“

4.500.- monatlich sind bei 4 Arbeitstagen im Monat 1.125.- arbeitstäglich zuzüglich Sitzungsgelder Mittwochs ab 16:00 und an allen anderen Tagen. 

Das bedeutet, dass zumindest der „Ehrenämtler“ Präsident von uns Berlinern in ähnlicher Höhe bezahlt wird wie die hauptamtlichen KZV-Vorsitzenden!


Zudem reiht sich auch der Funktionsträger der IUZB lückenlos in die Zugreifmentalität der Altverbände ein.

Neben Sitzungsgeldern für Neujahrsempfänge, Frühlings- und Sommerfeste erlauben sich die Vorstände nunmehr auch für öffentliche Demonstrationen Sitzungsgelder.

Nach entsprechenden Auffälligkeiten wurde zur Verhinderung von „Druck“ auf einzelne DV-Mitglieder die bisher vorgesehene Abstimmungsmöglichkeit „namentlich geheim“ von den Delegierten mit dem Votum 19:15 Stimmen getilgt.

Frau Professor Andrea Nahles wurde von den Delegierten einstimmig in den Prüfungsausschuss Oralchirurgie gewählt.

Die Novellierung der Weiterbildungsordnung – Anpassung an das Berliner Heilberufekammergesetz wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Die bereits im Dezember einstimmig beschlossene Resolution zur BZÄK soll nun im nächsten MBZ veröffentlicht werden. Warum diese Resolution nicht auf der Webseite der Zahnärztekammer Berlin steht? Dazu sollten Sie den Vorstand fragen.

Samstag 20.04.24 10:00 Uhr Frühjahrstagung des DAZ und BUZ 2.0


Wozu brauchen wir Positionspapiere des AK-Ethik im zahnärztlichen/zahntechnischen Alltag? 

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde ( DAZ ) und „buz-2-0.de“ laden zu ihrer gemeinsamen Berliner Frühjahrstagung ein:

Samstag, 20. 4. 2024  um 10 : 00 Uhr  Haus der ZÄK-Berlin
Stallstr.1, 10858 Berlin

Herr Dr. Gero Kroth wird zu dem Thema „AK-Ethik in der DGZMK – Positionspapier zur Zusammenarbeit von Zahnmedizin und Zahntechnik“ sprechen.
Herr Dr. Kroth ist seit vielen Jahren Teil des AK-Ethik der DGZMK. Seine Mitarbeit dort als Zahnarzt im Ruhestand und Medizinethiker ist geprägt von einem großen Engagement für eine breite öffentliche Diskussion von philosophischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Arbeit in all ihren Facetten.
Eines seiner besonderen Anliegen ist die Bearbeitung von alltags- und versorgungsrelevanten Themen durch den Arbeitskreis.

Der DAZ hat immer wieder angemahnt, dass Fragen von Ethik und Anstand ein wesentlich größeres Gewicht in jedweder Betrachtung der zahnärztlichen Arbeit und des Versorgungsgeschehens haben müssten als man beobachten kann.
Auch die Arbeit des AK-Ethik hat bisher nur wenig zur Infragestellung des allgemein Üblichen beigetragen.
Das jüngst erschienene Positionspapier zur Zusammenarbeit von Zahnärzten und Zahntechnikern gibt allerdings Anlass zu neuer Hoffnung auf Impulse von echter Relevanz für die zahnärztliche Landschaft.

Für den Vortrag sind 2 Fortbildungspunkte beantragt.

Der Eintritt ist frei.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.de Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Kösener Str., 14199 Berlin
Tel: 030-546 27 240, Fax: 030-55 07 31 99
Mail: kontakt@daz-web.de, Internet: www.daz-forum.org Unsubscribe   |   Manage your subscription   |   View online

Kammervorstand stellt nach erreichten Sparmaßnahmen den Antrag zur Beschränkung der Prüfmöglichkeiten des Haushaltsausschusses

§18a
Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss
(1) Dei Delegiertenversammlung wählt als ständigen Ausschuss für die jeweilige Wahlperiode der Delegiertenversammlung einen Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstelenprüfungs- ausschuss, der aus drei bis fünf Personen besteht.
2) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied. Das dem Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungs- ausschuss vorsitzende Mitglied muss der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin angehören. Das vorsitzende Mitglied hat zu den Ausschusssitzungen einzuladen und für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben Sorge zu tragen.
(3) Das für Finanzen zuständige Mitglied des Vorstands ist zu den Sitzungen des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss durch das vorsitzende Mitglied einzuladen.
(4) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den vom Vorstand vorgeschlagenen Haushalts- und Wirtschaftsplan der Kammer und erstellt eine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf. Diese Stellungnahme ist dem Vorstand zur Beratung
und Beschlussfassung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Haushalts- und Wirtschaftsplanentwurfs zuzuleiten und ist gemeinsam mit der Einladung zur Delegiertenversammlung, in welcher über den Haushalts- und Wirtschaftsplan beraten wird,
an die Delegierten zu übermitteln.
(5) Der Stellungnahme des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage und der Anforderungen des Haushalts- und
Wirtschaftsplans ein Vorschlag über die Höhe des Kammerbeitrags für das nachfolgende Wirtschaftsjahr beizufügen.
(6) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des vom Rechnungshof eingesetzten Wirtschaftsprüfers mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob sich die Verwendung der Haushaltsmittel mi Einklang, mit dem von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Haushalts- und Wirtschaftsplan befinden. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über die Prüfung des Jahresabschlusses eine Stelungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.
(7) Der Haushaltsausschuss ist zugleich Zahlstellenprüfungsausschuss. Ihm obliegt die Prüfung der Kase sowie des Kassenbuchs in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über Kassenprüfung eine Stellungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.

Offensichtlich soll der HHA nunmehr nur noch als „Feigenblatt“ dienen.

„Demokratische Defizite in Delegiertenversammlungen“

Dieser Einblick in Bremer Abgründe bleibt auch für die Delegierten und Vertreter in Berlin eine tägliche Herausforderung.

Ein Bericht der WEU von der konstituierenden Delegiertenversammlung in Bremen:



„Liebe Bremen Kammermitglieder,

Die Wahl zur Delegiertenversammlung im Dezember lief schon regelwidrig und es wurde Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Über diesen Einspruch wird jetzt ausgerechnet genau die gleiche Delegiertenversammlung entscheiden, deren korrekte Wahl angezweifelt wird.
Drei Wochen nach der umstrittenen Wahl trat die Delegiertenversammlung am 9. Januar 2024 zusammen, um Präsidenten, Vorstandsmitglieder und Ausschussmitglieder zu wählen. Leider lief auch diese konstituierende Delegiertenversammlung nicht nach den Regeln der Geschäftsordnung, sondern nur nach den Regeln der Kammerverwaltung.
Die Kammerverwaltung hatte direkt vor der Delegiertenversammlung die ihr genehmen Fraktionen zu einem Vorgespräch mit Aufgabenverteilung in die Verwaltung geladen, direkt danach folgte die offizielle Delegiertenversammlung.
Der Kammerpräsident Dr. Wolfgang Menke wirkte angeschlagen, er eröffnete nur kurz die Versammlung mit der Gedenkminute an die verstorbenen Kollegen und schwieg dann.

Dem Präsidenten wurde die Sitzungsleitung verwehrt.
Der Geschäftsführer Jörg Bauer leitete daraufhin die Delegiertenversammlung. Er wurde von den WEU-Delegierten darauf hingewiesen, dass er nicht das Wort habe.
(Die Geschäftsordnung legt fest, dass die Sitzung durch den Präsidenten geleitet wird und bei dessen Verhinderung durch den Vizepräsidenten oder das älteste Vorstandsmitglied.) Die meisten frisch gewählten Delegierten waren zum ersten Mal Teilnehmer einer Delegiertenversammlung. Sie hatten gerade in der Vorversammlung oder bei vorbereitenden Telefongesprächen ihre Positionen in den Ausschüssen zugewiesen bekommen und kannten die Regeln der Delegiertenversammlung wohl noch nicht. Von ihnen kam kein Widerspruch.
Auch das langjährige Mitglied der Delegiertenversammlung, der Herr KZV Vorsitzende Martin Sztraka, griff nicht ein, obwohl er selbst in anderen Situationen die Geschäftsordnung sehr wohl zu nutzen weiß. Er ist der einzige verbliebene Delegierte des Freien Verbandes in der Delegiertenversammlung. Eine Aussprache über das Wahlergebnis wurde durch den Geschäftsführer als Leiter der Sitzung unterbunden. Als Ursache das schlechten Abschneiden des Freien Verbandes vermuten wir, dass viele Zahnärzte verärgert über das überdimensionierte KZV-Jahresgehalt des Freiverbändlers und KZV-Geschäftsführers Sztraka sind (259.000 €).

Dr. Wolfgang Menke als Präsident abgetreten.
Für das Amt des Präsidenten wollte oder durfte Dr. Wolfgang Menke nicht wieder kandidieren. Er hatte noch wenige Wochen zuvor in der Vertreterversammlung verkündet, er werde noch weitere vier Jahre Präsident der Zahnärztekammer bleiben. Eine Erklärung wollte oder durfte er nicht geben. Er wurde vom Geschäftsführer Jörg Bauer mit einem kleinen Blumenstrauß aus dem Amt verabschiedet.

Dr. Wolf Behnke als Vizepräsident abgetreten.
Für das Amt des Vizepräsidenten wollte oder durfte Dr. Behnke nicht wieder kandidieren. Eine Erklärung wollte oder durfte er nicht geben. Er wurde vom Geschäftsführer Jörg Bauer mit einem kleinen Blumenstrauß aus dem Amt verabschiedet.

Erstmals in die Delegiertenversammlung gewählt und gleich Präsidentin.
Frau Maria Schletter, die Praxispartnerin von KZV Chef Sztraka, liess sich zur Präsidentin wählen. Sie ist erstmalig in die Delegiertenversammlung hinein gewählt worden. Vorher war sie nicht gewähltes Mitglied der Delegiertenversammlung, sondern sie war von aussen in den Vorstand hinein gewählt worden. Vizepräsident wurde Kieferorthopäde Dr. Thedens.
Vorstandsmitglieder wurden Frau Dr. Lawrenz aus Bremerhaven. Sie ist die Tochter und Praxisnachfolgerin des vorherigen Bremerhavener Vorstandsmitgliedes Bösch und „erbt“ nun nahtlos auch das Amt. Weiteres Vorstandsmitglied wurde Herr Dr. Moritz Nensa, der ebenfalls den Sitz in der Delegiertenversammlung frisch vom ausgeschiedenen Vater „geerbt“ hat. Diese beiden Vorstandsmitglieder sind erstmalig in die Delegiertenversammlung hinein gewählt worden, haben demzufolge natürlich auch keine Erfahrung und werden den Vorschlägen des Geschäftsführers Jörg Bauer gewiss Folge leisten .
Die Auszählung der Stimmen ist jeweils vom Geschäftsführer und Sitzungsleiter Jörg Bauer und seinem Justitiar durchgeführt worden.

Fraktionsparitätische Ausschussbesetzung missachtet. Nur noch Freunde der Verwaltung in den Ausschüssen.
In die beiden zu besetzenden Ausschüsse für Fortbildung und für Finanzen darf jede Fraktion ein Mitglied entsenden. Der WEU Delegierte Mostafa Shirazi war bisher als Fraktionsmitglied der WEU im Fortbildungsausschuss und war bereit, diese Aufgabe wieder zu übernehmen.
Der Sitzungsleiter Geschäftsführer Jörg Bauer respektierte die bisher praktizierte paritätische Regelung jedoch nicht und lies vorbereitete Gruppen von der Geschäftsleitung ergebenen Delegierten in diese beiden wichtigen Ausschüsse wählen. Das Prinzip „je ein Sitz für jede Fraktion“ wurde nicht befolgt.
Damit ist es unserer Gruppe WEU nicht mehr möglich, Informationen über Verschwendung von Kammergeldern zu erlangen oder solche Verschwendungen zu verhindern. Wir hatten geplant, weiterhin den Missbrauch von Sitzungsgeldregelungen aufzudecken, zu veröffentlichen und zu verhindern.
Der WEU-Delegierte Mostafa Shirazi protestierte gegen die Vorgehensweise des Geschäftsführers Jörg Bauer und verliess unter Protest die Delegiertenversammlung.

Der Präsidentin wurde die Sitzungsleitung verwehrt.
Die Delegierten der Gruppe WEU, WirEngagierenUns erwägen, die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung nicht anzuerkennen.
Warum?
1. Die für die Fraktionen paritätische Besetzung von Fortbildungs- und Finanzausschuss ist nicht erfolgt.
2. Regelwidrig gegen die Geschäftsordnung hat der Geschäftsführer Jörg Bauer den Vorsitz in der Delegiertenversammlung ergriffen. Die Leitung der Delegiertenversammlung durch einen Angestellten der Zahnärztekammer ist nicht in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Sitzung hätte zuerst durch den alten Präsidenten Dr. Wolfgang Menke und nach der Präsidentenwahl durch die neue Präsidentin Maria Schletter geleitet werden müssen. Maria Schletter ist jedoch ausser einer kurzen Selbstdarstellung in der Kandidatenvorstellungsrunde nicht zur Rede gekommen.

Liebe Kammermitglieder, wir brauchen Ihre Meinung.
Bitte schreiben Sie uns. Wie sollen die Delegierten der Gruppe WEU sich jetzt verhalten.
Wir machen uns Sorgen, dass uns Zahnärzten in unserer Zahnärztekammer die Macht aus den Händen gleitet und von der Bürokratie übernommen wird. Dass zukünftig die zahnärztlichen Präsidenten und Amtsträger nur Anweisungen der Geschäftsführung unterschreiben und ausführen. Dass die Geschäftsführung die Satzung immer weiter durch willige Delegierte zu Ihren Gunsten ändern lässt. Dass nach Satzungsänderung bald ein Geschäftsführer zum Präsidenten wird.
Bitte schreiben Sie uns, auch wenn Sie das anders sehen.

WEU. WirEngagierenUns.“

« Ältere Beiträge