transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Autor: Dr.Dohmeier-de Haan (Seite 1 von 4)

Handelsblatt Crime: Das VZB im Fokus einer bundesweiten Recherche

Das Thema VZB erreicht inzwischen auch die überregionale Wirtschaftsberichterstattung. In der aktuellen Folge des Podcasts Handelsblatt Crime beschäftigen sich die Investigativjournalisten des Handelsblatts mit den Vorgängen rund um das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin und den Verlusten von mehr als einer Milliarde Euro. Dabei werden die Hintergründe der Investitionsentscheidungen, die Rolle von Aufsicht und Kontrolle sowie die aktuellen Bemühungen zur Aufarbeitung und möglichen Schadensregulierung beleuchtet. Das Handelsblatt spricht von einem Schaden von mindestens rund 1,2 Milliarden Euro und einem der größten bekannten Verluste in einem berufsständischen Versorgungswerk. 

Der Podcast kann hier abgerufen werden:

Handelsblatt Crime: Wie das Berliner Zahnärzte-Versorgungswerk mehr als eine Milliarde Euro verlor – und das Geld nun zurückholen will

Hinweis: Der Beitrag ist Teil des Handelsblatt-Angebots und möglicherweise nur für Abonnenten vollständig zugänglich.

Kostenfreier Link hier entlang:

https://www.youtube.com/watch?v=fqoX6mQEr2k

Eine alte Debatte – und warum sie uns heute wieder beschäftigen sollte

Im Jahr 2002 erschien im DAZ-Forum ein Beitrag mit dem Titel „Die zahnärztliche Selbstverwaltung vor dem Aus?“. Liest man diesen Text heute noch einmal, fast ein Vierteljahrhundert später, wirken viele der damaligen Überlegungen überraschend aktuell.

Nicht deshalb, weil sich einzelne Entwicklungen exakt so erfüllt hätten, wie damals befürchtet, sondern weil viele grundlegende Fragen bis heute ungelöst geblieben sind.

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Zusammenfassung des Berichts des Vorsitzenden des VA des VZB Thomas Schieritz an die Delegierten der ZÄ-Kammer Berlin

Hinweis:

Bei dem nachfolgenden Text handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Inhalte des Berichts, den der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin, Thomas Schieritz, am 21.05.2026 gegenüber den Delegierten gegeben hat.

Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder wortgetreue Wiedergabe, sondern dient der sachlichen Information über die zentralen Themen und Aussagen des Berichts.

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Pressemitteilung des VZB zur Einreichung einer umfassenden Schadenersatzklage

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat am 20. Mai 2026 öffentlich mitgeteilt, beim Landgericht Berlin II eine umfangreiche Schadenersatzklage gegen insgesamt zwölf Parteien eingereicht zu haben.

Nach Angaben des VZB richten sich die geltend gemachten Ansprüche unter anderem gegen das Land Berlin als Aufsichtsbehörde, gegen frühere Organmitglieder des Versorgungswerks, gegen den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars sowie gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank).

Die Pressemitteilung beschreibt die erheblichen wirtschaftlichen Verluste des Versorgungswerks als Folge langjähriger Fehlentwicklungen innerhalb der Kapitalanlage- und Kontrollstrukturen. Zugleich wird betont, dass mögliche Verantwortlichkeiten nunmehr gerichtlich geprüft werden sollen.

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VZB  zwischen Aufarbeitung und Systemzweifeln

Die Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate zeigen zunehmend, dass es beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin längst nicht mehr nur um einzelne Anlageentscheidungen, Bewertungen oder organisatorische Fragen geht. Sichtbar wird vielmehr ein tiefergehender Konflikt darüber, wie Selbstverwaltung überhaupt verstanden wird und wie mit einer institutionellen Krise umzugehen ist.

Natürlich ist die Situation ernst. Es bestehen erhebliche Fehlentwicklungen, ein massiver Vertrauensverlust sowie ein großer Aufklärungsbedarf. Niemand wird ernsthaft bestreiten können, dass die vergangenen Entwicklungen das Vertrauen vieler Mitglieder nachhaltig erschüttert haben.

Gleichzeitig fällt jedoch auf, dass sich innerhalb der Diskussionen zunehmend sehr unterschiedliche Grundhaltungen herausbilden.

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IUZB zum Thema Versorgungswerk

Je länger ich diesen IUZB-Text lese, desto stärker entsteht bei mir der Eindruck, dass hier weniger sachliche Aufarbeitung betrieben wird als vielmehr politische Zuspitzung und Mobilisierung.

Selbstverständlich gibt es berechtigte Fragen zu Transparenz, Kontrolle, Haftung und zur weiteren Entwicklung des VZB. Darüber muss gesprochen werden. Problematisch wird es jedoch dort, wo offene rechtliche und wirtschaftliche Fragen bereits suggestiv mit Begriffen wie „rechtswidrige Vorverurteilung“, „Verweigerungshaltung“, „an den Rand des Ruins“ oder „1,1 Milliarden Verluste“ emotional aufgeladen werden, obwohl viele dieser Fragen gerade erst Gegenstand laufender Prüfungen und Bewertungen sind.

Hinzu kommt ein struktureller Widerspruch:
Einerseits wird argumentiert, ehrenamtliche Vertreter seien mit der Komplexität moderner Kapitalanlage und Krisensteuerung grundsätzlich überfordert. Andererseits sollen genau diese ehrenamtlichen Gremien künftig operative Markt-, Bewertungs- und Krisenentscheidungen nahezu im Dauermodus politisch begleiten oder faktisch mitsteuern.

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VZB bestätigt zentrale Befunde zur Krise – Mitgliederinformation vom 01.04.2026

Das Versorgungswerk informiert über den Stand der Aufarbeitung – belastbare Aussagen zu Leistungen werden erst für Ende 2026 erwartet.

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat eine aktuelle Mitgliederinformation zur wirtschaftlichen Lage und zum Stand der Aufarbeitung veröffentlicht.

Die Veröffentlichung fasst den derzeitigen Kenntnisstand zu Verlusthöhe, Ursachenanalyse sowie möglichen Auswirkungen auf Renten und Anwartschaften zusammen.


Einordnung

Die aktuelle Mitgliederinformation bestätigt wesentliche Punkte, die in den vergangenen Monaten bereits thematisiert wurden.

Insbesondere wird die Größenordnung der Verluste mit rund der Hälfte des Anlagevermögens beziffert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass weitere Belastungen aufgrund der Struktur des verbleibenden Portfolios nicht ausgeschlossen werden können.

Belastbare Aussagen zu Renten und Anwartschaften sind derzeit noch nicht möglich. Voraussetzung hierfür sind unter anderem:

  • eine abschließende unabhängige Bewertung der Kapitalanlagen,
  • die Bestellung und Prüfung durch einen neuen Wirtschaftsprüfer,
  • sowie die Entwicklung aktuarieller Konzepte auf Grundlage gesicherter Daten.

Erst auf dieser Basis können konkrete Aussagen über mögliche Anpassungen getroffen werden. Nach derzeitiger Einschätzung ist damit nicht vor dem IV. Quartal 2026 zu rechnen.

Das Versorgungswerk weist zugleich darauf hin, dass die Aufarbeitung der Ursachen sowie die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche ein zentraler Bestandteil der weiteren Entwicklung sind.

Vor diesem Hintergrund erscheint der gewählte Ansatz, zunächst belastbare Grundlagen zu schaffen und erst darauf aufbauend Entscheidungen zu treffen, folgerichtig.


Die vollständige Mitgliederinformation finden Sie im Originaldokument des Versorgungswerks.

https://mitgliederportal.vzberlin.org/auth/sign-in

EV Leisure Hotel Fund: Worum ging es beim 80-Mio.-Kredit wirklich?

In der aktuellen Diskussion wird häufig behauptet, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) habe „erneut 80 Millionen Euro in einen fragwürdigen Immobilienfonds gesteckt“. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz und lässt wichtige Hintergründe außer Acht.

Ausgangslage

Der EV Leisure Hotel Fund gehört zu 100 % dem VZB. In diesem Fonds sind drei Hotelimmobilien gebündelt.

Beim Erwerb dieser Hotels musste der Fonds seinerzeit eine Finanzierung im hohen zweistelligen Millionenbereich bei der Finanzierungsgesellschaft Apollo aufnehmen.

Die Konditionen dieser Finanzierung waren ausgesprochen hoch. Für Zinsen sowie Abschluss- und Prolongationsgebühren fielen jährlich rund 10 Millionen Euro an.

Problem der auslaufenden Finanzierung

Diese Finanzierung lief im vergangenen Jahr aus und wurde danach von Apollo nur noch kurzfristig verlängert. Die endgültige Frist zur Ablösung lag Ende Januar dieses Jahres.

Damit entstand eine kritische Situation.

Ohne eine Ablösung der Finanzierung hätte der Kreditgeber möglicherweise eine Zwangsverwertung der Hotelimmobilien betreiben können. Solche Verwertungen erfolgen meist unter erheblichem Zeitdruck und führen nicht selten zu Verkäufen deutlich unter Marktwert.

Ziel der Maßnahme

Vor diesem Hintergrund ist die Bereitstellung von rund 83 Millionen Euro nach derzeitiger Kenntnis weniger als neue Investition zu bewerten, sondern eher als Ablösung einer teuren und riskanten Finanzierung.

Damit wurden mehrere Ziele verfolgt:

• Vermeidung einer möglichen Zwangsverwertung der Hotels

Reduzierung der bisherigen hohen Zinslast

Verbesserung der Verhandlungsposition des VZB bei möglichen Verkaufsverhandlungen

Fazit

Eine abschließende Bewertung hängt von weiteren Details ab – etwa den konkreten Konditionen der neuen Finanzierung, den Marktwerten der Immobilien und möglichen Alternativen.

Festzuhalten bleibt jedoch: Die häufig verwendete Formel, das Versorgungswerk habe „80 Millionen Euro in einen Fonds gebuttert“, beschreibt den Vorgang nur sehr unzutreffend. Eine seriöse sachliche Bewertung erfordert die Betrachtung der tatsächlichen und vollständigen finanzwirtschaftlichen Zusammenhänge.

Aktienrecht als Lösung für das Versorgungswerk?

Warum der IUZB-Vorschlag die eigentliche Frage offen lässt

Teaser

Die IUZB schlägt vor, die Satzung des Versorgungswerks stärker am Aktiengesetz auszurichten. Der Vorschlag wird als strukturelle Lösung für die aktuelle Krise präsentiert. Doch die zentrale Frage bleibt: Liegt die Ursache des Desasters wirklich in fehlenden Regeln – oder darin, dass bestehende Regeln und Kontrollen nicht funktioniert haben?

Aktienrecht als Rettungsmodell für das Versorgungswerk?

Auf der Internetseite der IUZB wurde am 4. März 2026 eine „erläuternde Zusammenfassung“ eines Positionspapiers zur Zukunft des Versorgungswerks veröffentlicht.

Der zentrale Vorschlag lautet:

Die interne Verfassung des Versorgungswerks solle stärker am Aktiengesetz orientiert werden.

Da dieses Papier inzwischen mehrfach als grundlegender Lösungsansatz für die Probleme des Versorgungswerks dargestellt wird, lohnt sich ein genauer Blick auf Inhalt und Begründung.

Der Vorschlag der IUZB

Im Kern argumentiert die IUZB, dass die Krise des Versorgungswerks vor allem durch unzureichende interne Regelungen entstanden sei.

„Unsere internen Regelungsstrukturen … weisen gravierende Mängel auf. Klar definierte Kompetenzzuteilungen, Berichtspflichten, interne Kontrollen, Aufsichtspflichten sowie eine Liste erlaubter bzw. genehmigungspflichtiger Handlungen existieren bestenfalls ansatzweise. Darin liegt die wesentliche Ursache für unser Desaster. (Man konnte dem Grunde nach machen, was man wollte …)“

Die Lösung aus Sicht der IUZB:

„Wir übernehmen einfach die einschlägigen Regelungselemente des Aktiengesetzes.“

Damit sollen künftig klarere Zuständigkeiten, Berichtspflichten und stärkere Kontrollmechanismen geschaffen werden.

Eine berechtigte Reformdebatte – aber falsche Diagnose?

Über Verbesserungen von Governance-Strukturen kann und sollte selbstverständlich diskutiert werden.

Problematisch ist jedoch die zentrale These des Positionspapiers:

Die Krise des Versorgungswerks sei im Wesentlichen durch fehlende Regeln entstanden.

Diese Darstellung überzeugt nicht.

Denn das Versorgungswerk unterliegt bereits heute:

  • einer Satzung
  • mehreren Geschäftsordnungen
  • der Anlageverordnung (AnlV)
  • der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
  • der staatlichen Aufsicht

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

Gab es Regeln?

Sondern vielmehr:

Warum haben bestehende Kontroll- und Informationsmechanismen offenbar nicht funktioniert?

Diese Frage bleibt im Positionspapier unbeantwortet.

Ein Versorgungswerk ist keine Aktiengesellschaft

Ein weiterer Punkt wird in der Argumentation häufig übersehen.

Das Aktiengesetz regelt die Organisation von Kapitalgesellschaften im Wettbewerb.

Ein Versorgungswerk ist dagegen

  • eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung
  • mit Pflichtmitgliedschaft
  • und einem Versorgungsauftrag gegenüber einer Berufsgruppe.

Die Zielsetzung ist daher eine andere.

Während Aktiengesellschaften auf wirtschaftlichen Erfolg und Wettbewerb ausgerichtet sind, steht beim Versorgungswerk die dauerhafte Sicherung von Versorgungsleistungen im Mittelpunkt.

Deshalb lassen sich aktienrechtliche Strukturen nicht ohne Weiteres auf eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung übertragen.

Strukturdebatte oder Aufarbeitung?

In der aktuellen Diskussion fällt auf, dass zunehmend über zukünftige Organisationsmodelle gesprochen wird – insbesondere über eine mögliche Orientierung am Aktienrecht.

Solche Überlegungen können grundsätzlich sinnvoll sein. Sie beantworten jedoch nicht die zentrale Frage, die viele Mitglieder derzeit beschäftigt:

Wie konnte es zu den erheblichen Problemen und Verlusten im Versorgungswerk kommen?

Die Debatte über zukünftige Strukturen darf deshalb nicht die notwendige Aufarbeitung der vergangenen Entwicklungen ersetzen.

Denn ohne eine klare Analyse der Ursachen besteht die Gefahr, dass organisatorische Veränderungen zwar diskutiert werden, die eigentlichen Probleme jedoch unberührt bleiben.

Strukturreformen sind keine kurzfristige Lösung

Selbst wenn man den Vorschlag der IUZB grundsätzlich diskutieren möchte, wäre seine Umsetzung ohnehin ein langfristiger Prozess.

Satzungsänderungen erfordern

  • Beschlüsse der Vertreterversammlung
  • Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
  • Anpassungen der Geschäftsordnungen

Solche Reformen benötigen Zeit.

Die aktuellen Probleme des Versorgungswerks lassen sich dadurch kurzfristig nicht lösen.

Kommentar

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan

Die Diskussion über bessere Strukturen und Kontrollmechanismen ist legitim und notwendig.

Sie darf jedoch nicht den Blick auf das eigentliche Problem verstellen. Die Mitglieder unseres Versorgungswerks haben Anspruch auf eine klare und transparente Aufarbeitung der Vorgänge, die zu den aktuellen Problemen geführt haben.

Reformvorschläge für zukünftige Strukturen können ein sinnvoller Teil dieser Diskussion sein. Sie dürfen jedoch nicht an die Stelle der notwendigen Aufarbeitung treten.

Bevor über neue Organisationsmodelle gesprochen wird, muss zunächst geklärt werden,

warum die bestehenden Regeln, Kontrollen und Informationswege offensichtlich nicht funktioniert haben.

Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, welche strukturellen Änderungen wirklich notwendig sind.

Positionspapier der IUZB zur Zukunft des Versorgungswerks überzeugt nicht!

Das von der IUZB vorgelegte Positionspapier verfolgt das Ziel, aus den gegenwärtigen Schwierigkeiten unseres Versorgungswerks Konsequenzen zu ziehen und künftige Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen beruhen jedoch auf einer bestimmten Grundannahme: Die Krise sei im Wesentlichen Folge unzureichender Organisation und mangelnder „Corporate Governance“. Daraus wird gefolgert, die innere Struktur des Versorgungswerks müsse stärker an das Modell einer Kapitalgesellschaft angelehnt werden, etwa durch ein System aus Vorstand, Aufsichtsrat und externen Fachorganen nach Vorbild des Aktienrechts.

Diese Schlussfolgerung erscheint nicht zwingend.

Die Schwierigkeiten traten zeitlich vor allem in dem Maße auf, in dem sich die Kapitalanlage von klassischen, langfristig kalkulierbaren Vermögenswerten entfernte und sich stärker unternehmerischen Beteiligungen annäherte. Mit dieser Veränderung stiegen die Anforderungen an Bewertung, Begleitung und Kontrolle erheblich. Die bestehenden Gremien waren jedoch ursprünglich für die Verwaltung langfristiger Vermögensanlagen konzipiert – nicht für die laufende Beurteilung komplexer Geschäftsmodelle.

Vor diesem Hintergrund können organisatorische Probleme auch als Folge einer veränderten Aufgabenstellung verstanden werden, nicht zwingend als deren Ursache.

Die im Positionspapier vorgeschlagene Reform würde nun vor allem die Organisation an diese neuen Aufgaben anpassen. Damit verschiebt sich jedoch der Maßstab: Nicht mehr der Versorgungsauftrag bestimmt die Form der Kapitalanlage, sondern die Kapitalanlage bestimmt die notwendige Organisation.

Hier liegt der entscheidende Unterschied der Betrachtungsweisen.

Ein Versorgungswerk ist keine Kapitalanlagegesellschaft. Es verwaltet keine freiwillig überlassenen Gelder, sondern verpflichtend erhobene Beiträge mit einem festgelegten Zweck: der Sicherung verlässlicher Altersversorgung. Daraus folgt eine andere Priorität. Maßstab ist nicht die möglichst weitgehende Nutzung von Kapitalmarktchancen, sondern die dauerhafte Berechenbarkeit der Leistungen.

Die Orientierung an unternehmerischen Organisationsmodellen kann daher das eigentliche Problem verfehlen. Sie mag die Durchführung komplexer Kapitalanlagen verbessern, beantwortet aber nicht die vorgelagerte Frage, ob deren Umfang mit dem Charakter einer Versorgungseinrichtung vereinbar ist.

Die zentrale Lehre aus den vergangenen Jahren könnte deshalb weniger in einer weiteren Professionalisierung unternehmerischer Tätigkeiten liegen als in einer sorgfältigen Rückbindung der Kapitalanlage an den Versorgungsauftrag.

Nicht jede wirtschaftlich mögliche Anlage ist auch eine für ein Versorgungswerk geeignete Anlage.

Eine nachhaltige Stabilisierung wird daher voraussichtlich weniger durch eine Angleichung an Investmentstrukturen erreicht als durch eine Anlagepolitik, die sich konsequent an den besonderen Anforderungen einer Pflichtversorgung orientiert.

H.Dohmeier-de Haan

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