Diese Pressemitteilung verfehlt es, die Mitglieder umfassend und überzeugend zu informieren. Sie wirkt defensiv, vermeidet klare Aussagen und bleibt in entscheidenden Punkten unverbindlich. Besonders die fehlende Unterschrift verstärkt den Eindruck, dass die Verantwortlichen nicht vollständig hinter der Mitteilung stehen. Um das Vertrauen der Mitglieder zu sichern, sollte das Versorgungswerk in Zukunft transparenter und verbindlicher kommunizieren und persönliche Verantwortlichkeit stärker in den Vordergrund stellen. H.D.-dH
Autor: Dr.Dohmeier-de Haan (Seite 1 von 2)
oder … gerät da was ins Rutschen?
(…)Was aber völlig fehl am Platz ist, ist die Intransparenz, mit der einige Verantwortliche meinen vorgehen zu dürfen. Wer seine eigenen Mitglieder mit oberflächlichen Infoblättchen abspeisen und ihnen das komplette Zahlenwerk vorenthalten will, der muss sich über Verunsicherung und Panik in den eigenen Reihen und permanente Angriffe von außen nicht wundern. Zuletzt sah sich die Europäische Zentralbank (EZB) sogar genötigt, Versorgungswerke vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, weil die sich weigerten, die gesetzlich vorgeschrieben statistische Daten zu liefern.
Versorgungswerke sind trotz Versicherungsmathematik und Finanzarithmetik keine Raketenwissenschaft, von der der simple Beitragszahler lieber verschont bleiben soll. Wer mit der Altersvorsorge seiner Mitglieder hantiert oder vielleicht gelegentlich auch spekuliert, der sollte dafür erhobenen Hauptes gerade stehen und Fragen beantworten. Denn es sind immer noch die Gelder der Anderen.(…)
Richtigstellung der Berichte auf den Internetseiten der IUZB und des VZB zur Vertreterversammlung vom 30.11.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Verwunderung habe ich die Darstellungen in den Berichten zur Vertreterversammlung des Versorgungswerks vom 30.11.2024 zur Kenntnis genommen. Diese Berichte enthalten sachliche Fehler und verzerren die tatsächlichen Ereignisse. Die aufgeführten Behauptungen entsprechen nicht der Realität und stellen meine Handlungen sowie Intentionen in einem unzutreffenden Licht dar.
1. Falsche Behauptung über Zweifel an der Sitzverteilung
Entgegen der Darstellungen im Bericht habe ich zu keinem Zeitpunkt die grundsätzliche Sitzverteilung für die Kammerbereiche Brandenburg (drei Sitze) und Bremen (ein Sitz) infrage gestellt. Die Diskussion entstand ausschließlich aufgrund der Rücktritte je eines Vertreters aus Brandenburg und Bremen und der damit verbundenen Notwendigkeit einer Nachbesetzung. Dabei ging es lediglich um die Prüfung der Legitimation der Nachrücker, nicht um eine grundsätzliche Infragestellung der Sitzverteilung.
2. Unzutreffende Unterstellung einer Prüfkompetenzanmaßung
Die Behauptung, ich hätte mir eine rechtliche Prüfkompetenz angemaßt, ist unbegründet. Meine Aufgabe bestand darin, vor der Vertreterversammlung die ordnungsgemäße Besetzung der Gremien sicherzustellen. Dies beinhaltete die Anforderung entsprechender Wahlprotokolle aus den Kammerbereichen Brandenburg und Bremen.
Diese Vorgehensweise ist eine grundlegende Sorgfaltspflicht und dient dem ordnungsgemäßen Ablauf der Vertreterversammlung. Die Tatsache, dass in Brandenburg und Bremen keine gültige Wahlordnung existierte, wurde erst durch diese Nachfrage offenkundig. Es ist bedauerlich, dass weder die Geschäftsführung des Versorgungswerks noch der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin bisher entsprechende Wahlprotokolle, gezeichnet von einem Wahlleiter, als Grundlage für die Benennung der Vertreter eingefordert haben.
3. Missverständliche Darstellung der Rechtslage
Nach der Frühjahrssitzung eingeholte Gutachten und aufsichtsrechtliche Prüfungen bestätigen, dass in Brandenburg und Bremen seit Jahren keine satzungsgemäßen Wahlordnungen existieren. Besonders deutlich wird dies im Gutachten von Professor Dombert, das ausführt:
„Die Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den Kammermitgliedern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Näheres regeln Wahlordnungen, die von den Kammern erlassen werden.“
Zusätzlich betont Rechtsanwalt Schröder in seinem Gutachten:
„Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, (…). Sie werden von der Delegiertenversammlung der jeweiligen Kammer aus dem Kreis ihrer Mitglieder für die Dauer der Amtsperiode der Delegiertenversammlung gewählt.“
„Die gesetzliche Regelung entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Danach muss den Mitgliedern eines Versorgungswerks im Gegenzug zu der verpflichtenden Mitgliedschaft gleichberechtigte Teilhabe an der Willensbildung gewährleistet werden.“
3.1 Verantwortung der Kammern
Das Gutachten von Professor Dombert betont zusätzlich:
„Die Prüfung der Besetzung und Benennung der Vertreterinnen der Vertreterversammlung fällt in den Aufgabenbereich der Kammern und richtet sich nach der jeweiligen Wahlordnung.“
Rechtsanwalt Schröder ergänzt:
„Die Zahnärztekammer Brandenburg hat keine Wahlordnung erlassen. Es ist zwingend notwendig, die näheren Einzelheiten einer Wahl zuvor in einer Wahlordnung zu regeln.“
„Das BerlHKG verlangt jedoch eine geheime Wahl und ist hier einschlägig (…). Die Geschäftsordnung der Landeszahnärztekammer (Brandenburg) enthält keine Vorschriften, die das Wahlverfahren gesetzeskonform regeln.“
„Für die Benennung von Frau Dr. Schletter als ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie wurde nicht ordnungsgemäß gewählt.“
4. Unzutreffende Behauptung über angebliche Exklusion von Vertretern
Zu keinem Zeitpunkt habe ich versucht, satzungsgemäß gewählte und benannten Vertreter und deren Nachrücker aus Bremen oder Brandenburg von der Vertreterversammlung auszuschließen. Die im Bericht suggerierte Annahme, ich hätte Vertreter dieser Kammern widerrechtlich an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert, entbehrt jeder Grundlage.
5. Unzulässige Interpretation meines Schreibens vor der Vertreterversammlung
Mein Schreiben vor der Sitzung diente ausschließlich der sachlichen Klärung und der Darlegung meiner Zweifel an der ordnungsgemäßen Legitimation der Nachrücker aus Brandenburg und Bremen. Die Interpretation, dieses Schreiben sei „eskalierend“ gewesen, ist unbegründet und stellt mein sachliches Vorgehen in ein falsches Licht.
Fazit
Vor diesem Hintergrund erwarte ich eine öffentliche Korrektur der im Bericht enthaltenen Falschdarstellungen. Die Verantwortung für eine wahrheitsgemäße und faire Darstellung der Ereignisse liegt bei den Verfassern der Berichte. Fehlerhafte und einseitige Darstellungen schaden der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Vertreterversammlung insgesamt. Eine Richtigstellung ist erforderlich, um die tatsächlichen Abläufe und Hintergründe korrekt wiederzugeben.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen,
Dr. H.Dohmeier-de Haan
vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der ZÄK Berlin
Links zu den Berichten:
Die Veröffentlichung des Kurzgutachtens dient der Transparenz über die Besetzung der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin.
Es verdeutlicht, dass die Zahnärztekammern Bremen und Brandenburg bislang keine eigenen Wahlordnungen zur Wahl ihrer Vertreter erlassen haben, wie es die Satzung und das Berliner Heilberufekammergesetz (§ 12 und § 22 BerlHKG) eindeutig vorschreiben. Statt demokratischer Wahlen erfolgten lediglich Benennungen, die den gesetzlichen Anforderungen widersprechen.
Besonders problematisch ist, dass die Wahl des Brandenburger Vertreters in das Versorgungswerk lediglich auf Grundlage einer Geschäftsordnung stattgefunden hat. In Bremen wurde die Vertreterin, zugleich Präsidentin der Zahnärztekammer Bremen, ohne jeden demokratischen Wahlakt benannt. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Grundsätzen demokratischer Legitimation, die im Berliner Heilberufekammergesetz festgelegt sind.
Die Aufsichtsbehörden der Länder Berlin, Bremen und Brandenburg haben bislang kein Einschreiten zur Schaffung einheitlicher, rechtskonformer Wahlordnungen begründet. Dies wird mit der föderalen Länderhoheit und der dadurch eingeschränkten Zuständigkeit im föderalen Rechtssystem erklärt.
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
§18a
Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss
(1) Dei Delegiertenversammlung wählt als ständigen Ausschuss für die jeweilige Wahlperiode der Delegiertenversammlung einen Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstelenprüfungs- ausschuss, der aus drei bis fünf Personen besteht.
2) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied. Das dem Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungs- ausschuss vorsitzende Mitglied muss der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin angehören. Das vorsitzende Mitglied hat zu den Ausschusssitzungen einzuladen und für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben Sorge zu tragen.
(3) Das für Finanzen zuständige Mitglied des Vorstands ist zu den Sitzungen des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss durch das vorsitzende Mitglied einzuladen.
(4) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den vom Vorstand vorgeschlagenen Haushalts- und Wirtschaftsplan der Kammer und erstellt eine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf. Diese Stellungnahme ist dem Vorstand zur Beratung
und Beschlussfassung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Haushalts- und Wirtschaftsplanentwurfs zuzuleiten und ist gemeinsam mit der Einladung zur Delegiertenversammlung, in welcher über den Haushalts- und Wirtschaftsplan beraten wird,
an die Delegierten zu übermitteln.
(5) Der Stellungnahme des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage und der Anforderungen des Haushalts- und
Wirtschaftsplans ein Vorschlag über die Höhe des Kammerbeitrags für das nachfolgende Wirtschaftsjahr beizufügen.
(6) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des vom Rechnungshof eingesetzten Wirtschaftsprüfers mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob sich die Verwendung der Haushaltsmittel mi Einklang, mit dem von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Haushalts- und Wirtschaftsplan befinden. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über die Prüfung des Jahresabschlusses eine Stelungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.
(7) Der Haushaltsausschuss ist zugleich Zahlstellenprüfungsausschuss. Ihm obliegt die Prüfung der Kase sowie des Kassenbuchs in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über Kassenprüfung eine Stellungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.
Offensichtlich soll der HHA nunmehr nur noch als „Feigenblatt“ dienen.
findet am
Samstag, 11. November 2023, 10:00 Uhr,
im Zahnärztehaus (KZV Berlin), Sitzungssaal,
Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin,
statt. Die Sitzung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlich.
Lesen Sie hierzu das Schreiben des Kammervorstand an die Mitglieder:
Am 12.7.2023 hat der Vorstand den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 beschlossen. Gleichzeitig mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes, der am 23.11.2023 in der Delegiertenversammlung zur Abstimmung gestellt werden soll, hat der Vorstand eine Anhebung der Kammerbeiträge um 20 Prozent beschlossen.
Verschiedenste Modelle der Beitragsgestaltung wurden dabei vom Vorstand im Rahmen einer Klausurtagung gesichtet, untersucht, entwickelt und wieder verworfen. Ein in allen Einzelheiten gerechtes Modell für alle Mitgliedsgruppen existiert nicht.
Das zum Beschluss vorliegende Modell ist unserer Meinung nach jenes, welches sich diesem Ideal am stärksten annähert, die Finanzierung der Kammer absichert und Rechtssicherheit für die Kammer bringt.Die Kammerbeiträge konnten in den vergangenen fünf Jahren stabil gehalten werden. Die Gründe lagen in einer sparsamen Mittelverwendung, vor allem aber auch an coronabedingten Minderausgaben in den Jahre 2020 und 2021.
Der Vorstand hat sich intensiv im Rahmen der Wirtschaftsplanung auch mit möglichen Einsparungen befasst. Die vergangenen Monate haben allerdings die allgemeinen und besonderen Kosten der Kammer erheblich in die Höhe getrieben. Die inflationsbedingten Preissteigerungen betreffen auch die Kammerverwaltung und die Tarifabschlüsse sowie damit einhergehenden Gehaltssteigerungen haben die Rücklagen der Kammer abgeschmolzen und erfordern eine Anpassung der Einnahmen über die Gebühren sowie den allgemeinen Kammerbeitrag.
Die vom Vorstand geplante Beitragsanhebung sowie die Neugruppierung und Bemessung nimmt die Preisentwicklungen und die veränderte Struktur innerhalb der Mitgliedschaft in den Blick. Die Diversifikation der Berufsausübung in Form von Mitarbeit als angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte in Einzelpraxen, kleineren oder größeren Mehrbehandlerpraxen oder MVZs hat Anteil daran und hat Auswirkungen auf die Einnahmen und damit die finanzielle Basis unserer Kammer.
Die Entwicklung in der Zahnärzteschaft sowie in den Mitgliedsgruppen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der einen Seite sowie der angestellt tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der anderen Seite bildet sich in der Beitragsbemessung ebenso ab wie die Schaffung einer neuen Beitragsgruppe für die „in anderen Berufen“ tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Der Kammerbeitrag, der sich am Aufwand der Kammer für die einzelnen Berufsgruppen, aber auch am Nutzen der Zahnärztekammer für die Mitgliedsgruppen orientieren soll, trägt damit den veränderten Bedingungen in unserem Berufsstand Rechnung.
Es ist uns bewusst, dass eine Beitragserhöhung eine finanzielle Belastung für den Einzelnen darstellt. Durch unsere Beiträge investieren wir nicht nur in die Arbeitsfähigkeit der Kammer, sondern auch in unsere eigenen Interessen und Ziele, die wir als Zahnärzte hier gemeinsam verfolgen. Dies bedeutet auch, dass alle Mitglieder gleichermaßen zur finanziellen Stabilität und zum Erfolg unserer Kammer beitragen.
Indem wir die Beitragssätze anpassen, schaffen wir eine faire Verteilung der finanziellen Lasten. Es ist wichtig zu verstehen, dass wir gemeinsam Verantwortung tragen, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.Die vorgeschlagene Anpassung der Kammerbeiträge führt zur Beitragsstabilität in den kommenden Jahren und ermöglicht der Zahnärztekammer Berlin, ihre Aufgaben für die Berliner Zahnärzteschaft nachhaltig auszuführen.
In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie die Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2024, den Investitionsplan 2024 sowie eine Aufstellung besonderer Finanzierungsbedarfe für die kommenden Jahre. Auch die vorgeschlagene Beitragsanpassung finden Sie beigefügt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
gez. Dr. Karsten Heegewaldt
gez. Dr.Jürgen BrandtPräsident
Mitglied des Vorstands
Berlin, 10.10.2023. Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) hat in Verbindung mit der Gruppe buz-2-0.de seine traditionelle Herbsttagung abgehalten.
Das Thema der Tagung passte besonders gut zu diesem Mitveranstalter. Die Gruppe buz-2-0.de hat sich aus Protest gegen die ordnungspolitischen Vorstellungen im gegenwärtigen Berliner KZV-Vorstand gegründet, speziell hinsichtlich der Mittelverwendung und der Führung des Gutachterreferates.
Der Referent Dr. Eberhard Riedel aus München sprach zum Thema „Aus dem Seelenleben eines Gutachters“. Dr. Riedel verfügt über einen reichen Schatz an Erfahrungen als Prothetik-Gutachter in verschiedenen Bereichen. Seit einigen Jahren arbeitet er im AK-Ethik der DGZMK mit.
Den roten Faden des Referates bildete die Forderung nach einem grundsätzlichen Willen zur Ergebnisqualität in der Zahnärzteschaft. Ein solcher ist leider zu oft nicht erkennbar, wenn von Funktionären nach außen ein überschönes Bild der Berufsgruppe gezeichnet wird und gutachterliche Kritik als Übergriff oder Beleidigung diffamiert wird. Für derartiges Gutachterbashing und fehlende Rückendeckung durch die Körperschaften wurden vielfältige Beispiele gegeben.
Dr. Riedel sprach sich dafür aus, den unabhängigen Gutachter als Helfer zur Ergebnisqualität in der Versorgung zu verstehen. Es wird viel über Prozess- und Strukturqualität gesprochen, die Ergebnisqualität würde aber nicht thematisiert. Dazu sei der Gutachter in seiner Funktion eine Art „missing link“.
Die Arbeitszufriedenheit vieler Zahnärzte steht mit der Erreichung des Zieles vom Gesundheitsnutzen des Patienten in engem Zusammenhang. Insofern sollte der Gutachter als Freund und Helfer sowohl der Patienten als auch des Berufsstandes bezeichnet werden. Dieses Prinzip gilt bei allen Formen von Begutachtungen: Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Versicherungsgutachten und auch im Rahmen des GKV-Gutachtensystems, jeweils für Planungs- und Mängelgutachten.
Die Diskussion schon während des Vortrages und danach machte deutlich, wie unterschiedlich die Erwartungen an die „Kollegialität“ eines Gutachters sind. Die Mehrheit des Auditoriums schien sich mit den Forderungen des Referenten zu identifizieren. Es gab aber auch Stimmen, die die Rolle des Gutachters eher in der Sicherung der Interessen der Kollegenschaft sehen.
Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.deDeutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)