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Autor: Dr.Dohmeier-de Haan (Seite 1 von 4)

Grand Metropolitan: Wie belastbar sind die derzeitigen Bewertungen der VZB-Verluste?

In Aktueller Bericht von HospitalityInside vom 2. Oktober 2026:
https://hospitalityinside.com/Grand-Metropolitan-Wer-besitzt-was-wo-sind-die-Buecher

Der aktuelle Vorgang um Grand Metropolitan zeigt exemplarisch, warum die immer wieder zu hörende Behauptung, die Bewertung der problematischen Vermögensanlagen durch Prof. Wassermann sei viel zu negativ ausgefallen und die tatsächlichen Verluste des VZB seien wesentlich geringer, derzeit kaum belastbar erscheint.

HospitalityInside berichtet aus der Verhandlung vor der Amsterdamer Unternehmenskammer vom 1. Oktober 2026. Danach hat die gerichtlich eingesetzte Interimsdirektorin noch immer keinen vollständigen Zugriff auf die Unternehmensunterlagen. Es fehlen nach ihrer Darstellung unter anderem Hauptbuch, Belege und E-Mail-Verkehr. 

Auch die Eigentumsverhältnisse sind offenbar weiterhin nicht vollständig geklärt. So soll Gravity Capital Anteile an Kingstone übernommen haben; die Interimsdirektorin erklärte jedoch, sie habe diesen Vorgang bislang nicht überprüfen können. 

Hinzu kommen die weiterhin offenen Fragen zur mit 100 Millionen Euro bewerteten Software „Genesis AI“. Nach dem Bericht erklärte der Anwalt des VZB vor Gericht, es könne weiterhin nicht nachvollzogen werden, was diese Software einbringt, was sie konkret leistet oder wer sie nutzt. 

Gleichzeitig werden nun gegen das VZB Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe geltend gemacht. Kingstone Capital Holding AG soll hierzu eine Feststellungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht haben. Ob und in welcher Höhe daraus tatsächlich eine Verpflichtung des VZB entsteht, ist damit selbstverständlich noch nicht entschieden. 

Was folgt daraus für die Diskussion im VZB?

Natürlich dürfen – und müssen – die Bewertungen von Prof. Wassermann kritisch überprüft werden. Wer aber behauptet, seine Bewertungen seien deutlich zu pessimistisch und die tatsächlichen Verluste wesentlich geringer, muss dafür ebenso belastbare Tatsachen und Bewertungen vorlegen.

Der bloße Wunsch nach günstigeren Zahlen macht aus unsicheren Vermögenswerten noch kein werthaltiges Vermögen.

Der Fall Grand Metropolitan zeigt vielmehr, wie groß die Unsicherheiten derzeit noch sein können. Wenn selbst gerichtlich eingesetzte Verantwortliche Schwierigkeiten haben festzustellen, wem Vermögenswerte gehören, welche Unterlagen vollständig vorhanden sind und welchen wirtschaftlichen Wert bestimmte Assets tatsächlich besitzen, kann auch deren endgültiger Wert für das VZB noch nicht mit der gewünschten Sicherheit feststehen.

Das bedeutet umgekehrt ausdrücklich nicht, dass jede von Prof. Wassermann vorgenommene Wertberichtigung am Ende in genau dieser Höhe als endgültiger Verlust bestehen bleiben muss. Werte können sich durch Verwertung, neue Erkenntnisse oder erfolgreiche Ansprüche auch zugunsten des VZB verändern.

Aber ebenso wenig lässt sich derzeit seriös das Gegenteil behaupten.

Keine Verluste klein- oder großrechnen

Gerade weil aus der wirtschaftlichen Situation des VZB möglicherweise weitreichende Konsequenzen für Rechnungszins, Anwartschaften und Renten abgeleitet werden sollen, brauchen die Mitglieder keine politisch oder interessengeleitete Festlegung auf möglichst hohe oder möglichst niedrige Verlustzahlen.

Erforderlich sind vielmehr nachvollziehbare Bewertungen und eine klare Unterscheidung:

Was steht fest? Was wurde geschätzt? Was ist bereits endgültig verloren? Was kann noch realisiert werden? Welche Forderungen besitzt das VZB selbst? Und welche erheblichen Risiken hängen noch vom Ausgang gerichtlicher Verfahren ab?

Der aktuelle Grand-Metropolitan-Vorgang macht deutlich, weshalb diese Unterscheidung so wichtig ist.

Solange wesentliche Vermögenspositionen noch Gegenstand von Bewertungen, Verwertungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen sind, sollte niemand den Eindruck erwecken, die endgültige Höhe der VZB-Verluste stehe bereits fest – weder in die eine noch in die andere Richtung.

Quelle und Anlass: HospitalityInside, 2. Oktober 2026, „Grand Metropolitan: Wer besitzt was, wo sind die Bücher?“ 

Vertreterversammlung des VZB am 7. Oktober 2026

Die 2. ordentliche Sitzung der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB)findet am Mittwoch, 7. Oktober 2026, um 17:00 Uhr statt.

Ort:
Zahnärztehaus (KZV Berlin), Sitzungssaal
Georg-Wilhelm-Straße 16
10711 Berlin

Tagesordnung

1. Begrüßung und Regularien

2. Anträge zur Tagesordnung gemäß § 4 Absatz 2 GO der Vertreterversammlung

3. Bericht des Verwaltungsausschusses über die aktuelle Entwicklung im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB)

4. Bericht des Aufsichtsausschusses

5. Information zum rechtlichen Sanierungsrahmen
Grundgesetz, Rechtsprechung – Prof. Kuhla

6. Verschiedenes

Live-Übertragung:

Zur angemessenen Beteiligung der Mitglieder und zur Herstellung von Mitgliederöffentlichkeit wird die Vertreterversammlung per Live-Stream übertragen.

Für den Zugang zum Live-Stream ist vorab eine Registrierung und Prüfung der Zugangsberechtigung erforderlich. Bitte nutzen Sie hierfür rechtzeitig den unten angegebenen Registrierungslink und halten Sie Ihre VZB-Mitgliedsnummer bereit.

Wichtig: Mit der Registrierung erhalten Sie noch keinen unmittelbaren Zugang zum Live-Stream. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Zugangsberechtigung wird Ihnen ein persönlicher Einwahllink per E-Mail zugesandt.

Bitte registrieren Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 07.10.2026 um 12:00 Uhr, damit die Prüfung Ihrer Zugangsberechtigung und die rechtzeitige Übersendung des Einwahllinks vor Sitzungsbeginn gewährleistet werden können. Bei einer späteren Registrierung kann eine rechtzeitige Freischaltung für die Live-Übertragung nicht gewährleistet werden.

Registrierung für die Live-Übertragung 

Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung als Mitglied liegt, die Teilnahme an der Live-Übertragung ausschließlich selbst wahrzunehmen, um die Mitgliederöffentlichkeit und den vertraulichen Rahmen der Veranstaltung zu wahren.

Teilnahme vor Ort:

Für Mitglieder, die als Gäste an der Sitzung vor Ort teilnehmen möchten, stehen maximal 50 Gästeplätze zur Verfügung.

Aufgrund der begrenzten Raumkapazität ist eine vorherige Anmeldung beim VZB unter sekretariat@vzberlin.org erforderlich. Die Vergabe der verfügbaren Gästeplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

Grand Metropolitan: Eigentümerwechsel bringt neue Fragen für das VZB

Das Branchenportal Tageskarte berichtet über eine neue Entwicklung bei der Beteiligung des Versorgungswerk der Zahnärztekmer Berlin (VZB) an der Grand Metropolitan Hotels Holding B. V.

Nach dem Bericht soll Gravity Capital aus Hongkong bereits zum 30. Juni 2026 sämtliche Anteile an der Kingston Kapital UAE übernommen haben. Über diese Gesellschaft wird mittelbar die Mehrheitsbeteiligung von 70,3 % an der Grand Metropolitan Hotels Holding B. V. gehalten.

Das VZB erklärte gegenüber Tageskarte, von diesem Eigentümerwechsel weder im Vorfeld noch zum behaupteten Vollzugszeitpunkt informiert worden zu sein.

Besonders bemerkenswert ist der zeitliche Zusammenhang . Der Eigentümerwechsel soll bereits am 30. Juni 2026 erfolgt sein und damit gut zwei Wochen vor der Entscheidung der Unternehmenskammer des Berufungsgerichts Amsterdam vom 16. Juli 2026.

Das Gericht hatte eine Untersuchung der Geschäftspolitik und des Geschäftsgangs von Grand Metropolitan angeordnet und zugleich weitreichende vorläufige Maßnahmen getroffen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich allerdings die Frage: Warum wurde der behauptete Kaufvertrag und ein entsprechender Zahlungsnachweis aus dem Jahr 2022 nicht spätestens in der mündlichen Verhandlung vor der Unternehmenskammer am 21.Mai 2026 vorgelegt? Hätten diese Unterlagen die Herkunft, den Erwerb und die Werthaltigkeit der eingebrachten Vermögenswerte eindeutig belegt, hätten Sie möglicherweise wesentlich zur Aufklärung, der vom Gericht zu prüfen Vorgänge beitragen können.

Der Tageskarte-Bericht befasst sich darüber hinaus unter anderem mit der umstrittenen Bewertung einer Sacheinlage im Zusammenhang mit „Genisys AI“, mit den Informationsrechten des VZB als Minderheitsgesellschafter sowie mit den unterschiedlichen Darstellungen der Beteiligten zu einem gescheiterten Versuch, die VZB Beteiligung zurück zu kaufen.

Der Beitrag ist lesenswert, weil er die unterschiedlichen Positionen ausführlich gegenüber stellt und zugleich neue Fragen zur weiteren Entwicklung der Grand Metropolitan Beteiligung aufwirft.

zum Originalartikel bei Tageskarte

Handelsblatt Crime: Das VZB im Fokus einer bundesweiten Recherche

Das Thema VZB erreicht inzwischen auch die überregionale Wirtschaftsberichterstattung. In der aktuellen Folge des Podcasts Handelsblatt Crime beschäftigen sich die Investigativjournalisten des Handelsblatts mit den Vorgängen rund um das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin und den Verlusten von mehr als einer Milliarde Euro. Dabei werden die Hintergründe der Investitionsentscheidungen, die Rolle von Aufsicht und Kontrolle sowie die aktuellen Bemühungen zur Aufarbeitung und möglichen Schadensregulierung beleuchtet. Das Handelsblatt spricht von einem Schaden von mindestens rund 1,2 Milliarden Euro und einem der größten bekannten Verluste in einem berufsständischen Versorgungswerk. 

Der Podcast kann hier abgerufen werden:

Handelsblatt Crime: Wie das Berliner Zahnärzte-Versorgungswerk mehr als eine Milliarde Euro verlor – und das Geld nun zurückholen will

Hinweis: Der Beitrag ist Teil des Handelsblatt-Angebots und möglicherweise nur für Abonnenten vollständig zugänglich.

Kostenfreier Link hier entlang:

https://www.youtube.com/watch?v=fqoX6mQEr2k

Eine alte Debatte – und warum sie uns heute wieder beschäftigen sollte

Im Jahr 2002 erschien im DAZ-Forum ein Beitrag mit dem Titel „Die zahnärztliche Selbstverwaltung vor dem Aus?“. Liest man diesen Text heute noch einmal, fast ein Vierteljahrhundert später, wirken viele der damaligen Überlegungen überraschend aktuell.

Nicht deshalb, weil sich einzelne Entwicklungen exakt so erfüllt hätten, wie damals befürchtet, sondern weil viele grundlegende Fragen bis heute ungelöst geblieben sind.

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Zusammenfassung des Berichts des Vorsitzenden des VA des VZB Thomas Schieritz an die Delegierten der ZÄ-Kammer Berlin

Hinweis:

Bei dem nachfolgenden Text handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Inhalte des Berichts, den der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin, Thomas Schieritz, am 21.05.2026 gegenüber den Delegierten gegeben hat.

Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder wortgetreue Wiedergabe, sondern dient der sachlichen Information über die zentralen Themen und Aussagen des Berichts.

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Pressemitteilung des VZB zur Einreichung einer umfassenden Schadenersatzklage

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat am 20. Mai 2026 öffentlich mitgeteilt, beim Landgericht Berlin II eine umfangreiche Schadenersatzklage gegen insgesamt zwölf Parteien eingereicht zu haben.

Nach Angaben des VZB richten sich die geltend gemachten Ansprüche unter anderem gegen das Land Berlin als Aufsichtsbehörde, gegen frühere Organmitglieder des Versorgungswerks, gegen den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars sowie gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank).

Die Pressemitteilung beschreibt die erheblichen wirtschaftlichen Verluste des Versorgungswerks als Folge langjähriger Fehlentwicklungen innerhalb der Kapitalanlage- und Kontrollstrukturen. Zugleich wird betont, dass mögliche Verantwortlichkeiten nunmehr gerichtlich geprüft werden sollen.

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VZB  zwischen Aufarbeitung und Systemzweifeln

Die Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate zeigen zunehmend, dass es beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin längst nicht mehr nur um einzelne Anlageentscheidungen, Bewertungen oder organisatorische Fragen geht. Sichtbar wird vielmehr ein tiefergehender Konflikt darüber, wie Selbstverwaltung überhaupt verstanden wird und wie mit einer institutionellen Krise umzugehen ist.

Natürlich ist die Situation ernst. Es bestehen erhebliche Fehlentwicklungen, ein massiver Vertrauensverlust sowie ein großer Aufklärungsbedarf. Niemand wird ernsthaft bestreiten können, dass die vergangenen Entwicklungen das Vertrauen vieler Mitglieder nachhaltig erschüttert haben.

Gleichzeitig fällt jedoch auf, dass sich innerhalb der Diskussionen zunehmend sehr unterschiedliche Grundhaltungen herausbilden.

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IUZB zum Thema Versorgungswerk

Je länger ich diesen IUZB-Text lese, desto stärker entsteht bei mir der Eindruck, dass hier weniger sachliche Aufarbeitung betrieben wird als vielmehr politische Zuspitzung und Mobilisierung.

Selbstverständlich gibt es berechtigte Fragen zu Transparenz, Kontrolle, Haftung und zur weiteren Entwicklung des VZB. Darüber muss gesprochen werden. Problematisch wird es jedoch dort, wo offene rechtliche und wirtschaftliche Fragen bereits suggestiv mit Begriffen wie „rechtswidrige Vorverurteilung“, „Verweigerungshaltung“, „an den Rand des Ruins“ oder „1,1 Milliarden Verluste“ emotional aufgeladen werden, obwohl viele dieser Fragen gerade erst Gegenstand laufender Prüfungen und Bewertungen sind.

Hinzu kommt ein struktureller Widerspruch:
Einerseits wird argumentiert, ehrenamtliche Vertreter seien mit der Komplexität moderner Kapitalanlage und Krisensteuerung grundsätzlich überfordert. Andererseits sollen genau diese ehrenamtlichen Gremien künftig operative Markt-, Bewertungs- und Krisenentscheidungen nahezu im Dauermodus politisch begleiten oder faktisch mitsteuern.

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VZB bestätigt zentrale Befunde zur Krise – Mitgliederinformation vom 01.04.2026

Das Versorgungswerk informiert über den Stand der Aufarbeitung – belastbare Aussagen zu Leistungen werden erst für Ende 2026 erwartet.

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat eine aktuelle Mitgliederinformation zur wirtschaftlichen Lage und zum Stand der Aufarbeitung veröffentlicht.

Die Veröffentlichung fasst den derzeitigen Kenntnisstand zu Verlusthöhe, Ursachenanalyse sowie möglichen Auswirkungen auf Renten und Anwartschaften zusammen.


Einordnung

Die aktuelle Mitgliederinformation bestätigt wesentliche Punkte, die in den vergangenen Monaten bereits thematisiert wurden.

Insbesondere wird die Größenordnung der Verluste mit rund der Hälfte des Anlagevermögens beziffert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass weitere Belastungen aufgrund der Struktur des verbleibenden Portfolios nicht ausgeschlossen werden können.

Belastbare Aussagen zu Renten und Anwartschaften sind derzeit noch nicht möglich. Voraussetzung hierfür sind unter anderem:

  • eine abschließende unabhängige Bewertung der Kapitalanlagen,
  • die Bestellung und Prüfung durch einen neuen Wirtschaftsprüfer,
  • sowie die Entwicklung aktuarieller Konzepte auf Grundlage gesicherter Daten.

Erst auf dieser Basis können konkrete Aussagen über mögliche Anpassungen getroffen werden. Nach derzeitiger Einschätzung ist damit nicht vor dem IV. Quartal 2026 zu rechnen.

Das Versorgungswerk weist zugleich darauf hin, dass die Aufarbeitung der Ursachen sowie die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche ein zentraler Bestandteil der weiteren Entwicklung sind.

Vor diesem Hintergrund erscheint der gewählte Ansatz, zunächst belastbare Grundlagen zu schaffen und erst darauf aufbauend Entscheidungen zu treffen, folgerichtig.


Die vollständige Mitgliederinformation finden Sie im Originaldokument des Versorgungswerks.

https://mitgliederportal.vzberlin.org/auth/sign-in

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