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Autor: Dr.Dohmeier-de Haan (Seite 1 von 3)

VZB bestätigt zentrale Befunde zur Krise – Mitgliederinformationb vom 01.04.2026

Das Versorgungswerk informiert über den Stand der Aufarbeitung – belastbare Aussagen zu Leistungen werden erst für Ende 2026 erwartet.

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat eine aktuelle Mitgliederinformation zur wirtschaftlichen Lage und zum Stand der Aufarbeitung veröffentlicht.

Die Veröffentlichung fasst den derzeitigen Kenntnisstand zu Verlusthöhe, Ursachenanalyse sowie möglichen Auswirkungen auf Renten und Anwartschaften zusammen.


Einordnung

Die aktuelle Mitgliederinformation bestätigt wesentliche Punkte, die in den vergangenen Monaten bereits thematisiert wurden.

Insbesondere wird die Größenordnung der Verluste mit rund der Hälfte des Anlagevermögens beziffert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass weitere Belastungen aufgrund der Struktur des verbleibenden Portfolios nicht ausgeschlossen werden können.

Belastbare Aussagen zu Renten und Anwartschaften sind derzeit noch nicht möglich. Voraussetzung hierfür sind unter anderem:

  • eine abschließende unabhängige Bewertung der Kapitalanlagen,
  • die Bestellung und Prüfung durch einen neuen Wirtschaftsprüfer,
  • sowie die Entwicklung aktuarieller Konzepte auf Grundlage gesicherter Daten.

Erst auf dieser Basis können konkrete Aussagen über mögliche Anpassungen getroffen werden. Nach derzeitiger Einschätzung ist damit nicht vor dem IV. Quartal 2026 zu rechnen.

Das Versorgungswerk weist zugleich darauf hin, dass die Aufarbeitung der Ursachen sowie die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche ein zentraler Bestandteil der weiteren Entwicklung sind.

Vor diesem Hintergrund erscheint der gewählte Ansatz, zunächst belastbare Grundlagen zu schaffen und erst darauf aufbauend Entscheidungen zu treffen, folgerichtig.


Die vollständige Mitgliederinformation finden Sie im Originaldokument des Versorgungswerks.

https://mitgliederportal.vzberlin.org/auth/sign-in

EV Leisure Hotel Fund: Worum ging es beim 80-Mio.-Kredit wirklich?

In der aktuellen Diskussion wird häufig behauptet, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) habe „erneut 80 Millionen Euro in einen fragwürdigen Immobilienfonds gesteckt“. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz und lässt wichtige Hintergründe außer Acht.

Ausgangslage

Der EV Leisure Hotel Fund gehört zu 100 % dem VZB. In diesem Fonds sind drei Hotelimmobilien gebündelt.

Beim Erwerb dieser Hotels musste der Fonds seinerzeit eine Finanzierung im hohen zweistelligen Millionenbereich bei der Finanzierungsgesellschaft Apollo aufnehmen.

Die Konditionen dieser Finanzierung waren ausgesprochen hoch. Für Zinsen sowie Abschluss- und Prolongationsgebühren fielen jährlich rund 10 Millionen Euro an.

Problem der auslaufenden Finanzierung

Diese Finanzierung lief im vergangenen Jahr aus und wurde danach von Apollo nur noch kurzfristig verlängert. Die endgültige Frist zur Ablösung lag Ende Januar dieses Jahres.

Damit entstand eine kritische Situation.

Ohne eine Ablösung der Finanzierung hätte der Kreditgeber möglicherweise eine Zwangsverwertung der Hotelimmobilien betreiben können. Solche Verwertungen erfolgen meist unter erheblichem Zeitdruck und führen nicht selten zu Verkäufen deutlich unter Marktwert.

Ziel der Maßnahme

Vor diesem Hintergrund ist die Bereitstellung von rund 83 Millionen Euro nach derzeitiger Kenntnis weniger als neue Investition zu bewerten, sondern eher als Ablösung einer teuren und riskanten Finanzierung.

Damit wurden mehrere Ziele verfolgt:

• Vermeidung einer möglichen Zwangsverwertung der Hotels

Reduzierung der bisherigen hohen Zinslast

Verbesserung der Verhandlungsposition des VZB bei möglichen Verkaufsverhandlungen

Fazit

Eine abschließende Bewertung hängt von weiteren Details ab – etwa den konkreten Konditionen der neuen Finanzierung, den Marktwerten der Immobilien und möglichen Alternativen.

Festzuhalten bleibt jedoch: Die häufig verwendete Formel, das Versorgungswerk habe „80 Millionen Euro in einen Fonds gebuttert“, beschreibt den Vorgang nur sehr unzutreffend. Eine seriöse sachliche Bewertung erfordert die Betrachtung der tatsächlichen und vollständigen finanzwirtschaftlichen Zusammenhänge.

Aktienrecht als Lösung für das Versorgungswerk?

Warum der IUZB-Vorschlag die eigentliche Frage offen lässt

Teaser

Die IUZB schlägt vor, die Satzung des Versorgungswerks stärker am Aktiengesetz auszurichten. Der Vorschlag wird als strukturelle Lösung für die aktuelle Krise präsentiert. Doch die zentrale Frage bleibt: Liegt die Ursache des Desasters wirklich in fehlenden Regeln – oder darin, dass bestehende Regeln und Kontrollen nicht funktioniert haben?

Aktienrecht als Rettungsmodell für das Versorgungswerk?

Auf der Internetseite der IUZB wurde am 4. März 2026 eine „erläuternde Zusammenfassung“ eines Positionspapiers zur Zukunft des Versorgungswerks veröffentlicht.

Der zentrale Vorschlag lautet:

Die interne Verfassung des Versorgungswerks solle stärker am Aktiengesetz orientiert werden.

Da dieses Papier inzwischen mehrfach als grundlegender Lösungsansatz für die Probleme des Versorgungswerks dargestellt wird, lohnt sich ein genauer Blick auf Inhalt und Begründung.

Der Vorschlag der IUZB

Im Kern argumentiert die IUZB, dass die Krise des Versorgungswerks vor allem durch unzureichende interne Regelungen entstanden sei.

„Unsere internen Regelungsstrukturen … weisen gravierende Mängel auf. Klar definierte Kompetenzzuteilungen, Berichtspflichten, interne Kontrollen, Aufsichtspflichten sowie eine Liste erlaubter bzw. genehmigungspflichtiger Handlungen existieren bestenfalls ansatzweise. Darin liegt die wesentliche Ursache für unser Desaster. (Man konnte dem Grunde nach machen, was man wollte …)“

Die Lösung aus Sicht der IUZB:

„Wir übernehmen einfach die einschlägigen Regelungselemente des Aktiengesetzes.“

Damit sollen künftig klarere Zuständigkeiten, Berichtspflichten und stärkere Kontrollmechanismen geschaffen werden.

Eine berechtigte Reformdebatte – aber falsche Diagnose?

Über Verbesserungen von Governance-Strukturen kann und sollte selbstverständlich diskutiert werden.

Problematisch ist jedoch die zentrale These des Positionspapiers:

Die Krise des Versorgungswerks sei im Wesentlichen durch fehlende Regeln entstanden.

Diese Darstellung überzeugt nicht.

Denn das Versorgungswerk unterliegt bereits heute:

  • einer Satzung
  • mehreren Geschäftsordnungen
  • der Anlageverordnung (AnlV)
  • der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
  • der staatlichen Aufsicht

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

Gab es Regeln?

Sondern vielmehr:

Warum haben bestehende Kontroll- und Informationsmechanismen offenbar nicht funktioniert?

Diese Frage bleibt im Positionspapier unbeantwortet.

Ein Versorgungswerk ist keine Aktiengesellschaft

Ein weiterer Punkt wird in der Argumentation häufig übersehen.

Das Aktiengesetz regelt die Organisation von Kapitalgesellschaften im Wettbewerb.

Ein Versorgungswerk ist dagegen

  • eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung
  • mit Pflichtmitgliedschaft
  • und einem Versorgungsauftrag gegenüber einer Berufsgruppe.

Die Zielsetzung ist daher eine andere.

Während Aktiengesellschaften auf wirtschaftlichen Erfolg und Wettbewerb ausgerichtet sind, steht beim Versorgungswerk die dauerhafte Sicherung von Versorgungsleistungen im Mittelpunkt.

Deshalb lassen sich aktienrechtliche Strukturen nicht ohne Weiteres auf eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung übertragen.

Strukturdebatte oder Aufarbeitung?

In der aktuellen Diskussion fällt auf, dass zunehmend über zukünftige Organisationsmodelle gesprochen wird – insbesondere über eine mögliche Orientierung am Aktienrecht.

Solche Überlegungen können grundsätzlich sinnvoll sein. Sie beantworten jedoch nicht die zentrale Frage, die viele Mitglieder derzeit beschäftigt:

Wie konnte es zu den erheblichen Problemen und Verlusten im Versorgungswerk kommen?

Die Debatte über zukünftige Strukturen darf deshalb nicht die notwendige Aufarbeitung der vergangenen Entwicklungen ersetzen.

Denn ohne eine klare Analyse der Ursachen besteht die Gefahr, dass organisatorische Veränderungen zwar diskutiert werden, die eigentlichen Probleme jedoch unberührt bleiben.

Strukturreformen sind keine kurzfristige Lösung

Selbst wenn man den Vorschlag der IUZB grundsätzlich diskutieren möchte, wäre seine Umsetzung ohnehin ein langfristiger Prozess.

Satzungsänderungen erfordern

  • Beschlüsse der Vertreterversammlung
  • Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
  • Anpassungen der Geschäftsordnungen

Solche Reformen benötigen Zeit.

Die aktuellen Probleme des Versorgungswerks lassen sich dadurch kurzfristig nicht lösen.

Kommentar

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan

Die Diskussion über bessere Strukturen und Kontrollmechanismen ist legitim und notwendig.

Sie darf jedoch nicht den Blick auf das eigentliche Problem verstellen. Die Mitglieder unseres Versorgungswerks haben Anspruch auf eine klare und transparente Aufarbeitung der Vorgänge, die zu den aktuellen Problemen geführt haben.

Reformvorschläge für zukünftige Strukturen können ein sinnvoller Teil dieser Diskussion sein. Sie dürfen jedoch nicht an die Stelle der notwendigen Aufarbeitung treten.

Bevor über neue Organisationsmodelle gesprochen wird, muss zunächst geklärt werden,

warum die bestehenden Regeln, Kontrollen und Informationswege offensichtlich nicht funktioniert haben.

Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, welche strukturellen Änderungen wirklich notwendig sind.

Positionspapier der IUZB zur Zukunft des Versorgungswerks überzeugt nicht!

Das von der IUZB vorgelegte Positionspapier verfolgt das Ziel, aus den gegenwärtigen Schwierigkeiten unseres Versorgungswerks Konsequenzen zu ziehen und künftige Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen beruhen jedoch auf einer bestimmten Grundannahme: Die Krise sei im Wesentlichen Folge unzureichender Organisation und mangelnder „Corporate Governance“. Daraus wird gefolgert, die innere Struktur des Versorgungswerks müsse stärker an das Modell einer Kapitalgesellschaft angelehnt werden, etwa durch ein System aus Vorstand, Aufsichtsrat und externen Fachorganen nach Vorbild des Aktienrechts.

Diese Schlussfolgerung erscheint nicht zwingend.

Die Schwierigkeiten traten zeitlich vor allem in dem Maße auf, in dem sich die Kapitalanlage von klassischen, langfristig kalkulierbaren Vermögenswerten entfernte und sich stärker unternehmerischen Beteiligungen annäherte. Mit dieser Veränderung stiegen die Anforderungen an Bewertung, Begleitung und Kontrolle erheblich. Die bestehenden Gremien waren jedoch ursprünglich für die Verwaltung langfristiger Vermögensanlagen konzipiert – nicht für die laufende Beurteilung komplexer Geschäftsmodelle.

Vor diesem Hintergrund können organisatorische Probleme auch als Folge einer veränderten Aufgabenstellung verstanden werden, nicht zwingend als deren Ursache.

Die im Positionspapier vorgeschlagene Reform würde nun vor allem die Organisation an diese neuen Aufgaben anpassen. Damit verschiebt sich jedoch der Maßstab: Nicht mehr der Versorgungsauftrag bestimmt die Form der Kapitalanlage, sondern die Kapitalanlage bestimmt die notwendige Organisation.

Hier liegt der entscheidende Unterschied der Betrachtungsweisen.

Ein Versorgungswerk ist keine Kapitalanlagegesellschaft. Es verwaltet keine freiwillig überlassenen Gelder, sondern verpflichtend erhobene Beiträge mit einem festgelegten Zweck: der Sicherung verlässlicher Altersversorgung. Daraus folgt eine andere Priorität. Maßstab ist nicht die möglichst weitgehende Nutzung von Kapitalmarktchancen, sondern die dauerhafte Berechenbarkeit der Leistungen.

Die Orientierung an unternehmerischen Organisationsmodellen kann daher das eigentliche Problem verfehlen. Sie mag die Durchführung komplexer Kapitalanlagen verbessern, beantwortet aber nicht die vorgelagerte Frage, ob deren Umfang mit dem Charakter einer Versorgungseinrichtung vereinbar ist.

Die zentrale Lehre aus den vergangenen Jahren könnte deshalb weniger in einer weiteren Professionalisierung unternehmerischer Tätigkeiten liegen als in einer sorgfältigen Rückbindung der Kapitalanlage an den Versorgungsauftrag.

Nicht jede wirtschaftlich mögliche Anlage ist auch eine für ein Versorgungswerk geeignete Anlage.

Eine nachhaltige Stabilisierung wird daher voraussichtlich weniger durch eine Angleichung an Investmentstrukturen erreicht als durch eine Anlagepolitik, die sich konsequent an den besonderen Anforderungen einer Pflichtversorgung orientiert.

H.Dohmeier-de Haan

Stellungnahme zum Positionspapier der IUZB

(Positionspapier zur Zukunft und Entwicklung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin)
→ https://iuzb.de/

Zunächst:

Den grundlegenden Ansatz des Positionspapiers halten wir für richtig. Ein Versorgungswerk kann nur dann stabil arbeiten, wenn Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind, Berichte verlässlich vorliegen, das Vier-Augen-Prinzip tatsächlich eingehalten wird und Bewertungen nachvollziehbar überprüft werden können. Ohne diese Voraussetzungen wird verlorenes Vertrauen nicht zurückkehren.

Unser Eindruck ist allerdings, dass das Papier derzeit eher eine Richtung beschreibt als eine unmittelbar umsetzbare Lösung. Für eine Entscheidung in einem Gremium genügt es nicht festzustellen, dass etwas „unzureichend“ sei. Beschlussfähig wird ein Vorschlag erst, wenn konkret benannt ist,

  • welche Kontrollschritte fehlen,
  • welche Berichte verpflichtend vorzulegen sind,
  • welche Entscheidungen künftig zustimmungspflichtig sein sollen und
  • welches Organ jeweils verantwortlich ist.

Erst auf dieser Grundlage kann eine Vertreterversammlung verantwortungsvoll entscheiden.

Die vorgeschlagene Orientierung an anderen Organisationsmodellen verstehen wir als Versuch, Ordnung in die Strukturen zu bringen. Wir sind jedoch keine Aktiengesellschaft, sondern ein Selbstverwaltungsorgan. Deshalb wird uns zunächst kein neues Organisationsmodell helfen. Entscheidend ist vielmehr die konsequente Anwendung dessen, was bereits vorgesehen ist.
Bevor neue Strukturen geschaffen werden, müssen die bestehenden Kontroll- und Informationspflichten vollständig und nachvollziehbar umgesetzt werden.

Dies gilt insbesondere für die Bilanz 2024. Hier helfen weder Vermutungen noch Bewertungen. Notwendig ist Klarheit auf Grundlage aussagekräftiger und überprüfbarer Unterlagen:

  • Wer ist mit der Prüfung beauftragt?
  • Welchen konkreten Prüfungsumfang umfasst der Auftrag?
  • Wer bewertet die einzelnen Anlagen?
  • Nach welchen Bewertungsmethoden erfolgt diese Bewertung?

Ohne die Beantwortung dieser Fragen fehlt jeder weiteren Diskussion eine belastbare Grundlage.

Ein weiterer Punkt betrifft die im Positionspapier genannten zeitlichen Abläufe. Die dort vorgesehenen Fristen erscheinen aus unserer Sicht nicht realistisch. Die Klärung der Bewertungsfragen, die Sichtung der zugrunde liegenden Unterlagen sowie die Abstimmung zwischen den beteiligten Organen erfordern Zeit, sorgfältige Prüfung und geordnete Verfahren. Solche Prozesse lassen sich weder durch Beschluss noch durch Zeitvorgaben abkürzen, ohne die inhaltliche Qualität der Entscheidungen zu gefährden.

Die Erwartung kurzfristiger Ergebnisse ist verständlich, darf jedoch nicht zu einer nur formalen Prüfung oder zu Entscheidungen ohne tragfähige Grundlage führen. Eine gründliche und nachvollziehbare Aufarbeitung hat deshalb Vorrang, auch wenn sie mehr Zeit in Anspruch nimmt als im Positionspapier angenommen. Zu kurze Fristen würden am Ende nicht Vertrauen schaffen, sondern neue Unsicherheit erzeugen.

Ebenso wichtig erscheint es uns, die Debatte sachlich zu führen. Die Entwicklung des Versorgungswerks ist aus Abläufen, Zuständigkeitsregelungen und Informationswegen entstanden. Gleichzeitig gilt aber auch: Sollten sich Pflichtverletzungen oder schuldhaftes Verhalten einzelner Verantwortlicher bestätigen, müssen diese selbstverständlich aufgeklärt und die betreffenden Personen zur Verantwortung gezogen werden. Aufklärung und Verantwortungszuweisung schließen sich nicht aus – sie gehören zusammen.

Unsere Aufgabe muss deshalb zunächst darin bestehen, das vorhandene System funktionsfähig zu machen: klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Informationen und überprüfbare Transparenz. Erst auf dieser Grundlage können weitergehende Reformen sinnvoll und realistisch beraten werden.

Bevor wir über neue organisatorische Modelle sprechen, müssen wir daher zunächst im bestehenden System Ordnung herstellen. Solange Zuständigkeiten, Informationswege und Bewertungsgrundlagen nicht nachvollziehbar geklärt sind, führen Strukturdebatten nicht weiter, sondern überlagern die eigentliche Aufgabe: die Aufklärung und die Herstellung verlässlicher Entscheidungsgrundlagen.

Zusammengefasst benötigen wir derzeit
keine neuen Organisationskonstruktionen, sondern funktionierende Abläufe,
keine Vermutungen, sondern aussagekräftige Unterlagen,
und keine Personalisierung der Debatte, sondern eine strukturierte und konstruktive Zusammenarbeit.

Vertrauen entsteht nicht durch Erklärungen, sondern durch nachvollziehbare Verfahren. Ohne dieses Vertrauen wird keine Reform dauerhaft Bestand haben.

H.Dohmeier-de Haan

Selbstverwaltung, Aufsicht und Verantwortung

Zur Rolle des Staates und der Gremien im Zusammenhang mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Vorbemerkung des Autors

Der folgende Beitrag ist ein persönlicher Meinungsartikel von mir. Er stellt ausdrücklich kein Rechtsgutachten dar. Ich bin kein Jurist.

Meine Einschätzungen beruhen ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Unterlagen. Grundlage meiner Bewertung sind insbesondere

– das Schreiben des Bundesverbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) an die Berliner Senatsverwaltungen vom 20.01.2026
👉 hier im Original nachlesen: https://berlinboxx.de/brandbrief-der-berliner-zahnaerzte-zum-rentenskandal.html

– die veröffentlichte Antwort des Berliner Senats im Abgeordnetenhaus zur Aufsicht über die Zahnärztekammer Berlin und ihr Versorgungswerk
👉 hier als Drucksache einsehbar: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24623.pdf

Ich versuche, diese Dokumente für Kolleginnen und Kollegen einzuordnen und verständlich darzustellen. Ziel ist es, zur sachlichen Diskussion beizutragen und Zusammenhänge nachvollziehbar zu machen.


Worum es in der aktuellen Debatte tatsächlich geht

In der öffentlichen und berufspolitischen Diskussion wird derzeit häufig über persönliche Verantwortung einzelner Personen gesprochen. Teilweise entsteht der Eindruck, es handele sich in erster Linie um individuelles Fehlverhalten oder Versäumnisse einzelner Vertreter oder Gremien.

Das greift nach meiner Auffassung zu kurz.

Tatsächlich geht es um eine strukturelle Frage:
Wie funktioniert ein System, das Pflichtmitgliedschaft, Selbstverwaltung und staatliche Aufsicht miteinander verbindet?

Das Versorgungswerk ist kein privater Investmentfonds. Mitglieder können nicht austreten, nicht den Anbieter wechseln und ihre Altersversorgung auch nicht individuell gestalten. Die Beiträge werden verpflichtend erhoben und betreffen die existenzielle Alterssicherung.

Gerade deshalb existiert eine staatliche Aufsicht.


Warum der BZÖG-Brief bedeutsam ist

Der BZÖG weist in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Krise des Versorgungswerks nicht nur eine interne Angelegenheit der berufsständischen Versorgung sei. Begründet wird unter anderem, dass Beiträge von im öffentlichen Dienst beschäftigten Zahnärztinnen und Zahnärzten mittelbar aus öffentlichen Haushalten stammen und damit ein öffentliches Interesse berührt ist (siehe oben verlinktes Schreiben).

Unabhängig davon, wie man diese Bewertung im Einzelnen beurteilt, macht das Schreiben eines deutlich:
Die Problematik betrifft nicht nur interne Gremienstrukturen, sondern auch die Frage der staatlichen Verantwortung innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Systems.

Damit wird eine Ebene angesprochen, die in der aktuellen Diskussion häufig ausgeblendet wird.


Die Kernaussage des Senats

In der Antwort des Berliner Senats (siehe oben verlinkte Drucksache) wird sinngemäß ausgeführt, dass eine Haftung des Landes ausgeschlossen sei, weil es sich beim Versorgungswerk um eine Einrichtung der berufsständischen Selbstverwaltung handele und die staatliche Aufsicht lediglich eine Rechtsaufsicht darstelle.

Mit anderen Worten:
Die Entscheidungen seien Sache der Organe des Versorgungswerks – nicht des Staates.

Diese Aussage ist nachvollziehbar. Sie beantwortet jedoch nur einen Teil der eigentlichen Frage.

Denn Selbstverwaltung bedeutet nicht Aufsichtslosigkeit.


Was Rechtsaufsicht tatsächlich bedeutet

Rechtsaufsicht wird häufig so verstanden, als prüfe der Staat lediglich, ob Beschlüsse formal ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Das wäre jedoch eine sehr enge Interpretation.

Die Aufsicht soll sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und die Einrichtung funktionsfähig bleibt. Sie ersetzt keine Entscheidungen, sie soll aber erkennen, wenn Strukturen nicht mehr geeignet sind, die Versorgungsaufgaben dauerhaft zu erfüllen.

Wenn Informationen nicht vorliegen, Kontrollmechanismen nicht greifen oder Gremien ihre Aufgaben faktisch nicht wahrnehmen können, entsteht nicht nur ein internes Problem, sondern ein aufsichtsrechtliches.


Die eigentliche offene Frage

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

Wer hätte einzelne Anlageentscheidungen treffen müssen?

Die entscheidende Frage lautet:

War das System insgesamt so organisiert, dass Risiken rechtzeitig erkannt und korrigiert werden konnten?

Diese Frage richtet sich nicht nur an einzelne Personen und nicht nur an einzelne Gremien. Sie betrifft das Zusammenspiel von Verwaltung, Selbstverwaltung und staatlicher Aufsicht.

Eine ausschließliche Verlagerung der Verantwortung auf einzelne Vertreter greift deshalb ebenso zu kurz wie die Annahme, staatliche Stellen hätten keinerlei Rolle.


Worum es jetzt gehen sollte

– transparente Aufklärung
– nachvollziehbare Information der Mitglieder
– klare Zuständigkeiten
– funktionierende Kontrolle

Nur so kann Vertrauen wieder entstehen.

Das Versorgungswerk ist keine politische Bühne sondern die Altersversorgung unseres Berufsstandes.


Schlussbemerkung

Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn Verantwortung gemeinsam wahrgenommen wird.

Dazu gehört die Verantwortung der handelnden Personen in den Organen ebenso wie die Verantwortung einer wirksamen Aufsicht im gesetzlichen Rahmen. Beides gegeneinander auszuspielen hilft nicht weiter.

Am Ende geht es nicht um Rechtfertigungen, sondern um die Wiederherstellung eines Systems, dem die Mitglieder wieder vertrauen können.

H.Dohmeier-de Haan

Unternehmertum im Versorgungswerk (2019)

Der im Jahr 2019 veröffentlichte Fachartikel von Patrick Eisele beschreibt die damalige Kapitalanlagestrategie des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) aus zeitgenössischer Perspektive – also lange vor der heutigen Krise und den aktuellen Auseinandersetzungen. Der Beitrag hat deshalb besondere Aussagekraft, weil er nicht rückblickend bewertet, sondern die Strategie während ihrer aktiven Umsetzung darstellt.

Ausgangspunkt: Niedrigzins und strategische Neuausrichtung

Der Artikel ordnet die Situation zunächst in den Kontext der damaligen Niedrigzinsphase ein. Viele Altersvorsorgeeinrichtungen standen vor dem Problem, ihre Rechnungszinsen mit klassischen Anlagen kaum noch erwirtschaften zu können. Innerhalb dieser Diskussion nahm das Berliner Versorgungswerk eine besondere Rolle ein.

Der damalige Direktor Ralf Wohltmann stellte auf einem Investment-Forum der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) im Jahr 2019 die Kapitalanlagestrategie des Hauses ausdrücklich selbst vor. Bereits dieser Umstand ist bedeutsam: Die Strategie wurde nicht intern behandelt, sondern aktiv gegenüber der Fachöffentlichkeit institutioneller Anleger erläutert.

Wohltmann erklärte dabei ausdrücklich, das Versorgungswerk verfolge eine „andere Risikosicht“ und agiere bewusst anders als viele andere berufsständische Versorgungswerke. Die Anlagepolitik beruhte also nicht auf einzelnen Entscheidungen, sondern auf einem grundsätzlichen strategischen Ansatz.

Übergang zu einer unternehmerischen Kapitalanlage

Der Artikel beschreibt den Anlagekurs als „deutlich unternehmerisch geprägt“. Das Versorgungswerk entfernte sich damit von der klassischen Struktur vieler Versorgungseinrichtungen (breit gestreute Wertpapiere, Fonds-Immobilien und Anleihen) und bewegte sich stärker in Richtung direkter Beteiligungen und unternehmerischer Engagements.

Genannt werden u. a.:

  • Beteiligung am Ferienhotel-Entwickler 12.18.
  • Engagement bei der Finanzierungsplattform Kapilendo (inklusive Seed-Finanzierung)
  • Beteiligungen an Fintech-Strukturen (Finleap)
  • Engagement beim Immobilienunternehmen Engel & Völkers
  • Direktdarlehen an Unternehmen
  • Beteiligung an einem Recyclingunternehmen in Kalifornien
  • weitere Beteiligungs- und Infrastrukturprojekte, teils auch in Schwellenländern

Diese Aufzählung zeigt: Es handelte sich nicht um eine Einzelinvestition, sondern um eine strategische Umstellung der Asset-Allokation hin zu unternehmerischen Beteiligungen und projektbezogenen Investments.

Rolle der Gremien

Der Artikel hebt hervor, dass wesentliche Entscheidungen nach Darstellung des Direktors in Abstimmung mit den Gremien erfolgt seien. Insbesondere wird der Verwaltungsausschuss als zentrales Entscheidungsgremium genannt. Beschlüsse wie der Verkauf direkt gehaltener Immobilien und die verstärkte Beteiligungsstrategie seien in gemeinsamen Diskussionen getroffen worden.

Zusammenarbeit mit anderen Versorgungswerken

Von besonderer Bedeutung ist die Aussage, dass einzelne Investments gemeinsam mit anderen Pensionskassen und Versorgungswerken durchgeführt wurden. Daraus ergibt sich, dass die Strategie nicht isoliert verfolgt wurde, sondern innerhalb eines Netzwerks institutioneller Anleger stattfand.

Einordnung in die Verbandspolitik

Der Artikel erwähnt außerdem ausdrücklich die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.(ABV). Deren Vertreter sprachen sich auf derselben Veranstaltung dafür aus, die regulatorischen Anlagespielräume für Versorgungswerke zu erweitern, insbesondere hinsichtlich Beteiligungsquoten und Subquoten innerhalb der Anlageverordnung. Gleichzeitig wurde die Notwendigkeit eines angemessenen Risikomanagements betont.

Damit zeigt der Beitrag, dass die Berliner Strategie zeitgleich in einem fachlichen Diskurs über größere Anlagefreiheit für Versorgungseinrichtungen stand.

Rendite und Zielsetzung

Der Artikel berichtet über Nettorenditen von etwa sieben Prozent in den vorangegangenen Geschäftsjahren und ordnet diese als Bestätigung des eingeschlagenen Kurses ein, weist aber zugleich darauf hin, dass Sondereffekte zu den guten Ergebnissen beigetragen haben könnten. Ziel der Strategie sei insbesondere gewesen, den Rechnungszins langfristig absichern zu können.


Gesamtbewertung des Artikels

Der Beitrag dokumentiert, dass die unternehmerisch geprägte Kapitalanlagestrategie des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin bereits 2019 offen dargestellt, begründet und im Kreis institutioneller Altersvorsorgeeinrichtungen diskutiert wurde. Er beschreibt den Ansatz ausdrücklich als bewusste Abweichung von klassischen Anlagestrukturen und als strategische Neuausrichtung.

Gerade weil der Artikel zeitnah zur Umsetzung erschien und nicht erst im Nachhinein verfasst wurde, stellt er eine wichtige zeitgenössische Quelle zur damaligen Wahrnehmung der Anlagestrategie dar.


Quelle:
Patrick Eisele, „Unternehmertum im Versorgungswerk“, erschienen 2019 in der Fachpresse für institutionelle Anleger (Investment-Forum-Berichterstattung zur Veranstaltung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank).

Die VZB-Vertreterversammlung 2018: Was wirklich entschieden wurde – und was nicht

Seit Monaten wird in Diskussionen und Stellungnahmen immer wieder behauptet, die Vertreterversammlung des Versorgungswerk der ZÄK- Berlin habe die riskanten Kapitalanlagen des Versorgungswerks beschlossen, gebilligt oder zumindest erkennen müssen.
Diese Darstellung prägt zunehmend die öffentliche Wahrnehmung. Sie findet jedoch in den dokumentierten Abläufen der damaligen Sitzungen keine hinreichende Grundlage.

Die Protokolle der Vertreterversammlungen aus dem Jahr 2018 ermöglichen erstmals eine zusammenhängende, dokumentengestützte Einordnung. Sie zeigen ein differenzierteres Bild: Die Vertreterversammlung war weder Anlageausschuss noch Entscheidungsgremium für einzelne Investments. Sichtbar wird vielmehr ein strukturelles Problem – eine Kombination aus komplexer Kapitalanlage, begrenzten Informationsmöglichkeiten eines ehrenamtlichen Gremiums und einer Organisationsstruktur, in der Entscheidungsbefugnis und Verantwortung nicht vollständig deckungsgleich ausgestaltet waren.

Der folgende Beitrag stellt dar, was die Protokolle tatsächlich belegen – und was nicht.


1. Die Vertreterversammlung entschied nicht über einzelne Kapitalanlagen

Aus den dokumentierten Sitzungsabläufen ergibt sich eindeutig:
Die Vertreterversammlung war kein operatives Anlageorgan.

Die Kapitalanlagen wurden durch Geschäftsführung sowie Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss vorbereitet und umgesetzt. Die Vertreterversammlung erhielt Berichte, Präsentationen und zusammengefasste Darstellungen („gelbe Seiten“), jedoch keine investitionsbezogenen Entscheidungsunterlagen.

Ein Vertreter hielt ausdrücklich fest, dass einzelne Projekte für ihn nicht eigenständig nachvollziehbar seien und er deshalb auf die Berichte vertrauen müsse. Für ein ehrenamtliches Gremium bestand damit faktisch keine Möglichkeit, komplexe Beteiligungs- oder Projektfinanzierungen wirtschaftlich selbst zu prüfen.

Die Vertreterversammlung hatte somit eine Berichts- und Abnahmefunktion, jedoch keine unmittelbare Entscheidungsfunktion über konkrete Investments.


2. Bereits 2018 hatte sich die Kapitalanlage grundlegend verändert

Die Protokolle zeigen zugleich, dass sich das Versorgungswerk zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich von einer klassischen Versorgungseinrichtung entfernt hatte.

Zu den Engagements gehörten unter anderem:

  • Projektfinanzierungen im Immobilienbereich (z. B. Baufinanzierungen mit nachrangiger Grundschuld)
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • industrielle Recyclingprojekte
  • internationale Vorhaben einschließlich eines Unternehmensaufbaus im Ausland (ausdrücklich als Risikokapital bezeichnet)
  • Beteiligungen im Umfeld von Venture-Capital-Strukturen

Gleichzeitig wies der Wirtschaftsprüfer darauf hin, dass die Risikokapitalquote die 35-%-Grenze überschritt und nur unter Nutzung einer Öffnungsklausel eingehalten wurde.

Damit handelte es sich bereits nicht mehr um eine rein konservative Kapitalanlagepolitik.
Eine grundlegende strategische Richtungsentscheidung hierüber wurde der Vertreterversammlung jedoch nicht zur Abstimmung gestellt, sondern als laufende Geschäftstätigkeit berichtet.


3. Vertreter äußerten bereits 2018 Bedenken

Die Protokolle belegen außerdem, dass Vertreter keineswegs unkritisch waren. Dokumentiert sind:

  • Hinweise auf die hohe Risikoquote
  • Nachfragen zu einzelnen Projekten
  • der Wunsch nach mehr laufender Information

Die Vertreterversammlung hat damit nicht „blind zugestimmt“, sondern wiederholt auf Informationsdefizite hingewiesen. Entscheidende Unterlagen für eine eigenständige Bewertung standen ihr jedoch nicht zur Verfügung.


4. Die Bedeutung der Entlastungsbeschlüsse

Häufig wird argumentiert, die später erteilten Entlastungen bedeuteten eine Billigung der Investitionen.
Organisatorisch trifft dies so nicht zu.

Die Entlastung beruhte auf

  • testierten Jahresabschlüssen,
  • dem Bericht des Wirtschaftsprüfers mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk sowie
  • den Angaben von Verwaltung und Ausschüssen.

Eine eigenständige wirtschaftliche Prüfung einzelner Kapitalanlagen durch die Vertreterversammlung war weder vorgesehen noch praktisch möglich. Die Entlastung stellt daher eine formale Vertrauensentscheidung dar, nicht jedoch eine materielle Zustimmung zu konkreten Investitionsentscheidungen.


5. Das eigentliche Problem: Struktur statt Personen

Rückblickend zeigen die Protokolle kein persönliches Fehlverhalten der Vertreterversammlung.
Sie zeigen vielmehr ein strukturelles Governance-Problem.

Die strategischen Anlageentscheidungen lagen bei wenigen Organen, während die Verantwortung später einem großen ehrenamtlichen Gremium zugeschrieben wurde. Die Vertreterversammlung war ein Informations- und Abnahmeorgan – kein Anlageentscheidungsgremium. Wo Informationen nicht vollständig prüfbar waren, konnte sie ihre Kontrollfunktion nur eingeschränkt ausüben.


6. Die Bedeutung der Änderung des Berliner Kammergesetzes 2018

Ein in der aktuellen Diskussion kaum berücksichtigter Aspekt ergibt sich aus einer organisatorischen Änderung, die genau im Jahr 2018 wirksam wurde.

Mit Inkrafttreten des neuen Berliner Kammergesetzes zum 30. November 2018 wurde erstmals festgelegt, dass die Vertreterversammlung aus ihrer Mitte ein eigenes vorsitzendes Mitglied sowie eine Stellvertretung wählen muss. Bis dahin wurde die Vertreterversammlung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses geleitet.

Diese Änderung war nicht nur formaler Natur. Sie verdeutlicht die vorherige Organisationsstruktur:
Das Gremium, das die Verwaltung kontrollieren sollte, war organisatorisch nicht vollständig eigenständig, sondern in seiner Sitzungsführung mit einem Kontrollorgan verbunden.

Erst ab Ende 2018 erhielt die Vertreterversammlung eine klar abgegrenzte organisatorische Stellung. Zuvor bestand eine strukturelle Nähe zwischen Aufsichtsausschuss und Vertreterversammlung, die eine eindeutige Trennung von Kontrolle, Information und Willensbildung erschwerte.

Vor diesem Hintergrund ist die rückblickende Erwartung, die Vertreterversammlung hätte bereits zuvor eine umfassende Steuerungs- und Kontrollfunktion im heutigen Sinne ausüben müssen, nur eingeschränkt tragfähig. Die gesetzliche Änderung zeigt vielmehr, dass auch der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer stärkeren organisatorischen Eigenständigkeit der Vertreterversammlung gesehen hat.

Die Ereignisse des Jahres 2018 fallen somit in eine Übergangsphase:
Die Vertreterversammlung sollte künftig ein eigenständiges Willensbildungsorgan werden – tatsächlich befand sie sich organisatorisch noch in einer Struktur, in der Information und Kontrolle wesentlich über andere Gremien vermittelt wurden.


Schlussbemerkung

Die Entwicklung lässt sich daher nicht durch eine pauschale Schuldzuweisung an „langjährige Vertreter“ erklären.
Die Dokumente belegen vielmehr eine Kombination aus

  • komplexer Kapitalanlage,
  • begrenzter Entscheidungsbeteiligung der Vertreterversammlung und
  • struktureller Informationsasymmetrie.

Eine sachgerechte Aufarbeitung sollte deshalb die organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten in den Mittelpunkt stellen – nicht vereinfachende personelle Zuschreibungen.

H. Dohmeier-de Haan

Dieser Beitrag stellt eine persönliche, auf der Auswertung der Sitzungsprotokolle beruhende Einordnung dar. Er ist kein Rechtsgutachten und ersetzt keine juristische Bewertung im Einzelfall. Ziel ist es, die dokumentierten Abläufe nachvollziehbar darzustellen und zu einer sachlichen Diskussion über Strukturen, Zuständigkeiten und Informationswege im Versorgungswerk beizutragen.

Ergebnis der Wahlen zur Zahnärztekammer Berlin 2025

Die Wahlbeteiligung war deutlich höher als im Jahr 2020.
Die Zahlen zeigen ein klares Signal der Kolleginnen und Kollegen.


Wahlbeteiligung

Online: 958 Stimmen
Briefwahl: 1.194 Stimmen
Gesamt: 2.152 Stimmen
Ungültig: 23 Stimmen


Endergebnis

WahlvorschlagStimmen%Delegierte 2026
1 – Kieferorthopädie1064,93%2
2 – Vereinte Listen22310,37%5
3 – BUZ 2.049723,11%11
4 – IUZB34816,18%7
5 – FVDZ32515,11%7
6 – Allianz Chirurgie542,51%1
7 – Dentista24711,48%5
8 – Verband der ZÄ35116,32%7

Danke für euer Vertrauen

Wir danken euch sehr für diesen überwältigenden Vertrauensbeweis.
Wir verstehen das Ergebnis als Auftrag: offen, ehrlich und als Team für unseren Berufsstand zu handeln.

Besonders notwendig wird dieses Engagement sein, um Stabilität und Solidität unseres Versorgungswerkes wiederherzustellen.
Die entstandenen Verluste von rund 1.000.000.000,00 Euro müssen in naher Zukunft sozial gerecht kompensiert werden.


Wofür BUZ 2.0 steht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit eurer Unterstützung habt ihr ein starkes Zeichen gesetzt.
BUZ 2.0 steht für einen neuen Stil, eine neue Haltung und eine klare Ausrichtung:

Wir arbeiten für unsere Kolleginnen und Kollegen – niemals gegen sie.


Unser Auftrag ist eindeutig

✔️ Wir werden für die Zahnärzteschaft arbeiten.
Nicht für einzelne Gruppen, nicht für Lobbyinteressen, nicht für politische Spielchen.
Unser Fokus liegt auf dem, was wirklich zählt: faire Bedingungen, Transparenz, Entlastung und eine starke berufliche Selbstverwaltung.

✔️ Wir werden geschlossen auftreten – als starke Gemeinschaft.
Wir glauben an Solidarität innerhalb unseres Berufsstandes.
Spaltung, Unsachlichkeit oder persönliche Feindseligkeiten haben in unserer Standespolitik keinen Platz mehr.

✔️ Wir lassen uns nicht von Krankenkassen diktieren, wie wir unseren Beruf auszuüben haben.
Die Zahnmedizin ist ein freier Heilberuf.
Wir akzeptieren nicht, dass man uns vorschreibt

  • welche Leistungen wir erbringen dürfen,
  • wie wir unsere Praxis führen müssen,
  • oder wie wir unsere Patientinnen und Patienten behandeln sollen.

Wir fordern Respekt vor unserer Expertise, unserem Können und unserer Verantwortung.

✔️ Wir werden die legitimen Interessen aller Zahnärztinnen und Zahnärzte konsequent vertreten.
Wir bringen Transparenz, Kontrolle, Aufklärung und klare Kommunikation.
Wir setzen uns ein für weniger Bürokratie, weniger Belastungen und mehr Unterstützung im Praxisalltag.


Unser gemeinsamer Weg

Wir werden gemeinsam eine starke, unabhängige und ehrliche Zahnärztekammer gestalten.

Für uns.
Für unsere Praxen.
Für unsere Zukunft.


BUZ 2.0 – Gemeinsam verändern wir die Standespolitik.


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