transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Autor: Dr.Dohmeier-de Haan

Vom VZB beantragte und veröffentlichte Unterlassungserklärung

So können Sie uns unterstützen:
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Kammervorstand stellt nach erreichten Sparmaßnahmen den Antrag zur Beschränkung der Prüfmöglichkeiten des Haushaltsausschusses

§18a
Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss
(1) Dei Delegiertenversammlung wählt als ständigen Ausschuss für die jeweilige Wahlperiode der Delegiertenversammlung einen Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstelenprüfungs- ausschuss, der aus drei bis fünf Personen besteht.
2) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied. Das dem Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungs- ausschuss vorsitzende Mitglied muss der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin angehören. Das vorsitzende Mitglied hat zu den Ausschusssitzungen einzuladen und für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben Sorge zu tragen.
(3) Das für Finanzen zuständige Mitglied des Vorstands ist zu den Sitzungen des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss durch das vorsitzende Mitglied einzuladen.
(4) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den vom Vorstand vorgeschlagenen Haushalts- und Wirtschaftsplan der Kammer und erstellt eine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf. Diese Stellungnahme ist dem Vorstand zur Beratung
und Beschlussfassung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Haushalts- und Wirtschaftsplanentwurfs zuzuleiten und ist gemeinsam mit der Einladung zur Delegiertenversammlung, in welcher über den Haushalts- und Wirtschaftsplan beraten wird,
an die Delegierten zu übermitteln.
(5) Der Stellungnahme des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage und der Anforderungen des Haushalts- und
Wirtschaftsplans ein Vorschlag über die Höhe des Kammerbeitrags für das nachfolgende Wirtschaftsjahr beizufügen.
(6) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des vom Rechnungshof eingesetzten Wirtschaftsprüfers mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob sich die Verwendung der Haushaltsmittel mi Einklang, mit dem von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Haushalts- und Wirtschaftsplan befinden. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über die Prüfung des Jahresabschlusses eine Stelungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.
(7) Der Haushaltsausschuss ist zugleich Zahlstellenprüfungsausschuss. Ihm obliegt die Prüfung der Kase sowie des Kassenbuchs in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über Kassenprüfung eine Stellungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.

Offensichtlich soll der HHA nunmehr nur noch als „Feigenblatt“ dienen.

Anhebung der Kammerbeiträge um 20 Prozent beschlossen

Lesen Sie hierzu das Schreiben des Kammervorstand an die Mitglieder:

Am 12.7.2023 hat der Vorstand den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 beschlossen. Gleichzeitig mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes, der am 23.11.2023 in der Delegiertenversammlung zur Abstimmung gestellt werden soll, hat der Vorstand eine Anhebung der Kammerbeiträge um 20 Prozent beschlossen.
Verschiedenste Modelle der Beitragsgestaltung wurden dabei vom Vorstand im Rahmen einer Klausurtagung gesichtet, untersucht, entwickelt und wieder verworfen. Ein in allen Einzelheiten gerechtes Modell für alle Mitgliedsgruppen existiert nicht.
Das zum Beschluss vorliegende Modell ist unserer Meinung nach jenes, welches sich diesem Ideal am stärksten annähert, die Finanzierung der Kammer absichert und Rechtssicherheit für die Kammer bringt.Die Kammerbeiträge konnten in den vergangenen fünf Jahren stabil gehalten werden. Die Gründe lagen in einer sparsamen Mittelverwendung, vor allem aber auch an coronabedingten Minderausgaben in den Jahre 2020 und 2021.
Der Vorstand hat sich intensiv im Rahmen der Wirtschaftsplanung auch mit möglichen Einsparungen befasst. Die vergangenen Monate haben allerdings die allgemeinen und besonderen Kosten der Kammer erheblich in die Höhe getrieben. Die inflationsbedingten Preissteigerungen betreffen auch die Kammerverwaltung und die Tarifabschlüsse sowie damit einhergehenden Gehaltssteigerungen haben die Rücklagen der Kammer abgeschmolzen und erfordern eine Anpassung der Einnahmen über die Gebühren sowie den allgemeinen Kammerbeitrag.
Die vom Vorstand geplante Beitragsanhebung sowie die Neugruppierung und Bemessung nimmt die Preisentwicklungen und die veränderte Struktur innerhalb der Mitgliedschaft in den Blick. Die Diversifikation der Berufsausübung in Form von Mitarbeit als angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte in Einzelpraxen, kleineren oder größeren Mehrbehandlerpraxen oder MVZs hat Anteil daran und hat Auswirkungen auf die Einnahmen und damit die finanzielle Basis unserer Kammer.
Die Entwicklung in der Zahnärzteschaft sowie in den Mitgliedsgruppen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der einen Seite sowie der angestellt tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der anderen Seite bildet sich in der Beitragsbemessung ebenso ab wie die Schaffung einer neuen Beitragsgruppe für die „in anderen Berufen“ tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Der Kammerbeitrag, der sich am Aufwand der Kammer für die einzelnen Berufsgruppen, aber auch am Nutzen der Zahnärztekammer für die Mitgliedsgruppen orientieren soll, trägt damit den veränderten Bedingungen in unserem Berufsstand Rechnung.
Es ist uns bewusst, dass eine Beitragserhöhung eine finanzielle Belastung für den Einzelnen darstellt. Durch unsere Beiträge investieren wir nicht nur in die Arbeitsfähigkeit der Kammer, sondern auch in unsere eigenen Interessen und Ziele, die wir als Zahnärzte hier gemeinsam verfolgen. Dies bedeutet auch, dass alle Mitglieder gleichermaßen zur finanziellen Stabilität und zum Erfolg unserer Kammer beitragen.
Indem wir die Beitragssätze anpassen, schaffen wir eine faire Verteilung der finanziellen Lasten. Es ist wichtig zu verstehen, dass wir gemeinsam Verantwortung tragen, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.Die vorgeschlagene Anpassung der Kammerbeiträge führt zur Beitragsstabilität in den kommenden Jahren und ermöglicht der Zahnärztekammer Berlin, ihre Aufgaben für die Berliner Zahnärzteschaft nachhaltig auszuführen.
In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie die Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2024, den Investitionsplan 2024 sowie eine Aufstellung besonderer Finanzierungsbedarfe für die kommenden Jahre. Auch die vorgeschlagene Beitragsanpassung finden Sie beigefügt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
gez. Dr. Karsten Heegewaldt
gez. Dr.Jürgen BrandtPräsident
Mitglied des Vorstands

Der Gutachter als Helfer zur Versorgungsqualität 

Berlin, 10.10.2023. Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) hat in Verbindung mit der Gruppe buz-2-0.de seine traditionelle Herbsttagung abgehalten.
Das Thema der Tagung passte besonders gut zu diesem Mitveranstalter. Die Gruppe buz-2-0.de hat sich aus Protest gegen die ordnungspolitischen Vorstellungen im gegenwärtigen Berliner KZV-Vorstand gegründet, speziell hinsichtlich der Mittelverwendung und der Führung des Gutachterreferates.
Der Referent Dr. Eberhard Riedel aus München sprach zum Thema „Aus dem Seelenleben eines Gutachters“. Dr. Riedel verfügt über einen reichen Schatz an Erfahrungen als Prothetik-Gutachter in verschiedenen Bereichen. Seit einigen Jahren arbeitet er im AK-Ethik der DGZMK mit.
Den roten Faden des Referates bildete die Forderung nach einem grundsätzlichen Willen zur Ergebnisqualität in der Zahnärzteschaft. Ein solcher ist leider zu oft nicht erkennbar, wenn von Funktionären nach außen ein überschönes Bild der Berufsgruppe gezeichnet wird und gutachterliche Kritik als Übergriff oder Beleidigung diffamiert wird. Für derartiges Gutachterbashing und fehlende Rückendeckung durch die Körperschaften wurden vielfältige Beispiele gegeben.
Dr. Riedel sprach sich dafür aus, den unabhängigen Gutachter als Helfer zur Ergebnisqualität in der Versorgung zu verstehen. Es wird viel über Prozess- und Strukturqualität gesprochen, die Ergebnisqualität würde aber nicht thematisiert. Dazu sei der Gutachter in seiner Funktion eine Art „missing link“.
Die Arbeitszufriedenheit vieler Zahnärzte steht mit der Erreichung des Zieles vom Gesundheitsnutzen des Patienten in engem Zusammenhang. Insofern sollte der Gutachter als Freund und Helfer sowohl der Patienten als auch des Berufsstandes bezeichnet werden. Dieses Prinzip gilt bei allen Formen von Begutachtungen: Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Versicherungsgutachten und auch im Rahmen des GKV-Gutachtensystems, jeweils für Planungs- und Mängelgutachten.
Die Diskussion schon während des Vortrages und danach machte deutlich, wie unterschiedlich die Erwartungen an die „Kollegialität“ eines Gutachters sind. Die Mehrheit des Auditoriums schien sich mit den Forderungen des Referenten zu identifizieren. Es gab aber auch Stimmen, die die Rolle des Gutachters eher in der Sicherung der Interessen der Kollegenschaft sehen.
Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.deDeutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)

„Wayback“ die Freilichtbühne des World Wide Web

Es ist äußerst bedauerlich, dass die Abschaffung der Kommentarfunktion auf der Internetseite der IUZB gerade in einem Moment erfolgt, in dem interne Kritik aufgekommen ist. Aber das Internet vergißt nicht so schnell , wie von manchen erwünscht. Und denjenigen, die in diesem Zusammenhang Genugtuung über die Abschaffung der Kommentarfunktion empfinden, sei gesagt, dass dies keine Lösung für das Problem ist. Die Unterdrückung von Meinungen und Kritik wird langfristig nur zu noch größerem Unmut führen. Es ist wichtig und demokratisch eine offene und konstruktive Diskussionskultur zu fördern, in der unterschiedliche Standpunkte respektiert und ausgetauscht werden können.
Transparenz und Offenheit werden auch weiter die Leitprinzipien sein müssen, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit aufrechtzuerhalten.

https://web.archive.org/web/20230318075919/https://iuzb.de/?p=41388#comment-4911 25

https://web.archive.org/web/20230318075919/https://iuzb.de/?p=41234#comment-4907

https://archive.org

https://web.archive.org/web/20230318075908/http://iuzb.de/

Die (zahn)ärztliche Selbstverwaltung vor dem Aus?

( Dieser Text wurde zum ersten Mal im Jahr 2002 veröffentlicht)

https://daz-forum.org

Die Selbstverwaltung der ärztlichen Professionen in Form der Kammern, aber auch der KZVen, stellt ein von der Gesellschaft den Ärzten und Zahnärzten gewährtes Privileg dar. Es handelt sich hierbei um eine historische Errungenschaft (was häufig vergessen und auch gerne – je nach Bedarf – falsch dargestellt wird). Über Jahrzehnte war es das Bestreben der in privatrechtlichen Vereinen und Verbänden organisierten Ärzte- und Zahnärzteschaft, für sich Strukturen zu erreichen, unter denen die staatlichen Behörden auf ihr bisher ausgeübtes unmittelbares Aufsichtsrecht über den einzelnen Arzt verzichteten und der verfassten Ärzteschaft Autonomie verliehen und damit den Bestand ein einheitliches Handeln bei weitgehender berufsinterner Selbstkontrolle ermöglichen sollten. Die hierfür notwendigen Gesetze konnten nur erreicht werden, weil der Staat in der Selbstverwaltung der ärztlichen Professionen eine Regulierungsoption (das Subsidiaritätsprinzip) zum Wohle der gesamten Gesellschaft erkannte. Als Grundlage der Kammerbildungen lässt sich demnach eine Art Vertrag zwischen der Ärzte- und Zahnärzteschaft und der Gesellschaft ausmachen, indem im Tausch gegen qualifizierte und kompetente Leistung die Gesellschaft den ärztlichen Professionen Autonomie in der Berufsausübung, Freiheit von sozialer Kontrolle durch Laien, Schutz gegen unqualifizierten Wettbewerb, ein hohes Einkommen und ein entsprechendes Prestige versprach. Damit wird deutlich, dass die Selbstverwaltung keine ausschließliche Angelegenheit der ärztlichen Berufsstände ist, die diesen die Möglichkeit zur einseitigen Verfolgung eigener Interessen gibt, sondern sie ist gleichzeitig auch eine der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl verpflichtete Institution.
Je mehr sich in der Gesellschaft der (sehr verallgemeinerte) Eindruck verstärkte, dass die berufsständisch organisierte Zahnärzteschaft in weiten Bereichen der ihnen zugestandenen Selbstverwaltung keinen anderen Zielsetzungen folgte als denen der „individuellen Nutzenmaximierung“, desto stärker fühlten sich die politischen Parteien dazu aufgerufen, in das Politikfeld Gesundheitswesen mit ordnungspolitischen Maßnahmen (inklusive wahltaktischer Versprechungen) einzugreifen. Hintergrund dieser Entwicklung war es, dass die Kammern und KZVen zu oft zu unprofessionell auf sich verändernde Erwartungen in der Gesellschaft reagierten. Sie griffen die Erwartungen (z.B. Priorität der Zahnerhaltung statt Zahnersatz, Prophylaxe, Qualifizierung des Personals etc.) nicht auf, stimmten berechtigte Eigeninteressen mit den sich abzeichnenden Bedürfnissen der Gesellschaft nicht ab und versäumten es somit, Gesundheitspolitik im Konsens vorausschauend zu gestalten.
Dass die dadurch provozierten externen staatlichen Maßnahmen und Steuerungsversuche aufgrund ihrer Sachferne oft die Kosten im Gesundheitswesen noch weiter in die Höhe trieben, ist ein Faktum, auf welches die Zahnärzteschaft nachträglich zu Recht verweisen konnte, das gesamtgesellschaftlich jedoch oft nur noch als Rechtfertigungspolemik wegen eigener Untätigkeit wahrgenommen wurde. Dabei ist es auch wahr, dass die Politik „sich immer dann gerne auf das Subsidiaritätsprinzip beruft, wenn sie nur subsidiär mit unangenehmen Dingen in Verbindung gebracht werden möchte“. So ist es ein immer wiederkehrendes Ritual der politischen Parteien, auf die Eigenverantwortlichkeit der Zahnärzteschaft dann zu verweisen, wenn man selbst die Verantwortung von sich schieben möchte.
Gegen diese Entwicklung wurde berufsintern von Teilen der Zahnärzteschaft unter der sogenannten „Meinungsführerschaft“ des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte eine totale Konfrontationsstrategie aufgebaut, deren Ziel es sein sollte, der verstärkten staatlichen Steuerungstendenz durch einen weitestgehenden Ausstieg aus dem entwickelten System der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu begegnen. Unter dem leicht durchschaubaren Klischee der Wiederherstellung der gleichberechtigten Zweierbeziehung zwischen Arzt und Patient sollte durch „marktvermittelte Konkurrenz“ der sogenannten „Kostenexplosion“ begegnet werden, wohl wissend, dass die Steuerung des Marktes bei bestimmten Gütern, wie sie die Gesundheit nun einmal darstellt, in der Regel nicht zu einem gleichmäßigen, hoch stehenden Versorgungsniveau für alle führt.
So entstand nicht ohne eigenes Zutun der Zahnärzte das Bild von einem privilegierten Beruf, der als eine Gruppe von Marktteilnehmern angesehen wurde, von denen die hohe Wertschätzung der Gesundheit als kollektive Einkommensressourcen ausgebeutet wurde. Immer weniger wurde der Profession der Zahnärzte jene Ethik attestiert, durch die sie sich als Berufsgruppe mit besonderen Rechten hatte konstituieren können.
Unter dem laut verkündeten Anspruch des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, die deutschen Zahnärzte zu repräsentieren, stehen wir heute vor einer Erosion der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Es zeichnet sich ab, dass es zu einer staatlich verordneten Kompetenzbeschränkung bei den KZVen kommen wird und dass der Staat durchaus bereit ist, die Zahnärzte aus der, in Anführungszeichen, „Zwangsmitgliedschaft“, der selbst von vielen Berufsangehörigen so wenig geschätzten KZVen zu entlassen. Allerdings wird er dann freie Zahnärzte am Markt nicht, wie vom FVDZ postuliert, auf den Marktteilnehmer Patient stoßen, von seiner berufsständischen Solidargemeinschaft befreit, sondern er wird sich als alleiniger Vertragspartner der Krankenkassen wiederfinden, die unter Ausnutzung von Angebot und Nachfrage die zahnärztlichen Leistungen so marktgerecht gestalten und einkaufen werden. Das könnte dazu führen, dass die Mehrzahl der ehemaligen Zwangsmitglieder gerne an die Zeiten als Angehörige einer KZV erinnert wird. Dann wird auch deutlich werden, dass die Selbstverwaltung des Berufsstandes zwar kein ein für alle Mal erworbenes Recht ist, sondern eine zu erarbeitende Gegenleistung für versprochene und wahrgenommene Selbstverantwortung. Es wird vielleicht auch verständlich werden, warum vor Jahrzehnten die Zahnärzteschaft so vehement für die Pflichtmitgliedschaft aller Zahnärzte in Kammer und (sofern sie an der Versorgung der gesetzlichen Versicherten teilnehmen wollten) KZV gestritten hat und warum die jetzt vorgenommenen hektischen Gründungen von privatrechtlichen Ersatzkassen (natürlich unter der Führung des FVdZ) einen Rückschritt darstellen. Es ist ein Versäumnis der Kammern und KZV-Vorstände, sich mit dieser historischen Entwicklung und ihren Konsequenzen nicht beschäftigt und aus den Fehlern der Vergangenheit nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen zu haben. Mit einer Zersplitterung der Zahnärzteschaft durch eine schleichende Kompetenzbeschränkung der KZV erfolgt auch eine schleichende Demontage. Es kann vorstellbar sein vor dem Hintergrund, dass die Politik das Ziel verfolgt, von immer weniger Zahnärzten die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu lassen, dass es auch zu noch deutlicheren Einkommensunterschieden unter den Praxen kommen könnte. Dies wiederum könnte negative Auswirkungen zum Beispiel auf die Struktur einer berufsständischen Altersversorgung und ihre Sicherstellung durch den unabdingbaren regelmäßigen Beitrag haben und die ohnehin nur schwache Verankerung der Zahnärzteschaft kann man hier nur an Erfahrungen in Berlin berichten im Bewusstsein ihrer Mitglieder als ihr Selbstverwaltungsorgan weiter schwächen.
Für die Berliner Zahnärztekammer kann gesagt werden, dass eine Auseinandersetzung mit diesen Tendenzen und ihrer Ursache nicht erkennbar ist. Nach einer Phase des Aufbruchs zu Beginn der Neunzigerjahre ist die derzeitige Arbeit der Zahnärztekammer, wie schon in früheren Jahren, davon gekennzeichnet, dass nur auf gesundheitspolitische Herausforderungen, zum Beispiel Berufsordnung, Fortbildung, Qualifizierung des Personals etc., erneut nur reagiert wird. Stattdessen wäre es an der Zeit, diese Entwicklung frühzeitig und breit zu diskutieren und Einfluss auf sie zu nehmen, um sie zu gestalten.

H. Dohmeier-de Haan

Willkommen auf unserer Webseite!

Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege,

diese Webseite ist das Ergebnis einer bedauerlichen Entwicklung , von der wir selbst überrascht sind. Wir haben diese Seite ins Leben gerufen, da die Kommentarfunktion auf der Webseite der IUZB nicht mehr zur Verfügung steht.

Wir möchten Ihnen daher eine alternative Plattform bieten.

Unser Ziel ist es nach wie vor, einen respektvollen und kommunikativen Austausch über zahnmedizinische Belange zu fördern. Wir legen großen Wert darauf, Informationen kollegial, informativ und transparent darzustellen. 

Trotz der unglücklichen Umstände sind wir bestrebt, ein offenes Forum zu schaffen, in dem kritische -aber auch selbstkritische -Auseinandersetzungen erwünscht sind und Anregungen gerne entgegengenommen werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Seite noch nicht perfekt gestaltet ist. Sie befindet sich in der Aufbauphase und wird mit Ihrer Hilfe stetig weiter entwickelt.

Mit besten Grüßen

Dr. H. Dohmeier-de Haan

Dr.(USA) Leila Movarekhi

Alexander Klutke

Walid El-Khatib,M.Sc.