In dieser DV wird sich entscheiden ob weitere Aufklärung, Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Aufarbeitung im VZB eine Zukunft haben werden.
Um weiteren Schaden für die Versicherten zu verhindern, gilt es diejenigen Kräfte, welche uns einen prognostizierten Verlust von mehr als 1,1 Mrd. Euro zugefügt haben nicht wieder in verantwortliche Positionen im VZB zu wählen.
In Anbetracht dieser für alle im VZB Versicherten langfristig schmerzlichen Einschnitte in der Altersversorgung werden mit dieser Wahl entscheidende Weichen gestellt.
Die Delegiertenversammlungen sind nach § 11 der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin für Kammermitglieder öffentlich. Die Plätze für angemeldete Gäste sind aus Kapazitäts- und Brandschutzgründen auf 20 begrenzt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung per Mail an info(at)zaek-berlin.de vergeben.
Die VV des VZB wird aus 12 Mitgliedern, 7 aus Berlin, 4 aus Brandenburg und 1 aus Bremen, bestehen. Aus der DV der ZÄK Berlin werden die 7 Berliner Mitglieder gewählt.
Tagesordnung:
1.Begrüßung, Ehrung Verstorbener
2. Bericht des Vorstandes
3.Wahl des Wahlausschusses für die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (§ 3 Absatz 2 Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder der VV des VZB)
4.Einreichung, Zulassung und Bekanntmachung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin(§§ 5und 6Wahlordnung zur Wahlder Mitglieder der VV des VZB)
5.Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin(§ 7 Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder der VV des VZB)
in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin
Tagesordnung:
1.Eröffnung der Konstituierenden Delegiertenversammlung, Feststellung der frist-und satzungsgemäßen Einberufung, Aufruf der gewählten Delegierten und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Alters-Versammlungsleiter (§ 2 Absatz 3 GO DV ZÄK)
2.Protokollgenehmigung, Ehrung Verstorbener
3.Wahl der Versammlungsleitung
4.Bestimmung der Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin(§ 16Berliner Heilberufekammergesetz/§ 7 Absatz 1 Satz 2 Hauptsatzung)
5.Wahl eines Wahlausschusses zur Durchführung der Neuwahl des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin (§ 2 Absatz 5GO DV ZÄK)
6.Wahl des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin (§ 7 Absatz 3, 4 Hauptsatzung)
Wir danken euch sehr für diesen überwältigenden Vertrauensbeweis. Wir verstehen das Ergebnis als Auftrag: offen, ehrlich und als Team für unseren Berufsstand zu handeln.
Besonders notwendig wird dieses Engagement sein, um Stabilität und Solidität unseres Versorgungswerkes wiederherzustellen. Die entstandenen Verluste von rund 1.000.000.000,00 Euro müssen in naher Zukunft sozial gerecht kompensiert werden.
Wofür BUZ 2.0 steht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit eurer Unterstützung habt ihr ein starkes Zeichen gesetzt. BUZ 2.0 steht für einen neuen Stil, eine neue Haltung und eine klare Ausrichtung:
Wir arbeiten für unsere Kolleginnen und Kollegen – niemals gegen sie.
Unser Auftrag ist eindeutig
✔️ Wir werden für die Zahnärzteschaft arbeiten. Nicht für einzelne Gruppen, nicht für Lobbyinteressen, nicht für politische Spielchen. Unser Fokus liegt auf dem, was wirklich zählt: faire Bedingungen, Transparenz, Entlastung und eine starke berufliche Selbstverwaltung.
✔️ Wir werden geschlossen auftreten – als starke Gemeinschaft. Wir glauben an Solidarität innerhalb unseres Berufsstandes. Spaltung, Unsachlichkeit oder persönliche Feindseligkeiten haben in unserer Standespolitik keinen Platz mehr.
✔️ Wir lassen uns nicht von Krankenkassen diktieren, wie wir unseren Beruf auszuüben haben. Die Zahnmedizin ist ein freier Heilberuf. Wir akzeptieren nicht, dass man uns vorschreibt
welche Leistungen wir erbringen dürfen,
wie wir unsere Praxis führen müssen,
oder wie wir unsere Patientinnen und Patienten behandeln sollen.
Wir fordern Respekt vor unserer Expertise, unserem Können und unserer Verantwortung.
✔️ Wir werden die legitimen Interessen aller Zahnärztinnen und Zahnärzte konsequent vertreten. Wir bringen Transparenz, Kontrolle, Aufklärung und klare Kommunikation. Wir setzen uns ein für weniger Bürokratie, weniger Belastungen und mehr Unterstützung im Praxisalltag.
Unser gemeinsamer Weg
Wir werden gemeinsam eine starke, unabhängige und ehrliche Zahnärztekammer gestalten.
Für uns. Für unsere Praxen. Für unsere Zukunft.
BUZ 2.0 – Gemeinsam verändern wir die Standespolitik.
BUZ kämpft für Sie GEGEN KORRUPTION und AUSBEUTUNG unserer Renten.
Wir sind die Aufklärer.
14 Briefe an den Aufsichtsausschuss mit mehr als 250 Fragen und 1.000 Seiten Dokumentation brachten das Ausmaß der Schieflage des VZB ans Licht.
Der satzungsgemäße Rechnungszins von 3% wurde in der vergangenen Legislaturperiode nur im Jahre 2021 erreicht.
2020, 2022, 2023, 2024 und vermutlich auch 2025 wurde/wird jeweils mit einem Ergebnis weit unter dem Rechnungszins abgeschlossen.
Insbesondere die Berliner Mitglieder vom Verband der Zahnärzte, und Freiem Verband des in der vergangenen Legislaturperiode bis zum Frühjahr 2025 tätigen Verwaltungsausschusses im Versorgungswerk stehen in der Verantwortung für die enormmen Verluste.
„In einer Mitteilung auf der Internetseite der BUZ 2.0 vom 13.09.2025 mit der Überschrift Kammerwahl 19.11. – 03.12.25 LISTE. 3 BUZ 2.0 habe ich dargestellt, dass die Berliner Mitglieder, u.a. vom IUZB des in der vergangenen Legislaturperiode bis zum Frühjahr 2025 tätigen Verwaltungsausschusses in der Verantwortung für die Verluste von hunderten Millionen Euro stehen. Diese Darstellung wird in Bezug auf Herrn Dr. Lutz-Stephan Weiß nicht aufrechterhalten.“
Unter den Augen des immer noch aktuellen Aufsichtsausschusses mit vier Berliner Mitgliedern vom Verband der Zahnärzte, IUZB und Dentista wurden vorgegebene Anlagerichtlinien nicht eingehalten.
Auszug aus §1(3) der Anlageverordnung: … „Einhaltung der für sie geltenden allgemeinen Anlagegrundsätze und die Einhaltung der nachfolgenden besonderen Vorschriften dieser Verordnung durch ein qualifiziertes Anlagemanagement, durch geeignete interne Kapitalanlagegrundsätze und Kontrollverfahren“ …
Dieser Ausschuss hat nach der Satzung des VZB in §4 als erste Aufgabe die Prüfung der Geschäftstätigkeit einschließlich aller Vermögensangelegenheiten.
Beurteilen Sie selbst ob dieser, die ihm obliegende Aufgabe, in Anbetracht der aktuellen Lage des VZB in der vergangenen Legislatur mit der gebotenen Sorgfalt bzw. Verantwortung wahrgenommen hat.
Retten Sie Ihre Rente!
Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin bestimmt die Berliner Mitglieder der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks die wiederum Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss wählt.