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Kategorie: Zahnärztekammer (Seite 1 von 2)

Konstituierende Delegiertenversammlung Donnerstag 22.01.2026 19:00 Uhr

in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin

Tagesordnung:

1.Eröffnung der Konstituierenden Delegiertenversammlung, Feststellung der frist-und satzungsgemäßen Einberufung, Aufruf der gewählten Delegierten und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Alters-Versammlungsleiter (§ 2 Absatz 3 GO DV ZÄK)

2.Protokollgenehmigung, Ehrung Verstorbener

3.Wahl der Versammlungsleitung

4.Bestimmung der Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin(§ 16Berliner Heilberufekammergesetz/§ 7 Absatz 1 Satz 2 Hauptsatzung)

5.Wahl eines Wahlausschusses zur Durchführung der Neuwahl des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin (§ 2 Absatz 5GO DV ZÄK)

6.Wahl des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin (§ 7 Absatz 3, 4 Hauptsatzung)

7.Verschiedenes

Ergebnis der Wahlen zur Zahnärztekammer Berlin 2025

Die Wahlbeteiligung war deutlich höher als im Jahr 2020.
Die Zahlen zeigen ein klares Signal der Kolleginnen und Kollegen.


Wahlbeteiligung

Online: 958 Stimmen
Briefwahl: 1.194 Stimmen
Gesamt: 2.152 Stimmen
Ungültig: 23 Stimmen


Endergebnis

WahlvorschlagStimmen%Delegierte 2026
1 – Kieferorthopädie1064,93%2
2 – Vereinte Listen22310,37%5
3 – BUZ 2.049723,11%11
4 – IUZB34816,18%7
5 – FVDZ32515,11%7
6 – Allianz Chirurgie542,51%1
7 – Dentista24711,48%5
8 – Verband der ZÄ35116,32%7

Danke für euer Vertrauen

Wir danken euch sehr für diesen überwältigenden Vertrauensbeweis.
Wir verstehen das Ergebnis als Auftrag: offen, ehrlich und als Team für unseren Berufsstand zu handeln.

Besonders notwendig wird dieses Engagement sein, um Stabilität und Solidität unseres Versorgungswerkes wiederherzustellen.
Die entstandenen Verluste von rund 1.000.000.000,00 Euro müssen in naher Zukunft sozial gerecht kompensiert werden.


Wofür BUZ 2.0 steht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit eurer Unterstützung habt ihr ein starkes Zeichen gesetzt.
BUZ 2.0 steht für einen neuen Stil, eine neue Haltung und eine klare Ausrichtung:

Wir arbeiten für unsere Kolleginnen und Kollegen – niemals gegen sie.


Unser Auftrag ist eindeutig

✔️ Wir werden für die Zahnärzteschaft arbeiten.
Nicht für einzelne Gruppen, nicht für Lobbyinteressen, nicht für politische Spielchen.
Unser Fokus liegt auf dem, was wirklich zählt: faire Bedingungen, Transparenz, Entlastung und eine starke berufliche Selbstverwaltung.

✔️ Wir werden geschlossen auftreten – als starke Gemeinschaft.
Wir glauben an Solidarität innerhalb unseres Berufsstandes.
Spaltung, Unsachlichkeit oder persönliche Feindseligkeiten haben in unserer Standespolitik keinen Platz mehr.

✔️ Wir lassen uns nicht von Krankenkassen diktieren, wie wir unseren Beruf auszuüben haben.
Die Zahnmedizin ist ein freier Heilberuf.
Wir akzeptieren nicht, dass man uns vorschreibt

  • welche Leistungen wir erbringen dürfen,
  • wie wir unsere Praxis führen müssen,
  • oder wie wir unsere Patientinnen und Patienten behandeln sollen.

Wir fordern Respekt vor unserer Expertise, unserem Können und unserer Verantwortung.

✔️ Wir werden die legitimen Interessen aller Zahnärztinnen und Zahnärzte konsequent vertreten.
Wir bringen Transparenz, Kontrolle, Aufklärung und klare Kommunikation.
Wir setzen uns ein für weniger Bürokratie, weniger Belastungen und mehr Unterstützung im Praxisalltag.


Unser gemeinsamer Weg

Wir werden gemeinsam eine starke, unabhängige und ehrliche Zahnärztekammer gestalten.

Für uns.
Für unsere Praxen.
Für unsere Zukunft.


BUZ 2.0 – Gemeinsam verändern wir die Standespolitik.


Kammerwahl 19.11. – 03.12.25 Liste 3 BUZ 2.0

BUZ kämpft für Sie GEGEN KORRUPTION und AUSBEUTUNG unserer Renten.

Wir sind die Aufklärer.

14 Briefe an den Aufsichtsausschuss mit mehr als 250 Fragen und 1.000 Seiten Dokumentation brachten das Ausmaß der Schieflage des VZB ans Licht.

Der satzungsgemäße Rechnungszins von 3% wurde in der vergangenen Legislaturperiode nur im Jahre 2021 erreicht.

2020, 2022, 2023, 2024 und vermutlich auch 2025 wurde/wird jeweils mit einem Ergebnis weit unter dem Rechnungszins abgeschlossen.

Insbesondere die Berliner Mitglieder vom Verband der Zahnärzte, und Freiem Verband des in der vergangenen Legislaturperiode bis zum Frühjahr 2025 tätigen Verwaltungsausschusses im Versorgungswerk stehen in der Verantwortung für die enormmen Verluste.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/nach-pensionsdesaster-berliner-zahnarzte-versammlung-startet-im-chaos-14538125.html

Capital: Beiträge versenkt:

https://www.capital.de/geld-versicherungen/versorgungswerk—berliner-zahnaerzten-droht-milliardenschaden-36194968.html

NTV: Eine von 2,2 Mrd futsch?:

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Finanzkrise-beim-Versorgungswerk-der-Zahnaerztekammer-Berlin-VZB-noch-dramatischer-als-gedacht-article26145951.html

„In einer Mitteilung auf der Internetseite der BUZ 2.0 vom 13.09.2025 mit der Überschrift Kammerwahl 19.11. – 03.12.25 LISTE. 3 BUZ 2.0 habe ich behauptet, dass die Berliner Mitglieder, u.a. vom IUZB des in der vergangenen Legislaturperiode bis zum Frühjahr 2025 tätigen Verwaltungsausschusses in der Verantwortung für die Verluste von hunderten Millionen Euro stehen. Diese Behauptung wird in Bezug auf Herrn Dr. Lutz-Stephan Weiß nicht aufrechterhalten.“

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2025/08/berlin-brandenburg-renten-zahnarzt-staatsanwaltschaft.html

Unter den Augen des immer noch aktuellen Aufsichtsausschusses mit vier Berliner Mitgliedern vom Verband der Zahnärzte, IUZB und Dentista wurden vorgegebene Anlagerichtlinien nicht eingehalten.

Auszug aus §1(3) der Anlageverordnung: … „Einhaltung der für sie geltenden allgemeinen Anlagegrundsätze und die Einhaltung der nachfolgenden besonderen Vorschriften dieser Verordnung durch ein qualifiziertes Anlagemanagement, durch geeignete interne Kapitalanlagegrundsätze und Kontrollverfahren“ …

https://www.vzberlin.org/organe.php

https://www.gesetze-im-internet.de/anlv_2016/AnlV.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__124.html

https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__234h.html

Dieser Ausschuss hat nach der Satzung des VZB in §4 als erste Aufgabe die Prüfung der Geschäftstätigkeit einschließlich aller Vermögensangelegenheiten.

https://www.vzberlin.org/_files/Satzung_i_d_F_vom_30_11_2019_D.2023.pdf

https://limewire.com/d/VauMj#jJHG3LEkGj

Beurteilen Sie selbst ob dieser, die ihm obliegende Aufgabe, in Anbetracht der aktuellen Lage des VZB in der vergangenen Legislatur mit der gebotenen Sorgfalt bzw. Verantwortung wahrgenommen hat.

Retten Sie Ihre Rente!

Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin bestimmt die Berliner Mitglieder der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks die wiederum Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss wählt.

https://www.vzberlin.org/berichte.php

Nutzen Sie Ihre Stimme!

https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Über-uns/DV/Wahlvorschlaege_DV_Wahl_2025_01.pdf

Kurzbericht von der DV der Zahnärztekammer Berlin am 22.05.25

Bericht des Vorstandes: Auf Nachfrage wird bestätigt, dass die Frist für die Begehungen des BUS-Dienst 5 Jahre beträgt. Der Betriebsarzt müßte jedoch alle 3 Jahre tätig sein.

Der Rechnungshof Berlin wird die Kammer für das Jahr 2023 prüfen.

Anträge: Reduzierung der Delegierten zur Bundesversammlung der BZÄK von 10 auf 8 Berliner Delegierte – 4 Vorstandsmitglieder und 4 von der DV gewählte Mitglieder – ein von der DV gewähltes Mitglied schied durch Losentscheid aus.

Bericht Versorgungswerk: Auf Nachfrage berichtet der Kollege Roggensack von einem negativen Nettozins für das Jahr 2024. Hier bestätigt sich, dass das Versorgungswerk sich weiterhin in erheblichen wirtschaftlichen Turbulenzen befindet.

Demokratieverständnis in der Kammer – SonderDV vom Geschäftsführer abgesagt

16.11.24: Mail vom Geschäftsführer Dr. Fischdick:

„Sehr geehrte Delegierte, 

die Bundesversammlung der BZÄK hat am gestrigen Tag die Verkleinerung der Bundesversammlung beschlossen. Insofern findet keine gesonderte DV am kommenden Donnerstag statt.

Wir wünschen Ihnen geruhsame Weihnachtstage und einen guten Start in das neue Jahr 2025.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Fischdick“

Die einstimmig von der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin verabschiedete Resolution forderte eine Reduzierung auf 100 Delegierte.

Reduziert wurde auf 139 Delegierte – also deutlich oberhalb der geforderten 100.

Hier hebelt der Geschäftsführer den Willen der Delgierten ohne überhaupt Zahlen/Daten zu nennen mittels einer Kurzmail aus. Diese Verkleinerung der Bundesversammlung entspricht nicht dem Willen der Berliner Delegierten.

Zudem wurde die Kündigungsfrist zur BZÄK auf 2 Jahre erhöht. Laut § 39 Abs. 2 BGB darf die Kündigungsfrist aber maximal zwei Jahre zwischen Eingang der Austrittserklärung und dem tatsächlichen Ende der Mitgliedschaft betragen.

Welches Demokratieverständnis besteht seitens des Geschäftsführers?

Hier wird eine einstimmig gefasste Resolution der DV in autokratischer Manier ignoriert!

Nur die DV in ihrer Gesamtheit kann die veränderte Situation in der BZÄK annehmen oder auch ablehnen. Insofern ist es unabdingbar dass die vorab für den 21.11.24 geplante SonderDV stattfindet.

Daraufhin Mail Heegewaldt:

Sehr geehrter Herr Klutke!

Das Schreiben von Herrn Fischdick, dass heute an die Berliner Delegierten unserer DV per Mail ging, wurde in unserem Auftrag geschrieben, d.h. von Frau Plaster und mir.

In der letzten Berliner DV habe ich von dem Kompromissvorschlag des Bundesvorstands für die Bundesversammlung mit einer Reduzierung und Festsetzung auf 139 Delegierte berichtet. Das wurde von mir klar kommuniziert.

Deshalb bezog sich die Forderung unserer DV, eine Ersatz-DV einzuberufen, nur für den Fall, dass auf der Bundesversammlung diese Satzungsänderung der Reduzierung und Festsetzung auf 139 Delegierte NICHT angenommen worden wäre. Diese Änderung wurde jedoch klar gestern verabschiedet. Damit wird nicht zu der Ersatz-DV geladen.

Eine Reduzierung auf 100 Delegierte war der Berliner Wunsch und Grundlage für den Kompromissvorschlag. Das wurde ebenfalls so von mir auf unserer letzten DV vorgetragen. Hätten unsere Delegierten auf der Zahl 100 bestanden, wäre bereits klar gewesen, dass die Ersatz-DV kommen muss. Die DV hat aber klar formuliert, dass nur bei einer Ablehnung des Satzungsantrages (139) diese Ersatz-DV stattfinden sollte.

Gerade in diesen schweren Zeiten unserer Demokratie mit einem Erstarken der Radikalen und dem mangelnden Willen zu Kompromissen durch das Bestehen auf Maximalforderungen, empfinde ich die Satzungsänderung der Bundesversammlung als einen großen Erfolg, als einen Erfolg für uns Berliner! Die Verhandlungen und Gespräche durch uns im Bundesvorstand haben über ein Jahr gebraucht und wurden gestern belohnt, auch wegen 9 Berliner JA Stimmen in der Bundesversammlung der Fraktion Gesundheit (BUZ 2.0), Dentista, Freiem Verband, IUZB und meinem Berliner Verband.

Mit kollegialen Grüßen,

Ihr Karsten Heegewaldt 

Die Antwort:

Lieber Kollege Heegewaldt,

es gab keine Abstimmung oder Meinungsbild in der DV zu der von Ihnen aufgestellten Behauptung, „Die DV hat aber klar formuliert, dass nur bei einer Ablehnung des Satzungsantrages (139) diese Ersatz-DV stattfinden sollte.“

Das ist einzig und allein Ihre persönliche Meinung. Die Aufzeichnung der DV wird Ihnen das bestätigen. Dazu sollten Sie sich die Aufzeichnung der vergangenen DV anhören. Diese wird mich vollumfänglich bestätigen.

Insofern muß eine AODV, wie im Vorfeld festgelegt, erfolgen um insbesondere unter dem Aspekt der auf das Doppelte verlängerten Kündigungsfrist zur BZÄK den dort beschlossenen Kompromiss zu bestätigen oder abzulehnen.

Die von Ihnen getragene Vorgehensweise tritt jedes demokratische Grundverständnis mit Füssen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Klutke

Kurzbericht zur Delegiertenversammlung (DV) der Zahnärztekammer Berlin vom 17.10.2024

Rechnungsprüfung 2023:

Finanzielle Verluste durch Fortbildungskongress „Dental Berlin 2023“.

Laut Prüfbericht der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzeichnete die Zahnärztekammer Berlin durch den Fortbildungskongress „Dental Berlin“ 2023 einen Verlust von rund 26.000 EUR. 

Mit den ca. 23.000.- vom VZB und aus dem Firmengeflecht des VZB akquirierten Geldern  summieren sich die finanziellen Einbußen auf etwa 50.000 EUR.

 Die Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen wird hinterfragt, da Mittel des VZB laut Satzung für die Rentensicherung vorgesehen sind. 

Personalkosten der Kammer die im Zusammenhang mit der Kongressorganisation angefallen sind, erhöhen die Gesamtkosten weiter. 

Eine Rückzahlung der Beträge an das VZB wurde vom Kammerpräsidenten abgelehnt. Mehr dazu.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bemängelte erneut Unregelmäßigkeiten bei Sitzungsgeldern einzelner Vorstandsmitglieder sowie die weiterhin ungenutzten Besucherparkplätze trotz laufender Mietkosten. Trotz dieser Beanstandungen wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 mit großer Mehrheit entlastet.

Haushaltsplan 2025 und Transparenzfragen:

Der Haushaltsplan für 2025 wurde trotz offener Fragen zu stark gestiegenen Ausgaben ohne größere Einwände von der Mehrheit der Delegierten angenommen. Diskutiert wurden unter anderem stark gestiegene Kosten für IT-Investitionen sowie eine Erhöhung der Repräsentationskosten um 485 %.

Personelle Nachbesetzungen:

Herr Müller-Reichenwallner wurde in den Haushaltsausschuss nachgewählt; 

Frau Miletic wurde als stellvertretende Delegierte in die Bundesversammlung der BZÄK berufen.

Anhebung der Ausbildungsvergütung:

Die Ausbildungsvergütung wird zum 01.01.2025 im ersten Lehrjahr auf 1.000 EUR monatlich angehoben; die Vergütungen im zweiten und dritten Lehrjahr werden entsprechend angepasst.

Änderung zur Kammerwahl 2025:

Die Satzung wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit geändert, um eine Hybridwahl (Brief- oder Online-Wahl) zu ermöglichen. Die Zustimmung der Senatsverwaltung steht aus.

Austritt aus der BZÄK:

Falls die geplante Reduzierung auf maximal 100 Delegierte in der Bundesversammlung der BZÄK nicht erfolgt, plant die ZÄK Berlin am 21. November 2024 eine außerordentliche Delegiertenversammlung, um über den Austritt aus der BZÄK zu entscheiden.

Anfrage zur Wahlordnung:

Eine Anfrage wurde zur einheitlichen Anwendung der Wahlkriterien für die Vertreter in die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gestellt. Der Wortlaut der Anfrage lautete: „Welche Maßnahmen ergreift die Zahnärztekammer Berlin, als die Körperschaft, der das Versorgungswerk unterstellt ist, um sicherzustellen, dass die Mitglieder der Vertreterversammlung aus den angeschlossenen Zahnärztekammern nach den gleichen Wahlkriterien bestimmt werden, wie sie für die Berliner Mitglieder zur Anwendung kommen, und wie wird die Einhaltung dieser einheitlichen Wahlkriterien sichergestellt?“ Die Beantwortung dieser Frage wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Angelegenheit rechtlich bereits geklärt und beantwortet sei. Vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks wurde jedoch zugesagt, das in diesem Zusammenhang erstellte Gutachten allen Mitgliedern der Delegiertenversammlung zur Verfügung zu stellen.

Sponsoring mit unseren, dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin anvertrauten Rentengeldern

Beurteilen Sie selbst:

Mittelverwendung und Transparenz im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Die Satzung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) legt eindeutig fest, wie die Mittel des Versorgungswerks verwendet werden dürfen.

Unter Teil VI: Verwendung der Mittel heißt es in § 32:

§ 32 Verwendung der Mittel, Vermögensanlage

(1) Die Mittel des Versorgungswerks dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderliche Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.

In einer Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde beschlossen, wie „Art und Umfang der Teilnahme an der Dental Berlin 2023“ gestaltet werden sollten. Dies führte unter anderem zu einem ausgewiesenen Sponsoring der Veranstaltung.

Auf Nachfrage, welche Gründe diesem Sponsoring zugrunde lagen, antworteten die Kollegen Dr. Rellermeier (Verband der Zahnärzte) und Dr. Kisro (Freier Verband) in einem Schreiben:

„Das Versorgungswerk war im Loungebereich mit einem Beratungsstand vertreten (siehe Übersicht der Aussteller im Dental Kongress Magazin, Seite 15, Standnummer 43). Dieser Stand wurde entsprechend bezahlt. Seitens des Versorgungswerks wurden keine weiteren Zahlungen als für die oben angeführten Leistungen getätigt.“

Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass die angewiesene Summe ausschließlich für den Stand im „Loungebereich” verwendet wurde.

Laut einer vom Direktor des VZB vorgelegten Rechnung wurden jedoch 3.000 Euro für die Standmiete und zusätzlich 5.000 Euro für das Sponsoring der Dental Berlin 2023, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer angefordert. Insgesamt wurden 9.520 Euro überwiesen.

Im gleichen Schreiben werden weitere 9.520.- Euro Sponsoring und 3.932.- Zahlungen aus dem Firmengeflecht des VZB für Anzeigen etc. genannt. Alles in allem eine Summe von 22.972.- Euro.

„Weitere Fragen zu dem, was jeweils vereinbart wurde, kann sicher die Zahnärztekammer Berlin beantworten.“

Den an dieser Stelle ursprünglich stehenden Text des offiziellen Protokolles haben wir durch folgendes Gedächtnisprotokoll ersetzt:

Dieses Gedächtnisprotokoll wird als Ersatz für die ursprüngliche Veröffentlichung auf der Internetseite der BUZ verwendet, um sämtlichen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und im Einklang mit den Bestimmungen der Satzung zu handeln.

Gedächtnisprotokoll der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin vom 13.04.2024

Im Verlauf der Sitzung wurde die Frage aufgeworfen, ob das Versorgungswerk im Jahr 2023 Spenden geleistet habe. Dr. Roggensack, Mitglied des Verwaltungsausschusses, erklärte, dass ihm keine entsprechenden Vorgänge bekannt seien, und bat um weitere Erläuterungen. Daraufhin wurde die Frage an den gesamten Verwaltungsausschuss gerichtet.

Herr Wohltmann, Direktor des Versorgungswerks und Leiter der Geschäftsführung, stellte klar, dass im Rechnungswesen des Versorgungswerks keine Spenden verzeichnet wurden. Dr. Rellermeier, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, ergänzte, dass ihm lediglich bekannt sei, dass das Versorgungswerk den Dental Kongress der Zahnärztekammer Berlin unterstützt habe. Diese Unterstützung erfolgte durch die Übernahme der Standmiete sowie eines Anteils an den Cateringkosten. Es handele sich dabei jedoch nicht um eine Spende im rechtlichen Sinne.

Herr Klutke wies darauf hin, dass die Standmiete in den Vorjahren deutlich geringer war, und bat um Informationen zur zugrunde liegenden Strategie sowie zum Nutzen für die Mitglieder des Versorgungswerks. Dr. Rellermeier erläuterte, dass die Unterstützung im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Berlin erfolgte.

Ist diese „Unterstützung“ rechtlich unbedenklich?

Solche Diskrepanzen müssen transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden. Die Mitglieder des Versorgungswerks verdienen eine klare und umfassende Erklärung über die Verwendung der Mittel. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind entscheidend, um das Vertrauen der Mitglieder in die Führung ihres Versorgungswerks zu sichern.

Der Vollständigkeit halber hier das Gedächtnisprotokoll der DV der Zahnärztekammer vom 16.05.2024:

„… Sponsoring, was das Versorgungswerk gemacht hat. Entgegen § 32.1 der Satzung, wo ausdrücklich drinsteht: Die Mittel des Versorgungswerkes dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderlichen Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.

Wie verträgt sich das mit dem Sponsoring dann der Dental Berlin in dem Fall, was in dem gesamten Bereich, was auch die Nebenbetriebe des Versorgungswerks betrifft, ungefähr 22.500 Euro betraf? Das ist für das Jahr 2023 gewesen. 

Wohltmann: Wir haben uns mit diesem Thema beschäftigt und haben das auch, sage ich mal, verifiziert. Wir haben leider noch keine Gelegenheit gehabt, in toto im VA darüber zu sprechen. Wir haben für uns festgestellt, das haben wir aber auch schon im Vorfeld, bevor die Rechnungen eingesehen wurden, für uns festgestellt, dass der Effekt, den wir uns gewünscht haben in der Beratung, in der Quantität der Beratung nicht unbedingt die Beteiligung an der Rechnung des Caterings widerspiegelt, und würden diese Entscheidung nicht wieder so treffen. Wir sind gerade dabei, uns zu überlegen, wie man das löst, ob wir das möglicherweise rückabwickeln oder vielleicht auch anders lösen können. Da gab es bisher schon Kontakte.

Ich habe mit Herrn Fischdick telefoniert, auch mit Herrn Heegewaldt, der lässt sie herzlich grüßen, und wir sind aber per jetzt noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Ich möchte aber trotzdem nochmal mich gegen den Begriff Spende wehren, denn wenn es eine Spende wäre, hätten wir keine Steuer darauf bezahlt. Es war eine Beteiligung an der Catering-Rechnung plus die Standmiete, also es geht letztlich um 5000 Euro netto, die im Feuer stehen, sage ich mal. Was die anderen Kosten anbetraf, waren das Zuwendungen von Firmen, an denen wir beteiligt sind, aber nicht beteiligt am Entscheidungsprozess, ob die solche Veranstaltungen unterstützen oder nicht. Also da haben wir gar keinen Einfluss drauf. Aber wir sind, ich will es mal vorsichtig sagen, selbstkritisch dabei, das zu bearbeiten und eine Lösung zu finden

Klutke: Dem darf ich direkt widersprechen. Es ging ausdrücklich nicht in der Rechnung um eine Beteiligung am Catering, sondern es ging ausdrücklich um Sponsoring. So steht es auf der Rechnung, die ich bei Herrn Wohltmann einsehen konnte. 

Rellermeier: Kann ich direkt dazu, Alex, du erlaubst es, dass ich das direkt sage, denn wir haben ja das Thema schon ventiliert. Also es ist richtig, es ist als Sponsoring oder unter der Rubrik Sponsoring abgeheftet worden. Wie ich mich inzwischen habe aufklären lassen, lag das daran, dass die Catering-Firma, also die Firma, die den Event organisiert hat, das war die Aussage von Herrn Fischdick, nur drei Kategorien hatte: Aussteller, Referenten und Sponsoring. 

Und da ist es reingerutscht. Aber es war von uns von der Intention her, und das bedauern wir natürlich, dass da Missverständnisse entstanden sind, keine Spende, kein Sponsoring. Wir sponsern nicht eine Oldtimer-Veranstaltung oder einen Kleingartenzüchterverein, sondern wir hatten eine Veranstaltung von Zahnärzten für Zahnärzte mit Mitgliedern unseres Versorgungswerks unterstützt. Und das habe ich eben, ich will mich nicht wiederholen, schon gesagt, es war Catering, jetzt zu der Frage von dir, es war eine Rechnung. Ich meine, mich richtig zu erinnern, das hatte mir jedenfalls Herr Dr. Fischdick gesagt, da gab es eine Gesamtrechnung von über 100.000 Euro fürs Catering für die Gesamtveranstaltung. Und das VZB hat sich mit 5000 Euro netto daran beteiligt.“ …

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