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Kategorie: Zahnärztekammer (Seite 1 von 2)

Demokratieverständnis in der Kammer – SonderDV vom Geschäftsführer abgesagt

16.11.24: Mail vom Geschäftsführer Dr. Fischdick:

„Sehr geehrte Delegierte, 

die Bundesversammlung der BZÄK hat am gestrigen Tag die Verkleinerung der Bundesversammlung beschlossen. Insofern findet keine gesonderte DV am kommenden Donnerstag statt.

Wir wünschen Ihnen geruhsame Weihnachtstage und einen guten Start in das neue Jahr 2025.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Fischdick“

Die einstimmig verabschiedete Resolution forderte eine Reduzierung auf 100 Delegierte.

Reduziert wurde auf 139 Delegierte – also deutlich oberhalb der geforderten 100.

Hier hebelt der Geschäftsführer den Willen der Delgierten ohne überhaupt Zahlen/Daten zu nennen mittels einer Kurzmail aus. Diese Verkleinerung der Bundesversammlung entspricht nicht dem Willen der Berliner Delegierten.

Zudem wurde die Kündigungsfrist zur BZÄK auf 2 Jahre erhöht. Laut § 39 Abs. 2 BGB darf die Kündigungsfrist aber maximal zwei Jahre zwischen Eingang der Austrittserklärung und dem tatsächlichen Ende der Mitgliedschaft betragen.

Welches Demokratieverständnis besteht seitens des Geschäftsführers?

Hier wird eine einstimmig gefasste Resolution der DV in autokratischer Manier ignoriert!

Nur die DV in ihrer Gesamtheit kann die veränderte Situation in der BZÄK annehmen oder auch ablehnen. Insofern ist es unabdingbar dass die vorab für den 21.11.24 geplante SonderDV stattfindet.

Daraufhin Mail Heegewaldt:

Sehr geehrter Herr Klutke!

Das Schreiben von Herrn Fischdick, dass heute an die Berliner Delegierten unserer DV per Mail ging, wurde in unserem Auftrag geschrieben, d.h. von Frau Plaster und mir.

In der letzten Berliner DV habe ich von dem Kompromissvorschlag des Bundesvorstands für die Bundesversammlung mit einer Reduzierung und Festsetzung auf 139 Delegierte berichtet. Das wurde von mir klar kommuniziert.

Deshalb bezog sich die Forderung unserer DV, eine Ersatz-DV einzuberufen, nur für den Fall, dass auf der Bundesversammlung diese Satzungsänderung der Reduzierung und Festsetzung auf 139 Delegierte NICHT angenommen worden wäre. Diese Änderung wurde jedoch klar gestern verabschiedet. Damit wird nicht zu der Ersatz-DV geladen.

Eine Reduzierung auf 100 Delegierte war der Berliner Wunsch und Grundlage für den Kompromissvorschlag. Das wurde ebenfalls so von mir auf unserer letzten DV vorgetragen. Hätten unsere Delegierten auf der Zahl 100 bestanden, wäre bereits klar gewesen, dass die Ersatz-DV kommen muss. Die DV hat aber klar formuliert, dass nur bei einer Ablehnung des Satzungsantrages (139) diese Ersatz-DV stattfinden sollte.

Gerade in diesen schweren Zeiten unserer Demokratie mit einem Erstarken der Radikalen und dem mangelnden Willen zu Kompromissen durch das Bestehen auf Maximalforderungen, empfinde ich die Satzungsänderung der Bundesversammlung als einen großen Erfolg, als einen Erfolg für uns Berliner! Die Verhandlungen und Gespräche durch uns im Bundesvorstand haben über ein Jahr gebraucht und wurden gestern belohnt, auch wegen 9 Berliner JA Stimmen in der Bundesversammlung der Fraktion Gesundheit (BUZ 2.0), Dentista, Freiem Verband, IUZB und meinem Berliner Verband.

Mit kollegialen Grüßen,

Ihr Karsten Heegewaldt 

Die Antwort:

Lieber Kollege Heegewaldt,

es gab keine Abstimmung oder Meinungsbild in der DV zu der von Ihnen aufgestellten Behauptung, „Die DV hat aber klar formuliert, dass nur bei einer Ablehnung des Satzungsantrages (139) diese Ersatz-DV stattfinden sollte.“

Das ist einzig und allein Ihre persönliche Meinung. Die Aufzeichnung der DV wird Ihnen das bestätigen. Dazu sollten Sie sich die Aufzeichnung der vergangenen DV anhören. Diese wird mich vollumfänglich bestätigen.

Insofern muß eine AODV, wie im Vorfeld festgelegt, erfolgen um insbesondere unter dem Aspekt der auf das Doppelte verlängerten Kündigungsfrist zur BZÄK den dort beschlossenen Kompromiss zu bestätigen oder abzulehnen.

Die von Ihnen getragene Vorgehensweise tritt jedes demokratische Grundverständnis mit Füssen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Klutke

Kurzbericht zur Delegiertenversammlung (DV) der Zahnärztekammer Berlin vom 17.10.2024

Rechnungsprüfung 2023:

Finanzielle Verluste durch Fortbildungskongress „Dental Berlin 2023“.

Laut Prüfbericht der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzeichnete die Zahnärztekammer Berlin durch den Fortbildungskongress „Dental Berlin“ 2023 einen Verlust von rund 26.000 EUR. 

Mit den ca. 23.000.- vom VZB und aus dem Firmengeflecht des VZB akquirierten Geldern  summieren sich die finanziellen Einbußen auf etwa 50.000 EUR.

 Die Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen wird hinterfragt, da Mittel des VZB laut Satzung für die Rentensicherung vorgesehen sind. 

Personalkosten der Kammer die im Zusammenhang mit der Kongressorganisation angefallen sind, erhöhen die Gesamtkosten weiter. 

Eine Rückzahlung der Beträge an das VZB wurde vom Kammerpräsidenten abgelehnt. Mehr dazu.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bemängelte erneut Unregelmäßigkeiten bei Sitzungsgeldern einzelner Vorstandsmitglieder sowie die weiterhin ungenutzten Besucherparkplätze trotz laufender Mietkosten. Trotz dieser Beanstandungen wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 mit großer Mehrheit entlastet.

Haushaltsplan 2025 und Transparenzfragen:

Der Haushaltsplan für 2025 wurde trotz offener Fragen zu stark gestiegenen Ausgaben ohne größere Einwände von der Mehrheit der Delegierten angenommen. Diskutiert wurden unter anderem stark gestiegene Kosten für IT-Investitionen sowie eine Erhöhung der Repräsentationskosten um 485 %.

Personelle Nachbesetzungen:

Herr Müller-Reichenwallner wurde in den Haushaltsausschuss nachgewählt; 

Frau Miletic wurde als stellvertretende Delegierte in die Bundesversammlung der BZÄK berufen.

Anhebung der Ausbildungsvergütung:

Die Ausbildungsvergütung wird zum 01.01.2025 im ersten Lehrjahr auf 1.000 EUR monatlich angehoben; die Vergütungen im zweiten und dritten Lehrjahr werden entsprechend angepasst.

Änderung zur Kammerwahl 2025:

Die Satzung wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit geändert, um eine Hybridwahl (Brief- oder Online-Wahl) zu ermöglichen. Die Zustimmung der Senatsverwaltung steht aus.

Austritt aus der BZÄK:

Falls die geplante Reduzierung auf maximal 100 Delegierte in der Bundesversammlung der BZÄK nicht erfolgt, plant die ZÄK Berlin am 21. November 2024 eine außerordentliche Delegiertenversammlung, um über den Austritt aus der BZÄK zu entscheiden.

Anfrage zur Wahlordnung:

Eine Anfrage wurde zur einheitlichen Anwendung der Wahlkriterien für die Vertreter in die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gestellt. Der Wortlaut der Anfrage lautete: „Welche Maßnahmen ergreift die Zahnärztekammer Berlin, als die Körperschaft, der das Versorgungswerk unterstellt ist, um sicherzustellen, dass die Mitglieder der Vertreterversammlung aus den angeschlossenen Zahnärztekammern nach den gleichen Wahlkriterien bestimmt werden, wie sie für die Berliner Mitglieder zur Anwendung kommen, und wie wird die Einhaltung dieser einheitlichen Wahlkriterien sichergestellt?“ Die Beantwortung dieser Frage wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Angelegenheit rechtlich bereits geklärt und beantwortet sei. Vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks wurde jedoch zugesagt, das in diesem Zusammenhang erstellte Gutachten allen Mitgliedern der Delegiertenversammlung zur Verfügung zu stellen.

Sponsoring mit unseren, dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin anvertrauten Rentengeldern

Beurteilen Sie selbst:

Mittelverwendung und Transparenz im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Die Satzung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) legt eindeutig fest, wie die Mittel des Versorgungswerks verwendet werden dürfen.

Unter Teil VI: Verwendung der Mittel heißt es in § 32:

§ 32 Verwendung der Mittel, Vermögensanlage

(1) Die Mittel des Versorgungswerks dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderliche Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.

In einer Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde beschlossen, wie „Art und Umfang der Teilnahme an der Dental Berlin 2023“ gestaltet werden sollten. Dies führte unter anderem zu einem ausgewiesenen Sponsoring der Veranstaltung.

Auf Nachfrage, welche Gründe diesem Sponsoring zugrunde lagen, antworteten die Kollegen Dr. Rellermeier (Verband der Zahnärzte) und Dr. Kisro (Freier Verband) in einem Schreiben:

„Das Versorgungswerk war im Loungebereich mit einem Beratungsstand vertreten (siehe Übersicht der Aussteller im Dental Kongress Magazin, Seite 15, Standnummer 43). Dieser Stand wurde entsprechend bezahlt. Seitens des Versorgungswerks wurden keine weiteren Zahlungen als für die oben angeführten Leistungen getätigt.“

Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass die angewiesene Summe ausschließlich für den Stand im „Loungebereich” verwendet wurde.

Laut einer vom Direktor des VZB vorgelegten Rechnung wurden jedoch 3.000 Euro für die Standmiete und zusätzlich 5.000 Euro für das Sponsoring der Dental Berlin 2023, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer angefordert. Insgesamt wurden 9.520 Euro überwiesen.

Im gleichen Schreiben werden weitere 9.520.- Euro Sponsoring und 3.932.- Zahlungen aus dem Firmengeflecht des VZB für Anzeigen etc. genannt. Alles in allem eine Summe von 22.972.- Euro.

„Weitere Fragen zu dem, was jeweils vereinbart wurde, kann sicher die Zahnärztekammer Berlin beantworten.“

Den an dieser Stelle ursprünglich stehenden Text des offiziellen Protokolles haben wir durch folgendes Gedächtnisprotokoll ersetzt:

Dieses Gedächtnisprotokoll wird als Ersatz für die ursprüngliche Veröffentlichung auf der Internetseite der BUZ verwendet, um sämtlichen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und im Einklang mit den Bestimmungen der Satzung zu handeln.

Gedächtnisprotokoll der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin vom 13.04.2024

Im Verlauf der Sitzung wurde die Frage aufgeworfen, ob das Versorgungswerk im Jahr 2023 Spenden geleistet habe. Dr. Roggensack, Mitglied des Verwaltungsausschusses, erklärte, dass ihm keine entsprechenden Vorgänge bekannt seien, und bat um weitere Erläuterungen. Daraufhin wurde die Frage an den gesamten Verwaltungsausschuss gerichtet.

Herr Wohltmann, Direktor des Versorgungswerks und Leiter der Geschäftsführung, stellte klar, dass im Rechnungswesen des Versorgungswerks keine Spenden verzeichnet wurden. Dr. Rellermeier, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, ergänzte, dass ihm lediglich bekannt sei, dass das Versorgungswerk den Dental Kongress der Zahnärztekammer Berlin unterstützt habe. Diese Unterstützung erfolgte durch die Übernahme der Standmiete sowie eines Anteils an den Cateringkosten. Es handele sich dabei jedoch nicht um eine Spende im rechtlichen Sinne.

Herr Klutke wies darauf hin, dass die Standmiete in den Vorjahren deutlich geringer war, und bat um Informationen zur zugrunde liegenden Strategie sowie zum Nutzen für die Mitglieder des Versorgungswerks. Dr. Rellermeier erläuterte, dass die Unterstützung im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Berlin erfolgte.

Ist diese „Unterstützung“ rechtlich unbedenklich?

Solche Diskrepanzen müssen transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden. Die Mitglieder des Versorgungswerks verdienen eine klare und umfassende Erklärung über die Verwendung der Mittel. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind entscheidend, um das Vertrauen der Mitglieder in die Führung ihres Versorgungswerks zu sichern.

Der Vollständigkeit halber hier der Auszug aus dem Protokoll der DV der Zahnärztekammer vom 16.05.2024:

„… Sponsoring, was das Versorgungswerk gemacht hat. Entgegen § 32.1 der Satzung, wo ausdrücklich drinsteht: Die Mittel des Versorgungswerkes dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderlichen Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.

Wie verträgt sich das mit dem Sponsoring dann der Dental Berlin in dem Fall, was in dem gesamten Bereich, was auch die Nebenbetriebe des Versorgungswerks betrifft, ungefähr 22.500 Euro betraf? Das ist für das Jahr 2023 gewesen. 

Wohltmann: Wir haben uns mit diesem Thema beschäftigt und haben das auch, sage ich mal, verifiziert. Wir haben leider noch keine Gelegenheit gehabt, in toto im VA darüber zu sprechen. Wir haben für uns festgestellt, das haben wir aber auch schon im Vorfeld, bevor die Rechnungen eingesehen wurden, für uns festgestellt, dass der Effekt, den wir uns gewünscht haben in der Beratung, in der Quantität der Beratung nicht unbedingt die Beteiligung an der Rechnung des Caterings widerspiegelt, und würden diese Entscheidung nicht wieder so treffen. Wir sind gerade dabei, uns zu überlegen, wie man das löst, ob wir das möglicherweise rückabwickeln oder vielleicht auch anders lösen können. Da gab es bisher schon Kontakte.

Ich habe mit Herrn Fischdick telefoniert, auch mit Herrn Heegewaldt, der lässt sie herzlich grüßen, und wir sind aber per jetzt noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Ich möchte aber trotzdem nochmal mich gegen den Begriff Spende wehren, denn wenn es eine Spende wäre, hätten wir keine Steuer darauf bezahlt. Es war eine Beteiligung an der Catering-Rechnung plus die Standmiete, also es geht letztlich um 5000 Euro netto, die im Feuer stehen, sage ich mal. Was die anderen Kosten anbetraf, waren das Zuwendungen von Firmen, an denen wir beteiligt sind, aber nicht beteiligt am Entscheidungsprozess, ob die solche Veranstaltungen unterstützen oder nicht. Also da haben wir gar keinen Einfluss drauf. Aber wir sind, ich will es mal vorsichtig sagen, selbstkritisch dabei, das zu bearbeiten und eine Lösung zu finden. 

Klutke: Direkt dazu, darf ich?

Plaster: Eine Nachfrage und dann bitte Frau Lo Scalzo.

Klutke: Dem darf ich direkt widersprechen. Es ging ausdrücklich nicht in der Rechnung um eine Beteiligung am Catering, sondern es ging ausdrücklich um Sponsoring. So steht es auf der Rechnung, die ich bei Herrn Wohltmann einsehen konnte. 

Wohltmann (real Rellermeier, Red.): Kann ich direkt dazu, Alex, du erlaubst es, dass ich das direkt sage, denn wir haben ja das Thema schon ventiliert. Also es ist richtig, es ist als Sponsoring oder unter der Rubrik Sponsoring abgeheftet worden. Wie ich mich inzwischen habe aufklären lassen, lag das daran, dass die Catering-Firma, also die Firma, die den Event organisiert hat, das war die Aussage von Herrn Fischdick, nur drei Kategorien hatte: Aussteller, Referenten und Sponsoring. 

Und da ist es reingerutscht. Aber es war von uns von der Intention her, und das bedauern wir natürlich, dass da Missverständnisse entstanden sind, keine Spende, kein Sponsoring. Wir sponsern nicht eine Oldtimer-Veranstaltung oder einen Kleingartenzüchterverein, sondern wir hatten eine Veranstaltung von Zahnärzten für Zahnärzte mit Mitgliedern unseres Versorgungswerks unterstützt. Und das habe ich eben, ich will mich nicht wiederholen, schon gesagt, es war Catering, jetzt zu der Frage von dir, es war eine Rechnung. Ich meine, mich richtig zu erinnern, das hatte mir jedenfalls Herr Dr. Fischdick gesagt, da gab es eine Gesamtrechnung von über 100.000 Euro fürs Catering für die Gesamtveranstaltung. Und das VZB hat sich mit 5000 Euro netto daran beteiligt.“ …

Kammervorstand stellt nach erreichten Sparmaßnahmen den Antrag zur Beschränkung der Prüfmöglichkeiten des Haushaltsausschusses

§18a
Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss
(1) Dei Delegiertenversammlung wählt als ständigen Ausschuss für die jeweilige Wahlperiode der Delegiertenversammlung einen Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstelenprüfungs- ausschuss, der aus drei bis fünf Personen besteht.
2) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied. Das dem Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungs- ausschuss vorsitzende Mitglied muss der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin angehören. Das vorsitzende Mitglied hat zu den Ausschusssitzungen einzuladen und für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben Sorge zu tragen.
(3) Das für Finanzen zuständige Mitglied des Vorstands ist zu den Sitzungen des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss durch das vorsitzende Mitglied einzuladen.
(4) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den vom Vorstand vorgeschlagenen Haushalts- und Wirtschaftsplan der Kammer und erstellt eine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf. Diese Stellungnahme ist dem Vorstand zur Beratung
und Beschlussfassung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Haushalts- und Wirtschaftsplanentwurfs zuzuleiten und ist gemeinsam mit der Einladung zur Delegiertenversammlung, in welcher über den Haushalts- und Wirtschaftsplan beraten wird,
an die Delegierten zu übermitteln.
(5) Der Stellungnahme des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage und der Anforderungen des Haushalts- und
Wirtschaftsplans ein Vorschlag über die Höhe des Kammerbeitrags für das nachfolgende Wirtschaftsjahr beizufügen.
(6) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des vom Rechnungshof eingesetzten Wirtschaftsprüfers mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob sich die Verwendung der Haushaltsmittel mi Einklang, mit dem von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Haushalts- und Wirtschaftsplan befinden. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über die Prüfung des Jahresabschlusses eine Stelungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.
(7) Der Haushaltsausschuss ist zugleich Zahlstellenprüfungsausschuss. Ihm obliegt die Prüfung der Kase sowie des Kassenbuchs in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über Kassenprüfung eine Stellungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.

Offensichtlich soll der HHA nunmehr nur noch als „Feigenblatt“ dienen.

Haushaltsausschuss der Kammer erreicht Einsparungen für Mitglieder


Liebe Mitglieder der Zahnärztekammer Berlin,

wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen aus dem Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschuss informieren. In den vergangenen Monaten haben wir intensiv an Vorschlägen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gearbeitet, um finanzielle Entlastungen für alle Kammermitglieder zu erreichen. Einige dieser Vorschläge wurden bereits erfolgreich umgesetzt, während andere noch auf ihre Umsetzung warten.

Erreichte Erfolge:

Beitragserhöhung gemildert:

Ursprünglich plante der Vorstand eine 20-prozentige Beitragserhöhung für Kammermitglieder. Durch unsere Bemühungen konnte dies auf 10 % abgemildert werden, was zu einer jährlichen Entlastung von mehr als 400.000 € führt.

Verzicht auf Vorstandsentschädigungserhöhung:

Eine weitere geplante 20-prozentige Erhöhung der festen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder wurde aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung in den Zahnarztpraxen zurückgezogen. Dies bedeutet eine jährliche Entlastung von 53.040 €.

Risikovermeidung bei Fortbildungskongress:

Durch unsere Intervention konnten erhebliche finanzielle Verlustrisiken im Zusammenhang mit dem Fortbildungskongress „Dental Berlin 2024“ vermieden werden, was zu einer Risikoentlastung von mindestens 50.000 € führt.

Ablehnung der Sitzungsgeldererhöhung:

Die Delegiertenversammlung hat eine faktische (im Durchschnitt) 30-prozentige Erhöhung der Sitzungsgelder nicht angenommen, was zu einer Entlastung von insgesamt etwa 20.000 € jährlich führt.

Gesamteinsparungen von 523.000 €:

Insgesamt konnten durch diese Maßnahmen Einsparungen von mindestens 523.000 € erzielt werden, was zu einer spürbaren Entlastung für unsere Mitglieder führt.

Herausforderungen und zukünftige Maßnahmen:

Nicht alle Empfehlungen zur Sparsamkeit wurden bisher umgesetzt. Hierzu gehören Überlegungen zu angemieteten Tiefgaragenparkplätzen, zur Wirtschaftlichkeit der Fortbildungsarbeit und zur IT-Personalstruktur.

Selbstverpflichtung des Ausschusses:

Um proaktiv selbst einen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Kammer zu leisten, haben sich die Ausschussmitglieder darauf geeinigt, für das Jahr 2022 auf ca. 6.000.- Euro ihrer Sitzungsgelder zu verzichten.

Ausblick:

Wir werden auch zukünftig kritisch, aber kooperativ an der uns übertragenen Aufgabe festhalten. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass die Mitgliedsbeiträge effizient und sparsam verwendet werden. Angesichts der sich wandelnden ökonomischen und demographischen Bedingungen betrachten wir es als unsere Aufgabe, weitere Optionen zu identifizieren, um auch in den folgenden Jahren eine effiziente Verwaltung der Körperschaft zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Klaudia Miletic
Alexander Klutke

Wahlergebnis der Zahnärztekammer Bremen

Ergebnisse im Überblick:

  • Keine ungültigen Stimmen – ein Zeichen für eine bewusste und informierte Wahlbeteiligung.
  • Aktiv für euch erzielte 19,4% und sicherte sich 3 Sitze.
  • Die Bremer Zahnärztevereinigung erreichte 20,1% und stellt ebenfalls 3 Sitze.
  • Der Freie Verband erhielt 11,4% und ist mit einem Sitz vertreten.
  • Die Interessengemeinschaft Unabhängiger Zahnärzte erzielte 2,5%, konnte jedoch keinen Sitz gewinnen.
  • Wir Engagieren Uns erhielt das Vertrauen von 21,9% der Wählerinnen und Wähler und gewann 3 Sitze.
  • Zusammen. Gemeinsam. Stark. erreichte 24,7% der Stimmen und sicherte sich 3 Sitze.
  • Auch in Bremerhaven konnten Wir Engagieren Uns und Zusammen. Gemeinsam. Stark. mit 2 Sitzen punkten.

Kurzbericht von der DV der ZÄK-Berlin

Am 14.12.23 haben die Delegierten den Antrag des Vorstandes „Allgemeine Entschädigungsregelung der Zahnärztekammer Berlin“ und damit 30%ige Erhöhung der Sitzungsgelder mit 18:19 Stimmen abgelehnt.

Einstimmig wurde die Resolution bezüglich der Reform der BZÄK angenommen.

Der aktualisierte Haushaltsplan für 2024 wurde mit 22:13 Stimmen angenommen.

Kammervorstand stellt Antrag auf 30%ige Erhöhung der Sitzungsgelder

Bei der DV am Donnerstag 14.12.2023 möchte sich, auf Antrag des ehrenamtlichen Kammervorstandes im Rahmen einer „Allgemeine Entschädigungsregelung der Zahnärztekammer Berlin“ der Vorstand eine 30 %ige Erhöhung der täglich möglichen Sitzungsgelder – hier von 500.- auf 650.- Euro genehmigen lassen.

Rechnerisch soll das durchschnittliche Sitzungsgeld von bisher 50.- auf 65.- Euro je angefangene Stunde erhöht werden.

An- und Abfahrtszeiten werden zu den Sitzungszeiten addiert und entsprechend honoriert.

„Dental Berlin“ wird 2024 nicht stattfinden

Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde kam bei der DV vom 23.11.23 keine Abstimmung über eine Finanzierung der „Dental Berlin“ zustande.
Wie die Vizepräsidentin der ZÄK Berlin daraufhin ausführte wird die „Dental Berlin“ 2024 nicht stattfinden.

Nach einem Verlust von mehr als 25.000.- Euro in 2023 sollte ein Verlustspielraum von 50.000.- Euro von den Delegierten genehmigt werden.
Begründet wurde diese Maßnahme mit bisher fehlenden Sponsoren und geringer Wahrscheinlichkeit eines Zuschusses der Stadt Berlin.

Eine Kalkulation zur „Dental Berlin“ wurde den Delegierten nicht vorgelegt.

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