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Kategorie: Zahnärztekammer (Seite 1 von 2)

Kurzbericht von der DV der Zahnärztekammer Berlin vom 15.02.2024

Dental Berlin findet nun doch ohne Votum der Delegiertenversammlung statt.

Dazu wurde ein Vertrag mit der Fa. „Congress & more“ geschlossen.

Eine „schwarze Null“ für die ZÄK ist nicht zu erwarten.

Das wirtschaftliche Risiko, insbesondere bedingt durch Sitzungsgelder des Vorstandes, beträgt nach Schätzungen etwa 20.000.- Euro, also in vergleichbarer Höhe wie vor der Kündigung des Quintessenzverlages.

Die DV hatte aufgrund der jährlichen Defizite von etwa 20.000.- Euro, mit der Prämisse in Zukunft eine schwarze Null zu erzielen, mehrheitlich den Vorstand beauftragt den Vertrag mit dem Quintessenzverlag zu kündigen.


Nach Aufruf des Vorstandes an die Kollegen die Praxen zu schließen und sich an der VMF-Demo im September 2024 am Brandenburger Tor zu beteiligen wurden für den Präsidenten und den IUZBler im Vorstand der ZÄK für die Teilnahme an dieser Demonstration jeweils Sitzungsgelder inclusive An- und Abfahrt in Höhe von mehr als 300.- Euro ausgezahlt.

Im Anschluss fiel – bei einer monatlichen Entschädigung von 4.500.- Euro zuzüglich Sitzungsgelder und Reisekosten – die Aussage des wohlgemerkt ehrenamtlichen Kammerpräsidenten: „Man muss hier Geld mitbringen um in diesem Vorstand arbeiten zu wollen …“

4.500.- monatlich sind bei 4 Arbeitstagen im Monat 1.125.- arbeitstäglich zuzüglich Sitzungsgelder Mittwochs ab 16:00 und an allen anderen Tagen. 

Das bedeutet, dass zumindest der „Ehrenämtler“ Präsident von uns Berlinern in ähnlicher Höhe bezahlt wird wie die hauptamtlichen KZV-Vorsitzenden!


Zudem reiht sich auch der Funktionsträger der IUZB lückenlos in die Zugreifmentalität der Altverbände ein.

Neben Sitzungsgeldern für Neujahrsempfänge, Frühlings- und Sommerfeste erlauben sich die Vorstände nunmehr auch für öffentliche Demonstrationen Sitzungsgelder.

Nach entsprechenden Auffälligkeiten wurde zur Verhinderung von „Druck“ auf einzelne DV-Mitglieder die bisher vorgesehene Abstimmungsmöglichkeit „namentlich geheim“ von den Delegierten mit dem Votum 19:15 Stimmen getilgt.

Frau Professor Andrea Nahles wurde von den Delegierten einstimmig in den Prüfungsausschuss Oralchirurgie gewählt.

Die Novellierung der Weiterbildungsordnung – Anpassung an das Berliner Heilberufekammergesetz wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Die bereits im Dezember einstimmig beschlossene Resolution zur BZÄK soll nun im nächsten MBZ veröffentlicht werden. Warum diese Resolution nicht auf der Webseite der Zahnärztekammer Berlin steht? Dazu sollten Sie den Vorstand fragen.

Kammervorstand stellt nach erreichten Sparmaßnahmen den Antrag zur Beschränkung der Prüfmöglichkeiten des Haushaltsausschusses

§18a
Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss
(1) Dei Delegiertenversammlung wählt als ständigen Ausschuss für die jeweilige Wahlperiode der Delegiertenversammlung einen Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstelenprüfungs- ausschuss, der aus drei bis fünf Personen besteht.
2) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied. Das dem Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungs- ausschuss vorsitzende Mitglied muss der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin angehören. Das vorsitzende Mitglied hat zu den Ausschusssitzungen einzuladen und für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben Sorge zu tragen.
(3) Das für Finanzen zuständige Mitglied des Vorstands ist zu den Sitzungen des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss durch das vorsitzende Mitglied einzuladen.
(4) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den vom Vorstand vorgeschlagenen Haushalts- und Wirtschaftsplan der Kammer und erstellt eine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf. Diese Stellungnahme ist dem Vorstand zur Beratung
und Beschlussfassung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Haushalts- und Wirtschaftsplanentwurfs zuzuleiten und ist gemeinsam mit der Einladung zur Delegiertenversammlung, in welcher über den Haushalts- und Wirtschaftsplan beraten wird,
an die Delegierten zu übermitteln.
(5) Der Stellungnahme des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage und der Anforderungen des Haushalts- und
Wirtschaftsplans ein Vorschlag über die Höhe des Kammerbeitrags für das nachfolgende Wirtschaftsjahr beizufügen.
(6) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des vom Rechnungshof eingesetzten Wirtschaftsprüfers mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob sich die Verwendung der Haushaltsmittel mi Einklang, mit dem von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Haushalts- und Wirtschaftsplan befinden. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über die Prüfung des Jahresabschlusses eine Stelungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.
(7) Der Haushaltsausschuss ist zugleich Zahlstellenprüfungsausschuss. Ihm obliegt die Prüfung der Kase sowie des Kassenbuchs in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über Kassenprüfung eine Stellungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.

Offensichtlich soll der HHA nunmehr nur noch als „Feigenblatt“ dienen.

Haushaltsausschuss der Kammer erreicht Einsparungen für Mitglieder


Liebe Mitglieder der Zahnärztekammer Berlin,

wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen aus dem Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschuss informieren. In den vergangenen Monaten haben wir intensiv an Vorschlägen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gearbeitet, um finanzielle Entlastungen für alle Kammermitglieder zu erreichen. Einige dieser Vorschläge wurden bereits erfolgreich umgesetzt, während andere noch auf ihre Umsetzung warten.

Erreichte Erfolge:

Beitragserhöhung gemildert:

Ursprünglich plante der Vorstand eine 20-prozentige Beitragserhöhung für Kammermitglieder. Durch unsere Bemühungen konnte dies auf 10 % abgemildert werden, was zu einer jährlichen Entlastung von mehr als 400.000 € führt.

Verzicht auf Vorstandsentschädigungserhöhung:

Eine weitere geplante 20-prozentige Erhöhung der festen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder wurde aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung in den Zahnarztpraxen zurückgezogen. Dies bedeutet eine jährliche Entlastung von 53.040 €.

Risikovermeidung bei Fortbildungskongress:

Durch unsere Intervention konnten erhebliche finanzielle Verlustrisiken im Zusammenhang mit dem Fortbildungskongress „Dental Berlin 2024“ vermieden werden, was zu einer Risikoentlastung von mindestens 50.000 € führt.

Ablehnung der Sitzungsgeldererhöhung:

Die Delegiertenversammlung hat eine faktische (im Durchschnitt) 30-prozentige Erhöhung der Sitzungsgelder nicht angenommen, was zu einer Entlastung von insgesamt etwa 20.000 € jährlich führt.

Gesamteinsparungen von 523.000 €:

Insgesamt konnten durch diese Maßnahmen Einsparungen von mindestens 523.000 € erzielt werden, was zu einer spürbaren Entlastung für unsere Mitglieder führt.

Herausforderungen und zukünftige Maßnahmen:

Nicht alle Empfehlungen zur Sparsamkeit wurden bisher umgesetzt. Hierzu gehören Überlegungen zu angemieteten Tiefgaragenparkplätzen, zur Wirtschaftlichkeit der Fortbildungsarbeit und zur IT-Personalstruktur.

Selbstverpflichtung des Ausschusses:

Um proaktiv selbst einen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Kammer zu leisten, haben sich die Ausschussmitglieder darauf geeinigt, für das Jahr 2022 auf ca. 6.000.- Euro ihrer Sitzungsgelder zu verzichten.

Ausblick:

Wir werden auch zukünftig kritisch, aber kooperativ an der uns übertragenen Aufgabe festhalten. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass die Mitgliedsbeiträge effizient und sparsam verwendet werden. Angesichts der sich wandelnden ökonomischen und demographischen Bedingungen betrachten wir es als unsere Aufgabe, weitere Optionen zu identifizieren, um auch in den folgenden Jahren eine effiziente Verwaltung der Körperschaft zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Klaudia Miletic
Alexander Klutke

Wahlergebnis der Zahnärztekammer Bremen

Ergebnisse im Überblick:

  • Keine ungültigen Stimmen – ein Zeichen für eine bewusste und informierte Wahlbeteiligung.
  • Aktiv für euch erzielte 19,4% und sicherte sich 3 Sitze.
  • Die Bremer Zahnärztevereinigung erreichte 20,1% und stellt ebenfalls 3 Sitze.
  • Der Freie Verband erhielt 11,4% und ist mit einem Sitz vertreten.
  • Die Interessengemeinschaft Unabhängiger Zahnärzte erzielte 2,5%, konnte jedoch keinen Sitz gewinnen.
  • Wir Engagieren Uns erhielt das Vertrauen von 21,9% der Wählerinnen und Wähler und gewann 3 Sitze.
  • Zusammen. Gemeinsam. Stark. erreichte 24,7% der Stimmen und sicherte sich 3 Sitze.
  • Auch in Bremerhaven konnten Wir Engagieren Uns und Zusammen. Gemeinsam. Stark. mit 2 Sitzen punkten.

Kurzbericht von der DV der ZÄK-Berlin

Am 14.12.23 haben die Delegierten den Antrag des Vorstandes „Allgemeine Entschädigungsregelung der Zahnärztekammer Berlin“ und damit 30%ige Erhöhung der Sitzungsgelder mit 18:19 Stimmen abgelehnt.

Einstimmig wurde die Resolution bezüglich der Reform der BZÄK angenommen.

Der aktualisierte Haushaltsplan für 2024 wurde mit 22:13 Stimmen angenommen.

Kammervorstand stellt Antrag auf 30%ige Erhöhung der Sitzungsgelder

Bei der DV am Donnerstag 14.12.2023 möchte sich, auf Antrag des ehrenamtlichen Kammervorstandes im Rahmen einer „Allgemeine Entschädigungsregelung der Zahnärztekammer Berlin“ der Vorstand eine 30 %ige Erhöhung der täglich möglichen Sitzungsgelder – hier von 500.- auf 650.- Euro genehmigen lassen.

Rechnerisch soll das durchschnittliche Sitzungsgeld von bisher 50.- auf 65.- Euro je angefangene Stunde erhöht werden.

An- und Abfahrtszeiten werden zu den Sitzungszeiten addiert und entsprechend honoriert.

„Dental Berlin“ wird 2024 nicht stattfinden

Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde kam bei der DV vom 23.11.23 keine Abstimmung über eine Finanzierung der „Dental Berlin“ zustande.
Wie die Vizepräsidentin der ZÄK Berlin daraufhin ausführte wird die „Dental Berlin“ 2024 nicht stattfinden.

Nach einem Verlust von mehr als 25.000.- Euro in 2023 sollte ein Verlustspielraum von 50.000.- Euro von den Delegierten genehmigt werden.
Begründet wurde diese Maßnahme mit bisher fehlenden Sponsoren und geringer Wahrscheinlichkeit eines Zuschusses der Stadt Berlin.

Eine Kalkulation zur „Dental Berlin“ wurde den Delegierten nicht vorgelegt.

Erhöhung des Kammerbeitrages beschlossen


Bericht von der DV vom 23.11.2023

Zunächst wurde eine Begrenzung der Redezeit auf 2 Minuten durchgesetzt, so dass bei einem so sensiblen, wichtigen Thema für die Kollegenschaft auch innerhalb der Delegierten kein, dem Thema adäquater, umfassender Informationsstand dargestellt werden konnte.

Es drängte sich der Eindruck auf, dass diese Beitragserhöhung ohne Rücksicht auf die beitragszahlenden Kollegen durchgedrückt werden sollte.

Zum dann folgenden Zeitpunkt der Abstimmung hatten aufgrund der fortgeschrittenen Stunde – 24 Uhr war fast erreicht – bereits einige der Delegierten die Versammlung verlassen.

Eine einkommensabhängige Beitragsbemessung fand keine Mehrheit.

Alle weiteren folgenden Anträge bzw. Tagesordnungspunkte wurden auf Donnerstag 14.12.23 vertragt .

Anhebung der Kammerbeiträge um 20 Prozent beschlossen

Lesen Sie hierzu das Schreiben des Kammervorstand an die Mitglieder:

Am 12.7.2023 hat der Vorstand den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 beschlossen. Gleichzeitig mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes, der am 23.11.2023 in der Delegiertenversammlung zur Abstimmung gestellt werden soll, hat der Vorstand eine Anhebung der Kammerbeiträge um 20 Prozent beschlossen.
Verschiedenste Modelle der Beitragsgestaltung wurden dabei vom Vorstand im Rahmen einer Klausurtagung gesichtet, untersucht, entwickelt und wieder verworfen. Ein in allen Einzelheiten gerechtes Modell für alle Mitgliedsgruppen existiert nicht.
Das zum Beschluss vorliegende Modell ist unserer Meinung nach jenes, welches sich diesem Ideal am stärksten annähert, die Finanzierung der Kammer absichert und Rechtssicherheit für die Kammer bringt.Die Kammerbeiträge konnten in den vergangenen fünf Jahren stabil gehalten werden. Die Gründe lagen in einer sparsamen Mittelverwendung, vor allem aber auch an coronabedingten Minderausgaben in den Jahre 2020 und 2021.
Der Vorstand hat sich intensiv im Rahmen der Wirtschaftsplanung auch mit möglichen Einsparungen befasst. Die vergangenen Monate haben allerdings die allgemeinen und besonderen Kosten der Kammer erheblich in die Höhe getrieben. Die inflationsbedingten Preissteigerungen betreffen auch die Kammerverwaltung und die Tarifabschlüsse sowie damit einhergehenden Gehaltssteigerungen haben die Rücklagen der Kammer abgeschmolzen und erfordern eine Anpassung der Einnahmen über die Gebühren sowie den allgemeinen Kammerbeitrag.
Die vom Vorstand geplante Beitragsanhebung sowie die Neugruppierung und Bemessung nimmt die Preisentwicklungen und die veränderte Struktur innerhalb der Mitgliedschaft in den Blick. Die Diversifikation der Berufsausübung in Form von Mitarbeit als angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte in Einzelpraxen, kleineren oder größeren Mehrbehandlerpraxen oder MVZs hat Anteil daran und hat Auswirkungen auf die Einnahmen und damit die finanzielle Basis unserer Kammer.
Die Entwicklung in der Zahnärzteschaft sowie in den Mitgliedsgruppen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der einen Seite sowie der angestellt tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der anderen Seite bildet sich in der Beitragsbemessung ebenso ab wie die Schaffung einer neuen Beitragsgruppe für die „in anderen Berufen“ tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Der Kammerbeitrag, der sich am Aufwand der Kammer für die einzelnen Berufsgruppen, aber auch am Nutzen der Zahnärztekammer für die Mitgliedsgruppen orientieren soll, trägt damit den veränderten Bedingungen in unserem Berufsstand Rechnung.
Es ist uns bewusst, dass eine Beitragserhöhung eine finanzielle Belastung für den Einzelnen darstellt. Durch unsere Beiträge investieren wir nicht nur in die Arbeitsfähigkeit der Kammer, sondern auch in unsere eigenen Interessen und Ziele, die wir als Zahnärzte hier gemeinsam verfolgen. Dies bedeutet auch, dass alle Mitglieder gleichermaßen zur finanziellen Stabilität und zum Erfolg unserer Kammer beitragen.
Indem wir die Beitragssätze anpassen, schaffen wir eine faire Verteilung der finanziellen Lasten. Es ist wichtig zu verstehen, dass wir gemeinsam Verantwortung tragen, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.Die vorgeschlagene Anpassung der Kammerbeiträge führt zur Beitragsstabilität in den kommenden Jahren und ermöglicht der Zahnärztekammer Berlin, ihre Aufgaben für die Berliner Zahnärzteschaft nachhaltig auszuführen.
In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie die Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2024, den Investitionsplan 2024 sowie eine Aufstellung besonderer Finanzierungsbedarfe für die kommenden Jahre. Auch die vorgeschlagene Beitragsanpassung finden Sie beigefügt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
gez. Dr. Karsten Heegewaldt
gez. Dr.Jürgen BrandtPräsident
Mitglied des Vorstands

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