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Anhebung der Kammerbeiträge um 20 Prozent beschlossen

Lesen Sie hierzu das Schreiben des Kammervorstand an die Mitglieder:

Am 12.7.2023 hat der Vorstand den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 beschlossen. Gleichzeitig mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes, der am 23.11.2023 in der Delegiertenversammlung zur Abstimmung gestellt werden soll, hat der Vorstand eine Anhebung der Kammerbeiträge um 20 Prozent beschlossen.
Verschiedenste Modelle der Beitragsgestaltung wurden dabei vom Vorstand im Rahmen einer Klausurtagung gesichtet, untersucht, entwickelt und wieder verworfen. Ein in allen Einzelheiten gerechtes Modell für alle Mitgliedsgruppen existiert nicht.
Das zum Beschluss vorliegende Modell ist unserer Meinung nach jenes, welches sich diesem Ideal am stärksten annähert, die Finanzierung der Kammer absichert und Rechtssicherheit für die Kammer bringt.Die Kammerbeiträge konnten in den vergangenen fünf Jahren stabil gehalten werden. Die Gründe lagen in einer sparsamen Mittelverwendung, vor allem aber auch an coronabedingten Minderausgaben in den Jahre 2020 und 2021.
Der Vorstand hat sich intensiv im Rahmen der Wirtschaftsplanung auch mit möglichen Einsparungen befasst. Die vergangenen Monate haben allerdings die allgemeinen und besonderen Kosten der Kammer erheblich in die Höhe getrieben. Die inflationsbedingten Preissteigerungen betreffen auch die Kammerverwaltung und die Tarifabschlüsse sowie damit einhergehenden Gehaltssteigerungen haben die Rücklagen der Kammer abgeschmolzen und erfordern eine Anpassung der Einnahmen über die Gebühren sowie den allgemeinen Kammerbeitrag.
Die vom Vorstand geplante Beitragsanhebung sowie die Neugruppierung und Bemessung nimmt die Preisentwicklungen und die veränderte Struktur innerhalb der Mitgliedschaft in den Blick. Die Diversifikation der Berufsausübung in Form von Mitarbeit als angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte in Einzelpraxen, kleineren oder größeren Mehrbehandlerpraxen oder MVZs hat Anteil daran und hat Auswirkungen auf die Einnahmen und damit die finanzielle Basis unserer Kammer.
Die Entwicklung in der Zahnärzteschaft sowie in den Mitgliedsgruppen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der einen Seite sowie der angestellt tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der anderen Seite bildet sich in der Beitragsbemessung ebenso ab wie die Schaffung einer neuen Beitragsgruppe für die „in anderen Berufen“ tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Der Kammerbeitrag, der sich am Aufwand der Kammer für die einzelnen Berufsgruppen, aber auch am Nutzen der Zahnärztekammer für die Mitgliedsgruppen orientieren soll, trägt damit den veränderten Bedingungen in unserem Berufsstand Rechnung.
Es ist uns bewusst, dass eine Beitragserhöhung eine finanzielle Belastung für den Einzelnen darstellt. Durch unsere Beiträge investieren wir nicht nur in die Arbeitsfähigkeit der Kammer, sondern auch in unsere eigenen Interessen und Ziele, die wir als Zahnärzte hier gemeinsam verfolgen. Dies bedeutet auch, dass alle Mitglieder gleichermaßen zur finanziellen Stabilität und zum Erfolg unserer Kammer beitragen.
Indem wir die Beitragssätze anpassen, schaffen wir eine faire Verteilung der finanziellen Lasten. Es ist wichtig zu verstehen, dass wir gemeinsam Verantwortung tragen, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.Die vorgeschlagene Anpassung der Kammerbeiträge führt zur Beitragsstabilität in den kommenden Jahren und ermöglicht der Zahnärztekammer Berlin, ihre Aufgaben für die Berliner Zahnärzteschaft nachhaltig auszuführen.
In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie die Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2024, den Investitionsplan 2024 sowie eine Aufstellung besonderer Finanzierungsbedarfe für die kommenden Jahre. Auch die vorgeschlagene Beitragsanpassung finden Sie beigefügt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
gez. Dr. Karsten Heegewaldt
gez. Dr.Jürgen BrandtPräsident
Mitglied des Vorstands

3 Kommentare

  1. A. Klutke

    Gedanken zur geplanten Erhöhung der Apanagen für die ehrenamtlich tätigen Kammervorstände am Beispiel des Präsidenten im Vergleich zu den hauptamtlichen Vorständen der KZV.

    KZV:
    286.000.- jährlich je Vorstandsmitglied, bedeuten ca. 23.800.- monatlich und bei 20 Arbeitstagen ca. 1.190.- täglich. Sitzungsgelder gibt es nicht bzw. werden, wenn von der BundesKZV erhalten vom Gehalt abgezogen, sowie ein pauschaler Abzug von 20.000.- jährlich für Praxistätigkeit.

    KAMMER:
    4.500.- monatlich sind bei 4 Arbeitstagen im Monat 1.125.- arbeitstäglich zuzüglich Sitzungsgelder Mittwochs ab 16:00 und an allen anderen Tagen.

    Das bedeutet, dass zumindest der „Ehrenämtler“ Präsident von uns Berlinern in ähnlicher Höhe bezahlt wird wie die KZV-Vorsitzenden!

    Insofern würde eine 20prozentige Erhöhung den Ehrenämtler deutlich besser stellen als die KZV-Vorsitzenden!

    Interessant ist auch der Vergleich der arbeitstäglichen GesamtKosten KZV zur Kammer.
    Für die KZV sind es ca. 3.570.-.

    Die Zahlen für den gesamten Kammervorstand:
    Derzeit 265.200.- jährlich, das ergibt pro Monat 22.100.- was bei 4 Arbeitstagen im Monat 5.525.- Euro arbeitstäglich bedeutet!
    Knapp 2.000.- mehr als in der KZV!

    In der Zukunft wären es nach den Plänen des Kammervorstandes 6.630.- arbeitstäglich, was knapp 3.100.- Euro mehr bedeutet als der KZV-Vorstand arbeitstäglich vereinnahmt.

  2. A. Klutke

    Zustimmung zu dieser Erhöhung signalisiert die Unterschrift eines IUZBlers.
    Offensichtlich scheint es sich bei den verbliebenen IUZBlern bei sämtlichen vorausgegangenen Beteuerungen zur finanziellen Entlastung der Kollegenschaft nur um Lippenbekenntnisse gehandelt zu haben.
    Der Wille seitens der Rest-IUZB zur Entlastung der Kollegenschaft ist insbesondere nach dem Zugriff auf die für jeden KZV-Vorstand von der Senatsaufsicht als Obergrenze definierte Summe von 286.000.- Euro jährlich nicht erkennbar.

  3. Alain B.

    In Verbindung mit dem in keiner Form präzisierten Haushaltsplan 2024, hier soll sich u.a. eine ca. 20%tige Erhöhung der Apanagen für unsere Berliner ZÄK-Funktionäre verbergen, und dem ebenfalls unpräzisen Finanzplan, erscheint, insbesondere in Anbetracht der konstant schlechter werdenden finanziellen Situation in den Praxen, eine Zustimmung zu diesen Plänen kontraproduktiv.
    Auch in Bezug auf die Bestrebung mehr Kollegen/innen zu animieren in der Praxis selbstständig zu werden wirkt dieser Plan eher abschreckend.
    Welche Einsparmöglichkeiten wurden diskutiert?

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