transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Die 6. ordentliche Vertreterversammlung des Versorgungswerk Berlin

findet am

Samstag, 11. November 2023, 10:00 Uhr,

im Zahnärztehaus (KZV Berlin), Sitzungssaal,

Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin,

statt. Die Sitzung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlich.

9 Kommentare

  1. Alain B.

    Bekommt unser Versorgungswerk vergleichbares hin?
    BFA Renten sollen bis 2037 um knapp 43% steigen!
    Aus dem Spiegel:
    https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/renten-werden-bis-2037-um-knapp-43-prozent-steigen-a-0c7e57a9-913a-4151-811a-c76a35672a79

  2. A. Klutke

    Gedanken zur geplanten Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Ehrenämtler im Berliner Versorgungswerk der Zahnärzte

    Bei diesem, von den Kollegen aus Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss gestelltem Antrag geht es um eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die dort ehrenamtlich tätigen Kollegen um 21%.

    Begründet wird die Erhöhung um 21% mit dem Inflationsausgleich für den Zeitraum seit 2017.

    Die derzeitige Inflationsrate im Euroraum liegt aktuell bei etwa 2,9 Prozent.

    Seit 2018 bis heute gab es ca. 4% Erhöhung auf die Rentenzahlungen des Versorgungswerkes.

    Die finanziellen Spielräume in den Praxen sind in diesem Zeitraum durch Jahrzehnte der Nichtanpassung der GOZ, aktueller Deckelung, erheblich gestiegener Kosten bei Personal, Energie, Material, Miete, gesetzlichen Auflagen usw. signifikant geschrumpft.
    Einen Inflationsausgleich gibt es nicht.

    Allein im Jahr 2023 gab es bis Mitte Juli mind. 16 insolvente Zahnarztpraxen in Berlin.
    
Mit diesem Antrag zur Erhöhung um 21% entkoppeln sich unsere ehrenamtlichen Funktionäre vollständig von der sich real verringernden Einkommenssituation in den Praxen und von, in der Vergangenheit erfolgten und zukünftig zu erwartenden Erhöhung unserer Renten aus dem Versorgungswerk.

    In Anbetracht der derzeitigen wirtschaftlichen und weltpolitischen Lage erscheint eine Rentenerhöhung des Versorgungswerkes zumindest für die nächsten zwei Jahre eher unwahrscheinlich.

    Für unsere Funktionäre im Versorgungswerk soll es – auf eigenen Antrag – nun maßlose 21% mehr geben!?
    
Die Relation 4% Rentenerhöhung zu 21% Erhöhung der Aufwandsentschädigungen im vergleichbaren Zeitraum ist für ein Ehrenamt nicht vermittelbar.

    Diese 21prozentige Erhöhung soll zu Zeiten in denen alle Kollegen „den Gürtel enger schnallen“ müssen stattfinden!
    Insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Deckelung müssen die Praxen für den Fall, dass sie darüber hinausarbeiten zuzahlen, was in der Realität bedeutet
    Mehrarbeit verringert das Einkommen.
    In diesem Fall erscheint ein unbudgetierter, ohne wirtschaftliches Risiko ausgeübter „Nebenjob“ im Ehrenamt ausserhalb der Praxis durchaus lukrativ.
    Urteilen sie selbst.

    Gab es bei vergangenen Wahlen zur Zahnärztekammer im Jahre 2002 noch eine Wahlbeteiligung von etwa 46% sank die Wahlbeteiligung bis zum Jahre 2020 kontinuierlich auf den historischen Tiefstand von etwa 33%.

    Diese Zahlen dokumentieren eindrucksvoll, untermauert insbesondere vom Totalversagen hinsichtlich der Novellierung der GOZ und des Moderierens gesetzlicher Auflagen, den Vertrauensverlust in unsere Selbstverwaltung.

    Gerade unter diesen Umständen ist der Antrag auf Erhöhung der Vergütungen für unsere Ehrenämtler in keiner Form eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber der Kollegenschaft.

    Nun wurde dieser Antrag zurückgestellt.
    Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben.
    Ideen für entscheidende Weichenstellungen zur Verbesserung der Lage in unseren Praxen wird den Einzelkämpfern in den Praxen überlassen.

    Seitens der zahnärztlichen Funktionäre sind bis auf gebetsmühlenartiges Wiederholen alter Thesen keine kreativen Ansätze erkennbar.

    So darf man sich durchaus fragen vor welchem Hintergrund neuer Erkenntnisse dieser Antrag auf Erhöhung der ehrenamtlichen Entschädigungen erneut gestellt werden soll.

  3. A. Klutke

    Tagesordnung

    Samstag, 11. November 2023, 10:00 Uhr, im Zahnärztehaus (KZV Berlin), Sitzungssaal Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin

    6. ordentlichen Vertreterversammlung

    1. Begrüßung und Regularien
    2. Anträge
    3. Bericht des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin über das Kalenderjahr 2022 (Anlage 1)
    4. Bericht des Wirtschaftsprüfers des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (Anlage 2)
    5. Bericht des mathematischen Sachverständigen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (Anlage 3)
    6. Diskussion zum TOP 3 bis 5
    7. Feststellung des Jahresabschlusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für
    das Kalenderjahr 2022 (Anlage 4) / Beschluss
    8. Verwendung der Überschüsse (Anlage 5) / Beschluss
    9. Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahn- ärztekammer Berlin für das Kalenderjahr 2022 / Beschluss
    10. Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin(Vielfachenmatrix) (Anlage 6) / Beschluss
    11. Änderung der Entschädigungssatzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (Anlage 7) / Beschluss
    12. Wahl einer Wahlleiterin/einesWahlleiters zur Neuwahlder/desVorsitzenden des Aufsichtsausschusses
    13. Neuwahl der oder des Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses
    14. Ausblick auf die Jahre 2023 und 2024
    15. Verschiedenes

  4. Ludwig Lentulo

    Hierzu empfiehlt sich eine aufmerksame Lektüre des Artikels mit der Überschrift:
    Warum gibt es keinen Inflationsautomatismus?
    https://www.vzberlin.org/news.php

    • A. Klutke

      Seit 2018 bis heute gab es etwa 4% Erhöhung auf die Rentenzahlungen des Versorgungswerkes.

      In Anbetracht der derzeitigen wirtschaftlichen und weltpolitischen Lage erscheint eine Rentenerhöhung aus dem Versorgungswerk zumindest für die nächsten zwei Jahre eher unwahrscheinlich.

      Für unsere Funktionäre im Versorgungswerk soll es – auf eigenen Antrag aus dem Verwaltungsausschuss und/oder Aufsichtsausschuss? – nun maßlose 21% mehr geben!?
      Für die Vertretbarkeit der Relation 4:21 besteht erheblicher Klärungsbedarf.

    • Alain B.

      Begründet wird die Erhöhung um 21% mit dem Inflationsausgleich.
      Fakt ist, dass die Inflation im Euroraum auf 2,9 Prozent gefallen ist.
      Siehe: https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-10/inflation-euroraum-oktober-gesunken

  5. A. Klutke

    Auch hier geht es u.a. um eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Kollegen in Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss um 21%.
    Diese Gelder stehen für künftige Rentenzahlungen nicht mehr zur Verfügung.
    Zudem entkoppeln sich unsere Funktionäre somit vollständig von der sich real verringernden Einkommenssituation in den Praxen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert