Finanzielle Verluste durch Fortbildungskongress „Dental Berlin 2023“.
Laut Prüfbericht der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzeichnete die Zahnärztekammer Berlin durch den Fortbildungskongress „Dental Berlin“ 2023 einen Verlust von rund 26.000 EUR.
Mit den ca. 23.000.- vom VZB und aus dem Firmengeflecht des VZB akquirierten Geldern summieren sich die finanziellen Einbußen auf etwa 50.000 EUR.
Die Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen wird hinterfragt, da Mittel des VZB laut Satzung für die Rentensicherung vorgesehen sind.
Personalkosten der Kammer die im Zusammenhang mit der Kongressorganisation angefallen sind, erhöhen die Gesamtkosten weiter.
Eine Rückzahlung der Beträge an das VZB wurde vom Kammerpräsidenten abgelehnt. Mehr dazu.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bemängelte erneut Unregelmäßigkeiten bei Sitzungsgeldern einzelner Vorstandsmitglieder sowie die weiterhin ungenutzten Besucherparkplätze trotz laufender Mietkosten. Trotz dieser Beanstandungen wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 mit großer Mehrheit entlastet.
Haushaltsplan 2025 und Transparenzfragen:
Der Haushaltsplan für 2025 wurde trotz offener Fragen zu stark gestiegenen Ausgaben ohne größere Einwände von der Mehrheit der Delegierten angenommen. Diskutiert wurden unter anderem stark gestiegene Kosten für IT-Investitionen sowie eine Erhöhung der Repräsentationskosten um 485 %.
Personelle Nachbesetzungen:
Herr Müller-Reichenwallner wurde in den Haushaltsausschuss nachgewählt;
Frau Miletic wurde als stellvertretende Delegierte in die Bundesversammlung der BZÄK berufen.
Anhebung der Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung wird zum 01.01.2025 im ersten Lehrjahr auf 1.000 EUR monatlich angehoben; die Vergütungen im zweiten und dritten Lehrjahr werden entsprechend angepasst.
Änderung zur Kammerwahl 2025:
Die Satzung wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit geändert, um eine Hybridwahl (Brief- oder Online-Wahl) zu ermöglichen. Die Zustimmung der Senatsverwaltung steht aus.
Austritt aus der BZÄK:
Falls die geplante Reduzierung auf maximal 100 Delegierte in der Bundesversammlung der BZÄK nicht erfolgt, plant die ZÄK Berlin am 21. November 2024 eine außerordentliche Delegiertenversammlung, um über den Austritt aus der BZÄK zu entscheiden.
Anfrage zur Wahlordnung:
Eine Anfrage wurde zur einheitlichen Anwendung der Wahlkriterien für die Vertreter in die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gestellt. Der Wortlaut der Anfrage lautete: „Welche Maßnahmen ergreift die Zahnärztekammer Berlin, als die Körperschaft, der das Versorgungswerk unterstellt ist, um sicherzustellen, dass die Mitglieder der Vertreterversammlung aus den angeschlossenen Zahnärztekammern nach den gleichen Wahlkriterien bestimmt werden, wie sie für die Berliner Mitglieder zur Anwendung kommen, und wie wird die Einhaltung dieser einheitlichen Wahlkriterien sichergestellt?“ Die Beantwortung dieser Frage wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Angelegenheit rechtlich bereits geklärt und beantwortet sei. Vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks wurde jedoch zugesagt, das in diesem Zusammenhang erstellte Gutachten allen Mitgliedern der Delegiertenversammlung zur Verfügung zu stellen.
Aus, in der Regel gut informierten Kreisen, wurde bekannt, dass am Mittwoch – 02.10.2024 – mit dem Ziel der Absetzung des Vorsitzenden der KZV-Berlin Karsten Geist eine Sonder VV der KZV-Berlin beantragt wurde.
Diesem, von 23 VV-Mitgliedern gezeichneten, Antrag wurde keine Begründung beigefügt.
Die KZV war am Feier- (03.10.) und „Brückentag“ (04.10.) für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Bis heute 07.10.2024 20:00 Uhr gibt es auf der Seite der KZV-Berlin keinerlei Hinweis auf die SonderVV noch eine diesbezügliche Pressemitteilung. Unter „Aktuelles“ findet sich, neben anderen Hinweisen, als letzter Punkt das Herbstsymposium …
Am Montag 14.10.24, 17:00 Uhr findet eine Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses zu dieser Problematik statt.
Die SonderVV ist auf den Mittwoch 16.10.24 19:00 Uhr terminiert. Am 08.10.24 Änderung der Uhrzeit auf 21:30.
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
TOP 2 Antrag auf Entbindung vom Vorstandsamt gegen Herrn Karsten Geist (§ 13 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der KZV Berlin) (Anlage 1 – Alle eingereichten Anträge hatten den gleichen Wortlaut)
TOP 3 Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses gem. § 13 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der KZV Berlin (§ 59 Abs. 3 SGB IV analog)
Rechtliche Grundlagen im §13 der Satzung der KZV-Berlin:
§ 13 Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern (1) Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf der Wahlperiode durch Tod, durch Verlust der Geschäftsfähigkeit, durch Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts (§ 45 Strafgesetzbuch), durch Eintritt der Voraussetzungen für den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts nach § 2 der Wahlordnung der KZV Berlin, durch Niederlegung des Amtes seitens des Vorstandsmitglieds, durch Entbindung vom Vorstandsamt (§§ 79 Abs. 6 SGB V, 35a Abs. 7 SGB IV i. V. m. § 59 Abs. 2 SGB IV analog), durch Enthebung vom Vorstandsamt (§§ 79 Abs. 6 SGB V, 35a Abs. 7 SGB IV i. V. m. § 59 Abs. 3 SGB IV analog). (2) Ein Viertel der Mitglieder der VV kann schriftlich bei der/dem Vorsitzenden der VV beantragen, dass ein benanntes Mitglied des Vorstandes vom Amt entbunden oder enthoben wird. In diesem Fall lädt die/der Vorsitzende die VV zu einem Termin innerhalb von zwei Wochen unter Angabe des Tagesordnungspunktes „Antrag auf Entbindung “ bzw. „Antrag auf Enthebung“ gegen das benannte Vorstandsmitglied ein. Das Amt dieser Person als Mitglied des Vorstandes endet, auch wenn es sich um die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Vorstandes handelt, wenn die VV mit der Mehrheit ihrer Mitglieder die Entbindung oder Enthebung beschließt und der Beschluss unanfechtbar geworden ist. Die VV kann die sofortige Vollziehung des Enthebungsbeschlusses anordnen. Die Anordnung hat die Wirkung, dass das Mitglied sein Amt nicht ausüben kann (§ 59 Abs. 3 Satz 2 SGB IV analog). (3) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so findet alsbald eine Nachwahl statt. Auf die Nachwahl finden die Bestimmungen über die Wahl von Vorstandsmitgliedern Anwendung. Auf der Tagesordnung ist anzugeben, dass eine Nachwahl für das namentlich zu nennende Vorstandsmitglied stattfindet. Scheidet ein Vorstandsmitglied binnen drei Monaten vor dem Ende oder nach Ablauf der Amtszeit des Vorstandes aus, so kann eine Nachwahl unterbleiben.
Ein bloßer Vertrauensentzug erscheint nicht als wichtiger Grund i. S. d.§ 626 BGB.
SGB IV § 35a (7) Satz 1 und 2:
Für eine Amtsenthebung und eine Amtsentbindung eines Mitglieds des Vorstands durch den Verwaltungsrat gilt § 59 Absatz 2 und 3 entsprechend. 2Gründe für eine Amtsenthebung oder eine Amtsentbindung sind auch Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch den Verwaltungsrat, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist.
Sie führen ihr Amt ehrenamtlich aus. Die Mitglieder der Vertreterversammlung für die Amtsperiode 2023 bis 2028:
Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e.V. (IUZB)
Bloch, Frank Gustav
Brandt, Dr. Jürgen
Gneist, Gerhard
Hannak, Dr. Veronika
Kampmann, Winnetou
Klutke, Alexander
Mense, Dr. Marcus
Mittag, Christiane
Movarekhi, D.D.S.(USA) Leila
Neuling, Gert
Schätze, Dr. Celina
Schierholz, Dr. Christiane
Schleithoff, Dr. Lukas
Zeides, Dr. Raimar
Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin
Bender, Dr. Igor
Frieauff, Birgit
Grieger, Judith
Heegewaldt, Dr. Karsten
Husemann, Dr. Jörg-Peter
Kesler, Dr. Helmut
Kuhn, Dr. Dietmar
Meyer, Dr. Jörg
Parish, Asoudeh
Pochhammer, Dr. Karl-Georg
Rellermeier, Dr. Ingo
Seifert, Sigrid
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ)
Dreyer, Dr. Michael
Eichmann, Dr. Lars
Felke, Dr. Hendrik
Nowak, Dr. Roxana
Schieritz, Thomas
Wandelt, Thekla
Dentista e.V.
Kapogianni, Eleni
Miletic, Klaudia-Adrijana
Plaster, Barbara
Kieferorthopädie
Granzow, Dr. Jörg-Dietrich
Köning, Dr. Hans-Jürgen
Müller, Michael
Allianz Berliner Zahnchirurgie
Frey, Dr. Harald
Karge, Dr. Heino
Im Januar 2023 wurde Carsten Geist mit 35 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen gewählt.
Welche Verfehlungen hat er sich zu Schulden kommen lassen, dass er nun, nach diesem überwältigendem Votum und nicht einmal zwei Jahren im Amt, abgewählt werden soll? Darüber schweigen sich die Antragsteller aus.
Über die Hintergründe kann derzeit nur spekuliert werden. Ist das Ganze ein »abgekartetes Spiel« oder auf „oportunistische Doppelmoral“ zurückzuführen?
08.10.24 Erstaunlich erscheint in Anbetracht, der doch nicht unerheblichen Brisanz des Themas, dass bisher keine weitere Standesorganisation diesbezüglich berichtet.
Insbesondere tut sich an dieser Stelle der aktuelle „Infobrief“ der IUZB vom 10.10.2024 – also acht Tage nach Einreichen des Begehrens einer ao-VV durch die Kollegen Gneist und Rellermeier in der KZV – hervor. Dieser erwähnt weder den Abwahlantrag noch die ao-VV der KZV-Berlin obwohl der Kollege Hessberger in seinen Funktionen als zweiter Vorsitzender der IUZB und stellvertretender Vorstand der KZV-Berlin diesbezüglich im Bilde sein sollte. Auf der IUZB-Webseite ist als nächster VV-Termin: „Termine Vertreterversammlung KZV Berlin:
Soll seitens der ansonsten vehement Transparenz fordernden IUZB dieses Thema absichtlich totgeschwiegen werden oder befindet sich der Kollege Hessberger vollständig offline?
17.10.2024: Vorsitzender der KZV-Berlin von der VV mit großer Mehrheit aus dem Amt gewählt.
Hessberger zum neuen KZV Vorsitzenden gewählt.
Eine weitergehende diesbezügliche juristische Auseinandersetzung erscheint wahrscheinlich.