Rechnungsprüfung 2023:

Finanzielle Verluste durch Fortbildungskongress „Dental Berlin 2023“.

Laut Prüfbericht der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzeichnete die Zahnärztekammer Berlin durch den Fortbildungskongress „Dental Berlin“ 2023 einen Verlust von rund 26.000 EUR. 

Mit den ca. 23.000.- vom VZB und aus dem Firmengeflecht des VZB akquirierten Geldern  summieren sich die finanziellen Einbußen auf etwa 50.000 EUR.

 Die Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen wird hinterfragt, da Mittel des VZB laut Satzung für die Rentensicherung vorgesehen sind. 

Personalkosten der Kammer die im Zusammenhang mit der Kongressorganisation angefallen sind, erhöhen die Gesamtkosten weiter. 

Eine Rückzahlung der Beträge an das VZB wurde vom Kammerpräsidenten abgelehnt. Mehr dazu.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bemängelte erneut Unregelmäßigkeiten bei Sitzungsgeldern einzelner Vorstandsmitglieder sowie die weiterhin ungenutzten Besucherparkplätze trotz laufender Mietkosten. Trotz dieser Beanstandungen wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 mit großer Mehrheit entlastet.

Haushaltsplan 2025 und Transparenzfragen:

Der Haushaltsplan für 2025 wurde trotz offener Fragen zu stark gestiegenen Ausgaben ohne größere Einwände von der Mehrheit der Delegierten angenommen. Diskutiert wurden unter anderem stark gestiegene Kosten für IT-Investitionen sowie eine Erhöhung der Repräsentationskosten um 485 %.

Personelle Nachbesetzungen:

Herr Müller-Reichenwallner wurde in den Haushaltsausschuss nachgewählt; 

Frau Miletic wurde als stellvertretende Delegierte in die Bundesversammlung der BZÄK berufen.

Anhebung der Ausbildungsvergütung:

Die Ausbildungsvergütung wird zum 01.01.2025 im ersten Lehrjahr auf 1.000 EUR monatlich angehoben; die Vergütungen im zweiten und dritten Lehrjahr werden entsprechend angepasst.

Änderung zur Kammerwahl 2025:

Die Satzung wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit geändert, um eine Hybridwahl (Brief- oder Online-Wahl) zu ermöglichen. Die Zustimmung der Senatsverwaltung steht aus.

Austritt aus der BZÄK:

Falls die geplante Reduzierung auf maximal 100 Delegierte in der Bundesversammlung der BZÄK nicht erfolgt, plant die ZÄK Berlin am 21. November 2024 eine außerordentliche Delegiertenversammlung, um über den Austritt aus der BZÄK zu entscheiden.

Anfrage zur Wahlordnung:

Eine Anfrage wurde zur einheitlichen Anwendung der Wahlkriterien für die Vertreter in die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gestellt. Der Wortlaut der Anfrage lautete: „Welche Maßnahmen ergreift die Zahnärztekammer Berlin, als die Körperschaft, der das Versorgungswerk unterstellt ist, um sicherzustellen, dass die Mitglieder der Vertreterversammlung aus den angeschlossenen Zahnärztekammern nach den gleichen Wahlkriterien bestimmt werden, wie sie für die Berliner Mitglieder zur Anwendung kommen, und wie wird die Einhaltung dieser einheitlichen Wahlkriterien sichergestellt?“ Die Beantwortung dieser Frage wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Angelegenheit rechtlich bereits geklärt und beantwortet sei. Vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks wurde jedoch zugesagt, das in diesem Zusammenhang erstellte Gutachten allen Mitgliedern der Delegiertenversammlung zur Verfügung zu stellen.