transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Monat: Februar 2024

Samstag 20.04.24 10:00 Uhr Frühjahrstagung des DAZ und BUZ 2.0


Wozu brauchen wir Positionspapiere des AK-Ethik im zahnärztlichen/zahntechnischen Alltag? 

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde ( DAZ ) und „buz-2-0.de“ laden zu ihrer gemeinsamen Berliner Frühjahrstagung ein:

Samstag, 20. 4. 2024  um 10 : 00 Uhr  Haus der ZÄK-Berlin
Stallstr.1, 10858 Berlin

Herr Dr. Gero Kroth wird zu dem Thema „AK-Ethik in der DGZMK – Positionspapier zur Zusammenarbeit von Zahnmedizin und Zahntechnik“ sprechen.
Herr Dr. Kroth ist seit vielen Jahren Teil des AK-Ethik der DGZMK. Seine Mitarbeit dort als Zahnarzt im Ruhestand und Medizinethiker ist geprägt von einem großen Engagement für eine breite öffentliche Diskussion von philosophischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Arbeit in all ihren Facetten.
Eines seiner besonderen Anliegen ist die Bearbeitung von alltags- und versorgungsrelevanten Themen durch den Arbeitskreis.

Der DAZ hat immer wieder angemahnt, dass Fragen von Ethik und Anstand ein wesentlich größeres Gewicht in jedweder Betrachtung der zahnärztlichen Arbeit und des Versorgungsgeschehens haben müssten als man beobachten kann.
Auch die Arbeit des AK-Ethik hat bisher nur wenig zur Infragestellung des allgemein Üblichen beigetragen.
Das jüngst erschienene Positionspapier zur Zusammenarbeit von Zahnärzten und Zahntechnikern gibt allerdings Anlass zu neuer Hoffnung auf Impulse von echter Relevanz für die zahnärztliche Landschaft.

Für den Vortrag sind 2 Fortbildungspunkte beantragt.

Der Eintritt ist frei.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.de Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Kösener Str., 14199 Berlin
Tel: 030-546 27 240, Fax: 030-55 07 31 99
Mail: kontakt@daz-web.de, Internet: www.daz-forum.org Unsubscribe   |   Manage your subscription   |   View online

Kammervorstand stellt nach erreichten Sparmaßnahmen den Antrag zur Beschränkung der Prüfmöglichkeiten des Haushaltsausschusses

§18a
Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss
(1) Dei Delegiertenversammlung wählt als ständigen Ausschuss für die jeweilige Wahlperiode der Delegiertenversammlung einen Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstelenprüfungs- ausschuss, der aus drei bis fünf Personen besteht.
2) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied. Das dem Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungs- ausschuss vorsitzende Mitglied muss der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin angehören. Das vorsitzende Mitglied hat zu den Ausschusssitzungen einzuladen und für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben Sorge zu tragen.
(3) Das für Finanzen zuständige Mitglied des Vorstands ist zu den Sitzungen des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss durch das vorsitzende Mitglied einzuladen.
(4) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den vom Vorstand vorgeschlagenen Haushalts- und Wirtschaftsplan der Kammer und erstellt eine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf. Diese Stellungnahme ist dem Vorstand zur Beratung
und Beschlussfassung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Haushalts- und Wirtschaftsplanentwurfs zuzuleiten und ist gemeinsam mit der Einladung zur Delegiertenversammlung, in welcher über den Haushalts- und Wirtschaftsplan beraten wird,
an die Delegierten zu übermitteln.
(5) Der Stellungnahme des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage und der Anforderungen des Haushalts- und
Wirtschaftsplans ein Vorschlag über die Höhe des Kammerbeitrags für das nachfolgende Wirtschaftsjahr beizufügen.
(6) Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des vom Rechnungshof eingesetzten Wirtschaftsprüfers mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob sich die Verwendung der Haushaltsmittel mi Einklang, mit dem von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Haushalts- und Wirtschaftsplan befinden. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über die Prüfung des Jahresabschlusses eine Stelungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.
(7) Der Haushaltsausschuss ist zugleich Zahlstellenprüfungsausschuss. Ihm obliegt die Prüfung der Kase sowie des Kassenbuchs in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin. Der Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss erstellt über Kassenprüfung eine Stellungnahme. Absatz 4Satz 2gilt entsprechend.

Offensichtlich soll der HHA nunmehr nur noch als „Feigenblatt“ dienen.

„Demokratische Defizite in Delegiertenversammlungen“

Dieser Einblick in Bremer Abgründe bleibt auch für die Delegierten und Vertreter in Berlin eine tägliche Herausforderung.

Ein Bericht der WEU von der konstituierenden Delegiertenversammlung in Bremen:



„Liebe Bremen Kammermitglieder,

Die Wahl zur Delegiertenversammlung im Dezember lief schon regelwidrig und es wurde Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Über diesen Einspruch wird jetzt ausgerechnet genau die gleiche Delegiertenversammlung entscheiden, deren korrekte Wahl angezweifelt wird.
Drei Wochen nach der umstrittenen Wahl trat die Delegiertenversammlung am 9. Januar 2024 zusammen, um Präsidenten, Vorstandsmitglieder und Ausschussmitglieder zu wählen. Leider lief auch diese konstituierende Delegiertenversammlung nicht nach den Regeln der Geschäftsordnung, sondern nur nach den Regeln der Kammerverwaltung.
Die Kammerverwaltung hatte direkt vor der Delegiertenversammlung die ihr genehmen Fraktionen zu einem Vorgespräch mit Aufgabenverteilung in die Verwaltung geladen, direkt danach folgte die offizielle Delegiertenversammlung.
Der Kammerpräsident Dr. Wolfgang Menke wirkte angeschlagen, er eröffnete nur kurz die Versammlung mit der Gedenkminute an die verstorbenen Kollegen und schwieg dann.

Dem Präsidenten wurde die Sitzungsleitung verwehrt.
Der Geschäftsführer Jörg Bauer leitete daraufhin die Delegiertenversammlung. Er wurde von den WEU-Delegierten darauf hingewiesen, dass er nicht das Wort habe.
(Die Geschäftsordnung legt fest, dass die Sitzung durch den Präsidenten geleitet wird und bei dessen Verhinderung durch den Vizepräsidenten oder das älteste Vorstandsmitglied.) Die meisten frisch gewählten Delegierten waren zum ersten Mal Teilnehmer einer Delegiertenversammlung. Sie hatten gerade in der Vorversammlung oder bei vorbereitenden Telefongesprächen ihre Positionen in den Ausschüssen zugewiesen bekommen und kannten die Regeln der Delegiertenversammlung wohl noch nicht. Von ihnen kam kein Widerspruch.
Auch das langjährige Mitglied der Delegiertenversammlung, der Herr KZV Vorsitzende Martin Sztraka, griff nicht ein, obwohl er selbst in anderen Situationen die Geschäftsordnung sehr wohl zu nutzen weiß. Er ist der einzige verbliebene Delegierte des Freien Verbandes in der Delegiertenversammlung. Eine Aussprache über das Wahlergebnis wurde durch den Geschäftsführer als Leiter der Sitzung unterbunden. Als Ursache das schlechten Abschneiden des Freien Verbandes vermuten wir, dass viele Zahnärzte verärgert über das überdimensionierte KZV-Jahresgehalt des Freiverbändlers und KZV-Geschäftsführers Sztraka sind (259.000 €).

Dr. Wolfgang Menke als Präsident abgetreten.
Für das Amt des Präsidenten wollte oder durfte Dr. Wolfgang Menke nicht wieder kandidieren. Er hatte noch wenige Wochen zuvor in der Vertreterversammlung verkündet, er werde noch weitere vier Jahre Präsident der Zahnärztekammer bleiben. Eine Erklärung wollte oder durfte er nicht geben. Er wurde vom Geschäftsführer Jörg Bauer mit einem kleinen Blumenstrauß aus dem Amt verabschiedet.

Dr. Wolf Behnke als Vizepräsident abgetreten.
Für das Amt des Vizepräsidenten wollte oder durfte Dr. Behnke nicht wieder kandidieren. Eine Erklärung wollte oder durfte er nicht geben. Er wurde vom Geschäftsführer Jörg Bauer mit einem kleinen Blumenstrauß aus dem Amt verabschiedet.

Erstmals in die Delegiertenversammlung gewählt und gleich Präsidentin.
Frau Maria Schletter, die Praxispartnerin von KZV Chef Sztraka, liess sich zur Präsidentin wählen. Sie ist erstmalig in die Delegiertenversammlung hinein gewählt worden. Vorher war sie nicht gewähltes Mitglied der Delegiertenversammlung, sondern sie war von aussen in den Vorstand hinein gewählt worden. Vizepräsident wurde Kieferorthopäde Dr. Thedens.
Vorstandsmitglieder wurden Frau Dr. Lawrenz aus Bremerhaven. Sie ist die Tochter und Praxisnachfolgerin des vorherigen Bremerhavener Vorstandsmitgliedes Bösch und „erbt“ nun nahtlos auch das Amt. Weiteres Vorstandsmitglied wurde Herr Dr. Moritz Nensa, der ebenfalls den Sitz in der Delegiertenversammlung frisch vom ausgeschiedenen Vater „geerbt“ hat. Diese beiden Vorstandsmitglieder sind erstmalig in die Delegiertenversammlung hinein gewählt worden, haben demzufolge natürlich auch keine Erfahrung und werden den Vorschlägen des Geschäftsführers Jörg Bauer gewiss Folge leisten .
Die Auszählung der Stimmen ist jeweils vom Geschäftsführer und Sitzungsleiter Jörg Bauer und seinem Justitiar durchgeführt worden.

Fraktionsparitätische Ausschussbesetzung missachtet. Nur noch Freunde der Verwaltung in den Ausschüssen.
In die beiden zu besetzenden Ausschüsse für Fortbildung und für Finanzen darf jede Fraktion ein Mitglied entsenden. Der WEU Delegierte Mostafa Shirazi war bisher als Fraktionsmitglied der WEU im Fortbildungsausschuss und war bereit, diese Aufgabe wieder zu übernehmen.
Der Sitzungsleiter Geschäftsführer Jörg Bauer respektierte die bisher praktizierte paritätische Regelung jedoch nicht und lies vorbereitete Gruppen von der Geschäftsleitung ergebenen Delegierten in diese beiden wichtigen Ausschüsse wählen. Das Prinzip „je ein Sitz für jede Fraktion“ wurde nicht befolgt.
Damit ist es unserer Gruppe WEU nicht mehr möglich, Informationen über Verschwendung von Kammergeldern zu erlangen oder solche Verschwendungen zu verhindern. Wir hatten geplant, weiterhin den Missbrauch von Sitzungsgeldregelungen aufzudecken, zu veröffentlichen und zu verhindern.
Der WEU-Delegierte Mostafa Shirazi protestierte gegen die Vorgehensweise des Geschäftsführers Jörg Bauer und verliess unter Protest die Delegiertenversammlung.

Der Präsidentin wurde die Sitzungsleitung verwehrt.
Die Delegierten der Gruppe WEU, WirEngagierenUns erwägen, die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung nicht anzuerkennen.
Warum?
1. Die für die Fraktionen paritätische Besetzung von Fortbildungs- und Finanzausschuss ist nicht erfolgt.
2. Regelwidrig gegen die Geschäftsordnung hat der Geschäftsführer Jörg Bauer den Vorsitz in der Delegiertenversammlung ergriffen. Die Leitung der Delegiertenversammlung durch einen Angestellten der Zahnärztekammer ist nicht in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Sitzung hätte zuerst durch den alten Präsidenten Dr. Wolfgang Menke und nach der Präsidentenwahl durch die neue Präsidentin Maria Schletter geleitet werden müssen. Maria Schletter ist jedoch ausser einer kurzen Selbstdarstellung in der Kandidatenvorstellungsrunde nicht zur Rede gekommen.

Liebe Kammermitglieder, wir brauchen Ihre Meinung.
Bitte schreiben Sie uns. Wie sollen die Delegierten der Gruppe WEU sich jetzt verhalten.
Wir machen uns Sorgen, dass uns Zahnärzten in unserer Zahnärztekammer die Macht aus den Händen gleitet und von der Bürokratie übernommen wird. Dass zukünftig die zahnärztlichen Präsidenten und Amtsträger nur Anweisungen der Geschäftsführung unterschreiben und ausführen. Dass die Geschäftsführung die Satzung immer weiter durch willige Delegierte zu Ihren Gunsten ändern lässt. Dass nach Satzungsänderung bald ein Geschäftsführer zum Präsidenten wird.
Bitte schreiben Sie uns, auch wenn Sie das anders sehen.

WEU. WirEngagierenUns.“