Erscheint es aufgrund der immensen Schieflage des VZB eine grundsätzliche Charakterfrage einen solchen Schritt aus welchen Gründen auch immer, zu gehen? Wie würden Sie eine derartige Entscheidung beurteilen? Hinterlassen Sie uns Ihre Kommentare.
Autor: Alexander Klutke (Seite 1 von 11)
Laut Studie insbesondere bei Clindamycin, wenig bei Penicillin V
Schreibt die ABV den Bayern ähnlich freundlich wie dem „Einzelfall“ VZB?
KZV Berlin auf Seite 76: 2x 284.000.-, 1x 266.000.- Euro p.A.
https://www.zm-online.de/fileadmin/user_upload/zm_2026_05_online_master.pdf
Lesenswert dazu auch von Dr. Andreas Hessberger auf der Seite der IUZB: Die KZV als Beute:
Jede missliebige Anfrage ließe sich künftig mit diffusen und abstrakten Vorwänden abbügeln.