transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Autor: H.-Helmut Dohmeier-de Haan

Stellungnahme zur Vertreterversammlung am 12. Juli 2025. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Mitglieder des Versorgungswerks,

in der Vertreterversammlung vom 12. Juli 2025 ist eine Auseinandersetzung deutlich geworden, die grundlegende Fragen zur Funktionsweise und Verfasstheit unserer Selbstverwaltung berührt. Im Zentrum steht die Frage, wer für die Einberufung der Vertreterversammlung und die Festlegung der Tagesordnung satzungsgemäß zuständig ist.

In meinem Amt als vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung des VZB vertrete ich die Rechtsauffassung, dass mir gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung und der geltenden Geschäftsordnung die Einberufung obliegt – einschließlich der Verantwortung für die Tagesordnung. Fristgerecht eingereichte und satzungsgemäße Anträge sind demnach aufzunehmen.

Demgegenüber wird von Seiten des Aufsichtsausschusses, des Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin sowie der Senatsaufsicht die Auffassung vertreten, dass die Tagesordnung ausschließlich vom Aufsichtsausschuss zu beschließen sei. Zur Begründung wird insbesondere auf eine vermeintlich „gelebte Praxis“ der Vergangenheit verwiesen, in der der Aufsichtsausschuss die Tagesordnung beschlossen und das vorsitzende Mitglied diese lediglich versendet habe.

Diese Argumentation ist aus meiner Sicht nicht tragfähig. Eine Verwaltungspraxis ersetzt keine Satzungsnorm. Weder wurde diese Praxis formell beschlossen, noch ergibt sich aus der Satzung ein Vetorecht des Aufsichtsausschusses gegenüber der Vertreterversammlung. Die Berufung auf „Gepflogenheiten“ ist ein schwaches Fundament, wenn satzungsrechtliche Fragen eindeutig zu klären sind.

Hinzu kommt: In der Vertreterversammlung wurde für alle sichtbar, dass zwischen der Senatsaufsicht, Teilen des Aufsichtsausschusses und dem Kammerpräsidenten eine enge inhaltliche Abstimmung bestand. Diese Koordination diente offenkundig dem Ziel, die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte – insbesondere zur Abberufung und Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses – zu verhindern.

Solche strukturellen Verflechtungen gefährden die Unabhängigkeit der Gremien und untergraben das Vertrauen in die Selbstverwaltung. Wenn Aufsicht, Kontrolle und Kammerführung inhaltlich einheitlich auftreten, entsteht der Eindruck eines Machtblocks, der den demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertretern die Möglichkeit entzieht, ihre Aufgaben frei auszuüben.

Ich halte es daher für notwendig, diesen Vorgang offen zu benennen und eine vollständige juristische wie organisatorische Klärung einzufordern. Es geht nicht um Personen, sondern um Prinzipien: Die Vertreterversammlung muss handlungsfähig bleiben. Ihre Zuständigkeiten dürfen nicht durch informelle Abstimmungen anderer Gremien faktisch außer Kraft gesetzt werden.

Ich danke allen, die sich für eine transparente, satzungstreue und unabhängige Selbstverwaltung einsetzen.

Mit kollegialen Grüßen
Dr. H. Dohmeier-de Haan
 


Anhang : Unterstützende Zitate zur rechtlichen Bewertung

1. Satzung des VZB

§ 3 Abs. 3 Satz 1:
„Die Vertreterversammlung wird von ihrem vorsitzenden Mitglied einberufen.“

§ 4 Abs. 4 Nr. 5:
„Der Aufsichtsausschuss hat folgende Aufgaben: die Vorbereitung der Vertreterversammlung nebst Tagesordnung.“

2. Dombert-Gutachten

„Die Satzung weist dem vorsitzenden Mitglied der Vertreterversammlung ausdrücklich die Kompetenz zur Einberufung zu. Daraus ergibt sich, dass ihm auch die Verantwortung für Zeitpunkt, Form und Tagesordnung obliegt, soweit keine abweichende Regelung besteht.“

„Die Mitwirkung des Aufsichtsausschusses an der Vorbereitung der Vertreterversammlung begründet kein Zuständigkeitsvorrang und kein Vetorecht gegenüber dem Vorsitz der Vertreterversammlung.“

3. Kluth-Gutachten

„Die in der Satzung vorgesehene Beteiligung des Aufsichtsausschusses an der Vorbereitung ist keine ausschließliche Kompetenz, sondern eine unterstützende Mitwirkungsaufgabe.“

„Eine gelebte Praxis kann eine satzungsmäßige Zuständigkeitsverteilung nicht ersetzen. Rechtsaufsichtliche Bewertungen müssen sich an der Norm, nicht am Gewohnheitsrecht orientieren.“


Haushaltsausschuss der Kammer erreicht Einsparungen für Mitglieder


Liebe Mitglieder der Zahnärztekammer Berlin,

wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen aus dem Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschuss informieren. In den vergangenen Monaten haben wir intensiv an Vorschlägen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gearbeitet, um finanzielle Entlastungen für alle Kammermitglieder zu erreichen. Einige dieser Vorschläge wurden bereits erfolgreich umgesetzt, während andere noch auf ihre Umsetzung warten.

Erreichte Erfolge:

Beitragserhöhung gemildert:

Ursprünglich plante der Vorstand eine 20-prozentige Beitragserhöhung für Kammermitglieder. Durch unsere Bemühungen konnte dies auf 10 % abgemildert werden, was zu einer jährlichen Entlastung von mehr als 400.000 € führt.

Verzicht auf Vorstandsentschädigungserhöhung:

Eine weitere geplante 20-prozentige Erhöhung der festen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder wurde aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung in den Zahnarztpraxen zurückgezogen. Dies bedeutet eine jährliche Entlastung von 53.040 €.

Risikovermeidung bei Fortbildungskongress:

Durch unsere Intervention konnten erhebliche finanzielle Verlustrisiken im Zusammenhang mit dem Fortbildungskongress „Dental Berlin 2024“ vermieden werden, was zu einer Risikoentlastung von mindestens 50.000 € führt.

Ablehnung der Sitzungsgeldererhöhung:

Die Delegiertenversammlung hat eine faktische (im Durchschnitt) 30-prozentige Erhöhung der Sitzungsgelder nicht angenommen, was zu einer Entlastung von insgesamt etwa 20.000 € jährlich führt.

Gesamteinsparungen von 523.000 €:

Insgesamt konnten durch diese Maßnahmen Einsparungen von mindestens 523.000 € erzielt werden, was zu einer spürbaren Entlastung für unsere Mitglieder führt.

Herausforderungen und zukünftige Maßnahmen:

Nicht alle Empfehlungen zur Sparsamkeit wurden bisher umgesetzt. Hierzu gehören Überlegungen zu angemieteten Tiefgaragenparkplätzen, zur Wirtschaftlichkeit der Fortbildungsarbeit und zur IT-Personalstruktur.

Selbstverpflichtung des Ausschusses:

Um proaktiv selbst einen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Kammer zu leisten, haben sich die Ausschussmitglieder darauf geeinigt, für das Jahr 2022 auf ca. 6.000.- Euro ihrer Sitzungsgelder zu verzichten.

Ausblick:

Wir werden auch zukünftig kritisch, aber kooperativ an der uns übertragenen Aufgabe festhalten. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass die Mitgliedsbeiträge effizient und sparsam verwendet werden. Angesichts der sich wandelnden ökonomischen und demographischen Bedingungen betrachten wir es als unsere Aufgabe, weitere Optionen zu identifizieren, um auch in den folgenden Jahren eine effiziente Verwaltung der Körperschaft zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Klaudia Miletic
Alexander Klutke

Wahlergebnis der Zahnärztekammer Bremen

Ergebnisse im Überblick:

  • Keine ungültigen Stimmen – ein Zeichen für eine bewusste und informierte Wahlbeteiligung.
  • Aktiv für euch erzielte 19,4% und sicherte sich 3 Sitze.
  • Die Bremer Zahnärztevereinigung erreichte 20,1% und stellt ebenfalls 3 Sitze.
  • Der Freie Verband erhielt 11,4% und ist mit einem Sitz vertreten.
  • Die Interessengemeinschaft Unabhängiger Zahnärzte erzielte 2,5%, konnte jedoch keinen Sitz gewinnen.
  • Wir Engagieren Uns erhielt das Vertrauen von 21,9% der Wählerinnen und Wähler und gewann 3 Sitze.
  • Zusammen. Gemeinsam. Stark. erreichte 24,7% der Stimmen und sicherte sich 3 Sitze.
  • Auch in Bremerhaven konnten Wir Engagieren Uns und Zusammen. Gemeinsam. Stark. mit 2 Sitzen punkten.

Stellungnahme zu der Warnemünder Erklärung der BZAEK

Die sogenannte Warnemünder Erklärung der Bundeszahnärztekammer wirft mehr Fragen auf, als dass sie Antworten liefert. Die Probleme der zahnärztlichen Versorgung im ländlichen Raum werden in dieser vagen Erklärung bestenfalls oberflächlich angekratzt. Es ist bedauerlich, dass die Verlautbarung, die auf die Notwendigkeit von „mehr Hauszahnärzten“ pocht, jeglichen Mut zu konkreten Lösungsansätzen vermissen lässt.

Besonders enttäuschend ist, dass die Erklärung sich kaum mit den aktuellen Entwicklungen zur beruflichen Sozialisation auseinandersetzt. Fast ein Drittel aller Zahnärzte arbeitet in angestellten Positionen, und doch werden ihre Perspektiven nur am Rande erwähnt. Es scheint, als ob die Bundeszahnärztekammer nicht gewillt ist, die Realität anzuerkennen und die Bedürfnisse dieser Gruppe ernsthaft zu berücksichtigen.

Die Diskussion um Niederlassungs- und Übernahmemöglichkeiten bleibt ebenfalls oberflächlich. Die Erklärung suggeriert, dass Anstellungsverhältnisse vor Ort eine Lösung sein könnten, verschweigt aber beharrlich, dass dies ohne finanzielle Unterstützung von verschiedenen Trägern schlicht unrealistisch ist.

Zwar wird die Zulassungsverordnung für Zahnärzte als kritischer Punkt benannt. Aber es ist frustrierend zu sehen, dass seit Jahren keine ernsthaften Versuche unternommen werden, der städtischen Überversorgung Einhalt zu gebieten. Die Warnemünder Erklärung bleibt hier vage und unverbindlich.

Insgesamt hinterlässt die Warnemünder Erklärung einen faden Beigeschmack. Ihre vorsichtige Wortwahl und die fehlende Bereitschaft, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, lassen den Schluss zu, dass hier mehr politisches Taktieren als ernsthafte Problemlösung betrieben wird. Es braucht dringend eine kritischere, mutigere und konkretere Herangehensweise, um die Zukunft der Zahnärzteschaft im ländlichen Raum nachhaltig zu sichern.

Auf der Internetseite der Zahnärztekammer Berlin habe ich die Erklärung nicht gefunden