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Kontrolliert denn keiner die Anlagen der Versorgungswerke?
Doch, die Werke werden von den Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer kontrolliert, in denen sie operieren.
Im VZB gibt es zusätzlich den, per Satzung zur Kontrolle des Investitionsverhaltens des Verwaltungsausschusses verpflichteten, Aufsichtsausschuss.
Die gesetzlichen Vorgaben und auch die Satzungen der Werke selbst schränken die möglichen Geldanlagen ein.
Primär liegt der Fokus der Vorgaben darauf, die Mitglieder vor einem Totalverlust ihrer Beiträge zu schützen.
So müssen die Werke etwa ihre Geldanlagen streuen und von zu riskanten Anlagen Abstand nehmen.
Zudem müssen die Anlagen stets liquide sein, also jederzeit verkauft werden können, damit das Versorgungswerk die Renten auszahlen kann.
Wo kann ich sehen, was mein Versorgungswerk macht?
Jedes Werk muss einmal im Jahr einen Jahresabschluss erstellen, in dem die Geldanlagen und ihre Rentabilität aufgeschlüsselt werden.
Diese Geschäftsberichte sind zumindest für Mitglieder des Versorgungswerkes komplett einsehbar, in der Regel über die Webseite Ihres Versorgungswerkes.
Dort werden auch die neuen Rentenzahlungen ausgehend von dem Geschäftsbericht kommuniziert.
Wie kann ich protestieren, wenn mein Versorgungswerk Gelder riskant anlegt?
Sollten Sie ausgehend von dem Geschäftsbericht der Meinung sein, dass Ihr Versorgungswerk Gelder zu riskant investiert, gibt es zunächst interne Beschwerdeverfahren, bei denen Sie eine Überprüfung der Anlagestrategie verlangen können.
Besser ist es, Gleichgesinnte zu finden und Ihren Unmut auf der nächsten Mitgliederversammlung kundzutun.
Sollten die Geldanlagen Ihres Versorgungswerkes gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, steht Ihnen natürlich der Rechtsweg offen.
Aus Protest aus dem Versorgungswerk auszutreten, ist leider keine Option.
Die Werke sind für den jeweiligen Berufsstand die Pflichtversicherung.
Ein Austritt ist nur in wenigen Ausnahmefällen vorgesehen und Unzufriedenheit mit der Anlagestrategie zählt nicht dazu.
Am einfachsten wäre der Umzug in ein anderes Bundesland, womit dann ein anderes Versorgungswerk für Sie zuständig wäre.