BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte

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BZÄK beschließt Änderung des Verteilerschlüssels zur Bundesversammlung

Derzeitige Regelung: Jede Landeszahnärztekammer entsendet für je 600 Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Delegierten und für die Restzahl, sofern diese mehr als 300 beträgt, einen weiteren Delegierten in die Bundesversammlung. Die Mindestzahl der Delegierten pro Kammer beträgt zwei.

Neue Satzungsregelung zur Zahl der Delegierten
BZÄK-Vorstand und Rechnungsprüfungsausschuss beobachten eine kontinuierlich anwachsende Zahl der Delegierten in der Bundesversammlung – 2005:137 Delegierte, 2023: 170 Delegierte.
Es wurde ein Beschlussvorschlag für die Bundesversammlung 2024 konsentiert, mit dem die Bezugsgröße zur Ermittlung der Delegiertenzahl verändert und eine Reduzierung der Delegiertenzahl erreicht werden kann.

Die nun beschlossene Regelung beinhaltet eine Limitation auf 139 Delegierte. 31 oder etwa 18% weniger Mitglieder in der Bundesversammlung.

Gefordert wurden seitens der Berliner Delegierten max. 100 Delegierte. Eine Reduktion um etwa 41%.

Die von den Kammern zur Bundesversammlung entsendeten Delegierten werden einschließlich Anreise, Abreise, Unterkunft, „Verpflegungsbeitrag“ (2024 250 Euro) und das „get together“ (2024 80 Euro) von den entsendenden Kammern bezahlt.

Im gleichen Zuge soll eine Verlängerung der Kündigungsfrist beschlossen werden:

Satzungsregelung Austritt aus der BZÄK:

Würde sich eine Kammer aus dem BZÄK-Verbund lösen, müssten die verbleibenden Kammern alle finanziellen Belastungen tragen. Nach eingängiger Beratung soll der Bundesversammlung eine Verlängerung der Austrittsfrist vorgeschlagen werden.

Die derzeitige Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum folgenden Jahresende.

https://www.bzaek.de/service/veranstaltungen/deutscher-zahnaerztetag.html

Der Berliner Kammerhaushalt wird durch die Mitgliedschaft in der BZÄK derzeit jährlich mit mehr als 600.000.- Euro belastet.

Stimmt bei der BZÄK die Kosten-/Nutzenrelation? – Beurteilen Sie selbst.

Die einstimmig verabschiedete Resolution der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin (14.12.2023)

Veränderungen der Bundeszahnärztekammer sind überfällig und müssen unverzüglich vorgenommen werden!

Die Verdienste der Bundeszahnärztekammer anerkennend und im Wissen um den Wert einer nationalen Vertretung der Zahnärzteschaft sehen die Delegierten der Zahnärztekammer Berlin ein Missverhältnis zwischen den Kosten der BZÄK und den Ergebnissen, die für die praktizierenden Zahnärztinnen und Zahnärzte erreicht werden.

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert den Vorstand der BZÄK auf, die Strukturen der Bundeszahnärztekammer zu überprüfen und zu verschlanken, deutliche Maßnahmen zur Kostendämpfung vorzusehen und den bereits begonnenen Weg der Reform der Gremien aktiv fortzusetzen und unverzüglich eine deutliche Reduzierung der Bundesversammlung auf maximal 100 Delegierte festzusetzen.

Der Verbleib der Berliner Zahnärztekammer in der BZÄK wird von den Delegierten der Zahnärztekammer Berlin sehr kritisch diskutiert.

https://www.zaek-berlin.de/ueber-uns/delegiertenversammlung.html

Somit sollte um glaubwürdig zu bleiben am Donnerstag 21.11.24 in Berlin eine kurzfristige SonderDV stattfinden.

16.11.24: Mail vom Geschäftsführer Dr. Fischdick:

„Sehr geehrte Delegierte, 

die Bundesversammlung der BZÄK hat am gestrigen Tag die Verkleinerung der Bundesversammlung beschlossen. Insofern findet keine gesonderte DV am kommenden Donnerstag statt.

Wir wünschen Ihnen geruhsame Weihnachtstage und einen guten Start in das neue Jahr 2025.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Fischdick“

Die Resolution forderte eine Reduzierung auf 100 Delegierte.

Reduziert wurde auf 139 Delegierte – also deutlich oberhalb der geforderten 100.

Hier hebelt der Geschäftsführer den Willen der Delgierten ohne überhaupt Zahlen/Daten zu nennen mittels einer Kurzmail aus. Diese Verkleinerung der Bundesversammlung entspricht nicht dem Willen der Berliner Delegierten.

Zudem wurde die Kündigungsfrist zur BZÄK auf 2 Jahre erhöht. Laut § 39 Abs. 2 BGB darf die Kündigungsfrist aber maximal zwei Jahre zwischen Eingang der Austrittserklärung und dem tatsächlichen Ende der Mitgliedschaft betragen.

Welches Demokratieverständnis besteht seitens des Geschäftsführers?

Hier wird eine einstimmig gefasste Resolution der DV in autokratischer Manier ignoriert!

Nur die DV in ihrer Gesamtheit kann die veränderte Situation in der BZÄK annehmen oder auch ablehnen. Insofern ist es unabdingbar dass die vorab für den 21.11.24 geplante SonderDV stattfindet.

Ärzteversorgungswerk Berlin erzielt 2023 eine Nettoverzinsung von 4,04%

Der Verwaltungskostensatz liegt bei 0,84%

https://www.vw-baev.de/mein-versorgungswerk

Die Apothekerversorgung Berlin 2023 eine Nettoverzinsung von 3,95% bei einem Verwaltungskostensatz von 1,05%

https://www.apothekerversorgung-berlin.de/mein-versorgungswerk

Die Architektenversorgung Berlin 2023 eine Nettoverzinsung von 3,75% bei einem Verwaltungskostensatz von 1,17%.

https://www.architektenversorgung-berlin.de/mein-versorgungswerk

Die Tierärzteversorgung Berlin für 2023 eine Nettoverzinsung von 3,24% bei einem Verwaltungskostensatz von 1,21%.

Die Zahlen für das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin (VZB) sind weder bei der ABV noch auf der Webseite des Berliner Zahnärzte Versorgungswerkes ersichtlich.

Faktisch erzielte das VZB 2023 eine

Nettoverzinsung von 0,64%

bei einem Verwaltungskostensatz von 1,28%.

Das bedeutet, dass das VZB mit dem höchsten Verwaltungskostensatz das bei weitem schlechteste Ergebnis der o.g. Versorgungswerke performt hat.

Nach 2020 und 22 gibt es 2023 erneut ein Ergebnis weit unter dem Rechnungszins von 3%. Wird (das Ergebnis) 2024 besser als 2023? Das muss man wohl mit einem klaren Nein beantworten.

Auszug aus dem Geschäftsbericht 2022: „Die Nettoverzinsung beträgt 1,98 % (Vj. 5,48 %). Die Nettoverzinsung liegt damit im Berichtsjahr um 1,02 %-Punkte unter dem Rechnungszinssatz von 3,00 % gemäß versicherungsmathematischem Gutachten per 31.12.2022.“

Auszug aus dem Geschäftsbericht 2020: „Die Nettoverzinsung beträgt 1,16 % (Vj. 5,51 %). Die Nettoverzinsung liegt damit im Berichtsjahr um 2,55 %-Punkte unter dem Rechnungszinssatz von 3,00 % gemäß versicherungsmathematischem Gutachten per 31.12.2020.“

Lieber Leser bilden Sie sich in Anbetracht dieser Zahlen selbst ihre Meinung zu den für unser Versorgungswerk Agierenden.

https://www.vzberlin.org/organe.php

Die Ärzteversorgung Hamburg erzielte bereits 2022 eine Nettoverzinsung von 5,56% bei einem Verwaltungskostensatz von 0,59%.

Weitere Zahlen unter https://www.abv.de

Kurzbericht zur Delegiertenversammlung (DV) der Zahnärztekammer Berlin vom 17.10.2024

Rechnungsprüfung 2023:

Finanzielle Verluste durch Fortbildungskongress „Dental Berlin 2023“.

Laut Prüfbericht der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzeichnete die Zahnärztekammer Berlin durch den Fortbildungskongress „Dental Berlin“ 2023 einen Verlust von rund 26.000 EUR. 

Mit den ca. 23.000.- vom VZB und aus dem Firmengeflecht des VZB akquirierten Geldern  summieren sich die finanziellen Einbußen auf etwa 50.000 EUR.

 Die Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen wird hinterfragt, da Mittel des VZB laut Satzung für die Rentensicherung vorgesehen sind. 

Personalkosten der Kammer die im Zusammenhang mit der Kongressorganisation angefallen sind, erhöhen die Gesamtkosten weiter. 

Eine Rückzahlung der Beträge an das VZB wurde vom Kammerpräsidenten abgelehnt. Mehr dazu.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bemängelte erneut Unregelmäßigkeiten bei Sitzungsgeldern einzelner Vorstandsmitglieder sowie die weiterhin ungenutzten Besucherparkplätze trotz laufender Mietkosten. Trotz dieser Beanstandungen wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 mit großer Mehrheit entlastet.

Haushaltsplan 2025 und Transparenzfragen:

Der Haushaltsplan für 2025 wurde trotz offener Fragen zu stark gestiegenen Ausgaben ohne größere Einwände von der Mehrheit der Delegierten angenommen. Diskutiert wurden unter anderem stark gestiegene Kosten für IT-Investitionen sowie eine Erhöhung der Repräsentationskosten um 485 %.

Personelle Nachbesetzungen:

Herr Müller-Reichenwallner wurde in den Haushaltsausschuss nachgewählt; 

Frau Miletic wurde als stellvertretende Delegierte in die Bundesversammlung der BZÄK berufen.

Anhebung der Ausbildungsvergütung:

Die Ausbildungsvergütung wird zum 01.01.2025 im ersten Lehrjahr auf 1.000 EUR monatlich angehoben; die Vergütungen im zweiten und dritten Lehrjahr werden entsprechend angepasst.

Änderung zur Kammerwahl 2025:

Die Satzung wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit geändert, um eine Hybridwahl (Brief- oder Online-Wahl) zu ermöglichen. Die Zustimmung der Senatsverwaltung steht aus.

Austritt aus der BZÄK:

Falls die geplante Reduzierung auf maximal 100 Delegierte in der Bundesversammlung der BZÄK nicht erfolgt, plant die ZÄK Berlin am 21. November 2024 eine außerordentliche Delegiertenversammlung, um über den Austritt aus der BZÄK zu entscheiden.

Anfrage zur Wahlordnung:

Eine Anfrage wurde zur einheitlichen Anwendung der Wahlkriterien für die Vertreter in die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gestellt. Der Wortlaut der Anfrage lautete: „Welche Maßnahmen ergreift die Zahnärztekammer Berlin, als die Körperschaft, der das Versorgungswerk unterstellt ist, um sicherzustellen, dass die Mitglieder der Vertreterversammlung aus den angeschlossenen Zahnärztekammern nach den gleichen Wahlkriterien bestimmt werden, wie sie für die Berliner Mitglieder zur Anwendung kommen, und wie wird die Einhaltung dieser einheitlichen Wahlkriterien sichergestellt?“ Die Beantwortung dieser Frage wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Angelegenheit rechtlich bereits geklärt und beantwortet sei. Vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks wurde jedoch zugesagt, das in diesem Zusammenhang erstellte Gutachten allen Mitgliedern der Delegiertenversammlung zur Verfügung zu stellen.

Sonder VV der KZV Berlin

Aktualisiert am 17.10.24

Aus, in der Regel gut informierten Kreisen, wurde bekannt, dass am Mittwoch – 02.10.2024 – mit dem Ziel der Absetzung des Vorsitzenden der KZV-Berlin Karsten Geist eine Sonder VV der KZV-Berlin beantragt wurde.

Diesem, von 23 VV-Mitgliedern gezeichneten, Antrag wurde keine Begründung beigefügt.

Die KZV war am Feier- (03.10.) und „Brückentag“ (04.10.) für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Bis heute 07.10.2024 20:00 Uhr gibt es auf der Seite der KZV-Berlin keinerlei Hinweis auf die SonderVV noch eine diesbezügliche Pressemitteilung. Unter „Aktuelles“ findet sich, neben anderen Hinweisen, als letzter Punkt das Herbstsymposium …

Am Montag 14.10.24, 17:00 Uhr findet eine Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses zu dieser Problematik statt.

Die SonderVV ist auf den Mittwoch 16.10.24 19:00 Uhr terminiert. Am 08.10.24 Änderung der Uhrzeit auf 21:30.

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit

TOP 2 Antrag auf Entbindung vom Vorstandsamt gegen Herrn Karsten Geist (§ 13 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der KZV Berlin) (Anlage 1 – Alle eingereichten Anträge hatten den gleichen Wortlaut)

TOP 3 Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses gem. § 13 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der KZV Berlin (§ 59 Abs. 3 SGB IV analog)

Rechtliche Grundlagen im §13 der Satzung der KZV-Berlin:

§ 13 Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern
(1) Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf der Wahlperiode
 durch Tod,
 durch Verlust der Geschäftsfähigkeit,
 durch Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts (§ 45 Strafgesetzbuch),
 durch Eintritt der Voraussetzungen für den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts nach
§ 2 der Wahlordnung der KZV Berlin,
 durch Niederlegung des Amtes seitens des Vorstandsmitglieds,
 durch Entbindung vom Vorstandsamt (§§ 79 Abs. 6 SGB V, 35a Abs. 7 SGB IV i. V. m. § 59
Abs. 2 SGB IV analog), durch Enthebung vom Vorstandsamt (§§ 79 Abs. 6 SGB V, 35a Abs. 7 SGB IV i. V. m. § 59
Abs. 3 SGB IV analog).
(2) Ein Viertel der Mitglieder der VV kann schriftlich bei der/dem Vorsitzenden der VV beantragen,
dass ein benanntes Mitglied des Vorstandes vom Amt entbunden oder enthoben wird.
In diesem Fall lädt die/der Vorsitzende die VV zu einem Termin innerhalb von zwei Wochen unter
Angabe des Tagesordnungspunktes „Antrag auf Entbindung “ bzw. „Antrag auf Enthebung“ gegen
das benannte Vorstandsmitglied ein.
Das Amt dieser Person als Mitglied des Vorstandes endet, auch wenn es sich um die
Vorsitzende/den Vorsitzenden des Vorstandes handelt, wenn die VV mit der Mehrheit ihrer
Mitglieder die Entbindung oder Enthebung beschließt und der Beschluss unanfechtbar geworden
ist.
Die VV kann die sofortige Vollziehung des Enthebungsbeschlusses anordnen. Die Anordnung hat
die Wirkung, dass das Mitglied sein Amt nicht ausüben kann (§ 59 Abs. 3 Satz 2 SGB IV analog).
(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so findet alsbald eine Nachwahl statt. Auf die Nachwahl finden
die Bestimmungen über die Wahl von Vorstandsmitgliedern Anwendung. Auf der Tagesordnung
ist anzugeben, dass eine Nachwahl für das namentlich zu nennende Vorstandsmitglied stattfindet.
Scheidet ein Vorstandsmitglied binnen drei Monaten vor dem Ende oder nach Ablauf der Amtszeit
des Vorstandes aus, so kann eine Nachwahl unterbleiben.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sommer-sgbv-209a-vorstand-bei-den-landesverbaenden-29-amtsenthebung-amtsentbindung_idesk_PI42323_HI12153951.html

Ein bloßer Vertrauensentzug erscheint nicht als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB.

SGB IV  § 35a (7) Satz 1 und 2:

Für eine Amtsenthebung und eine Amtsentbindung eines Mitglieds des Vorstands durch den Verwaltungsrat gilt § 59 Absatz 2 und 3 entsprechend. 2Gründe für eine Amtsenthebung oder eine Amtsentbindung sind auch Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch den Verwaltungsrat, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist.

Um diese Vergütungen geht es:

https://zm.epaper-archiv.de/fileadmin/user_upload/epaper/2024/05/80

Diese 40 Vertreter stehen in der Verantwortung:

Sie führen ihr Amt ehrenamtlich aus. Die Mitglieder der Vertreterversammlung für die Amtsperiode 2023 bis 2028:

Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e.V. (IUZB)
  • Bloch, Frank Gustav
  • Brandt, Dr. Jürgen
  • Gneist, Gerhard
  • Hannak, Dr. Veronika
  • Kampmann, Winnetou
  • Klutke, Alexander
  • Mense, Dr. Marcus
  • Mittag, Christiane
  • Movarekhi, D.D.S.(USA) Leila
  • Neuling, Gert
  • Schätze, Dr. Celina
  • Schierholz, Dr. Christiane
  • Schleithoff, Dr. Lukas
  • Zeides, Dr. Raimar
Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin
  • Bender, Dr. Igor
  • Frieauff, Birgit
  • Grieger, Judith
  • Heegewaldt, Dr. Karsten
  • Husemann, Dr. Jörg-Peter
  • Kesler, Dr. Helmut
  • Kuhn, Dr. Dietmar
  • Meyer, Dr. Jörg
  • Parish, Asoudeh
  • Pochhammer, Dr. Karl-Georg
  • Rellermeier, Dr. Ingo
  • Seifert, Sigrid
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ)
  • Dreyer, Dr. Michael
  • Eichmann, Dr. Lars
  • Felke, Dr. Hendrik
  • Nowak, Dr. Roxana
  • Schieritz, Thomas
  • Wandelt, Thekla
Dentista e.V.
  • Kapogianni, Eleni
  • Miletic, Klaudia-Adrijana
  • Plaster, Barbara
Kieferorthopädie
  • Granzow, Dr. Jörg-Dietrich
  • Köning, Dr. Hans-Jürgen
  • Müller, Michael
Allianz Berliner Zahnchirurgie
  • Frey, Dr. Harald
  • Karge, Dr. Heino

Im Januar 2023 wurde Carsten Geist mit 35 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen gewählt.

Welche Verfehlungen hat er sich zu Schulden kommen lassen, dass er nun, nach diesem überwältigendem Votum und nicht einmal zwei Jahren im Amt, abgewählt werden soll? Darüber schweigen sich die Antragsteller aus.

Über die Hintergründe kann derzeit nur spekuliert werden. Ist das Ganze ein »abgekartetes Spiel« oder auf „oportunistische Doppelmoral“ zurückzuführen?

https://www.quintessence-publishing.com/deu/de/news/nachrichten/politik/ueberraschend-ein-neues-team-an-der-spitze-der-kzv-berlin

08.10.24 Erstaunlich erscheint in Anbetracht, der doch nicht unerheblichen Brisanz des Themas, dass bisher keine weitere Standesorganisation diesbezüglich berichtet.

Insbesondere tut sich an dieser Stelle der aktuelle „Infobrief“ der IUZB vom 10.10.2024 – also acht Tage nach Einreichen des Begehrens einer ao-VV durch die Kollegen Gneist und Rellermeier in der KZV – hervor. Dieser erwähnt weder den Abwahlantrag noch die ao-VV der KZV-Berlin obwohl der Kollege Hessberger in seinen Funktionen als zweiter Vorsitzender der IUZB und stellvertretender Vorstand der KZV-Berlin diesbezüglich im Bilde sein sollte. Auf der IUZB-Webseite ist als nächster VV-Termin: „Termine Vertreterversammlung KZV Berlin:



09.12.2024
MontagVertreterversammlung

Montag der 09.12.2024 genannt.

Soll seitens der ansonsten vehement Transparenz fordernden IUZB dieses Thema absichtlich totgeschwiegen werden oder befindet sich der Kollege Hessberger vollständig offline?

17.10.2024: Vorsitzender der KZV-Berlin von der VV mit großer Mehrheit aus dem Amt gewählt.

Hessberger zum neuen KZV Vorsitzenden gewählt.

Eine weitergehende diesbezügliche juristische Auseinandersetzung erscheint wahrscheinlich.

Damit endet diese Berichterstattung.

Vom VZB beantragte und veröffentlichte Unterlassungserklärung

So können Sie uns unterstützen:
Wenn Sie unsere Arbeit schätzen und glauben, dass Transparenz und ehrliche Berichterstattung in der zahnärztlichen Gemeinschaft wichtig sind, würden wir uns sehr über Ihre Unterstützung freuen. Jeder Beitrag – sei es moralisch, ideell oder finanziell – hilft uns, weiterhin mit vollem Einsatz an diesen wichtigen Themen zu arbeiten. Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail, wenn Sie uns finanziell unterstützen möchten, und wir werden Ihnen unsere Kontodaten zukommen lassen. Mit Ihrer Hilfe können wir sicherstellen, dass zahnärztliche Gremienarbeit transparent bleibt und im Sinne der gesamten Berufsgruppe agiert.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Sponsoring mit unseren, dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin anvertrauten Rentengeldern

Beurteilen Sie selbst:

Mittelverwendung und Transparenz im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Die Satzung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) legt eindeutig fest, wie die Mittel des Versorgungswerks verwendet werden dürfen.

Unter Teil VI: Verwendung der Mittel heißt es in § 32:

§ 32 Verwendung der Mittel, Vermögensanlage

(1) Die Mittel des Versorgungswerks dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderliche Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.

In einer Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde beschlossen, wie „Art und Umfang der Teilnahme an der Dental Berlin 2023“ gestaltet werden sollten. Dies führte unter anderem zu einem ausgewiesenen Sponsoring der Veranstaltung.

Auf Nachfrage, welche Gründe diesem Sponsoring zugrunde lagen, antworteten die Kollegen Dr. Rellermeier (Verband der Zahnärzte) und Dr. Kisro (Freier Verband) in einem Schreiben:

„Das Versorgungswerk war im Loungebereich mit einem Beratungsstand vertreten (siehe Übersicht der Aussteller im Dental Kongress Magazin, Seite 15, Standnummer 43). Dieser Stand wurde entsprechend bezahlt. Seitens des Versorgungswerks wurden keine weiteren Zahlungen als für die oben angeführten Leistungen getätigt.“

Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass die angewiesene Summe ausschließlich für den Stand im „Loungebereich” verwendet wurde.

Laut einer vom Direktor des VZB vorgelegten Rechnung wurden jedoch 3.000 Euro für die Standmiete und zusätzlich 5.000 Euro für das Sponsoring der Dental Berlin 2023, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer angefordert. Insgesamt wurden 9.520 Euro überwiesen.

Im gleichen Schreiben werden weitere 9.520.- Euro Sponsoring und 3.932.- Zahlungen aus dem Firmengeflecht des VZB für Anzeigen etc. genannt. Alles in allem eine Summe von 22.972.- Euro.

„Weitere Fragen zu dem, was jeweils vereinbart wurde, kann sicher die Zahnärztekammer Berlin beantworten.“

Den an dieser Stelle ursprünglich stehenden Text des offiziellen Protokolles haben wir durch folgendes Gedächtnisprotokoll ersetzt:

Dieses Gedächtnisprotokoll wird als Ersatz für die ursprüngliche Veröffentlichung auf der Internetseite der BUZ verwendet, um sämtlichen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und im Einklang mit den Bestimmungen der Satzung zu handeln.

Gedächtnisprotokoll der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin vom 13.04.2024

Im Verlauf der Sitzung wurde die Frage aufgeworfen, ob das Versorgungswerk im Jahr 2023 Spenden geleistet habe. Dr. Roggensack, Mitglied des Verwaltungsausschusses, erklärte, dass ihm keine entsprechenden Vorgänge bekannt seien, und bat um weitere Erläuterungen. Daraufhin wurde die Frage an den gesamten Verwaltungsausschuss gerichtet.

Herr Wohltmann, Direktor des Versorgungswerks und Leiter der Geschäftsführung, stellte klar, dass im Rechnungswesen des Versorgungswerks keine Spenden verzeichnet wurden. Dr. Rellermeier, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, ergänzte, dass ihm lediglich bekannt sei, dass das Versorgungswerk den Dental Kongress der Zahnärztekammer Berlin unterstützt habe. Diese Unterstützung erfolgte durch die Übernahme der Standmiete sowie eines Anteils an den Cateringkosten. Es handele sich dabei jedoch nicht um eine Spende im rechtlichen Sinne.

Herr Klutke wies darauf hin, dass die Standmiete in den Vorjahren deutlich geringer war, und bat um Informationen zur zugrunde liegenden Strategie sowie zum Nutzen für die Mitglieder des Versorgungswerks. Dr. Rellermeier erläuterte, dass die Unterstützung im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Berlin erfolgte.

Ist diese „Unterstützung“ rechtlich unbedenklich?

Solche Diskrepanzen müssen transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden. Die Mitglieder des Versorgungswerks verdienen eine klare und umfassende Erklärung über die Verwendung der Mittel. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind entscheidend, um das Vertrauen der Mitglieder in die Führung ihres Versorgungswerks zu sichern.

Der Vollständigkeit halber hier der Auszug aus dem Protokoll der DV der Zahnärztekammer vom 16.05.2024:

„… Sponsoring, was das Versorgungswerk gemacht hat. Entgegen § 32.1 der Satzung, wo ausdrücklich drinsteht: Die Mittel des Versorgungswerkes dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderlichen Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.

Wie verträgt sich das mit dem Sponsoring dann der Dental Berlin in dem Fall, was in dem gesamten Bereich, was auch die Nebenbetriebe des Versorgungswerks betrifft, ungefähr 22.500 Euro betraf? Das ist für das Jahr 2023 gewesen. 

Wohltmann: Wir haben uns mit diesem Thema beschäftigt und haben das auch, sage ich mal, verifiziert. Wir haben leider noch keine Gelegenheit gehabt, in toto im VA darüber zu sprechen. Wir haben für uns festgestellt, das haben wir aber auch schon im Vorfeld, bevor die Rechnungen eingesehen wurden, für uns festgestellt, dass der Effekt, den wir uns gewünscht haben in der Beratung, in der Quantität der Beratung nicht unbedingt die Beteiligung an der Rechnung des Caterings widerspiegelt, und würden diese Entscheidung nicht wieder so treffen. Wir sind gerade dabei, uns zu überlegen, wie man das löst, ob wir das möglicherweise rückabwickeln oder vielleicht auch anders lösen können. Da gab es bisher schon Kontakte.

Ich habe mit Herrn Fischdick telefoniert, auch mit Herrn Heegewaldt, der lässt sie herzlich grüßen, und wir sind aber per jetzt noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Ich möchte aber trotzdem nochmal mich gegen den Begriff Spende wehren, denn wenn es eine Spende wäre, hätten wir keine Steuer darauf bezahlt. Es war eine Beteiligung an der Catering-Rechnung plus die Standmiete, also es geht letztlich um 5000 Euro netto, die im Feuer stehen, sage ich mal. Was die anderen Kosten anbetraf, waren das Zuwendungen von Firmen, an denen wir beteiligt sind, aber nicht beteiligt am Entscheidungsprozess, ob die solche Veranstaltungen unterstützen oder nicht. Also da haben wir gar keinen Einfluss drauf. Aber wir sind, ich will es mal vorsichtig sagen, selbstkritisch dabei, das zu bearbeiten und eine Lösung zu finden. 

Klutke: Direkt dazu, darf ich?

Plaster: Eine Nachfrage und dann bitte Frau Lo Scalzo.

Klutke: Dem darf ich direkt widersprechen. Es ging ausdrücklich nicht in der Rechnung um eine Beteiligung am Catering, sondern es ging ausdrücklich um Sponsoring. So steht es auf der Rechnung, die ich bei Herrn Wohltmann einsehen konnte. 

Wohltmann (real Rellermeier, Red.): Kann ich direkt dazu, Alex, du erlaubst es, dass ich das direkt sage, denn wir haben ja das Thema schon ventiliert. Also es ist richtig, es ist als Sponsoring oder unter der Rubrik Sponsoring abgeheftet worden. Wie ich mich inzwischen habe aufklären lassen, lag das daran, dass die Catering-Firma, also die Firma, die den Event organisiert hat, das war die Aussage von Herrn Fischdick, nur drei Kategorien hatte: Aussteller, Referenten und Sponsoring. 

Und da ist es reingerutscht. Aber es war von uns von der Intention her, und das bedauern wir natürlich, dass da Missverständnisse entstanden sind, keine Spende, kein Sponsoring. Wir sponsern nicht eine Oldtimer-Veranstaltung oder einen Kleingartenzüchterverein, sondern wir hatten eine Veranstaltung von Zahnärzten für Zahnärzte mit Mitgliedern unseres Versorgungswerks unterstützt. Und das habe ich eben, ich will mich nicht wiederholen, schon gesagt, es war Catering, jetzt zu der Frage von dir, es war eine Rechnung. Ich meine, mich richtig zu erinnern, das hatte mir jedenfalls Herr Dr. Fischdick gesagt, da gab es eine Gesamtrechnung von über 100.000 Euro fürs Catering für die Gesamtveranstaltung. Und das VZB hat sich mit 5000 Euro netto daran beteiligt.“ …

Neuronale Regulationsmöglichkeiten bei akutem und chronischem Stress

Stress und der „drugfree standby mode (dfsm)“ 

Neuronale Regulationsmöglichkeiten bei Stress

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) lädt zu seiner traditionellen Berliner Herbsttagung ein, in Zusammenarbeit mit der Gruppe buz-2-0.de:

7. September 2024, 10h – Haus der Zahnärztekammer Berlin,  

Stallstr. 1, 10585 Berlin

Frau Susanne Maler aus München wird zu dem Thema sprechen „Neuronale Regulationsmöglichkeiten bei akutem und chronischem Stress“ – als Kontrastprogramm zur medikamentösen Behandlung. 

Frau Maler ist niedergelassene Psychologin und führt eine Praxis für Psychotherapie und Coaching. Zudem hat sie Erfahrungen in verschiedenen Behandlungssettings im Gesundheitswesen. Aufmerksam sind wir auf sie geworden durch ihre Arbeit in der kardiologischen Rehabilitation. In ihren Vorträgen zur Stressregulation und ‑prävention zeigt sie dort auf, dass es sich beim chronischen Stress um eine Dysregulation des Nervensystems handelt, aus der multiple gesundheitliche Konsequenzen resultieren. Deshalb ist es wichtig, auch auf der Ebene des Nervensystems eine Antwort zu finden. Sie propagiert daher das Erlernen eines psychophysischen „Standby Mode“.

Sie möchte ihre Klienten damit motivieren, ihre neuronalen Regulationen selbst zu beeinflussen und zeigt dafür unterschiedliche Wege auf. Frau Maler vermeidet Begriffe wie Entspannung und Entspannungsverfahren, sie seien abgenutzt und in der Esoterik-Ecke verortet. Zudem würden diese Methoden häufig falsch vermittelt und verstanden. Besser sei es, für sich eine Art Energiesparmodus zu erlernen, der aufgelöst wieder in die Aktivität zurückführe.

Im Sinne der vom DAZ immer geforderten ganzheitlichen Betrachtung der Arzt- Patientenbeziehung sind Kenntnisse über neuronale Regulationsprozesse für den Zahnarzt nicht nur zur Selbstfürsorge von Nutzen, sondern dienen auch dem besseren Verständnis der Patienten und damit der Arzt-Patientenbeziehung und der Behandlungsqualität.

Für den Vortrag sind 2 Fortbildungspunkte beantragt. Der Eintritt ist frei.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Für eine bessere Planung wären wir über Anmeldungen dankbar: kontakt@daz-web.de 

Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.de

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Kösener Str.11, 14199 Berlin
Tel: 030-546 27 240, Fax: 030-55 07 31 99
Mail: kontakt@daz-web.de, Internet: www.daz-forum.org

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