BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte

transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

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Dauertrouble in der KZV geht in die nächste Runde

Anstatt sich zum Wohle der Kollegenschaft miteinander zu arangieren wird von bestimmten Kreisen aus IUZB und dem Verband der Zahnärzte ohne Aussicht auf Erfolg weiterhin zu unseren Lasten und Kosten ein uns nicht nur öffentlich schadender Machtkampf betrieben. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier zum Schaden der Zahnärzteschaft unbedingt „mit dem Kopf durch die Wand“ gewollt wird.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/berlins-kassenzahnarzte-zanken-weiter-zahnarzte-chef-bekommt-erneut-misstrauen-ausgesprochen-14567555.html

Hotels im Ausland

Ein ausschließlich illustratives Beispiel. Es zeigt in abstrahierter Form, wie Geldflüsse bei einem Auslandshotelkauf theoretisch ausgestaltet sein könnten, sofern diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprächen.

Das Schema hat keinen Bezug zu einem konkreten Vorgang und dient lediglich der allgemeinen Veranschaulichung typischer Risikokonstellationen

Gerade bei Hotelkäufen im Ausland gibt es viele Möglichkeiten, Geld zu verschieben oder zu „tricksen“. Immobiliengeschäfte sind komplex, grenzüberschreitend, und haben oft weniger Transparenz als inländische Käufe. Typische Methoden:


1. Überhöhte Kaufpreise

  • Das Hotel wird offiziell für z. B. 50 Mio. € gekauft, obwohl es real nur 40 Mio. € wert ist.
  • Die Differenz (10 Mio. €) wird über den Verkäufer oder eine zwischengeschaltete Gesellschaft wieder „zurückgeführt“ (Kickback).
  • Damit können heimlich Gelder aus der Gesellschaft abgezogen werden.

2. Fingierte Nebenkosten

  • Zusätzlich zum Kaufpreis fallen angeblich hohe „Beratungsgebühren“, „Maklerprovisionen“ oder „Due-Diligence-Kosten“ an.
  • Diese gehen an Briefkastenfirmen oder Gesellschaften, die dem Käufer selbst gehören.
  • So wird legal aussehendes Geld an „verbundene Unternehmen“ verschoben.

3. Kredite mit versteckten Bedingungen

  • Das Hotel wird mit Darlehen von Auslandsgesellschaften finanziert.
  • Diese Darlehen haben überhöhte Zinsen oder dubiose Rückzahlungsbedingungen.
  • Ergebnis: Geld fließt laufend in Form von Zinszahlungen aus der Projektgesellschaft heraus.

4. Sale-and-Lease-Back / Pachtkonstrukte

  • Nach dem Kauf wird das Hotel an eine verbundene Betreibergesellschaft verpachtet.
  • Die Pacht ist überhöht, sodass die Gewinne der Hotelgesellschaft „künstlich abgeschöpft“ werden.

5. Verwendung von Offshore-Gesellschaften

  • Oft werden Hotels über Luxemburg-, Zypern-, BVI- oder Panama-Holdings gehalten.
  • Dadurch verschwimmen die Eigentümerstrukturen. Geld kann über verschachtelte Firmen verschoben werden, ohne dass sofort sichtbar ist, wer dahinter steckt.

DESHALB !!!!!

Bei einem Auslandshotelkauf kann getrickst werden über Preisgestaltung, Nebenkosten, Finanzierung oder Betriebsgesellschaften. Für Ermittler oder Investoren ist es schwer zu durchschauen, weil mehrere Jurisdiktionen und Firmenketten beteiligt sind.

„Antworten gab es sehr wohl – aber sie gefielen nicht“

Auf der Internetseite der IUZB wird behauptet, der neue Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks habe den von fünf Mitgliedern der Vertreterversammlung eingereichten Fragenkatalog „nicht beantwortet“

Diese Darstellung ist irreführend. Tatsache ist:

  • Am 02.08.2025 erfolgte eine erste schriftliche Antwort des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, in der auf die akute Krisensituation des VZB hingewiesen wurde. Zugleich wurden den Fragestellern konkrete Transparenzmöglichkeiten eröffnet:
    • Einsicht im internen DMS (Datenmanagementsystem),
    • Teilnahme an den wöchentlichen Jour-Fixe-Sitzungen,
    • Informationszugang über den Aufsichtsausschuss.
  • Am 12.08.2025 folgte eine zweite schriftliche Antwort, die diese Punkte erneut bestätigte und vertiefte.

Von einer „Nichtbeantwortung“ kann also keine Rede sein. Richtig ist vielmehr: Die Fragesteller waren mit der Form der Antwort nicht zufrieden.

Hinzu kommt: Während die 14 Schreiben von Alexander Klutke stets detailliert begründet und mit öffentlich nachvollziehbaren Quellen unterlegt waren, fehlt dem jüngsten Fragenkatalog jegliche Begründung. Weder wurden Quellen genannt, noch wurden die übrigen Mitglieder der Vertreterversammlung vorab einbezogen, um eigene Fragen einzubringen.

Fazit:

  • Antworten gab es – zweimal.
  • Transparenzangebote wurden gemacht.
  • Der Unterschied zwischen „Antwort nicht ausreichend“ und „keine Antwort“ ist erheblich.
  • Wer etwas anderes behauptet, verzerrt bewusst die Fakten.

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