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Unternehmertum im Versorgungswerk (2019)

Der im Jahr 2019 veröffentlichte Fachartikel von Patrick Eisele beschreibt die damalige Kapitalanlagestrategie des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) aus zeitgenössischer Perspektive – also lange vor der heutigen Krise und den aktuellen Auseinandersetzungen. Der Beitrag hat deshalb besondere Aussagekraft, weil er nicht rückblickend bewertet, sondern die Strategie während ihrer aktiven Umsetzung darstellt.

Ausgangspunkt: Niedrigzins und strategische Neuausrichtung

Der Artikel ordnet die Situation zunächst in den Kontext der damaligen Niedrigzinsphase ein. Viele Altersvorsorgeeinrichtungen standen vor dem Problem, ihre Rechnungszinsen mit klassischen Anlagen kaum noch erwirtschaften zu können. Innerhalb dieser Diskussion nahm das Berliner Versorgungswerk eine besondere Rolle ein.

Der damalige Direktor Ralf Wohltmann stellte auf einem Investment-Forum der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) im Jahr 2019 die Kapitalanlagestrategie des Hauses ausdrücklich selbst vor. Bereits dieser Umstand ist bedeutsam: Die Strategie wurde nicht intern behandelt, sondern aktiv gegenüber der Fachöffentlichkeit institutioneller Anleger erläutert.

Wohltmann erklärte dabei ausdrücklich, das Versorgungswerk verfolge eine „andere Risikosicht“ und agiere bewusst anders als viele andere berufsständische Versorgungswerke. Die Anlagepolitik beruhte also nicht auf einzelnen Entscheidungen, sondern auf einem grundsätzlichen strategischen Ansatz.

Übergang zu einer unternehmerischen Kapitalanlage

Der Artikel beschreibt den Anlagekurs als „deutlich unternehmerisch geprägt“. Das Versorgungswerk entfernte sich damit von der klassischen Struktur vieler Versorgungseinrichtungen (breit gestreute Wertpapiere, Fonds-Immobilien und Anleihen) und bewegte sich stärker in Richtung direkter Beteiligungen und unternehmerischer Engagements.

Genannt werden u. a.:

  • Beteiligung am Ferienhotel-Entwickler 12.18.
  • Engagement bei der Finanzierungsplattform Kapilendo (inklusive Seed-Finanzierung)
  • Beteiligungen an Fintech-Strukturen (Finleap)
  • Engagement beim Immobilienunternehmen Engel & Völkers
  • Direktdarlehen an Unternehmen
  • Beteiligung an einem Recyclingunternehmen in Kalifornien
  • weitere Beteiligungs- und Infrastrukturprojekte, teils auch in Schwellenländern

Diese Aufzählung zeigt: Es handelte sich nicht um eine Einzelinvestition, sondern um eine strategische Umstellung der Asset-Allokation hin zu unternehmerischen Beteiligungen und projektbezogenen Investments.

Rolle der Gremien

Der Artikel hebt hervor, dass wesentliche Entscheidungen nach Darstellung des Direktors in Abstimmung mit den Gremien erfolgt seien. Insbesondere wird der Verwaltungsausschuss als zentrales Entscheidungsgremium genannt. Beschlüsse wie der Verkauf direkt gehaltener Immobilien und die verstärkte Beteiligungsstrategie seien in gemeinsamen Diskussionen getroffen worden.

Zusammenarbeit mit anderen Versorgungswerken

Von besonderer Bedeutung ist die Aussage, dass einzelne Investments gemeinsam mit anderen Pensionskassen und Versorgungswerken durchgeführt wurden. Daraus ergibt sich, dass die Strategie nicht isoliert verfolgt wurde, sondern innerhalb eines Netzwerks institutioneller Anleger stattfand.

Einordnung in die Verbandspolitik

Der Artikel erwähnt außerdem ausdrücklich die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.(ABV). Deren Vertreter sprachen sich auf derselben Veranstaltung dafür aus, die regulatorischen Anlagespielräume für Versorgungswerke zu erweitern, insbesondere hinsichtlich Beteiligungsquoten und Subquoten innerhalb der Anlageverordnung. Gleichzeitig wurde die Notwendigkeit eines angemessenen Risikomanagements betont.

Damit zeigt der Beitrag, dass die Berliner Strategie zeitgleich in einem fachlichen Diskurs über größere Anlagefreiheit für Versorgungseinrichtungen stand.

Rendite und Zielsetzung

Der Artikel berichtet über Nettorenditen von etwa sieben Prozent in den vorangegangenen Geschäftsjahren und ordnet diese als Bestätigung des eingeschlagenen Kurses ein, weist aber zugleich darauf hin, dass Sondereffekte zu den guten Ergebnissen beigetragen haben könnten. Ziel der Strategie sei insbesondere gewesen, den Rechnungszins langfristig absichern zu können.


Gesamtbewertung des Artikels

Der Beitrag dokumentiert, dass die unternehmerisch geprägte Kapitalanlagestrategie des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin bereits 2019 offen dargestellt, begründet und im Kreis institutioneller Altersvorsorgeeinrichtungen diskutiert wurde. Er beschreibt den Ansatz ausdrücklich als bewusste Abweichung von klassischen Anlagestrukturen und als strategische Neuausrichtung.

Gerade weil der Artikel zeitnah zur Umsetzung erschien und nicht erst im Nachhinein verfasst wurde, stellt er eine wichtige zeitgenössische Quelle zur damaligen Wahrnehmung der Anlagestrategie dar.


Quelle:
Patrick Eisele, „Unternehmertum im Versorgungswerk“, erschienen 2019 in der Fachpresse für institutionelle Anleger (Investment-Forum-Berichterstattung zur Veranstaltung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank).

Selbstverwaltung, Aufsicht und Verantwortung

Zur Rolle des Staates und der Gremien im Zusammenhang mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Vorbemerkung des Autors

Der folgende Beitrag ist ein persönlicher Meinungsartikel von mir. Er stellt ausdrücklich kein Rechtsgutachten dar. Ich bin kein Jurist.

Meine Einschätzungen beruhen ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Unterlagen. Grundlage meiner Bewertung sind insbesondere

– das Schreiben des Bundesverbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) an die Berliner Senatsverwaltungen vom 20.01.2026
👉 hier im Original nachlesen: https://berlinboxx.de/brandbrief-der-berliner-zahnaerzte-zum-rentenskandal.html

– die veröffentlichte Antwort des Berliner Senats im Abgeordnetenhaus zur Aufsicht über die Zahnärztekammer Berlin und ihr Versorgungswerk
👉 hier als Drucksache einsehbar: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24623.pdf

Ich versuche, diese Dokumente für Kolleginnen und Kollegen einzuordnen und verständlich darzustellen. Ziel ist es, zur sachlichen Diskussion beizutragen und Zusammenhänge nachvollziehbar zu machen.


Worum es in der aktuellen Debatte tatsächlich geht

In der öffentlichen und berufspolitischen Diskussion wird derzeit häufig über persönliche Verantwortung einzelner Personen gesprochen. Teilweise entsteht der Eindruck, es handele sich in erster Linie um individuelles Fehlverhalten oder Versäumnisse einzelner Vertreter oder Gremien.

Das greift nach meiner Auffassung zu kurz.

Tatsächlich geht es um eine strukturelle Frage:
Wie funktioniert ein System, das Pflichtmitgliedschaft, Selbstverwaltung und staatliche Aufsicht miteinander verbindet?

Das Versorgungswerk ist kein privater Investmentfonds. Mitglieder können nicht austreten, nicht den Anbieter wechseln und ihre Altersversorgung auch nicht individuell gestalten. Die Beiträge werden verpflichtend erhoben und betreffen die existenzielle Alterssicherung.

Gerade deshalb existiert eine staatliche Aufsicht.


Warum der BZÖG-Brief bedeutsam ist

Der BZÖG weist in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Krise des Versorgungswerks nicht nur eine interne Angelegenheit der berufsständischen Versorgung sei. Begründet wird unter anderem, dass Beiträge von im öffentlichen Dienst beschäftigten Zahnärztinnen und Zahnärzten mittelbar aus öffentlichen Haushalten stammen und damit ein öffentliches Interesse berührt ist (siehe oben verlinktes Schreiben).

Unabhängig davon, wie man diese Bewertung im Einzelnen beurteilt, macht das Schreiben eines deutlich:
Die Problematik betrifft nicht nur interne Gremienstrukturen, sondern auch die Frage der staatlichen Verantwortung innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Systems.

Damit wird eine Ebene angesprochen, die in der aktuellen Diskussion häufig ausgeblendet wird.


Die Kernaussage des Senats

In der Antwort des Berliner Senats (siehe oben verlinkte Drucksache) wird sinngemäß ausgeführt, dass eine Haftung des Landes ausgeschlossen sei, weil es sich beim Versorgungswerk um eine Einrichtung der berufsständischen Selbstverwaltung handele und die staatliche Aufsicht lediglich eine Rechtsaufsicht darstelle.

Mit anderen Worten:
Die Entscheidungen seien Sache der Organe des Versorgungswerks – nicht des Staates.

Diese Aussage ist nachvollziehbar. Sie beantwortet jedoch nur einen Teil der eigentlichen Frage.

Denn Selbstverwaltung bedeutet nicht Aufsichtslosigkeit.


Was Rechtsaufsicht tatsächlich bedeutet

Rechtsaufsicht wird häufig so verstanden, als prüfe der Staat lediglich, ob Beschlüsse formal ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Das wäre jedoch eine sehr enge Interpretation.

Die Aufsicht soll sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und die Einrichtung funktionsfähig bleibt. Sie ersetzt keine Entscheidungen, sie soll aber erkennen, wenn Strukturen nicht mehr geeignet sind, die Versorgungsaufgaben dauerhaft zu erfüllen.

Wenn Informationen nicht vorliegen, Kontrollmechanismen nicht greifen oder Gremien ihre Aufgaben faktisch nicht wahrnehmen können, entsteht nicht nur ein internes Problem, sondern ein aufsichtsrechtliches.


Die eigentliche offene Frage

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

Wer hätte einzelne Anlageentscheidungen treffen müssen?

Die entscheidende Frage lautet:

War das System insgesamt so organisiert, dass Risiken rechtzeitig erkannt und korrigiert werden konnten?

Diese Frage richtet sich nicht nur an einzelne Personen und nicht nur an einzelne Gremien. Sie betrifft das Zusammenspiel von Verwaltung, Selbstverwaltung und staatlicher Aufsicht.

Eine ausschließliche Verlagerung der Verantwortung auf einzelne Vertreter greift deshalb ebenso zu kurz wie die Annahme, staatliche Stellen hätten keinerlei Rolle.


Worum es jetzt gehen sollte

– transparente Aufklärung
– nachvollziehbare Information der Mitglieder
– klare Zuständigkeiten
– funktionierende Kontrolle

Nur so kann Vertrauen wieder entstehen.

Das Versorgungswerk ist keine politische Bühne sondern die Altersversorgung unseres Berufsstandes.


Schlussbemerkung

Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn Verantwortung gemeinsam wahrgenommen wird.

Dazu gehört die Verantwortung der handelnden Personen in den Organen ebenso wie die Verantwortung einer wirksamen Aufsicht im gesetzlichen Rahmen. Beides gegeneinander auszuspielen hilft nicht weiter.

Am Ende geht es nicht um Rechtfertigungen, sondern um die Wiederherstellung eines Systems, dem die Mitglieder wieder vertrauen können.

H.Dohmeier-de Haan

Stellungnahme zum Positionspapier der IUZB

(Positionspapier zur Zukunft und Entwicklung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin)
→ https://iuzb.de/

Zunächst:

Den grundlegenden Ansatz des Positionspapiers halten wir für richtig. Ein Versorgungswerk kann nur dann stabil arbeiten, wenn Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind, Berichte verlässlich vorliegen, das Vier-Augen-Prinzip tatsächlich eingehalten wird und Bewertungen nachvollziehbar überprüft werden können. Ohne diese Voraussetzungen wird verlorenes Vertrauen nicht zurückkehren.

Unser Eindruck ist allerdings, dass das Papier derzeit eher eine Richtung beschreibt als eine unmittelbar umsetzbare Lösung. Für eine Entscheidung in einem Gremium genügt es nicht festzustellen, dass etwas „unzureichend“ sei. Beschlussfähig wird ein Vorschlag erst, wenn konkret benannt ist,

  • welche Kontrollschritte fehlen,
  • welche Berichte verpflichtend vorzulegen sind,
  • welche Entscheidungen künftig zustimmungspflichtig sein sollen und
  • welches Organ jeweils verantwortlich ist.

Erst auf dieser Grundlage kann eine Vertreterversammlung verantwortungsvoll entscheiden.

Die vorgeschlagene Orientierung an anderen Organisationsmodellen verstehen wir als Versuch, Ordnung in die Strukturen zu bringen. Wir sind jedoch keine Aktiengesellschaft, sondern ein Selbstverwaltungsorgan. Deshalb wird uns zunächst kein neues Organisationsmodell helfen. Entscheidend ist vielmehr die konsequente Anwendung dessen, was bereits vorgesehen ist.
Bevor neue Strukturen geschaffen werden, müssen die bestehenden Kontroll- und Informationspflichten vollständig und nachvollziehbar umgesetzt werden.

Dies gilt insbesondere für die Bilanz 2024. Hier helfen weder Vermutungen noch Bewertungen. Notwendig ist Klarheit auf Grundlage aussagekräftiger und überprüfbarer Unterlagen:

  • Wer ist mit der Prüfung beauftragt?
  • Welchen konkreten Prüfungsumfang umfasst der Auftrag?
  • Wer bewertet die einzelnen Anlagen?
  • Nach welchen Bewertungsmethoden erfolgt diese Bewertung?

Ohne die Beantwortung dieser Fragen fehlt jeder weiteren Diskussion eine belastbare Grundlage.

Ein weiterer Punkt betrifft die im Positionspapier genannten zeitlichen Abläufe. Die dort vorgesehenen Fristen erscheinen aus unserer Sicht nicht realistisch. Die Klärung der Bewertungsfragen, die Sichtung der zugrunde liegenden Unterlagen sowie die Abstimmung zwischen den beteiligten Organen erfordern Zeit, sorgfältige Prüfung und geordnete Verfahren. Solche Prozesse lassen sich weder durch Beschluss noch durch Zeitvorgaben abkürzen, ohne die inhaltliche Qualität der Entscheidungen zu gefährden.

Die Erwartung kurzfristiger Ergebnisse ist verständlich, darf jedoch nicht zu einer nur formalen Prüfung oder zu Entscheidungen ohne tragfähige Grundlage führen. Eine gründliche und nachvollziehbare Aufarbeitung hat deshalb Vorrang, auch wenn sie mehr Zeit in Anspruch nimmt als im Positionspapier angenommen. Zu kurze Fristen würden am Ende nicht Vertrauen schaffen, sondern neue Unsicherheit erzeugen.

Ebenso wichtig erscheint es uns, die Debatte sachlich zu führen. Die Entwicklung des Versorgungswerks ist aus Abläufen, Zuständigkeitsregelungen und Informationswegen entstanden. Gleichzeitig gilt aber auch: Sollten sich Pflichtverletzungen oder schuldhaftes Verhalten einzelner Verantwortlicher bestätigen, müssen diese selbstverständlich aufgeklärt und die betreffenden Personen zur Verantwortung gezogen werden. Aufklärung und Verantwortungszuweisung schließen sich nicht aus – sie gehören zusammen.

Unsere Aufgabe muss deshalb zunächst darin bestehen, das vorhandene System funktionsfähig zu machen: klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Informationen und überprüfbare Transparenz. Erst auf dieser Grundlage können weitergehende Reformen sinnvoll und realistisch beraten werden.

Bevor wir über neue organisatorische Modelle sprechen, müssen wir daher zunächst im bestehenden System Ordnung herstellen. Solange Zuständigkeiten, Informationswege und Bewertungsgrundlagen nicht nachvollziehbar geklärt sind, führen Strukturdebatten nicht weiter, sondern überlagern die eigentliche Aufgabe: die Aufklärung und die Herstellung verlässlicher Entscheidungsgrundlagen.

Zusammengefasst benötigen wir derzeit
keine neuen Organisationskonstruktionen, sondern funktionierende Abläufe,
keine Vermutungen, sondern aussagekräftige Unterlagen,
und keine Personalisierung der Debatte, sondern eine strukturierte und konstruktive Zusammenarbeit.

Vertrauen entsteht nicht durch Erklärungen, sondern durch nachvollziehbare Verfahren. Ohne dieses Vertrauen wird keine Reform dauerhaft Bestand haben.

H.Dohmeier-de Haan

Zusammenfassung VZB

https://www.portfolio-institutionell.de/wenn-zahnaerzte-zu-wagniskapitalisten-werden/

Hier klicken, um den Inhalt von www.portfolio-institutionell.de anzuzeigen.

19.02.26 19:00 DV – u.a. Wahl der Berliner Mitglieder der VV des VZB Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Straße 16, 10711 Berlin, um 19:00 Uhr

In dieser DV wird sich entscheiden ob weitere Aufklärung, Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Aufarbeitung im VZB eine Zukunft haben werden.

Um weiteren Schaden für die Versicherten zu verhindern, gilt es diejenigen Kräfte, welche uns einen prognostizierten Verlust von mehr als 1,1 Mrd. Euro zugefügt haben nicht wieder in verantwortliche Positionen im VZB zu wählen.

In Anbetracht dieser für alle im VZB Versicherten langfristig schmerzlichen Einschnitte in der Altersversorgung werden mit dieser Wahl entscheidende Weichen gestellt.

https://www.zaek-berlin.de/presse/veranstaltungen/veranstaltungen-detail/article/1-ordentliche-delegiertenversammlung.html


Die Delegiertenversammlungen sind nach § 11 der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin für Kammermitglieder öffentlich. Die Plätze für angemeldete Gäste sind aus Kapazitäts- und Brandschutzgründen auf 50 begrenzt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung per Mail an info(at)zaek-berlin.de vergeben.

Die VV des VZB wird aus 12 Mitgliedern, 7 aus Berlin, 4 aus Brandenburg und 1 aus Bremen, bestehen. Aus der DV der ZÄK Berlin werden die 7 Berliner Mitglieder gewählt.

Tagesordnung:

1.Begrüßung, Ehrung Verstorbener

2. Bericht des Vorstandes

3.Wahl des Wahlausschusses für die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (§ 3 Absatz 2 Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder der VV des VZB)

4.Einreichung, Zulassung und Bekanntmachung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin(§§ 5und 6Wahlordnung zur Wahlder Mitglieder der VV des VZB)

5.Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin(§ 7 Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder der VV des VZB)

6.Wahl -Schlichtungsausschuss, 7 Mitglieder(§ 2 Absatz 1 Schlichtungsordnung)

7.Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer(§ 10 Absatz 2 Nr. 2 Hauptsatzung)

8.Wahl des Haushalts-, Rechnungsprüfungs-und Zahlstellenprüfungsausschusses(§ 18a Hauptsatzung)

9.Fragestunde


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