BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte

transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Bericht des niederländischen Financieele Dagblad zu Grand Metropolitan Hotels und dem VZB

Die niederländische Wirtschaftszeitung Het Financieele Dagblad (FD) berichtete am 26. Mai 2026 über ein Verfahren vor der sogenannten Ondernemingskamer in Amsterdam, das eine Beteiligung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) an der Hotelgesellschaft Grand Metropolitan Hotels (Grandmet) betrifft.

Nach Darstellung des FD hatte das VZB unter der früheren Leitung rund elf Millionen Euro in Grandmet investiert. Da die Holdinggesellschaft nach niederländischem Recht organisiert ist und ihren statutarischen Sitz in den Niederlanden hat, wird das Verfahren vor einem niederländischen Gericht geführt.

Dem Bericht zufolge beantragte das VZB eine gerichtliche Untersuchung der Unternehmensführung (enquêteprocedure) sowie einstweilige Maßnahmen. Hintergrund seien aus Sicht des Versorgungswerks offene Fragen zur Dokumentation wirtschaftlicher Vorgänge und zur Unternehmensorganisation.

Im Mittelpunkt der gerichtlichen Erörterung standen laut FD insbesondere:

  • die aus Sicht des VZB unzureichende Dokumentation von Geschäftsvorgängen,
  • Fragen zur Nachvollziehbarkeit von Jahresabschlüssen,
  • sowie die bilanzielle Bewertung einer von Grandmet entwickelten KI-Anwendung mit der Bezeichnung „Genesis“.

Nach Darstellung des FD wird diese Anwendung in den Unternehmensunterlagen mit einem hohen bilanziellen Wert angesetzt. Das Gericht habe sich in der Verhandlung unter anderem damit beschäftigt, auf welcher Grundlage diese Bewertung erfolgt sei und welche wirtschaftlichen Perspektiven dem zugrunde lägen. Eine abschließende gerichtliche Bewertung hierzu liegt nach dem Bericht bislang nicht vor.

Darüber hinaus seien Fragen zur Corporate Governance thematisiert worden, unter anderem im Zusammenhang mit der Besetzung von Kontrollgremien.

Das FD berichtet weiter, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 21. Mai 2026 kritische Nachfragen insbesondere zur Rechnungslegung und zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers gestellt habe.

Nach Angaben der Zeitung wurde zwischen den Beteiligten auch über eine mögliche vergleichsweise Lösung gesprochen. Eine Einigung sei jedoch nicht erzielt worden.

Als vorläufige Maßnahme habe das Gericht nach Darstellung des FD die bisherige Unternehmensleitung suspendiert und die Einsetzung einer interimistischen Leitung in Aussicht gestellt. Über die beantragte gerichtliche Untersuchung selbst sei zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht abschließend entschieden gewesen.

Der Vorgang verdeutlicht, dass die wirtschaftliche Aufarbeitung einzelner Beteiligungen des VZB inzwischen auch internationale gesellschaftsrechtliche Fragestellungen berührt. Maßgeblich bleiben dabei die weiteren gerichtlichen Entscheidungen sowie die Ergebnisse der angekündigten Untersuchungen.

Eine alte Debatte – und warum sie uns heute wieder beschäftigen sollte

Im Jahr 2002 erschien im DAZ-Forum ein Beitrag mit dem Titel „Die zahnärztliche Selbstverwaltung vor dem Aus?“. Liest man diesen Text heute noch einmal, fast ein Vierteljahrhundert später, wirken viele der damaligen Überlegungen überraschend aktuell.

Nicht deshalb, weil sich einzelne Entwicklungen exakt so erfüllt hätten, wie damals befürchtet, sondern weil viele grundlegende Fragen bis heute ungelöst geblieben sind.

Weiterlesen

Zusammenfassung des Berichts des Vorsitzenden des VA des VZB Thomas Schieritz an die Delegierten der ZÄ-Kammer Berlin

Hinweis:

Bei dem nachfolgenden Text handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Inhalte des Berichts, den der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin, Thomas Schieritz, am 21.05.2026 gegenüber den Delegierten gegeben hat.

Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder wortgetreue Wiedergabe, sondern dient der sachlichen Information über die zentralen Themen und Aussagen des Berichts.

Weiterlesen

Pressemitteilung des VZB zur Einreichung einer umfassenden Schadenersatzklage

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat am 20. Mai 2026 öffentlich mitgeteilt, beim Landgericht Berlin II eine umfangreiche Schadenersatzklage gegen insgesamt zwölf Parteien eingereicht zu haben.

Nach Angaben des VZB richten sich die geltend gemachten Ansprüche unter anderem gegen das Land Berlin als Aufsichtsbehörde, gegen frühere Organmitglieder des Versorgungswerks, gegen den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars sowie gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank).

Die Pressemitteilung beschreibt die erheblichen wirtschaftlichen Verluste des Versorgungswerks als Folge langjähriger Fehlentwicklungen innerhalb der Kapitalanlage- und Kontrollstrukturen. Zugleich wird betont, dass mögliche Verantwortlichkeiten nunmehr gerichtlich geprüft werden sollen.

Weiterlesen

VZB  zwischen Aufarbeitung und Systemzweifeln

Die Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate zeigen zunehmend, dass es beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin längst nicht mehr nur um einzelne Anlageentscheidungen, Bewertungen oder organisatorische Fragen geht. Sichtbar wird vielmehr ein tiefergehender Konflikt darüber, wie Selbstverwaltung überhaupt verstanden wird und wie mit einer institutionellen Krise umzugehen ist.

Natürlich ist die Situation ernst. Es bestehen erhebliche Fehlentwicklungen, ein massiver Vertrauensverlust sowie ein großer Aufklärungsbedarf. Niemand wird ernsthaft bestreiten können, dass die vergangenen Entwicklungen das Vertrauen vieler Mitglieder nachhaltig erschüttert haben.

Gleichzeitig fällt jedoch auf, dass sich innerhalb der Diskussionen zunehmend sehr unterschiedliche Grundhaltungen herausbilden.

Weiterlesen

IUZB zum Thema Versorgungswerk

Je länger ich diesen IUZB-Text lese, desto stärker entsteht bei mir der Eindruck, dass hier weniger sachliche Aufarbeitung betrieben wird als vielmehr politische Zuspitzung und Mobilisierung.

Selbstverständlich gibt es berechtigte Fragen zu Transparenz, Kontrolle, Haftung und zur weiteren Entwicklung des VZB. Darüber muss gesprochen werden. Problematisch wird es jedoch dort, wo offene rechtliche und wirtschaftliche Fragen bereits suggestiv mit Begriffen wie „rechtswidrige Vorverurteilung“, „Verweigerungshaltung“, „an den Rand des Ruins“ oder „1,1 Milliarden Verluste“ emotional aufgeladen werden, obwohl viele dieser Fragen gerade erst Gegenstand laufender Prüfungen und Bewertungen sind.

Hinzu kommt ein struktureller Widerspruch:
Einerseits wird argumentiert, ehrenamtliche Vertreter seien mit der Komplexität moderner Kapitalanlage und Krisensteuerung grundsätzlich überfordert. Andererseits sollen genau diese ehrenamtlichen Gremien künftig operative Markt-, Bewertungs- und Krisenentscheidungen nahezu im Dauermodus politisch begleiten oder faktisch mitsteuern.

Weiterlesen
« Ältere Beiträge