BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte

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Liveticker aus der DV vom 19.02.26 ab ca. 19:30

3.Wahl des Wahlausschusses:

Dr. Peter Nachtweh

Mareen Scharf

Gustav Bloch

4.Einreichung, Zulassung und Bekanntmachung von Wahlvorschlägen:

  1. Liste Gneist u.a. 14 2 Sitze
  2. Liste Schieritz u.a. 6 1 Sitz
  3. Liste Meyer u.a. 6 1 Sitz
  4. Liste Kampmann u.a. 0
  5. Liste Dohmeier-de Haan u.a. 17 3 Sitze
  6. Liste Hoynigen Huene u.a. 0

5.Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung

Gneist, Hessberger

Schieritz

Meyer

Dohmeyer, Miletic, El-Khatib

6.Wahl -Schlichtungsausschuss, 7 Mitglieder(§ 2 Absatz 1 Schlichtungsordnung)

Juliane Sonnen

Raphael Will

Dr. Roxanan Nowak

Dr. Celina Schätze.

Asudeh Parish

Mareen Scharf

7.Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer:

Der Kammervorstand bestimmt seine vier Mitglieder jeweils aus sich heraus

Aus der Vertreterversammlung wurden folgende Pärchen gewählt:

8.Wahl des Haushalts-, Rechnungsprüfungs-und Zahlstellenprüfungsausschusses(§ 18a Hauptsatzung)

9.Fragestunde

19.02.26 19:00 DV – u.a. Wahl der Berliner Mitglieder der VV des VZB Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Straße 16, 10711 Berlin, um 19:00 Uhr

In dieser DV wird sich entscheiden ob weitere Aufklärung, Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Aufarbeitung im VZB eine Zukunft haben werden.

Um weiteren Schaden für die Versicherten zu verhindern, gilt es diejenigen Kräfte, welche uns einen prognostizierten Verlust von mehr als 1,1 Mrd. Euro zugefügt haben nicht wieder in verantwortliche Positionen im VZB zu wählen.

In Anbetracht dieser für alle im VZB Versicherten langfristig schmerzlichen Einschnitte in der Altersversorgung werden mit dieser Wahl entscheidende Weichen gestellt.

https://www.zaek-berlin.de/presse/veranstaltungen/veranstaltungen-detail/article/1-ordentliche-delegiertenversammlung.html


Die Delegiertenversammlungen sind nach § 11 der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin für Kammermitglieder öffentlich. Die Plätze für angemeldete Gäste sind aus Kapazitäts- und Brandschutzgründen auf 20 begrenzt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung per Mail an info(at)zaek-berlin.de vergeben.

Die VV des VZB wird aus 12 Mitgliedern, 7 aus Berlin, 4 aus Brandenburg und 1 aus Bremen, bestehen. Aus der DV der ZÄK Berlin werden die 7 Berliner Mitglieder gewählt.

Tagesordnung:

1.Begrüßung, Ehrung Verstorbener

2. Bericht des Vorstandes

3.Wahl des Wahlausschusses für die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (§ 3 Absatz 2 Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder der VV des VZB)

4.Einreichung, Zulassung und Bekanntmachung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin(§§ 5und 6Wahlordnung zur Wahlder Mitglieder der VV des VZB)

5.Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin(§ 7 Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder der VV des VZB)

6.Wahl -Schlichtungsausschuss, 7 Mitglieder(§ 2 Absatz 1 Schlichtungsordnung)

7.Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer(§ 10 Absatz 2 Nr. 2 Hauptsatzung)

8.Wahl des Haushalts-, Rechnungsprüfungs-und Zahlstellenprüfungsausschusses(§ 18a Hauptsatzung)

9.Fragestunde


Positionspapier der IUZB zum VZB

Der Verband IUZB hat ein Positionspapier veröffentlicht, das nach eigener Aussage nach langer und schwieriger Recherche entstanden ist. Es hat explizit nicht das Ziel „Schuldige“ zu benennen. Man wolle tiefer schauen, ob es eine strukturelle Schwäche gebe, die nicht zu einer professionellen Führung eines Versorgungswerks passt.

Im Rückblick analysieren die Verfasser die nach ihrer Ansicht vorliegenden Gründe für die Lage des Versorgungswerks_

  • Unklare Verantwortlichkeiten
  • Fehlende Kontrollmechanismen
  • Rudimentäre Berichtspflichten
  • Ungenügendes Vieraugenprinzip

Die Lösung nach Ansicht der Verfasser dieses Positionspapiers soll nun sein, dem Versorgungswerk eine „Corporate Governance“ zu geben wie bei einer Aktiengesellschaft.

Was jedoch vollständig fehlt in diesem Papier ist die konkrete Beschreibung, welche Punkte der bisherigen Regelungen eine angemessene Aufsicht verhindert haben. Sowohl für den Aufsichtsausschuss (AA) des VZB als auch für den Aufsichtsrat (AR) einer Aktiengesellschaft gilt eine simple Regel bei der Ausführung der Aufsichtstätigkeit:

Fragen dürfen und müssen solange gestellt werden, bis jedes einzelne Mitglied eines AA und AR verstanden hat, was es mit den zu beaufsichtigenden Vorgängen und Investments auf sich hat.

Wir gehen davon aus, dass die Verfasser dieses Positionspapiers nicht die Behauptung aufstellen wollen, dass die Mitglieder des AA nicht das uneingeschränkte Recht hatten, unendlich viele Fragen zu stellen und sich jeden einzelnen Sachverhalt im Zusammenhang mit dem VZB erklären zu lassen.

In einem Gesetzgebungsverfahren würde es üblicherweise eine Gegenüberstellung von alten und neuen Regelungen geben. Diese fehlen in diesem Positionspapier. Im Wesentlichen würde sich nämlich ergeben, dass ausreichende Kontrollmöglichkeiten nach den alten Regelungen bereits vorhanden waren. Die Regelungen für eine Aktiengesellschaft verbessern das nicht wesentlich. Nicht nur der Fall Wirecard hat gezeigt, dass es sogar bei einem börsennotierten Unternehmen, das zeitweise sogar im Aktienindex DAX gelistet war, zu Fehlentwicklungen kommen kann. Aufgedeckt wurde das durch langjährige Recherche von Journalisten der Financial Times, die zeitweise sogar beschattet, verfolgt und bedroht wurden.

Im Ergebnis könnte das bedeuten, dass die beste Aufsicht immer noch von der Redlichkeit der Personen abhängt, die diese Aufsicht ausüben. Das Positionspapier vom IUZB diffundiert – ob beabsichtigt oder nicht – diese individuelle Verantwortung der handelnden Personen.

Stellungnahme zum Positionspapier der IUZB

(Positionspapier zur Zukunft und Entwicklung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin)
→ https://iuzb.de/

Zunächst:

Den grundlegenden Ansatz des Positionspapiers halten wir für richtig. Ein Versorgungswerk kann nur dann stabil arbeiten, wenn Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind, Berichte verlässlich vorliegen, das Vier-Augen-Prinzip tatsächlich eingehalten wird und Bewertungen nachvollziehbar überprüft werden können. Ohne diese Voraussetzungen wird verlorenes Vertrauen nicht zurückkehren.

Unser Eindruck ist allerdings, dass das Papier derzeit eher eine Richtung beschreibt als eine unmittelbar umsetzbare Lösung. Für eine Entscheidung in einem Gremium genügt es nicht festzustellen, dass etwas „unzureichend“ sei. Beschlussfähig wird ein Vorschlag erst, wenn konkret benannt ist,

  • welche Kontrollschritte fehlen,
  • welche Berichte verpflichtend vorzulegen sind,
  • welche Entscheidungen künftig zustimmungspflichtig sein sollen und
  • welches Organ jeweils verantwortlich ist.

Erst auf dieser Grundlage kann eine Vertreterversammlung verantwortungsvoll entscheiden.

Die vorgeschlagene Orientierung an anderen Organisationsmodellen verstehen wir als Versuch, Ordnung in die Strukturen zu bringen. Wir sind jedoch keine Aktiengesellschaft, sondern ein Selbstverwaltungsorgan. Deshalb wird uns zunächst kein neues Organisationsmodell helfen. Entscheidend ist vielmehr die konsequente Anwendung dessen, was bereits vorgesehen ist.
Bevor neue Strukturen geschaffen werden, müssen die bestehenden Kontroll- und Informationspflichten vollständig und nachvollziehbar umgesetzt werden.

Dies gilt insbesondere für die Bilanz 2024. Hier helfen weder Vermutungen noch Bewertungen. Notwendig ist Klarheit auf Grundlage aussagekräftiger und überprüfbarer Unterlagen:

  • Wer ist mit der Prüfung beauftragt?
  • Welchen konkreten Prüfungsumfang umfasst der Auftrag?
  • Wer bewertet die einzelnen Anlagen?
  • Nach welchen Bewertungsmethoden erfolgt diese Bewertung?

Ohne die Beantwortung dieser Fragen fehlt jeder weiteren Diskussion eine belastbare Grundlage.

Ein weiterer Punkt betrifft die im Positionspapier genannten zeitlichen Abläufe. Die dort vorgesehenen Fristen erscheinen aus unserer Sicht nicht realistisch. Die Klärung der Bewertungsfragen, die Sichtung der zugrunde liegenden Unterlagen sowie die Abstimmung zwischen den beteiligten Organen erfordern Zeit, sorgfältige Prüfung und geordnete Verfahren. Solche Prozesse lassen sich weder durch Beschluss noch durch Zeitvorgaben abkürzen, ohne die inhaltliche Qualität der Entscheidungen zu gefährden.

Die Erwartung kurzfristiger Ergebnisse ist verständlich, darf jedoch nicht zu einer nur formalen Prüfung oder zu Entscheidungen ohne tragfähige Grundlage führen. Eine gründliche und nachvollziehbare Aufarbeitung hat deshalb Vorrang, auch wenn sie mehr Zeit in Anspruch nimmt als im Positionspapier angenommen. Zu kurze Fristen würden am Ende nicht Vertrauen schaffen, sondern neue Unsicherheit erzeugen.

Ebenso wichtig erscheint es uns, die Debatte sachlich zu führen. Die Entwicklung des Versorgungswerks ist aus Abläufen, Zuständigkeitsregelungen und Informationswegen entstanden. Gleichzeitig gilt aber auch: Sollten sich Pflichtverletzungen oder schuldhaftes Verhalten einzelner Verantwortlicher bestätigen, müssen diese selbstverständlich aufgeklärt und die betreffenden Personen zur Verantwortung gezogen werden. Aufklärung und Verantwortungszuweisung schließen sich nicht aus – sie gehören zusammen.

Unsere Aufgabe muss deshalb zunächst darin bestehen, das vorhandene System funktionsfähig zu machen: klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Informationen und überprüfbare Transparenz. Erst auf dieser Grundlage können weitergehende Reformen sinnvoll und realistisch beraten werden.

Bevor wir über neue organisatorische Modelle sprechen, müssen wir daher zunächst im bestehenden System Ordnung herstellen. Solange Zuständigkeiten, Informationswege und Bewertungsgrundlagen nicht nachvollziehbar geklärt sind, führen Strukturdebatten nicht weiter, sondern überlagern die eigentliche Aufgabe: die Aufklärung und die Herstellung verlässlicher Entscheidungsgrundlagen.

Zusammengefasst benötigen wir derzeit
keine neuen Organisationskonstruktionen, sondern funktionierende Abläufe,
keine Vermutungen, sondern aussagekräftige Unterlagen,
und keine Personalisierung der Debatte, sondern eine strukturierte und konstruktive Zusammenarbeit.

Vertrauen entsteht nicht durch Erklärungen, sondern durch nachvollziehbare Verfahren. Ohne dieses Vertrauen wird keine Reform dauerhaft Bestand haben.

H.Dohmeier-de Haan

Selbstverwaltung, Aufsicht und Verantwortung

Zur Rolle des Staates und der Gremien im Zusammenhang mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Vorbemerkung des Autors

Der folgende Beitrag ist ein persönlicher Meinungsartikel von mir. Er stellt ausdrücklich kein Rechtsgutachten dar. Ich bin kein Jurist.

Meine Einschätzungen beruhen ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Unterlagen. Grundlage meiner Bewertung sind insbesondere

– das Schreiben des Bundesverbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) an die Berliner Senatsverwaltungen vom 20.01.2026
👉 hier im Original nachlesen: https://berlinboxx.de/brandbrief-der-berliner-zahnaerzte-zum-rentenskandal.html

– die veröffentlichte Antwort des Berliner Senats im Abgeordnetenhaus zur Aufsicht über die Zahnärztekammer Berlin und ihr Versorgungswerk
👉 hier als Drucksache einsehbar: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24623.pdf

Ich versuche, diese Dokumente für Kolleginnen und Kollegen einzuordnen und verständlich darzustellen. Ziel ist es, zur sachlichen Diskussion beizutragen und Zusammenhänge nachvollziehbar zu machen.


Worum es in der aktuellen Debatte tatsächlich geht

In der öffentlichen und berufspolitischen Diskussion wird derzeit häufig über persönliche Verantwortung einzelner Personen gesprochen. Teilweise entsteht der Eindruck, es handele sich in erster Linie um individuelles Fehlverhalten oder Versäumnisse einzelner Vertreter oder Gremien.

Das greift nach meiner Auffassung zu kurz.

Tatsächlich geht es um eine strukturelle Frage:
Wie funktioniert ein System, das Pflichtmitgliedschaft, Selbstverwaltung und staatliche Aufsicht miteinander verbindet?

Das Versorgungswerk ist kein privater Investmentfonds. Mitglieder können nicht austreten, nicht den Anbieter wechseln und ihre Altersversorgung auch nicht individuell gestalten. Die Beiträge werden verpflichtend erhoben und betreffen die existenzielle Alterssicherung.

Gerade deshalb existiert eine staatliche Aufsicht.


Warum der BZÖG-Brief bedeutsam ist

Der BZÖG weist in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Krise des Versorgungswerks nicht nur eine interne Angelegenheit der berufsständischen Versorgung sei. Begründet wird unter anderem, dass Beiträge von im öffentlichen Dienst beschäftigten Zahnärztinnen und Zahnärzten mittelbar aus öffentlichen Haushalten stammen und damit ein öffentliches Interesse berührt ist (siehe oben verlinktes Schreiben).

Unabhängig davon, wie man diese Bewertung im Einzelnen beurteilt, macht das Schreiben eines deutlich:
Die Problematik betrifft nicht nur interne Gremienstrukturen, sondern auch die Frage der staatlichen Verantwortung innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Systems.

Damit wird eine Ebene angesprochen, die in der aktuellen Diskussion häufig ausgeblendet wird.


Die Kernaussage des Senats

In der Antwort des Berliner Senats (siehe oben verlinkte Drucksache) wird sinngemäß ausgeführt, dass eine Haftung des Landes ausgeschlossen sei, weil es sich beim Versorgungswerk um eine Einrichtung der berufsständischen Selbstverwaltung handele und die staatliche Aufsicht lediglich eine Rechtsaufsicht darstelle.

Mit anderen Worten:
Die Entscheidungen seien Sache der Organe des Versorgungswerks – nicht des Staates.

Diese Aussage ist nachvollziehbar. Sie beantwortet jedoch nur einen Teil der eigentlichen Frage.

Denn Selbstverwaltung bedeutet nicht Aufsichtslosigkeit.


Was Rechtsaufsicht tatsächlich bedeutet

Rechtsaufsicht wird häufig so verstanden, als prüfe der Staat lediglich, ob Beschlüsse formal ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Das wäre jedoch eine sehr enge Interpretation.

Die Aufsicht soll sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und die Einrichtung funktionsfähig bleibt. Sie ersetzt keine Entscheidungen, sie soll aber erkennen, wenn Strukturen nicht mehr geeignet sind, die Versorgungsaufgaben dauerhaft zu erfüllen.

Wenn Informationen nicht vorliegen, Kontrollmechanismen nicht greifen oder Gremien ihre Aufgaben faktisch nicht wahrnehmen können, entsteht nicht nur ein internes Problem, sondern ein aufsichtsrechtliches.


Die eigentliche offene Frage

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

Wer hätte einzelne Anlageentscheidungen treffen müssen?

Die entscheidende Frage lautet:

War das System insgesamt so organisiert, dass Risiken rechtzeitig erkannt und korrigiert werden konnten?

Diese Frage richtet sich nicht nur an einzelne Personen und nicht nur an einzelne Gremien. Sie betrifft das Zusammenspiel von Verwaltung, Selbstverwaltung und staatlicher Aufsicht.

Eine ausschließliche Verlagerung der Verantwortung auf einzelne Vertreter greift deshalb ebenso zu kurz wie die Annahme, staatliche Stellen hätten keinerlei Rolle.


Worum es jetzt gehen sollte

– transparente Aufklärung
– nachvollziehbare Information der Mitglieder
– klare Zuständigkeiten
– funktionierende Kontrolle

Nur so kann Vertrauen wieder entstehen.

Das Versorgungswerk ist keine politische Bühne sondern die Altersversorgung unseres Berufsstandes.


Schlussbemerkung

Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn Verantwortung gemeinsam wahrgenommen wird.

Dazu gehört die Verantwortung der handelnden Personen in den Organen ebenso wie die Verantwortung einer wirksamen Aufsicht im gesetzlichen Rahmen. Beides gegeneinander auszuspielen hilft nicht weiter.

Am Ende geht es nicht um Rechtfertigungen, sondern um die Wiederherstellung eines Systems, dem die Mitglieder wieder vertrauen können.

H.Dohmeier-de Haan

Zusammenfassung VZB

https://www.portfolio-institutionell.de/wenn-zahnaerzte-zu-wagniskapitalisten-werden/

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