Eine Erwiderung auf den Kommentar von Dr. Stefan Verch zur Vertreterversammlung vom 7. Oktober 2026
Von Dr. H.-Helmut Dohmeier-de Haan
Bei der Sitzung ging es um Vorgänge, die unsere Altersversorgung unmittelbar betreffen: erhebliche Vermögensverluste, die Prüfung der Jahresabschlüsse, mögliche Ansprüche gegen frühere Verantwortliche und die künftige Finanzierung des VZB.
In Verchs Kommentar stehen dagegen der Ton der Vorträge, die Redezeiten und das Auftreten der Berater im Vordergrund. Dadurch verschiebt sich die Aufmerksamkeit. Diejenigen, die die Vorgänge aufarbeiten, geraten stärker in den Blick als die Vorgänge selbst. Darin liegt für mich die ablenkende Wirkung dieses Beitrags.
Professionalität fordern und unbequeme Expertise abwerten
Verch fordert, die Verantwortung für unsere Altersversorgung in professionelle Hände zu legen. Zugleich begegnet er den Einschätzungen der hinzugezogenen Fachleute mit grundsätzlichen Zweifeln, ohne eine ausgearbeitete fachliche Gegenposition vorzulegen.
Prof. Wassermanns Bewertung hält er möglicherweise für zu niedrig. Bei Prof. Kuhla kritisiert er nicht nur die rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern beschreibt dessen Auftritt als belehrend, polemisch und unangemessen. So entsteht der Eindruck, dass die Ablehnung der Ergebnisse mit einer Abwertung derjenigen verbunden wird, die sie erläutern.
Auch Professoren müssen sich kritischen Fragen stellen. Ein Titel ersetzt keine Begründung. Entscheidend ist aber, ob ihre Methoden, Annahmen oder Schlussfolgerungen Fehler aufweisen. Dass eine Einschätzung unangenehm ist oder unerwünschte Konsequenzen erkennen lässt, macht sie noch nicht falsch.
Wer Professionalität fordert, muss sich auch mit unbequemen fachlichen Ergebnissen auseinandersetzen. Sonst bleibt von der Forderung nach Experten wenig übrig, sobald diese etwas anderes sagen als erhofft.
Die Bewertungen werden nicht ungeprüft übernommen
Verch bezweifelt, dass das Vermögen in der genannten Größenordnung von 1,35 Milliarden Euro an Wert verloren haben kann. Diese Zahl ist noch keine abschließend geprüfte Verlustzahl.
Genau deshalb werden die Bewertungsergebnisse dem Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zur Prüfung vorgelegt. Sein Bericht soll den zuständigen Ausschüssen und schließlich der Vertreterversammlung eine belastbare Grundlage für ihre Entscheidungen geben. Die Bewertungen werden also nicht einfach ungeprüft übernommen. Dieser vorgesehene Prüfungsschritt kommt in Verchs Darstellung zu kurz.
Aus der noch ausstehenden Prüfung folgt weder, dass die Bewertung richtig ist, noch, dass sie zu niedrig ausgefallen sein muss. Wer einen anderen Wertansatz begründen will, muss konkret zeigen: Welche Anlage ist mehr wert? Welche Annahme war falsch? Welche Unterlagen sprechen für einen anderen Wert?
Verch nennt stattdessen mögliche Beweggründe des Verwaltungsausschusses. Dieser könnte besonders vorsichtig bewerten, um später bessere Entwicklungen präsentieren zu können. Dafür liefert er keinen Nachweis. Eine Vermutung über die Absichten des Auftraggebers ersetzt keine Prüfung der Bewertung.
Außerdem geht es um mehr als den heutigen Vermögenswert. Schieritz hat auch die künftige Ertragskraft angesprochen. Vereinfacht gesagt: Eine Anlage kann noch einen gewissen Wert haben und trotzdem auf längere Zeit kaum Geld für die Rentenzahlungen erwirtschaften. Ein höherer Wertansatz allein löst deshalb das Finanzierungsproblem nicht.
Die Prüferfrage lässt sich nicht allein mit Zeitdruck beantworten
Verch fordert, Baker Tilly unverzüglich prüfen zu lassen und den Streit über mögliche Fehler parallel fortzuführen. Damit würden die Abschlüsse schneller vorliegen, so seine Erwartung.
Die offene Frage ist jedoch, ob mögliche Fehler bei der Prüfung 2023 die weitere Prüfung durch dieselbe Gesellschaft berühren. Wenn ein Prüfer sich zugleich gegen Ansprüche wegen seiner früheren Arbeit verteidigen muss, ist zu klären, ob daraus ein Interessenkonflikt entstehen kann.
Das bedeutet nicht, dass ein solcher Konflikt bereits abschließend festgestellt ist. Verchs persönliche Erklärung, er könne keine Befangenheit erkennen, beantwortet diese Frage aber ebenso wenig. Auch die Forderung nach parallelen Verfahren beseitigt sie nicht.
Wir brauchen schnell verlässliche Abschlüsse. Gerade deshalb müssen die Voraussetzungen für eine unabhängige Prüfung belastbar geklärt werden.
Der errechnete Verzögerungsschaden ist bislang ein Beispiel
Verch nimmt eine Beitragserhöhung von zehn Prozent an und überschlägt, welche Einnahmen dem VZB durch die Verzögerung entgangen sein könnten.
Eine solche Beispielrechnung kann eine mögliche Folge verdeutlichen. Sie weist aber noch keinen Schaden nach. Dazu müsste feststehen, ob diese Beitragserhöhung überhaupt erforderlich gewesen wäre, wann sie hätte erfolgen können und welche Wirkung sie gehabt hätte.
Verch bezeichnet seine Rechnung selbst als spekulativ. Zugleich verlangt er, Beiträge erst auf geprüfter Grundlage anzupassen. Beides muss zusammen betrachtet werden. Man kann nicht ohne Weiteres Einnahmen aus einer angenommenen früheren Erhöhung als Verlust ansetzen, wenn die Grundlage für diese Erhöhung noch ungeklärt war.
Bei Gneist ging es um die Weiterleitung, nicht um das Fragen
Verch erweckt den Eindruck, Gneist werde wegen kritischer Fragen angegriffen. Die Fragen zur Tätigkeit und Wirtschaftlichkeit der Rechtsanwälte wurden jedoch ausdrücklich als berechtigt anerkannt.
Beanstandet wurde etwas anderes: die Weiterleitung interner Korrespondenz an Rellermeier, gegen den das VZB Ansprüche verfolgt.
Ein Vertreter muss Fragen stellen und Informationen verlangen können. Daraus ergibt sich aber nicht automatisch, dass er interne Korrespondenz an einen Prozessgegner weitergeben darf. Entscheidend ist, welche Informationen weitergeleitet wurden und wie dieser Vorgang zu bewerten ist.
Verch erklärt die Weitergabe als unverfängliche Meinungsbildung. Damit legt er sich bereits fest, obwohl die Prüfung des Vorgangs noch aussteht. Die Forderung, niemanden vorzuverurteilen, muss auch bedeuten, einen beanstandeten Vorgang nicht vorschnell für unbedenklich zu erklären.
Die wirtschaftlichen Verbindungen brauchen eine Erklärung
In der Sitzung wurden Verbindungen zwischen Grand Metropolitan und einer privaten Gesellschaft Rellermeiers erläutert. Auch Zahlungen an diese Gesellschaft wurden angesprochen.
Für die Mitglieder stellen sich damit einfache, aber wichtige Fragen: Wie entstanden diese Verbindungen? Wofür wurde gezahlt? Waren persönliche Interessen und die Interessen des VZB ausreichend getrennt?
Die Darstellung solcher Vorgänge beweist noch keine persönliche Haftung. Sie gibt aber Anlass, genauer hinzusehen.
Verch beschäftigt sich vor allem damit, ob die Beteiligten durch die Präsentation an den Pranger gestellt wurden. Das beantwortet die wirtschaftlichen Fragen nicht. Auch ein unangenehm vorgetragener Sachverhalt bleibt klärungsbedürftig.
Zur Kostenrechnung gehört auch das Risiko des Nichtstuns
Verch hebt die hohen Beratungskosten und die möglicherweise lange Dauer der Prozesse hervor. Für die wirtschaftliche Bewertung reicht das allein nicht aus.
Die Aufarbeitung soll auch dazu dienen, Vermögenswerte zu sichern und berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Deshalb muss neben den Kosten geprüft werden, welche Rückflüsse erreichbar sind und was verloren gehen könnte, wenn Maßnahmen unterbleiben.
Das rechtfertigt nicht automatisch jedes Mandat und jeden Prozess. Es zeigt aber, weshalb eine vollständige Rechnung beide Seiten braucht. Ein teures Verfahren kann wirtschaftlich sinnvoll sein; ein Verzicht kann teuer werden. Entscheidend sind die konkreten Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken.
Erinnerungen müssen auf beiden Seiten geprüft werden
Verch stellt seine eigene Schilderung unter den Vorbehalt persönlicher Erinnerung. Bei Gneist und Seifert spricht er dagegen von dem, was sie „untrüglich erlebten“.
Wenn Beteiligte denselben Vorgang unterschiedlich erinnern, kann keine Erinnerung allein deshalb als gesichert gelten, weil sie mit großer Überzeugung vorgetragen wird. Es muss geklärt werden, welche Angaben richtig und vollständig sind.
Das gilt für die eidesstattlichen Versicherungen ebenso wie für die dagegen erhobenen Vorwürfe. Hier sollte derselbe Maßstab für alle gelten.
Die Abstimmung hat die Sachfragen nicht entschieden
Nach Verchs Angaben stimmten fünf Vertreter für den Antrag zur Prüferfrage, vier dagegen und drei enthielten sich. Der Antrag wurde angenommen. Das Ergebnis zeigt zugleich, wie geteilt die VV war.
Über die Gründe der Enthaltungen lässt sich ohne weitere Angaben nichts Sicheres sagen. Sie gehören aber zum Gesamtbild.
Ein angenommener Antrag beantwortet nicht automatisch die fachlichen und rechtlichen Fragen, die zuvor aufgeworfen wurden. Diese Bedenken müssen weiterhin geklärt werden. Eine Abstimmung ersetzt keine Prüfung.
Die Zukunft war durchaus Thema
Verch schreibt, von Schieritz sei wenig bis nichts zur Zukunft zu erfahren gewesen. Dabei wurden die Ertragskraft des verbliebenen Vermögens und die Verteilung der Sanierungslasten zwischen den Generationen angesprochen.
Gerade die zweite Frage ist entscheidend: Wie viel von den heutigen Verlusten sollen künftige Mitglieder tragen? Und welche eigene Altersversorgung können sie für ihre Beiträge erwarten?
Das ist noch kein vollständiger Sanierungsplan. Es sind aber grundlegende Fragen, ohne deren Beantwortung kein tragfähiger Plan entstehen kann. Verchs Darstellung lässt diesen Teil der Sitzung zu wenig erkennen.
Worauf es jetzt ankommt
Die heutigen Verantwortlichen müssen ihre Entscheidungen erklären und sich kontrollieren lassen. Daraus folgt aber nicht, dass die gegen sie gerichtete Kritik schon die angesprochenen Vorgänge entkräftet.
Wir müssen den Schaden verlässlich feststellen, das verbliebene Vermögen sichern und berechtigte Ansprüche verfolgen. Dazu gehört auch, persönliche Verbindungen und mögliche Pflichtverletzungen zu klären. Diese Aufgaben verschwinden nicht, wenn wir ausführlicher über den Ton der Vorträge sprechen.
Herr Verch radelte nach der Sitzung ratlos durch die Nacht nach Hause. Nach der Lektüre seines Kommentars bleibt auch bei mir Ratlosigkeit: Warum beschäftigt ihn die Art der Aufarbeitung so viel mehr als ihr Inhalt? Gerade von einem Mitglied des internen IUZB-Beratungsstabs, dem er nach Auskunft der Redaktion angehört, hätte ich eine eingehendere Auseinandersetzung mit den Sachfragen erwartet.