Zur Rolle des Staates und der Gremien im Zusammenhang mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
Vorbemerkung des Autors
Der folgende Beitrag ist ein persönlicher Meinungsartikel von mir. Er stellt ausdrücklich kein Rechtsgutachten dar. Ich bin kein Jurist.
Meine Einschätzungen beruhen ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Unterlagen. Grundlage meiner Bewertung sind insbesondere
– das Schreiben des Bundesverbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) an die Berliner Senatsverwaltungen vom 20.01.2026
👉 hier im Original nachlesen: https://berlinboxx.de/brandbrief-der-berliner-zahnaerzte-zum-rentenskandal.html
– die veröffentlichte Antwort des Berliner Senats im Abgeordnetenhaus zur Aufsicht über die Zahnärztekammer Berlin und ihr Versorgungswerk
👉 hier als Drucksache einsehbar: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24623.pdf
Ich versuche, diese Dokumente für Kolleginnen und Kollegen einzuordnen und verständlich darzustellen. Ziel ist es, zur sachlichen Diskussion beizutragen und Zusammenhänge nachvollziehbar zu machen.
Worum es in der aktuellen Debatte tatsächlich geht
In der öffentlichen und berufspolitischen Diskussion wird derzeit häufig über persönliche Verantwortung einzelner Personen gesprochen. Teilweise entsteht der Eindruck, es handele sich in erster Linie um individuelles Fehlverhalten oder Versäumnisse einzelner Vertreter oder Gremien.
Das greift nach meiner Auffassung zu kurz.
Tatsächlich geht es um eine strukturelle Frage:
Wie funktioniert ein System, das Pflichtmitgliedschaft, Selbstverwaltung und staatliche Aufsicht miteinander verbindet?
Das Versorgungswerk ist kein privater Investmentfonds. Mitglieder können nicht austreten, nicht den Anbieter wechseln und ihre Altersversorgung auch nicht individuell gestalten. Die Beiträge werden verpflichtend erhoben und betreffen die existenzielle Alterssicherung.
Gerade deshalb existiert eine staatliche Aufsicht.
Warum der BZÖG-Brief bedeutsam ist
Der BZÖG weist in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Krise des Versorgungswerks nicht nur eine interne Angelegenheit der berufsständischen Versorgung sei. Begründet wird unter anderem, dass Beiträge von im öffentlichen Dienst beschäftigten Zahnärztinnen und Zahnärzten mittelbar aus öffentlichen Haushalten stammen und damit ein öffentliches Interesse berührt ist (siehe oben verlinktes Schreiben).
Unabhängig davon, wie man diese Bewertung im Einzelnen beurteilt, macht das Schreiben eines deutlich:
Die Problematik betrifft nicht nur interne Gremienstrukturen, sondern auch die Frage der staatlichen Verantwortung innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Systems.
Damit wird eine Ebene angesprochen, die in der aktuellen Diskussion häufig ausgeblendet wird.
Die Kernaussage des Senats
In der Antwort des Berliner Senats (siehe oben verlinkte Drucksache) wird sinngemäß ausgeführt, dass eine Haftung des Landes ausgeschlossen sei, weil es sich beim Versorgungswerk um eine Einrichtung der berufsständischen Selbstverwaltung handele und die staatliche Aufsicht lediglich eine Rechtsaufsicht darstelle.
Mit anderen Worten:
Die Entscheidungen seien Sache der Organe des Versorgungswerks – nicht des Staates.
Diese Aussage ist nachvollziehbar. Sie beantwortet jedoch nur einen Teil der eigentlichen Frage.
Denn Selbstverwaltung bedeutet nicht Aufsichtslosigkeit.
Was Rechtsaufsicht tatsächlich bedeutet
Rechtsaufsicht wird häufig so verstanden, als prüfe der Staat lediglich, ob Beschlüsse formal ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Das wäre jedoch eine sehr enge Interpretation.
Die Aufsicht soll sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und die Einrichtung funktionsfähig bleibt. Sie ersetzt keine Entscheidungen, sie soll aber erkennen, wenn Strukturen nicht mehr geeignet sind, die Versorgungsaufgaben dauerhaft zu erfüllen.
Wenn Informationen nicht vorliegen, Kontrollmechanismen nicht greifen oder Gremien ihre Aufgaben faktisch nicht wahrnehmen können, entsteht nicht nur ein internes Problem, sondern ein aufsichtsrechtliches.
Die eigentliche offene Frage
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
Wer hätte einzelne Anlageentscheidungen treffen müssen?
Die entscheidende Frage lautet:
War das System insgesamt so organisiert, dass Risiken rechtzeitig erkannt und korrigiert werden konnten?
Diese Frage richtet sich nicht nur an einzelne Personen und nicht nur an einzelne Gremien. Sie betrifft das Zusammenspiel von Verwaltung, Selbstverwaltung und staatlicher Aufsicht.
Eine ausschließliche Verlagerung der Verantwortung auf einzelne Vertreter greift deshalb ebenso zu kurz wie die Annahme, staatliche Stellen hätten keinerlei Rolle.
Worum es jetzt gehen sollte
– transparente Aufklärung
– nachvollziehbare Information der Mitglieder
– klare Zuständigkeiten
– funktionierende Kontrolle
Nur so kann Vertrauen wieder entstehen.
Das Versorgungswerk ist keine politische Bühne sondern die Altersversorgung unseres Berufsstandes.
Schlussbemerkung
Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn Verantwortung gemeinsam wahrgenommen wird.
Dazu gehört die Verantwortung der handelnden Personen in den Organen ebenso wie die Verantwortung einer wirksamen Aufsicht im gesetzlichen Rahmen. Beides gegeneinander auszuspielen hilft nicht weiter.
Am Ende geht es nicht um Rechtfertigungen, sondern um die Wiederherstellung eines Systems, dem die Mitglieder wieder vertrauen können.
H.Dohmeier-de Haan