BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte

transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Sponsoring mit unseren, dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin anvertrauten Rentengeldern

Beurteilen Sie selbst:

Mittelverwendung und Transparenz im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Die Satzung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) legt eindeutig fest, wie die Mittel des Versorgungswerks verwendet werden dürfen.

Unter Teil VI: Verwendung der Mittel heißt es in § 32:

§ 32 Verwendung der Mittel, Vermögensanlage

(1) Die Mittel des Versorgungswerks dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderliche Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.

In einer Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde beschlossen, wie „Art und Umfang der Teilnahme an der Dental Berlin 2023“ gestaltet werden sollten. Dies führte unter anderem zu einem ausgewiesenen Sponsoring der Veranstaltung.

Auf Nachfrage, welche Gründe diesem Sponsoring zugrunde lagen, antworteten die Kollegen Dr. Rellermeier (Verband der Zahnärzte) und Dr. Kisro (Freier Verband) in einem Schreiben:

„Das Versorgungswerk war im Loungebereich mit einem Beratungsstand vertreten (siehe Übersicht der Aussteller im Dental Kongress Magazin, Seite 15, Standnummer 43). Dieser Stand wurde entsprechend bezahlt. Seitens des Versorgungswerks wurden keine weiteren Zahlungen als für die oben angeführten Leistungen getätigt.“

Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass die angewiesene Summe ausschließlich für den Stand im „Loungebereich” verwendet wurde.

Laut einer vom Direktor des VZB vorgelegten Rechnung wurden jedoch 3.000 Euro für die Standmiete und zusätzlich 5.000 Euro für das Sponsoring der Dental Berlin 2023, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer angefordert. Insgesamt wurden 9.520 Euro überwiesen.

Im gleichen Schreiben werden weitere 9.250.- Euro Sponsoring und 3.932.- Zahlungen aus dem Firmengeflecht des VZB für Anzeigen etc. genannt. Alles in allem eine Summe von 22.432.- Euro.

„Weitere Fragen zu dem, was jeweils vereinbart wurde, kann sicher die Zahnärztekammer Berlin beantworten.“

Hier der Auszug aus dem Protokoll der VV des VZB vom 13.04.24:

„…ob es im Jahr 2023 Spenden durch das Versorgungswerk gab. Herr Dr. Roggensack erklärt, dass ihm keine Spenden bekannt sind, und bittet um nähere Erläuterung. Herr Klutke stellt die Frage nochmals an den gesamten Verwaltungsausschuss. Herr Wohltmann erklärt, dass es buchhalterisch keine Spenden gibt. Herr Dr. Rellermeier ergänzt, dass ihm als einzige Zuwendung bekannt ist, dass sich das Versorgungswerk für den Dental Kongress der Zahnärztekammer mit einer Standmiete und an den weiteren Kosten für den Caterer beteiligt hat. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Spende. Herr Klutke erklärt, dass die Standmiete in den Vorjahren deutlich geringer war und bittet um Auskunft, welche Anlagestrategie damit verfolgt wird bzw. welcher Benefit für die Mitglieder des Versorgungswerkes besteht. Herr Dr. Rellermeier erklärt, dass es eine Unterstützung der Zahnärztekammer Berlin war. …“

Ist diese „Unterstützung“ rechtlich unbedenklich?

Solche Diskrepanzen müssen transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden. Die Mitglieder des Versorgungswerks verdienen eine klare und umfassende Erklärung über die Verwendung der Mittel. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind entscheidend, um das Vertrauen der Mitglieder in die Führung ihres Versorgungswerks zu sichern.

Der Vollständigkeit halber hier der Auszug aus dem Protokoll der DV der Zahnärztekammervom 16.05.2024:

„… Sponsoring, was das Versorgungswerk gemacht hat. Entgegen § 32.1 der Satzung, wo ausdrücklich drinsteht: Die Mittel des Versorgungswerkes dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderlichen Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.

Wie verträgt sich das mit dem Sponsoring dann der Dental Berlin in dem Fall, was in dem gesamten Bereich, was auch die Nebenbetriebe des Versorgungswerks betrifft, ungefähr 22.500 Euro betraf? Das ist für das Jahr 2023 gewesen. 

Wohltmann: Wir haben uns mit diesem Thema beschäftigt und haben das auch, sage ich mal, verifiziert. Wir haben leider noch keine Gelegenheit gehabt, in toto im VA darüber zu sprechen. Wir haben für uns festgestellt, das haben wir aber auch schon im Vorfeld, bevor die Rechnungen eingesehen wurden, für uns festgestellt, dass der Effekt, den wir uns gewünscht haben in der Beratung, in der Quantität der Beratung nicht unbedingt die Beteiligung an der Rechnung des Caterings widerspiegelt, und würden diese Entscheidung nicht wieder so treffen. Wir sind gerade dabei, uns zu überlegen, wie man das löst, ob wir das möglicherweise rückabwickeln oder vielleicht auch anders lösen können. Da gab es bisher schon Kontakte.

Ich habe mit Herrn Fischdick telefoniert, auch mit Herrn Heegewaldt, der lässt sie herzlich grüßen, und wir sind aber per jetzt noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Ich möchte aber trotzdem nochmal mich gegen den Begriff Spende wehren, denn wenn es eine Spende wäre, hätten wir keine Steuer darauf bezahlt. Es war eine Beteiligung an der Catering-Rechnung plus die Standmiete, also es geht letztlich um 5000 Euro netto, die im Feuer stehen, sage ich mal. Was die anderen Kosten anbetraf, waren das Zuwendungen von Firmen, an denen wir beteiligt sind, aber nicht beteiligt am Entscheidungsprozess, ob die solche Veranstaltungen unterstützen oder nicht. Also da haben wir gar keinen Einfluss drauf. Aber wir sind, ich will es mal vorsichtig sagen, selbstkritisch dabei, das zu bearbeiten und eine Lösung zu finden. 

Klutke: Direkt dazu, darf ich?

Plaster: Eine Nachfrage und dann bitte Frau Lo Scalzo.

Klutke: Dem darf ich direkt widersprechen. Es ging ausdrücklich nicht in der Rechnung um eine Beteiligung am Catering, sondern es ging ausdrücklich um Sponsoring. So steht es auf der Rechnung, die ich bei Herrn Wohltmann einsehen konnte. 

Wohltmann (real Rellermeier, Red.): Kann ich direkt dazu, Alex, du erlaubst es, dass ich das direkt sage, denn wir haben ja das Thema schon ventiliert. Also es ist richtig, es ist als Sponsoring oder unter der Rubrik Sponsoring abgeheftet worden. Wie ich mich inzwischen habe aufklären lassen, lag das daran, dass die Catering-Firma, also die Firma, die den Event organisiert hat, das war die Aussage von Herrn Fischdick, nur drei Kategorien hatte: Aussteller, Referenten und Sponsoring. 

Und da ist es reingerutscht. Aber es war von uns von der Intention her, und das bedauern wir natürlich, dass da Missverständnisse entstanden sind, keine Spende, kein Sponsoring. Wir sponsern nicht eine Oldtimer-Veranstaltung oder einen Kleingartenzüchterverein, sondern wir hatten eine Veranstaltung von Zahnärzten für Zahnärzte mit Mitgliedern unseres Versorgungswerks unterstützt. Und das habe ich eben, ich will mich nicht wiederholen, schon gesagt, es war Catering, jetzt zu der Frage von dir, es war eine Rechnung. Ich meine, mich richtig zu erinnern, das hatte mir jedenfalls Herr Dr. Fischdick gesagt, da gab es eine Gesamtrechnung von über 100.000 Euro fürs Catering für die Gesamtveranstaltung. Und das VZB hat sich mit 5000 Euro netto daran beteiligt.“ …

Neuronale Regulationsmöglichkeiten bei akutem und chronischem Stress

Stress und der „drugfree standby mode (dfsm)“ 

Neuronale Regulationsmöglichkeiten bei Stress

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) lädt zu seiner traditionellen Berliner Herbsttagung ein, in Zusammenarbeit mit der Gruppe buz-2-0.de:

7. September 2024, 10h – Haus der Zahnärztekammer Berlin,  

Stallstr. 1, 10585 Berlin

Frau Susanne Maler aus München wird zu dem Thema sprechen „Neuronale Regulationsmöglichkeiten bei akutem und chronischem Stress“ – als Kontrastprogramm zur medikamentösen Behandlung. 

Frau Maler ist niedergelassene Psychologin und führt eine Praxis für Psychotherapie und Coaching. Zudem hat sie Erfahrungen in verschiedenen Behandlungssettings im Gesundheitswesen. Aufmerksam sind wir auf sie geworden durch ihre Arbeit in der kardiologischen Rehabilitation. In ihren Vorträgen zur Stressregulation und ‑prävention zeigt sie dort auf, dass es sich beim chronischen Stress um eine Dysregulation des Nervensystems handelt, aus der multiple gesundheitliche Konsequenzen resultieren. Deshalb ist es wichtig, auch auf der Ebene des Nervensystems eine Antwort zu finden. Sie propagiert daher das Erlernen eines psychophysischen „Standby Mode“.

Sie möchte ihre Klienten damit motivieren, ihre neuronalen Regulationen selbst zu beeinflussen und zeigt dafür unterschiedliche Wege auf. Frau Maler vermeidet Begriffe wie Entspannung und Entspannungsverfahren, sie seien abgenutzt und in der Esoterik-Ecke verortet. Zudem würden diese Methoden häufig falsch vermittelt und verstanden. Besser sei es, für sich eine Art Energiesparmodus zu erlernen, der aufgelöst wieder in die Aktivität zurückführe.

Im Sinne der vom DAZ immer geforderten ganzheitlichen Betrachtung der Arzt- Patientenbeziehung sind Kenntnisse über neuronale Regulationsprozesse für den Zahnarzt nicht nur zur Selbstfürsorge von Nutzen, sondern dienen auch dem besseren Verständnis der Patienten und damit der Arzt-Patientenbeziehung und der Behandlungsqualität.

Für den Vortrag sind 2 Fortbildungspunkte beantragt. Der Eintritt ist frei.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Für eine bessere Planung wären wir über Anmeldungen dankbar: kontakt@daz-web.de 

Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.de

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Kösener Str.11, 14199 Berlin
Tel: 030-546 27 240, Fax: 030-55 07 31 99
Mail: kontakt@daz-web.de, Internet: www.daz-forum.org

HIER MITREDEN!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Euch herzlich dazu einladen, Eure Fragen, die Euch besonders am Herzen liegen, an unsere Vertreter in den Gremien der Kammer, KZV und dem Versorgungswerk zu richten.

Diese Möglichkeit bietet Euch die Gelegenheit, direkten Einfluss zu nehmen und offene Anliegen zu klären.
Ihr könnt Eure Fragen über die Kommentarfunktion stellen, wobei Anonymität selbstverständlich respektiert wird.

Dazu bitte oben „Kommentare“ anklicken.

Unsere Mitglieder im Hauptausschuss der KZV, Vertreter in der VV der KZV, Delegierte in der DV der Zahnärztekammer Berlin und Vertreter in der VV des Versorgungswerkes werden sich bemühen, diese transparent und umfassend zu beantworten bzw. an die Vorstände weiterzureichen.
Die Antworten werden im Anschluss an die entsprechenden Sitzungen hier veröffentlicht.

  • Die nächste DV der Kammer ist am Donnerstag, dem 16.05.24 (öffentlich)
  • Die nächste VV der KZV findet am Montag, dem 23.09.24, statt (öffentlich).
  • Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes ist für den 30.11.24 geplant (öffentlich).
    Eure Fragen sind uns wichtig, und wir freuen uns auf eine aktive Beteiligung.

Mit kollegialen Grüßen


Eure BUZ 2.0

Kurzbericht zur VV der KZV vom 15.04.2024

1. KZV-Verwaltungskostenanhebung von 1,6 auf 1,7% nun doch auf Dauer?

Die Anhebung der umsatzbezogenen Verwaltungskosten um 6,25 % durch die KZV Berlin zum 01.01.2024 wirft einige kritische Fragen auf. Die ursprüngliche Begründung für diese Erhöhung war die dringlich notwendige Dachsanierung des KZV-Gebäudes.

Überraschenderweise ist der KZV-Vorstand nun nicht mehr der Auffassung, dass die gesetzliche vorgeschriebene Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf der Dachfläche und  die damit einhergehende Sanierung und Ertüchtigung des Daches in 2024 zu beginnen ist. Stattdessen beabsichtigt die KZV in 2024, die langfristig bekannten Mängel des baulichen Brandschutzes zu beseitigen. Die Beträge zur Umsetzung des baulichen Brandschutzes waren bereits im Haushalt 2023 veranschlagt und sind nicht verbraucht worden.

Dieser Beschluss des KZV-Vorstandes auf Verschieben der Dachsanierung auf unbestimmte Zeit erfolgte ohne vorausgehende Information  des regelmäßig tagenden Haupt-bzw. Haushaltsauschusses oder auch der KZV-Vertreterversammlung.

Weshalb der KZV-Vorstand an der Anhebung der Verwaltungskosten um 6,25 % in 2024 dennoch festhält – trotz mittelfristigen Entfalls der maßgeblichen Begründung – anstatt die Beiträge zu senken oder an die Mitglieder zurückzuzahlen, wurde den Vertretern nicht nachvollziehbar dargelegt. Es ist somit vollkommen unklar, wofür der in 2024 erhobene Zusatzbeitrag nun verwendet wird und deutet überdies darauf hin, dass der seitens des KZV-Vorstandes mit der Dachsanierung begründete Beitragserhöhung doch auf Dauer angelegt sein soll.

2. Kritik an der Absenkung des vdek-Basisgrenzwertes (HVM).

Der KZV-Vorstand entschloss sich zu Jahresbeginn 2024 nicht nur zur (unstrittigen) Absenkung des Basisgrenzwertes im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für die Wohnortkassen („WOP“, z.B. AOK, BKK etc. – hier kam es zu Budgetüberschreitungen), sondern auch zur simultanen Absenkung Basisgrenzwertes für die Ersatzkassen („vdek“, z.B. TK, Barmer etc.).

Diese Entscheidung erntete deutliche Kritik einiger Vertreter, da die Kassenzahnärzte dadurch undifferenziert mittelfristig deutliche geringere Leistungsausschüttungen für Ersatzkassen-Versicherte erhalten. So wäre es aus der Sicht dieser Vertreter nicht notwendig gewesen den Basisgrenzwert auch bei für die Ersatzkassen abzusenken, da das bisherige vdek-Budget bereits in 2023 nicht ausgeschöpft worden ist und sehr wahrscheinlich in 2024 wieder nicht ausgeschöpft werden wird. Die vom KZV-Vorstand zu verantwortende übermäßige Liquiditätsreduktion erschwert die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage in den kassenzahnärztlichen Praxen unnötig.

Da eine rückwirkende Änderung dieser KZV-Vorstandsentscheidung nicht möglich ist, kommt eine Wiederherstellung des alten vdek-Basisgrenzwertes frühestens zum 3. Quartal 2024 in Frage. Ob sich der vom FVDZ dominierte KZV-Vorstand zu dieser Korrektur entschließen wird, ist nicht absehbar.

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