Die niederländische Wirtschaftszeitung Het Financieele Dagblad (FD) berichtete am 26. Mai 2026 über ein Verfahren vor der sogenannten Ondernemingskamer in Amsterdam, das eine Beteiligung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) an der Hotelgesellschaft Grand Metropolitan Hotels (Grandmet) betrifft.
Nach Darstellung des FD hatte das VZB unter der früheren Leitung rund elf Millionen Euro in Grandmet investiert. Da die Holdinggesellschaft nach niederländischem Recht organisiert ist und ihren statutarischen Sitz in den Niederlanden hat, wird das Verfahren vor einem niederländischen Gericht geführt.
Dem Bericht zufolge beantragte das VZB eine gerichtliche Untersuchung der Unternehmensführung (enquêteprocedure) sowie einstweilige Maßnahmen. Hintergrund seien aus Sicht des Versorgungswerks offene Fragen zur Dokumentation wirtschaftlicher Vorgänge und zur Unternehmensorganisation.
Im Mittelpunkt der gerichtlichen Erörterung standen laut FD insbesondere:
- die aus Sicht des VZB unzureichende Dokumentation von Geschäftsvorgängen,
- Fragen zur Nachvollziehbarkeit von Jahresabschlüssen,
- sowie die bilanzielle Bewertung einer von Grandmet entwickelten KI-Anwendung mit der Bezeichnung „Genesis“.
Nach Darstellung des FD wird diese Anwendung in den Unternehmensunterlagen mit einem hohen bilanziellen Wert angesetzt. Das Gericht habe sich in der Verhandlung unter anderem damit beschäftigt, auf welcher Grundlage diese Bewertung erfolgt sei und welche wirtschaftlichen Perspektiven dem zugrunde lägen. Eine abschließende gerichtliche Bewertung hierzu liegt nach dem Bericht bislang nicht vor.
Darüber hinaus seien Fragen zur Corporate Governance thematisiert worden, unter anderem im Zusammenhang mit der Besetzung von Kontrollgremien.
Das FD berichtet weiter, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 21. Mai 2026 kritische Nachfragen insbesondere zur Rechnungslegung und zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers gestellt habe.
Nach Angaben der Zeitung wurde zwischen den Beteiligten auch über eine mögliche vergleichsweise Lösung gesprochen. Eine Einigung sei jedoch nicht erzielt worden.
Als vorläufige Maßnahme habe das Gericht nach Darstellung des FD die bisherige Unternehmensleitung suspendiert und die Einsetzung einer interimistischen Leitung in Aussicht gestellt. Über die beantragte gerichtliche Untersuchung selbst sei zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht abschließend entschieden gewesen.
Der Vorgang verdeutlicht, dass die wirtschaftliche Aufarbeitung einzelner Beteiligungen des VZB inzwischen auch internationale gesellschaftsrechtliche Fragestellungen berührt. Maßgeblich bleiben dabei die weiteren gerichtlichen Entscheidungen sowie die Ergebnisse der angekündigten Untersuchungen.