Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat am 20. Mai 2026 öffentlich mitgeteilt, beim Landgericht Berlin II eine umfangreiche Schadenersatzklage gegen insgesamt zwölf Parteien eingereicht zu haben.

Nach Angaben des VZB richten sich die geltend gemachten Ansprüche unter anderem gegen das Land Berlin als Aufsichtsbehörde, gegen frühere Organmitglieder des Versorgungswerks, gegen den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars sowie gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank).

Die Pressemitteilung beschreibt die erheblichen wirtschaftlichen Verluste des Versorgungswerks als Folge langjähriger Fehlentwicklungen innerhalb der Kapitalanlage- und Kontrollstrukturen. Zugleich wird betont, dass mögliche Verantwortlichkeiten nunmehr gerichtlich geprüft werden sollen.

Das VZB weist ausdrücklich darauf hin, dass die genaue Höhe möglicher Schäden sowie die jeweilige Verantwortlichkeit der einzelnen Beklagten Gegenstand der laufenden gerichtlichen Verfahren sein werden. Es gilt insoweit die rechtsstaatliche Prüfung durch die zuständigen Gerichte sowie selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Nach Darstellung des VZB verfolgt die Klage das Ziel, mögliche Schadensersatzansprüche zugunsten der Mitglieder des Versorgungswerks prüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen. Parallel hierzu arbeite das Versorgungswerk nach eigenen Angaben an Maßnahmen zur Stabilisierung der Vermögenslage und zur organisatorischen Neuaufstellung.

Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen dabei insbesondere Fragen der Kapitalanlagestrategie, der internen Kontrollmechanismen, der Aufsicht sowie der Verantwortlichkeiten innerhalb der früheren Entscheidungsstrukturen des Versorgungswerks. Die nun eingeleiteten Verfahren dürften diese Fragen über einen längeren Zeitraum hinweg sowohl juristisch als auch berufspolitisch weiter begleiten.


Pressemitteilung des VZB: Schadenersatzklage eingereicht

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) reicht Schadenersatzklage gegen zwölf Parteien ein

Klage beim Landgericht Berlin eingereicht

Ansprüche richten sich unter anderem gegen das Land Berlin, frühere Organmitglieder, die apoBank und den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars

Berlin, 20. Mai 2026 – Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. (VZB) hat gestern beim Landgericht Berlin II eine mehr als 2000 Seiten umfassende Schadenersatzklage eingereicht und verlangt darin, die Schadenersatzpflicht von insgesamt zwölf Beklagten festzustellen. Die Forderungen richten sich unter anderem gegen das Land Berlin, das Aufsicht über das VZB führt, den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank) sowie den früheren Vorsitzenden des VZB-Verwaltungsausschusses, Ingo Rellermeier.

Das VZB wirft den Beklagten vor, ihre jeweiligen Pflichten grob verletzt zu haben. Unter Rellermeiers Leitung hatte das Versorgungswerk Geld der Versicherten über ein Jahrzehnt lang entgegen geltender Gesetze und interner Richtlinien angelegt. Statt breit gestreut, liquide und sicher zu investieren, floss das Vermögen in hochriskante, illiquide Beteiligungen, etwa in Start-ups, die mittlerweile zum Teil insolvent sind. Sämtliche Prüforgane versagten dabei, diese rechtswidrige Praxis zu erkennen und zu stoppen.

Mehr als die Hälfte des Vermögens der Zahnärzteschaft von einst 2,2 Milliarden Euro ist Stand heute verloren; weitere Verluste könnten folgen. Ebenso wenig wie die Gesamtsumme des Schadens steht mithin die genaue Höhe der Forderungen gegen die Beklagten fest. Den rund 11.000 Mitgliedern des VZB drohen massive Einbußen bei ihren Rentenansprüchen.

„Es handelt sich um einen Finanz- und mutmaßlich auch Korruptionsskandal, der ohne Beispiel in der Geschichte deutscher Versorgungswerke ist“, sagte Thomas Schieritz, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des VZB, des geschäftsführenden Gremiums des Versorgungswerks.
„Wer mutwillig gegen Anlagerichtlinien und Gesetze verstoßen hat, ist ebenso verantwortlich wie jene, die ihre Kontrollpflichten verletzt haben – wie das Land Berlin, der Aufsichtsausschuss des VZB, die Wirtschaftsprüfer und auch die apoBank. Hätte auch nur eine dieser Instanzen ihre Arbeit ordentlich gemacht, wäre es nie zu diesen Verlusten gekommen. Schadensersatz zu fordern ist jetzt der einzige Weg, um wenigstens einen Teil der Verluste auszugleichen und Rentenansprüche zu sichern.“

Das VZB sei verpflichtet, diese Forderungen geltend zu machen – schließlich verwalte es das Vermögen der Mitglieder treuhänderisch, so Schieritz. Das Versorgungswerk rechnet mit einer jahrelangen Verfahrensdauer über alle drei Instanzen.

Seit rund einem Jahr arbeitet die neue Führung des VZB den Skandal systematisch und konsequent auf. Die nun erhobene Klage ist nicht die erste, aber sie ist die umfassendste. Prozessual hat das VZB dabei eine gegen Rellermeier bereits Ende Oktober 2025 beim Landgericht Berlin II eingereichte Klage erweitert – um die zusätzlichen Beklagten und die nunmehr geltend gemachten Ansprüche. Bereits zuvor hatte das VZB unter anderem im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens seinen langjährigen Direktor, Ralf Wohltmann, auf vorerst 50 Millionen Euro Schadenersatz verklagt – weitere Forderungen folgen voraussichtlich.

Parallel laufen gegen vormals Verantwortliche strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf schwere Korruption und Untreue.


Hinweis:
Die vorstehenden Inhalte geben die öffentliche Pressemitteilung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin wieder. Für sämtliche genannten Personen und Institutionen gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung.