In Aktueller Bericht von HospitalityInside vom 2. Oktober 2026:
https://hospitalityinside.com/Grand-Metropolitan-Wer-besitzt-was-wo-sind-die-Buecher
Der aktuelle Vorgang um Grand Metropolitan zeigt exemplarisch, warum die immer wieder zu hörende Behauptung, die Bewertung der problematischen Vermögensanlagen durch Prof. Wassermann sei viel zu negativ ausgefallen und die tatsächlichen Verluste des VZB seien wesentlich geringer, derzeit kaum belastbar erscheint.
HospitalityInside berichtet aus der Verhandlung vor der Amsterdamer Unternehmenskammer vom 1. Oktober 2026. Danach hat die gerichtlich eingesetzte Interimsdirektorin noch immer keinen vollständigen Zugriff auf die Unternehmensunterlagen. Es fehlen nach ihrer Darstellung unter anderem Hauptbuch, Belege und E-Mail-Verkehr.
Auch die Eigentumsverhältnisse sind offenbar weiterhin nicht vollständig geklärt. So soll Gravity Capital Anteile an Kingstone übernommen haben; die Interimsdirektorin erklärte jedoch, sie habe diesen Vorgang bislang nicht überprüfen können.
Hinzu kommen die weiterhin offenen Fragen zur mit 100 Millionen Euro bewerteten Software „Genesis AI“. Nach dem Bericht erklärte der Anwalt des VZB vor Gericht, es könne weiterhin nicht nachvollzogen werden, was diese Software einbringt, was sie konkret leistet oder wer sie nutzt.
Gleichzeitig werden nun gegen das VZB Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe geltend gemacht. Kingstone Capital Holding AG soll hierzu eine Feststellungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht haben. Ob und in welcher Höhe daraus tatsächlich eine Verpflichtung des VZB entsteht, ist damit selbstverständlich noch nicht entschieden.
Was folgt daraus für die Diskussion im VZB?
Natürlich dürfen – und müssen – die Bewertungen von Prof. Wassermann kritisch überprüft werden. Wer aber behauptet, seine Bewertungen seien deutlich zu pessimistisch und die tatsächlichen Verluste wesentlich geringer, muss dafür ebenso belastbare Tatsachen und Bewertungen vorlegen.
Der bloße Wunsch nach günstigeren Zahlen macht aus unsicheren Vermögenswerten noch kein werthaltiges Vermögen.
Der Fall Grand Metropolitan zeigt vielmehr, wie groß die Unsicherheiten derzeit noch sein können. Wenn selbst gerichtlich eingesetzte Verantwortliche Schwierigkeiten haben festzustellen, wem Vermögenswerte gehören, welche Unterlagen vollständig vorhanden sind und welchen wirtschaftlichen Wert bestimmte Assets tatsächlich besitzen, kann auch deren endgültiger Wert für das VZB noch nicht mit der gewünschten Sicherheit feststehen.
Das bedeutet umgekehrt ausdrücklich nicht, dass jede von Prof. Wassermann vorgenommene Wertberichtigung am Ende in genau dieser Höhe als endgültiger Verlust bestehen bleiben muss. Werte können sich durch Verwertung, neue Erkenntnisse oder erfolgreiche Ansprüche auch zugunsten des VZB verändern.
Aber ebenso wenig lässt sich derzeit seriös das Gegenteil behaupten.
Keine Verluste klein- oder großrechnen
Gerade weil aus der wirtschaftlichen Situation des VZB möglicherweise weitreichende Konsequenzen für Rechnungszins, Anwartschaften und Renten abgeleitet werden sollen, brauchen die Mitglieder keine politisch oder interessengeleitete Festlegung auf möglichst hohe oder möglichst niedrige Verlustzahlen.
Erforderlich sind vielmehr nachvollziehbare Bewertungen und eine klare Unterscheidung:
Was steht fest? Was wurde geschätzt? Was ist bereits endgültig verloren? Was kann noch realisiert werden? Welche Forderungen besitzt das VZB selbst? Und welche erheblichen Risiken hängen noch vom Ausgang gerichtlicher Verfahren ab?
Der aktuelle Grand-Metropolitan-Vorgang macht deutlich, weshalb diese Unterscheidung so wichtig ist.
Solange wesentliche Vermögenspositionen noch Gegenstand von Bewertungen, Verwertungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen sind, sollte niemand den Eindruck erwecken, die endgültige Höhe der VZB-Verluste stehe bereits fest – weder in die eine noch in die andere Richtung.
Quelle und Anlass: HospitalityInside, 2. Oktober 2026, „Grand Metropolitan: Wer besitzt was, wo sind die Bücher?“