BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte

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Ist die Mitgliedschaft in der BZÄK e.V. insbesondere hinsichtlich der Kosten-/Nutzenrelation noch sinnvoll tragbar?

Antrag zur Delegiertenversammlung
der Zahnärztekammer Berlin am 23.11.2023:
Wir beantragen, dass die Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft in der Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) kündigt, also ihren Austritt erklärt.

Begründung:

Nachdem bei der Bundeszahnärztekammer im Rahmen der Sitzung am 04./05.11.2022 eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den BZÄK-Vorstand und des Mitgliedsbeitrages vorgenommen wurde (Anlage), gehen wir davon aus, dass die Mitgliedschaft unserer Kammer keinen der exorbitanten Beitragshöhe – im Jahre 2024 sind Kosten in Höhe von ca. 630.000.- Euro zu erwarten – angemessenen (Mehr)Wert bietet.

Zur massiven Entlastung unseres Kammerhaushalts erscheint daher ein Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft als eine Alternative, über welche die Delegiertenversammlung eine Aktiventscheidung treffen sollte.

Ein entsprechender Vorratsbeschluss wurde von der Delegiertenversammlung am 17.02.2022 zwar mit 16 zu 17 Stimmen abgelehnt, das Ergebnis war jedoch derart knapp (Protokollauszug ist als Anlage beigefügt), dass es geboten erscheint, die Delegiertenversammlung um ein erneutes Votum zu bitten.

Auch deshalb, weil die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts für alle Kolleg*innen keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Pflicht („Zwangsmitgliedschaft“) ist.

Von daher ist es Aufgabe der Delegiertenversammlung, alle bedeutsamen Ausgaben einer fortlaufen Überprüfung zu unterziehen.
Dies gilt insbesondere auch für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer, denn wegen der ohnehin schon exorbitanten Beitragshöhe für 2024 von ca. 570.000.- Euro zuzüglich Reisekosten und Sitzungsgelder in Höhe von ca. 60.000.- Euro darf es hier keinen Verbleibsautomatismus und im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse keinen Abnickungsautomatismus geben, da in Anbetracht dieser Beiträge an die BZÄK eine Erhöhung der Berliner Kammerbeiträge nahezu unumgänglich erscheint.

Die finanziellen Spielräume in den Praxen sind durch Jahrzehnte der Nichtanpassung der GOZ, aktueller Deckelung, erheblich gestiegener Kosten bei Personal, Energie, Material, Miete, gesetzlichen Auflagen etc. ohnehin signifikant eingeschränkt, so dass jedwede Mehrbelastung der Kollegenschaft vermieden werden sollte.

Sollte, trotz bisheriger anderslautender Planung, keine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den Vorstand der ZÄK-Berlin bzw. Erhöhung der Beiträge für uns Berliner Kollegen erfolgen ziehen wir den Antrag zurück.

Jedes Mitglied der Delegiertenversammlung wird daher gebeten (s)ein Votum abzugeben.
Gerhard Gneist 
Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
 Alexander Klutke
Frank Bloch
 Delegierte (Wahlliste IUZB e.V.)
Anlagen:
1. BZÄK, Bundesversammlung 04./05.11.2022, TOP 7.2, Antrag 5 – Mitgliedbeitrag 2024 (Erhöhung von 9,70€ auf 11,20€)
2. BZÄK, Beitragsaufkommen bisher mit Anteil ZÄK Berlin
3. ZÄK Berlin, DV, Protokollauszug vom 17.02.2022

Die Anlagen liegen der Kammer bereits vor.

Anhebung der Kammerbeiträge um 20 Prozent beschlossen

Lesen Sie hierzu das Schreiben des Kammervorstand an die Mitglieder:

Am 12.7.2023 hat der Vorstand den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 beschlossen. Gleichzeitig mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes, der am 23.11.2023 in der Delegiertenversammlung zur Abstimmung gestellt werden soll, hat der Vorstand eine Anhebung der Kammerbeiträge um 20 Prozent beschlossen.
Verschiedenste Modelle der Beitragsgestaltung wurden dabei vom Vorstand im Rahmen einer Klausurtagung gesichtet, untersucht, entwickelt und wieder verworfen. Ein in allen Einzelheiten gerechtes Modell für alle Mitgliedsgruppen existiert nicht.
Das zum Beschluss vorliegende Modell ist unserer Meinung nach jenes, welches sich diesem Ideal am stärksten annähert, die Finanzierung der Kammer absichert und Rechtssicherheit für die Kammer bringt.Die Kammerbeiträge konnten in den vergangenen fünf Jahren stabil gehalten werden. Die Gründe lagen in einer sparsamen Mittelverwendung, vor allem aber auch an coronabedingten Minderausgaben in den Jahre 2020 und 2021.
Der Vorstand hat sich intensiv im Rahmen der Wirtschaftsplanung auch mit möglichen Einsparungen befasst. Die vergangenen Monate haben allerdings die allgemeinen und besonderen Kosten der Kammer erheblich in die Höhe getrieben. Die inflationsbedingten Preissteigerungen betreffen auch die Kammerverwaltung und die Tarifabschlüsse sowie damit einhergehenden Gehaltssteigerungen haben die Rücklagen der Kammer abgeschmolzen und erfordern eine Anpassung der Einnahmen über die Gebühren sowie den allgemeinen Kammerbeitrag.
Die vom Vorstand geplante Beitragsanhebung sowie die Neugruppierung und Bemessung nimmt die Preisentwicklungen und die veränderte Struktur innerhalb der Mitgliedschaft in den Blick. Die Diversifikation der Berufsausübung in Form von Mitarbeit als angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte in Einzelpraxen, kleineren oder größeren Mehrbehandlerpraxen oder MVZs hat Anteil daran und hat Auswirkungen auf die Einnahmen und damit die finanzielle Basis unserer Kammer.
Die Entwicklung in der Zahnärzteschaft sowie in den Mitgliedsgruppen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der einen Seite sowie der angestellt tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der anderen Seite bildet sich in der Beitragsbemessung ebenso ab wie die Schaffung einer neuen Beitragsgruppe für die „in anderen Berufen“ tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Der Kammerbeitrag, der sich am Aufwand der Kammer für die einzelnen Berufsgruppen, aber auch am Nutzen der Zahnärztekammer für die Mitgliedsgruppen orientieren soll, trägt damit den veränderten Bedingungen in unserem Berufsstand Rechnung.
Es ist uns bewusst, dass eine Beitragserhöhung eine finanzielle Belastung für den Einzelnen darstellt. Durch unsere Beiträge investieren wir nicht nur in die Arbeitsfähigkeit der Kammer, sondern auch in unsere eigenen Interessen und Ziele, die wir als Zahnärzte hier gemeinsam verfolgen. Dies bedeutet auch, dass alle Mitglieder gleichermaßen zur finanziellen Stabilität und zum Erfolg unserer Kammer beitragen.
Indem wir die Beitragssätze anpassen, schaffen wir eine faire Verteilung der finanziellen Lasten. Es ist wichtig zu verstehen, dass wir gemeinsam Verantwortung tragen, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.Die vorgeschlagene Anpassung der Kammerbeiträge führt zur Beitragsstabilität in den kommenden Jahren und ermöglicht der Zahnärztekammer Berlin, ihre Aufgaben für die Berliner Zahnärzteschaft nachhaltig auszuführen.
In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie die Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2024, den Investitionsplan 2024 sowie eine Aufstellung besonderer Finanzierungsbedarfe für die kommenden Jahre. Auch die vorgeschlagene Beitragsanpassung finden Sie beigefügt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
gez. Dr. Karsten Heegewaldt
gez. Dr.Jürgen BrandtPräsident
Mitglied des Vorstands

Der Gutachter als Helfer zur Versorgungsqualität 

Berlin, 10.10.2023. Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) hat in Verbindung mit der Gruppe buz-2-0.de seine traditionelle Herbsttagung abgehalten.
Das Thema der Tagung passte besonders gut zu diesem Mitveranstalter. Die Gruppe buz-2-0.de hat sich aus Protest gegen die ordnungspolitischen Vorstellungen im gegenwärtigen Berliner KZV-Vorstand gegründet, speziell hinsichtlich der Mittelverwendung und der Führung des Gutachterreferates.
Der Referent Dr. Eberhard Riedel aus München sprach zum Thema „Aus dem Seelenleben eines Gutachters“. Dr. Riedel verfügt über einen reichen Schatz an Erfahrungen als Prothetik-Gutachter in verschiedenen Bereichen. Seit einigen Jahren arbeitet er im AK-Ethik der DGZMK mit.
Den roten Faden des Referates bildete die Forderung nach einem grundsätzlichen Willen zur Ergebnisqualität in der Zahnärzteschaft. Ein solcher ist leider zu oft nicht erkennbar, wenn von Funktionären nach außen ein überschönes Bild der Berufsgruppe gezeichnet wird und gutachterliche Kritik als Übergriff oder Beleidigung diffamiert wird. Für derartiges Gutachterbashing und fehlende Rückendeckung durch die Körperschaften wurden vielfältige Beispiele gegeben.
Dr. Riedel sprach sich dafür aus, den unabhängigen Gutachter als Helfer zur Ergebnisqualität in der Versorgung zu verstehen. Es wird viel über Prozess- und Strukturqualität gesprochen, die Ergebnisqualität würde aber nicht thematisiert. Dazu sei der Gutachter in seiner Funktion eine Art „missing link“.
Die Arbeitszufriedenheit vieler Zahnärzte steht mit der Erreichung des Zieles vom Gesundheitsnutzen des Patienten in engem Zusammenhang. Insofern sollte der Gutachter als Freund und Helfer sowohl der Patienten als auch des Berufsstandes bezeichnet werden. Dieses Prinzip gilt bei allen Formen von Begutachtungen: Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Versicherungsgutachten und auch im Rahmen des GKV-Gutachtensystems, jeweils für Planungs- und Mängelgutachten.
Die Diskussion schon während des Vortrages und danach machte deutlich, wie unterschiedlich die Erwartungen an die „Kollegialität“ eines Gutachters sind. Die Mehrheit des Auditoriums schien sich mit den Forderungen des Referenten zu identifizieren. Es gab aber auch Stimmen, die die Rolle des Gutachters eher in der Sicherung der Interessen der Kollegenschaft sehen.
Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.deDeutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)

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