Der Verwaltungskostensatz liegt bei 0,84%
https://www.vw-baev.de/mein-versorgungswerk
Die Apothekerversorgung Berlin 2023 eine Nettoverzinsung von 3,95% bei einem Verwaltungskostensatz von 1,05%
https://www.apothekerversorgung-berlin.de/mein-versorgungswerk
Die Architektenversorgung Berlin 2023 eine Nettoverzinsung von 3,75% bei einem Verwaltungskostensatz von 1,17%.
https://www.architektenversorgung-berlin.de/mein-versorgungswerk
Die Tierärzteversorgung Berlin für 2023 eine Nettoverzinsung von 3,24% bei einem Verwaltungskostensatz von 1,21%.
Die Zahlen für das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin (VZB) sind weder bei der ABV noch auf der Webseite des Berliner Zahnärzte Versorgungswerkes ersichtlich.
Faktisch erzielte das VZB 2023 eine
Nettoverzinsung von 0,64%
bei einem Verwaltungskostensatz von 1,28%.
Das bedeutet, dass das VZB mit dem höchsten Verwaltungskostensatz das bei weitem schlechteste Ergebnis der o.g. Versorgungswerke performt hat.
Nach 2020 und 22 gibt es 2023 erneut ein Ergebnis weit unter dem Rechnungszins von 3%. Wird (das Ergebnis) 2024 besser als 2023? Das muss man wohl mit einem klaren Nein beantworten.
Auszug aus dem Geschäftsbericht 2022: „Die Nettoverzinsung beträgt 1,98 % (Vj. 5,48 %). Die Nettoverzinsung liegt damit im Berichtsjahr um 1,02 %-Punkte unter dem Rechnungszinssatz von 3,00 % gemäß versicherungsmathematischem Gutachten per 31.12.2022.“
Auszug aus dem Geschäftsbericht 2020: „Die Nettoverzinsung beträgt 1,16 % (Vj. 5,51 %). Die Nettoverzinsung liegt damit im Berichtsjahr um 2,55 %-Punkte unter dem Rechnungszinssatz von 3,00 % gemäß versicherungsmathematischem Gutachten per 31.12.2020.“
Lieber Leser bilden Sie sich in Anbetracht dieser Zahlen selbst ihre Meinung zu den für unser Versorgungswerk Agierenden.
https://www.vzberlin.org/organe.php
Die Ärzteversorgung Hamburg erzielte bereits 2022 eine Nettoverzinsung von 5,56% bei einem Verwaltungskostensatz von 0,59%.
Weitere Zahlen unter https://www.abv.de
Laut einer Unternehmensdatenbank ist Wohltmann Geschäftsführer von 20 Gesellschaften, zum Beispiel der Fleesensee Schloßhotel GmbH (ehemals 12.18. Fleesensee Schloßhotel GmbH) in Göhren-Lebbin, einer Gemeinde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Hintergrund sind zahlreiche Beteiligungen des Versorgungswerks, darunter die 12.18.-Unternehmensgruppe.
https://www.portfolio-institutionell.de/neue-aufgaben-fuer-versorgungswerker-ralf-wohltmann/
Das VZB als Venture-Capital-Investor
Ralf Wohltmann in einem Interview in 2018:
„Sie machen so etwas ja nicht zum ersten Mal. Offenbar beteiligen Sie sich gern an Fintech-Start-ups – warum? Möchten Sie eine Art Business Angel sein?
Ralf Wohltmann: Als Business Angel sehen wir uns nicht, eher als Series-B-Investoren. Am liebsten sehen wir es, wenn schon etwas da ist.“
https://kapilendo-public.imgix.net/files/landing/d5478120-79e7-4a4a-9eaf-8c3402da807f_Whitepaper_IM_kapilendo.pdf
Konträr zu Wohltmanns Aussage äußert sich Klaus Hommels, erfolgreichster europäischer Venture-Capital-Investor:
„Hommels investiert nicht in der Series B. „Das ist die Todeszone“, sagt er – es gebe in dieser Phase noch zu viele Risiken, und trotzdem sei das Investment schon sehr teuer.“
Hommels investiert nie in völlig neue Geschäftsmodelle. „Historisch hat nie der Erste gewonnen, sondern der Dritte oder Vierte“, sagte er dem Magazin „Bilanz“.
Das „Manager Magazin“ schätzt das Vermögen von Hommels auf 300 Millionen Euro.“
https://www.businessinsider.de/gruenderszene/awards/klaus-hommels-sonderpreis-entrepreneurship/
Hommels Fonds namens Lakestar beschäftigt rund 40 Mitarbeiter, welche sich um die Investments kümmern. Das VZB hat Ralf Wohltmann und zwei Mitarbeiterinnen.
Der Unterschied zum VZB? Breitere Risikostreuung.
“Lakestar is a Venture Capital fund founded in 2012. It has invested in 146 companies in the last 12 years with an average of 11 new investments every year in the last 10 years.”
https://tracxn.com/d/venture-capital/lakestar/__5IgcqKVvvtMtHX3bQT1jpPz0U-kDyeRFCjlrki0rDoI#about
Der Lakestar II Fonds aus dem Jahr 2015 hatte ein Volumen von 350 Mio. Euro, Lakestar III aus dem Jahr 2018 umfasste 252 Mio. Euro. Die Fondsbedingungen sehen vor, dass nicht mehr als 10 Prozent des Fondsvolumens in ein einziges Unternehmen investiert werden dürfen. Investments, wie das VZB sie bspw. bei ELEMENT getätigt hat wären überhaupt nicht möglich und das hat gute Gründe.
Wo findet ein VC-Fonds wie Lakestar Investoren für seine Fonds? Zu einem großen Teil investieren Pensionsfonds bei Lakestar und auch anderen VC-Fonds. Diese überlassen es Profis wie Hommels und seinem Team, bei Investitionen in Startups die richtigen Entscheidungen zu treffen.
1.) Beschließt der Verwaltungsausschuss diese hochriskanten Investments mehrheitlich? 2.) Funktioniert die Kontrolle durch den Aufsichtsausschuss nicht? Und 3.) Nickt die Vertreterversammlung immer alles einfach ab? Was ist da los? Welcher Zahnarzt wählt sowas (Berliner Verband, FVDZ, IUZB) in die Kammer?
Die interessantere Frage ist: darf das VZB überhaupt solche Beschlüsse fassen?
In einem Interview im Jahr 2018 hatte Ralf Wohltmann folgendes gesagt:
„Das hat etwas mit unseren Möglichkeiten zu tun. Wir unterliegen nun mal der Anlageverordnung und dürfen maximal ein Prozent unseres Vermögens jeweils in eine Firma investieren. Im Moment heißt das, dass wir 16 Millionen in ein Unternehmen investieren können. Alles darüber hinaus geht ins (begrenzt vorhandene) freie Vermögen, aber nicht mehr in die eigentliche Quote. Wir fühlen uns auch deswegen dort wohl, weil das zu unseren Volumina und zu unserer Größe passt.“
https://kapilendo-public.imgix.net/files/landing/d5478120-79e7-4a4a-9eaf-8c3402da807f_Whitepaper_IM_kapilendo.pdf
Das Sicherungsvermögen des VZB betrug zu dieser Zeit 1,6 Milliarden Euro, 1 Prozent davon demnach 16 Mio. Euro. Die BaFin hatte gerade erst im Dezember 2017 ein Rundschreiben herausgegeben zu den Kapitalanlagen von Versicherern.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2017/rs_1711_hinweise_anlage_sicherungsvermoegen_va.html
Dort heißt es unter dem Punkt „B.3.5 Streuung“ und dem Unterpunkt „e)“:
„Die Anlagen nach § 2 Abs. 1 Nr. 9, 12 und 13 AnlV bei ein und demselben Unternehmen sowie Anteile und Aktien an einem geschlossenen Investmentvermögen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 AnlV dürfen abweichend von § 4 Abs. 1 AnlV 1% des Sicherungsvermögens nicht überschreiten (§ 4 Abs. 4 Satz 1 AnlV).“
Die Startup-Beteiligungen des VZB fallen unter § 2 Abs. 1 Nr. 13 AnlV:
Beteiligungen in Form von
a) anderen voll eingezahlten Aktien, Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditanteilen und Beteiligungen als stiller Gesellschafter im Sinne des Handelsgesetzbuchs, wenn das Unternehmen über ein Geschäftsmodell verfügt, unternehmerische Risiken eingeht und
aa) seinen Sitz in einem Staat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD hat,
bb) dem Versicherungsunternehmen den letzten Jahresabschluss zur Verfügung stellt, der in entsprechender Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt und geprüft ist, und
cc)
sich verpflichtet, auch künftig zu jedem Bilanzstichtag einen derartigen Jahresabschluss vorzulegen;
https://www.buzer.de/gesetz/12007/a198110.htm
Im Geschäftsbericht 2023 des VZB heißt es auf Seite 15 zum Risikomanagement:
„Das gebundene Vermögen des Versorgungswerkes ist nach § 32 Abs. 2 der Satzung sowie § 3 der VersWerkVO Berlin, soweit es nicht zur Deckung der laufenden Ausgaben bereitzuhalten ist, gemäß § 215 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunterneh-men (AnlV 2016) anzulegen.“
Auf Seite 25 wird es noch einmal wiederholt:
„Bei der Anlage des gebundenen Vermögens wurden die Vorschriften der § 215 VAG i. V. m. der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (AnlV) hinsichtlich der Anlageformen und -grenzen beachtet.“
Der zitierte § 215 VAG besagt in Absatz 1 folgendes:
„Die Bestände des Sicherungsvermögens nach § 125 sind unter Berücksichtigung der Art der betriebenen Versicherungsgeschäfte sowie der Unternehmensstruktur so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versicherungsunternehmens unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht werden.“
Man ist sich dieser gesetzlichen Vorschriften durchaus sehr bewusst beim VZB. In dem oben genannten BaFin-Rundschreiben heißt es zudem unter dem Punkt „B.2.3 Risikomanagement und Kontrollverfahren“ u.a.:
„Der Vorstand muss dafür sorgen, dass angemessene interne Berichts- und Kontrollsysteme eingerichtet werden, damit das Vermögen gemäß der von ihm festgelegten Anlagepolitik, seinen Anweisungen sowie unter Beachtung der gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen angelegt und verwaltet wird.“
„Versicherungsunternehmen müssen in der Lage sein, die mit der Anlagetätigkeit im Zusammenhang stehenden Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen, zu steuern und zu kontrollieren sowie aussagekräftig darüber zu berichten. Die mit der Risikokontrolle betrauten Mitarbeiter müssen über ausreichende Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügen.“
Das VZB-Management sollte in der Vertreterversammlung aussagekräftig über einzelne Investments berichten können und vor allem auch darlegen können, auf welcher Basis man bei dem Unternehmen ELEMENT Insurance AG die Beteiligungsquote in Höhe von 1 % überschritten hat.
Im Sommer 2020 hat das VZB sich mit 2,3 % an dem Digitalversicherer ELEMENT Insurance AG beteiligt. Die Unternehmensbewertung von ELEMENT betrug 114 Mio. Euro, das VZB musste 3 Mio. Euro für die Anteile zahlen.
Im Mai 2022 hat das VZB erneut an einer Finanzierungsrunde bei ELEMENT teilgenommen. Die Bewertung des Unternehmens lag nur noch bei 71 Mio. Euro, nach dem all-time-high im Mai 2021, als ELEMENT mit 130 Mio. Euro bewertet wurde. Die Bewertung war also um fast 50 % bereits abgestürzt, als das VZB diesmal 15 Mio. Euro investierte und nach dieser Finanzierungsrunde 22,6 % an ELEMENT hielt.
Zum Jahresende 2022 beschäftigte ELEMENT 143 Mitarbeiter, der Verlust 2022 betrug 17,3 Mio. Euro, insgesamt hatte das Unternehmen seit Gründung im Jahr 2016 69,2 Mio. Euro Verluste angehäuft und Besserung war nicht in Sicht, daher sahen die Investoren nur noch einen wesentlich niedrigeren Unternehmenswert als zuvor.
Die Gründer von ELEMENT sind längst nicht mehr im Management. Selbst das danach eingesetzte Management ist schon wieder weg. Im Sommer 2022 wurde die ehemalige Axa-Managerin Astrid Stange zur CEO berufen. Sie brachte auch den ehemaligen Leiter des Digitalvertriebs der Axa aus Köln mit.
Im Sommer 2023 verließ der CFO das Unternehmen – mitten in der Suche nach neuen Investoren. Das Jahr 2023 hat ELEMENT mit einem Verlust in Höhe von 23,5 Mio. abgeschlossen. Insgesamt addieren sich die Verluste bis Ende 2023 auf 92,7 Mio. Euro. Zum Jahresende 2023 war der Personalbestand immerhin schon einmal um 18 Mitarbeiter auf 125 Mitarbeiter reduziert worden. Als ein BaFin-reguliertes Unternehmen kann ELEMENT keinen harten Einschnitt bei den Mitarbeiterzahlen vornehmen Es muss nachgewiesen werden, dass man über eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügt.
Im März 2024 meldete das Handelsblatt, dass ELEMENT eine Finanzierungsrunde über 50 Mio. Euro abschließen konnte.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/element-versicherungs-start-up-sammelt-weitere-50-millionen-euro-ein-01/100026641.html
„Nach Informationen des Handelsblatts erhielt das Start-up weitere 50 Millionen Euro. Kapitalgeber sind das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin und der Insurtech-Fonds Alma Mundi, die beide bereits bei dem Start-up investiert waren.“
Was nicht gemeldet wurde: die Unternehmensbewertung war quasi ins Bodenlose gefallen. Neben den beiden genannten Investoren beteiligte sich nur noch ein Fonds aus Hong Kong an der Finanzierungsrunde, jedoch nur mit einem sechsstelligen Betrag. Der Inkubator finleap, aus dem ELEMENT entstanden war und der zu dem Zeitpunkt noch größter Aktionär war mit 32 % beteiligte sich nicht mehr. Der Venture-Capital-Arm der Signal Iduna, nach finleap und dem VZB der drittgrößte Investor mit 13 % beteiligte sich auch nicht mehr. Ebenso wie alle anderen Investoren sich nicht mehr beteiligten. Mit anderen Worten: nahezu alle anderen Investoren hatten beschlossen, nicht noch weiter gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen.
Die von der Hauptversammlung am 27.11.2023 beschlossene Kapitalerhöhung, auf die das Handelsblatt sich bezieht, wurde auch erst nach weiteren Diskussionen umgesetzt. Vollmachten waren bereits im Dezember 2023 erteilt worden, die Zeichnungsscheine der neuen Anteile wurden jedoch erst am 23.02.2024 unterzeichnet.
Berechnet man den Unternehmenswert von ELEMENT aus den vorliegenden Informationen im best-case-Szenario, hat das VZB für diese neuen Anteile 12,8 Mio. Euro gezahlt und erhöhte die Beteiligungsquote damit von 22,6 % auf 51,4 %.
Die Anteile von finleap wurden von 32 % auf 0,63 % verwässert, die von Signal Iduna von 13 % auf 0,26 %.
Am 15.03.2024 und am 11.06.2024 fanden weitere Hauptversammlungen statt, bei denen weitere Kapitalerhöhungen beschlossen wurden. Bei beiden Kapitalerhöhungen des Jahres 2024 war das VZB der einzige Investor, der in ELEMENT noch Geld investiert hat. Alle anderen Investoren haben demnach wohl beschlossen, ihr Investment endgültig abzuschreiben.
Mit der Kapitalerhöhung vom 15.03.2024 erhöhte das VZB die Beteiligungsquote von 51,4 % auf 67,8 %. Auch hier zahlte das VZB im best-case-Szenario weitere 12,8 Mio. Euro für die neuen Anteile.
Mit der Kapitalerhöhung vom 11.06.2024 erhöhte das VZB die Beteiligungsquote von 67,8 % auf 75,8 %. Auch hier zahlte das VZB im best-case-Szenario weitere 12,5 Mio. Euro für die neuen Anteile.
Das VZB ist für ELEMENT der „Investor of last Resort“. Mindestens 38 Mio. Euro des Sicherungsvermögens wurden alleine in diesem Jahr in ein Geschäftsmodell gesteckt, von dem kein anderer Investor mehr überzeugt werden konnte und es steht eine einzige Frage im Raum: warum?
Zuvor hatte das VZB 18 Mio. Euro in ELEMENT investiert. Wäre man zu der gleichen Erkenntnis gekommen wie alle anderen Investoren, hätte man diese abschreiben müssen. Möchte der Verwaltungsausschuss die Fehlinvestments den Beitragszahlern nur in „homöopathischen Dosen“ offenlegen und finanziert daher lieber bereits gescheiterte Geschäftsmodelle?
Letztes Jahr wären es „nur“ 18 Mio. Euro Abschreibung gewesen. Dieses Jahr sind es jedoch bereits mehr als 56 Mio. Euro – mindestens.
ELEMENT ist das perfekte Beispiel dafür, wie unprofessionell das VZB-Management agiert. Wie professionelle Investoren agieren, haben alle anderen gezeigt: wenn das Geschäftsmodell offensichtlich nicht funktioniert, steigt man aus und schreibt die Verluste ab. Das VZB hingegen hat den Einsatz verdreifacht.
Ähnlich unprofessionell zeigte sich das VZB-Management bei dem Investment in das Fintech Kapilendo, dort sind die Summen allerdings nicht ganz so groß. Auch hier zeichnete das VZB den Großteil neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen, an denen kaum ein anderer Investor noch teilnahm. Zeitweise hielt das VZB 55 % der Anteile. Die „Rettung“, sofern man es so nennen kann, gelang durch Zusammenschluss mit einem niederländischen und einem finnischen Wettbewerber. Die Anteile des VZB wurden dabei jedoch stark verwässert und betragen nur noch 22,6 %. Ob aus dem Zusammenschluss von drei mittelmäßigen Unternehmen ein erfolgreiches Unternehmen werden kann, muss sich noch zeigen. Durch den Zusammenschluss gibt es neben dem VZB wenigstens noch zwei andere Großinvestoren, die sich theoretisch in ähnlichem Maße an weiteren Finanzierungsmaßnahmen beteiligen können.
Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 14.08.2024 wurde der ehemalige CFO der Swiss Life Deutschland-Sparte zum weiteren Vorstand bei ELEMENT eingestellt. Den Vertrag wird Wohltmann als Aufsichtsratsvorsitzender von ELEMENT unterzeichnet haben. Das VZB hält also offensichtlich daran fest, ELEMENT weiter finanzieren zu wollen und bezahlt Hochkaräter aus der Versicherungsbranche, die das Unmögliche möglich machen sollen.
Der Plan ist offensichtlich. ELEMENT soll so lange am Leben erhalten werden, bis sich vielleicht noch ein Käufer für das Unternehmen findet, der Rellermeier und Wohltmann ein Exit-Szenario verschafft, bei dem der Verkauf als Erfolg dargestellt werden kann. Die Verluste können dabei hoffentlich noch etwas verringert werden und dann in einer Gesamtzahl vor den Beitragszahlern verborgen werden.
Ein potenzieller Käufer hätte das Unternehmen wefox sein können, das Anfang 2023 noch mit mehr als 4 Milliarden Euro bewertet worden war und grundsätzlich auch als Aufkäufer kleinerer Konkurrenten wie ELEMENT in Frage gekommen wäre. Nachdem das VZB im März 2024 jedoch weitere Millionen in ELEMENT gesteckt hatte, wurde im April 2024 durch eine Recherche des Manager Magazin aufgedeckt, dass der Gründer jahrelang Investoren und Öffentlichkeit getäuscht hat.
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/tech/wefox-dem-versicherungs-start-up-droht-die-zerschlagung-a-3b8b454d-89ab-4c25-ba2c-d92dad693619
Das Deutschland-Geschäft von wefox wurde komplett eingestampft. Die Akquisition eines notleidenden deutschen Digitalversicherers steht bei wefox derzeit sicherlich nicht auf der Agenda. Demnach bleibt ELEMENT ein Sanierungsfall und das VZB der einzige Investor, der die Sanierung finanziert.
https://www.element.in/de/legal/berichte
Aus dem Geschäftsbericht 2023:
„Grundsätzlich erhalten der Vorstand und einige Mitarbeiter von ELEMENT zusätzlich zu ihrem Grundgehalt „virtuelle
Anteile“ am Unternehmen. Diese werden über die Zeit und über eine gewisse Zugehörigkeit zu ELEMENT erworben. Der
Vorstand und die Mitarbeiter haben somit ein eigenes Interesse, zu einer nachhaltigen Wertsteigerung von ELEMENT
beizutragen. Der bei weitem überwiegende Anteil an der Vergütung ist jedoch das Grundgehalt. Insbesondere hat keiner
der begünstigten Personen die Möglichkeit, allein und einseitig seine Vergütung zu beeinflussen.
Von den Aufsichtsratsmitgliedern erhielten im Jahr 2023 Herr Ralf Wohltmann, Herr Dr. Rolf Ulrich, Herr Michael Johnigk
und Herr Christoph Bornschein eine Vergütung, welche von der Hauptversammlung beschlossen worden ist. Alle anderen
Aufsichtsratsmitglieder erhielten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen.
Darüber hinaus gibt es keine Zusatzrenten- oder Vorruhestandsregelungen für die Mitglieder des Vorstands, des
Aufsichtsrats und die Inhaber der Schlüsselfunktionen.“
Gibt es hier Interessenkonflikte zum VZB?
Im Jahr 2023 mussten also 65 Mio. Euro abgeschrieben werden – nach 45 Mio. Euro im Jahr 2022 macht das also schon 110 Mio. Euro bzw. rund 5 Prozent des gesamten Sicherungsvermögens. Woher resultieren diese Verluste?
Im Geschäftsbericht 2022 schrieb man:
„Beim Studium der vorstehenden Seiten werden Sie festgestellt haben, dass wir als VZB mit wenigen Ausnahmen de facto nicht in den gelisteten Aktienmärkten investiert sind. Das schafft Stabilität in den Kapitalanlagen bedeutet gleichzeitig aber auch, dass im Bereich, der nicht gelisteten Aktien oder auch Beteiligungen ein größerer Aufwand zur Werthaltigkeitsprüfung betrieben werden muss. Das ist uns sehr wichtig und führt dann ggf. zu Abschreibungen auf Einzelinvestments, die transparent dargestellt werden können und nicht in größeren Fondseinheiten untergehen.“
Wo bleibt denn die transparente Darstellung der Abschreibungen auf Einzelinvestments? Darüber möchte man lieber nicht informieren. Stattdessen möchte man die Vergangenheit schnell hinter sich lassen und schreibt:
„Wird 2024 besser für uns als 2023? Das muss man wohl mit einem klaren Nein beantworten.
Der Deutsche hat in einer solchen Situation ein Problem, der Amerikaner just a Job to do.
In diesem Sinne haben wir einen Job zu erledigen und kein Problem. Packen wir es weiter an.“
Ein paar beruhigende Worte findet man noch:
„Wird 2024 besser für uns als 2023? Das muss man wohl mit einem klaren Nein beantworten.
Der Deutsche hat in einer solchen Situation ein Problem, der Amerikaner just a Job to do.
In diesem Sinne haben wir einen Job zu erledigen und kein Problem. Packen wir es weiter an.“
Der Verwaltungsausschuss sieht also trotz dieser verheerenden Ergebnisse das Mandat bei sich, diesen Job zu erledigen und möchte nicht in Frage gestellt sehen, ob die Personen an der Spitze überhaupt dafür geeignet sind.
Eine kleine Warnung, dies nicht in Zweifel zu ziehen findet man dann auch noch:
„Es ist vollkommen klar und beschlossen seitens des Verwaltungsausschusses, dass die Kapitalanlageausrichtung eine neue Richtung einschlagen soll, wieder zurück zu festverzinslichen Wertpapieren. Aber: Der Weg wird langsam dafür aber nachhaltig einzuschlagen sein, denn es bringt niemandem etwas, wenn durch unbedachtes Handeln ein Schlingern droht.“
Im Jahr 2023 wurden aber noch einmal 151 Mio. Euro (nach Abschreibungen, de facto also mehr als 200 Mio. Euro) in verbundene Unternehmen und Beteiligungen investiert. Trotz der Abschreibungen stieg die Quote der Investitionen in verbundene Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen an solche Unternehmen auf 50% des gesamten Sicherungsvermögens an (Vorjahr: 42,6 %). Im Jahr 2016 betrug diese Quote noch 9,8 %, die Nettoverzinsung betrug 3,9 %.
Wie soll dieser Wechsel der Anlagestrategie glaubhaft stattfinden? Auf Seite 27 im Geschäftsbericht kann man nachlesen, dass das VZB Finanzierungszusagen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 240 Mio. Euro und 26 Mio. US-Dollar gegeben hat. Allein im Jahr 2023 haben sich diese Zusagen nochmal um netto mehr als 80 Mio. Euro erhöht.
De facto bedeutet das, dass der Verwaltungsauschuss noch mehr als 10 % des gesamten Sicherungsvermögens zur Investition in die Anlageklasse zugesichert hat, von der er sich nach den desaströsen Ergebnissen eigentlich trennen möchte.
Würde man in dem gleichen flapsigen Stil schreiben, in dem der Verwaltungsausschuss sich in einem eigentlich sehr ernsten Dokument wie dem Geschäftsbericht gegenüber seinen Mitgliedern äußert, müsste man sagen:
Es gibt auch Menschen, die glauben an den Weihnachtsmann.
Korrektur zu Textstelle „Ein paar beruhigende Worte…“
Ein paar beruhigende Worte findet man noch:
„Es ist vollkommen klar und beschlossen seitens des Verwaltungsausschusses, dass die Kapitalanlageausrichtung eine neue Richtung einschlagen soll, wieder zurück zu festverzinslichen Wertpapieren. Aber: Der Weg wird langsam dafür aber nachhaltig einzuschlagen sein, denn es bringt niemandem etwas, wenn durch unbedachtes Handeln ein Schlingern droht.“
Das stimmt: bei diesen warmen Worten des Verwaltungsausschusses fühlt man sich direkt so sicher, wie im Schoße eines impulsiven Blindfliegers, der erst die Altersversorgung der Zahnärzte mit extrem spekulativen Investments (Eigeninteressen?) ruiniert und sich dann auch noch selbst die Bestqualifikation zur Lösung dieses hausgemachten Problems attestiert.
Ach so, übrigens: Wann wäre eigentlich die nächste Rentenanhebung in auf Höhe des Inflationsausgleichs (Dynamisierung) realisierbar? 2035???
Bei 0,64 % Nettoverzinsung ist nachvollziehbar, dass das VZB sich nicht traut, den Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Vielleicht ist ja mal jemand so nett und scannt den Bericht ein und stellt ihn der interessierten Presse zur Verfügung.
Im VZB Rechnungszins 20,22,23 und auch prognostisch 24 nicht erreicht.
Verzockt mit unseren Rentengeldern?
Zudem noch Fremdsponsoring trotz dieser desaströsen Ertragslage.
Deutlich erkennbar sind die derzeit Verantwortlichen im VZB schon geraume Zeit mit ihrer Aufgabe überfordert.
Es ist mehr als offensichtlich, dass für die Zukunftssicherung unserer Renten eine zügige Änderung der Anlagestrategien und damit einhergehend personelle Änderung im VZB stattfinden muss.
Machen Sie sich keine Illusionen:
Ihre Versorgungswerkrente wird nicht ausreichen, um den Lebensstandard vor Renteneintritt annähernd zu halten!
https://ludwig-laux.de/versorgungswerk/
Alleine auf die Rente aus dem Versorgungswerk darf man sich natürlich keinesfalls verlassen und man sollte wegen des offenbaren Risikos des Fehlmanagements sicherlich nur die Mindestbeiträge dorthin leisten.
ABER hier geht es um die Frage, 1.) ob Zwangsmitglieder wenigstens erwarten dürfen, dass ihre Zwangsbeiträge in einem seriös geführten Versorgungswerk mit vertretbarem Risiko vermehrt werden und 2.) ob in einer öffentlichen Körperschaft auszuschliessen ist, dass zu Lasten der Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen durch Entscheidungsträger im VZB-Ausschuss risikoreiche, dubiose Investments getätigt wurden?
Erschreckend, weil es somit für unsere Renten auf absehbare Zeit weder Dynamisierung noch Erhöhung der Bestandsrenten geben wird. Schnallt den Gürtel enger Kollegen!
Wäre mal interessant wer hinter den Pseudonymen steckt. So transparent ist der BUZ dann doch nicht.
Ist dieser katastrophale Umgang mit der Alterversorgung durch folgende Berliner Listen der Zahnärztekammer: den Verband der Zahnärzte/innen von Berlin (Dr. Ingo Rellermeyer und Dr. Markus Roggensack), den FVDZ (Dr. Rolf Kisro) und jüngst (seit 2021) durch die IUZB (Dr. Lutz-Stephan Weiß) maßgeblich zu verantworten? Kann man nur hoffen, dass die Zahnärzte das richtige Kreuz an die richtige Stelle setzen bei der Kammerwahl 2025. (Mal ehrlich: ist doch Totalversagen bei den Investitionen auf ganzer Linie und außerdem: warum sind die Verwaltungskosten so auffällig hoch beim VZB??)