https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/lindner-hotels-sind-insolvent-110183184.html
https://12-18.com/de/news/lindner-hotel-group-und-12-18-group-fusionieren-hotelbetrieb
Wie sicher sind unsere Renten noch?
transparent+demokratisch+kritisch+kollegial
Richtigstellung der Berichte auf den Internetseiten der IUZB und des VZB zur Vertreterversammlung vom 30.11.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Verwunderung habe ich die Darstellungen in den Berichten zur Vertreterversammlung des Versorgungswerks vom 30.11.2024 zur Kenntnis genommen. Diese Berichte enthalten sachliche Fehler und verzerren die tatsächlichen Ereignisse. Die aufgeführten Behauptungen entsprechen nicht der Realität und stellen meine Handlungen sowie Intentionen in einem unzutreffenden Licht dar.
Entgegen der Darstellungen im Bericht habe ich zu keinem Zeitpunkt die grundsätzliche Sitzverteilung für die Kammerbereiche Brandenburg (drei Sitze) und Bremen (ein Sitz) infrage gestellt. Die Diskussion entstand ausschließlich aufgrund der Rücktritte je eines Vertreters aus Brandenburg und Bremen und der damit verbundenen Notwendigkeit einer Nachbesetzung. Dabei ging es lediglich um die Prüfung der Legitimation der Nachrücker, nicht um eine grundsätzliche Infragestellung der Sitzverteilung.
Die Behauptung, ich hätte mir eine rechtliche Prüfkompetenz angemaßt, ist unbegründet. Meine Aufgabe bestand darin, vor der Vertreterversammlung die ordnungsgemäße Besetzung der Gremien sicherzustellen. Dies beinhaltete die Anforderung entsprechender Wahlprotokolle aus den Kammerbereichen Brandenburg und Bremen.
Diese Vorgehensweise ist eine grundlegende Sorgfaltspflicht und dient dem ordnungsgemäßen Ablauf der Vertreterversammlung. Die Tatsache, dass in Brandenburg und Bremen keine gültige Wahlordnung existierte, wurde erst durch diese Nachfrage offenkundig. Es ist bedauerlich, dass weder die Geschäftsführung des Versorgungswerks noch der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin bisher entsprechende Wahlprotokolle, gezeichnet von einem Wahlleiter, als Grundlage für die Benennung der Vertreter eingefordert haben.
Nach der Frühjahrssitzung eingeholte Gutachten und aufsichtsrechtliche Prüfungen bestätigen, dass in Brandenburg und Bremen seit Jahren keine satzungsgemäßen Wahlordnungen existieren. Besonders deutlich wird dies im Gutachten von Professor Dombert, das ausführt:
„Die Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den Kammermitgliedern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Näheres regeln Wahlordnungen, die von den Kammern erlassen werden.“
Zusätzlich betont Rechtsanwalt Schröder in seinem Gutachten:
„Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, (…). Sie werden von der Delegiertenversammlung der jeweiligen Kammer aus dem Kreis ihrer Mitglieder für die Dauer der Amtsperiode der Delegiertenversammlung gewählt.“
„Die gesetzliche Regelung entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Danach muss den Mitgliedern eines Versorgungswerks im Gegenzug zu der verpflichtenden Mitgliedschaft gleichberechtigte Teilhabe an der Willensbildung gewährleistet werden.“
Das Gutachten von Professor Dombert betont zusätzlich:
„Die Prüfung der Besetzung und Benennung der Vertreterinnen der Vertreterversammlung fällt in den Aufgabenbereich der Kammern und richtet sich nach der jeweiligen Wahlordnung.“
Rechtsanwalt Schröder ergänzt:
„Die Zahnärztekammer Brandenburg hat keine Wahlordnung erlassen. Es ist zwingend notwendig, die näheren Einzelheiten einer Wahl zuvor in einer Wahlordnung zu regeln.“
„Das BerlHKG verlangt jedoch eine geheime Wahl und ist hier einschlägig (…). Die Geschäftsordnung der Landeszahnärztekammer (Brandenburg) enthält keine Vorschriften, die das Wahlverfahren gesetzeskonform regeln.“
„Für die Benennung von Frau Dr. Schletter als ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie wurde nicht ordnungsgemäß gewählt.“
Zu keinem Zeitpunkt habe ich versucht, satzungsgemäß gewählte und benannten Vertreter und deren Nachrücker aus Bremen oder Brandenburg von der Vertreterversammlung auszuschließen. Die im Bericht suggerierte Annahme, ich hätte Vertreter dieser Kammern widerrechtlich an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert, entbehrt jeder Grundlage.
Mein Schreiben vor der Sitzung diente ausschließlich der sachlichen Klärung und der Darlegung meiner Zweifel an der ordnungsgemäßen Legitimation der Nachrücker aus Brandenburg und Bremen. Die Interpretation, dieses Schreiben sei „eskalierend“ gewesen, ist unbegründet und stellt mein sachliches Vorgehen in ein falsches Licht.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich eine öffentliche Korrektur der im Bericht enthaltenen Falschdarstellungen. Die Verantwortung für eine wahrheitsgemäße und faire Darstellung der Ereignisse liegt bei den Verfassern der Berichte. Fehlerhafte und einseitige Darstellungen schaden der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Vertreterversammlung insgesamt. Eine Richtigstellung ist erforderlich, um die tatsächlichen Abläufe und Hintergründe korrekt wiederzugeben.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen,
Dr. H.Dohmeier-de Haan
vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der ZÄK Berlin
Vergleich mit anderen Versorgungswerken
Im Geschäftsbericht 2023 wurde formuliert:
„Die Investments, die uns durch die Nullzinsphase den Ertrag sicherten, kosten uns jetzt Ertrag.“
Diese Aussage erscheint fragwürdig, insbesondere im Kontext der aktuellen finanziellen Ergebnisse.
Einschätzung des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses:
In der BZZ 11/12 2023 auf Seite 16 unter der Rubrik „Neues aus dem Versorgungswerk“:
„Wir werden am Samstag, den 8.November der Vertreterversammlung die Feststellung des Jahresergebnisses von 1,9% für das Jahr 2022 vorschlagen. Auch das laufende Jahr (2023 Red.) wird sich in dieser Größenordnung bewegen. Wir erwarten aber für 2024 eine Erholung unseres Portfolios, weil unsere Gegenmaßnamen langsam Wirkung zeigen werden. Inzwischen sind wieder festverzinsliche Anlagen auskömmlich, so dass wir massiv umschichten werden.“
Herausgekommen sind im Jahre 2023 0,64% und das Jahr 2024 soll sich auf dem Niveau von 2023 bewegen – fehlt dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses der Überblick?
| Jahr | Erträge Kapitalanlagen (in Tsd. €) | Aufwendungen Kapitalanlagen (in Tsd. €) |
|---|---|---|
| 2019 | 106.242 | 8.848 |
| 2020 | 65.630 | 44.014 |
| 2021 | 124.901 | 19.590 |
| 2022 | 95.205 | 55.618 |
| 2023 | 83.620 | 70.584 |
Seit 2020 werden nur noch im Handelsregister die Jahresabschlüsse veröffentlicht und auf der Website des Unternehmens werden nur noch die aufsichtsrechtlich geforderten Solvabilitätsberichte, jedoch keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht.
Aus dem Solvabilitätsbericht 2023 Seiten 13/14:
„Grundsätzlich erhalten der Vorstand und einige Mitarbeiter von ELEMENT zusätzlich zu ihrem Grundgehalt „virtuelle Anteile“ am Unternehmen. Diese werden über die Zeit und über eine gewisse Zugehörigkeit zu ELEMENT erworben.
Der Vorstand und die Mitarbeiter haben somit ein eigenes Interesse, zu einer nachhaltigen Wertsteigerung von ELEMENT beizutragen. Der bei weitem überwiegende Anteil an der Vergütung ist jedoch das Grundgehalt. Insbesondere hat keiner der begünstigten Personen die Möglichkeit, allein und einseitig seine Vergütung zu beeinflussen.
Von den Aufsichtsratsmitgliedern erhielten im Jahr 2023 Herr Ralf Wohltmann, Herr Dr. Rolf Ulrich, Herr Michael Johnigk und Herr Christoph Bornschein eine Vergütung, welche von der Hauptversammlung beschlossen worden ist.
Alle anderen Aufsichtsratsmitglieder erhielten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen.“
Ralf Wohltmann ist seit 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Element AG.
Für jedermann ist dieses über die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Plattform www.unternehmensregister.de abrufbar.
Das Protokoll der ELEMENT Insurance AG vom 16.07.2021 enthält unter Tagesordnungspunkt 5 folgende Passage:
TOP 5: Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
„Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Ralf Wohltmann erhält für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung von netto EUR 25.000 p.a. In der Vergütung sind auch die anfallenden Reisekosten enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.“
Insgesamt hat das VZB ein Risiko in Höhe von ca. 62 Mio. Euro bei dem Investment ELEMENT Insurance AG genannt.
Das Versorgungswerk befindet sich in einer schwierigen Lage. Insbesondere die Investitionen in Beteiligungen wie ELEMENT Insurance AG werfen erhebliche Fragen auf. Ob die angekündigten Gegenmaßnahmen eine Trendwende bringen können, bleibt unklar.
Entlastung:
Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss wurden in geheimer Abstimmung mit 7 Ja und drei Nein Stimmen entlastet.
Offene Fragen und Forderungen:
Die Veröffentlichung des Kurzgutachtens dient der Transparenz über die Besetzung der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin.
Es verdeutlicht, dass die Zahnärztekammern Bremen und Brandenburg bislang keine eigenen Wahlordnungen zur Wahl ihrer Vertreter erlassen haben, wie es die Satzung und das Berliner Heilberufekammergesetz (§ 12 und § 22 BerlHKG) eindeutig vorschreiben. Statt demokratischer Wahlen erfolgten lediglich Benennungen, die den gesetzlichen Anforderungen widersprechen.
Besonders problematisch ist, dass die Wahl des Brandenburger Vertreters in das Versorgungswerk lediglich auf Grundlage einer Geschäftsordnung stattgefunden hat. In Bremen wurde die Vertreterin, zugleich Präsidentin der Zahnärztekammer Bremen, ohne jeden demokratischen Wahlakt benannt. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Grundsätzen demokratischer Legitimation, die im Berliner Heilberufekammergesetz festgelegt sind.
Die Aufsichtsbehörden der Länder Berlin, Bremen und Brandenburg haben bislang kein Einschreiten zur Schaffung einheitlicher, rechtskonformer Wahlordnungen begründet. Dies wird mit der föderalen Länderhoheit und der dadurch eingeschränkten Zuständigkeit im föderalen Rechtssystem erklärt.
Der Verwaltungskostensatz liegt bei 0,84%
https://www.vw-baev.de/mein-versorgungswerk
Die Apothekerversorgung Berlin 2023 eine Nettoverzinsung von 3,95% bei einem Verwaltungskostensatz von 1,05%
https://www.apothekerversorgung-berlin.de/mein-versorgungswerk
Die Architektenversorgung Berlin 2023 eine Nettoverzinsung von 3,75% bei einem Verwaltungskostensatz von 1,17%.
https://www.architektenversorgung-berlin.de/mein-versorgungswerk
Die Tierärzteversorgung Berlin für 2023 eine Nettoverzinsung von 3,24% bei einem Verwaltungskostensatz von 1,21%.
Die Zahlen für das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin (VZB) sind weder bei der ABV noch auf der Webseite des Berliner Zahnärzte Versorgungswerkes ersichtlich.
Faktisch erzielte das VZB 2023 eine
Nettoverzinsung von 0,64%
bei einem Verwaltungskostensatz von 1,28%.
Das bedeutet, dass das VZB mit dem höchsten Verwaltungskostensatz das bei weitem schlechteste Ergebnis der o.g. Versorgungswerke performt hat.
Nach 2020 und 22 gibt es 2023 erneut ein Ergebnis weit unter dem Rechnungszins von 3%. Wird (das Ergebnis) 2024 besser als 2023? Das muss man wohl mit einem klaren Nein beantworten.
Auszug aus dem Geschäftsbericht 2022: „Die Nettoverzinsung beträgt 1,98 % (Vj. 5,48 %). Die Nettoverzinsung liegt damit im Berichtsjahr um 1,02 %-Punkte unter dem Rechnungszinssatz von 3,00 % gemäß versicherungsmathematischem Gutachten per 31.12.2022.“
Auszug aus dem Geschäftsbericht 2020: „Die Nettoverzinsung beträgt 1,16 % (Vj. 5,51 %). Die Nettoverzinsung liegt damit im Berichtsjahr um 2,55 %-Punkte unter dem Rechnungszinssatz von 3,00 % gemäß versicherungsmathematischem Gutachten per 31.12.2020.“
Lieber Leser bilden Sie sich in Anbetracht dieser Zahlen selbst ihre Meinung zu den für unser Versorgungswerk Agierenden.
https://www.vzberlin.org/organe.php
Die Ärzteversorgung Hamburg erzielte bereits 2022 eine Nettoverzinsung von 5,56% bei einem Verwaltungskostensatz von 0,59%.
Weitere Zahlen unter https://www.abv.de
Aus dem Tagesspiegel:
Aus dem Spiegel:
Dennoch sollen die Renten sicher sein – Erhöhungen wird es in nächster Zeit nicht mehr geben.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apothekerversorgung-verliert-millionen-150986
So können Sie uns unterstützen:
Wenn Sie unsere Arbeit schätzen und glauben, dass Transparenz und ehrliche Berichterstattung in der zahnärztlichen Gemeinschaft wichtig sind, würden wir uns sehr über Ihre Unterstützung freuen. Jeder Beitrag – sei es moralisch, ideell oder finanziell – hilft uns, weiterhin mit vollem Einsatz an diesen wichtigen Themen zu arbeiten. Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail, wenn Sie uns finanziell unterstützen möchten, und wir werden Ihnen unsere Kontodaten zukommen lassen. Mit Ihrer Hilfe können wir sicherstellen, dass zahnärztliche Gremienarbeit transparent bleibt und im Sinne der gesamten Berufsgruppe agiert.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Beurteilen Sie selbst:
Mittelverwendung und Transparenz im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
Die Satzung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) legt eindeutig fest, wie die Mittel des Versorgungswerks verwendet werden dürfen.
Unter Teil VI: Verwendung der Mittel heißt es in § 32:
§ 32 Verwendung der Mittel, Vermögensanlage
(1) Die Mittel des Versorgungswerks dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderliche Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.
In einer Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde beschlossen, wie „Art und Umfang der Teilnahme an der Dental Berlin 2023“ gestaltet werden sollten. Dies führte unter anderem zu einem ausgewiesenen Sponsoring der Veranstaltung.
Auf Nachfrage, welche Gründe diesem Sponsoring zugrunde lagen, antworteten die Kollegen Dr. Rellermeier (Verband der Zahnärzte) und Dr. Kisro (Freier Verband) in einem Schreiben:
„Das Versorgungswerk war im Loungebereich mit einem Beratungsstand vertreten (siehe Übersicht der Aussteller im Dental Kongress Magazin, Seite 15, Standnummer 43). Dieser Stand wurde entsprechend bezahlt. Seitens des Versorgungswerks wurden keine weiteren Zahlungen als für die oben angeführten Leistungen getätigt.“
Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass die angewiesene Summe ausschließlich für den Stand im „Loungebereich” verwendet wurde.
Laut einer vom Direktor des VZB vorgelegten Rechnung wurden jedoch 3.000 Euro für die Standmiete und zusätzlich 5.000 Euro für das Sponsoring der Dental Berlin 2023, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer angefordert. Insgesamt wurden 9.520 Euro überwiesen.
Im gleichen Schreiben werden weitere 9.520.- Euro Sponsoring und 3.932.- Zahlungen aus dem Firmengeflecht des VZB für Anzeigen etc. genannt. Alles in allem eine Summe von 22.972.- Euro.
„Weitere Fragen zu dem, was jeweils vereinbart wurde, kann sicher die Zahnärztekammer Berlin beantworten.“
Den an dieser Stelle ursprünglich stehenden Text des offiziellen Protokolles haben wir durch folgendes Gedächtnisprotokoll ersetzt:
Dieses Gedächtnisprotokoll wird als Ersatz für die ursprüngliche Veröffentlichung auf der Internetseite der BUZ verwendet, um sämtlichen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und im Einklang mit den Bestimmungen der Satzung zu handeln.
Gedächtnisprotokoll der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin vom 13.04.2024
Im Verlauf der Sitzung wurde die Frage aufgeworfen, ob das Versorgungswerk im Jahr 2023 Spenden geleistet habe. Dr. Roggensack, Mitglied des Verwaltungsausschusses, erklärte, dass ihm keine entsprechenden Vorgänge bekannt seien, und bat um weitere Erläuterungen. Daraufhin wurde die Frage an den gesamten Verwaltungsausschuss gerichtet.
Herr Wohltmann, Direktor des Versorgungswerks und Leiter der Geschäftsführung, stellte klar, dass im Rechnungswesen des Versorgungswerks keine Spenden verzeichnet wurden. Dr. Rellermeier, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, ergänzte, dass ihm lediglich bekannt sei, dass das Versorgungswerk den Dental Kongress der Zahnärztekammer Berlin unterstützt habe. Diese Unterstützung erfolgte durch die Übernahme der Standmiete sowie eines Anteils an den Cateringkosten. Es handele sich dabei jedoch nicht um eine Spende im rechtlichen Sinne.
Herr Klutke wies darauf hin, dass die Standmiete in den Vorjahren deutlich geringer war, und bat um Informationen zur zugrunde liegenden Strategie sowie zum Nutzen für die Mitglieder des Versorgungswerks. Dr. Rellermeier erläuterte, dass die Unterstützung im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Berlin erfolgte.
Ist diese „Unterstützung“ rechtlich unbedenklich?
Solche Diskrepanzen müssen transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden. Die Mitglieder des Versorgungswerks verdienen eine klare und umfassende Erklärung über die Verwendung der Mittel. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind entscheidend, um das Vertrauen der Mitglieder in die Führung ihres Versorgungswerks zu sichern.
Der Vollständigkeit halber hier das Gedächtnisprotokoll der DV der Zahnärztekammer vom 16.05.2024:
„… Sponsoring, was das Versorgungswerk gemacht hat. Entgegen § 32.1 der Satzung, wo ausdrücklich drinsteht: Die Mittel des Versorgungswerkes dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerks erforderlichen Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden.
Wie verträgt sich das mit dem Sponsoring dann der Dental Berlin in dem Fall, was in dem gesamten Bereich, was auch die Nebenbetriebe des Versorgungswerks betrifft, ungefähr 22.500 Euro betraf? Das ist für das Jahr 2023 gewesen.
Wohltmann: Wir haben uns mit diesem Thema beschäftigt und haben das auch, sage ich mal, verifiziert. Wir haben leider noch keine Gelegenheit gehabt, in toto im VA darüber zu sprechen. Wir haben für uns festgestellt, das haben wir aber auch schon im Vorfeld, bevor die Rechnungen eingesehen wurden, für uns festgestellt, dass der Effekt, den wir uns gewünscht haben in der Beratung, in der Quantität der Beratung nicht unbedingt die Beteiligung an der Rechnung des Caterings widerspiegelt, und würden diese Entscheidung nicht wieder so treffen. Wir sind gerade dabei, uns zu überlegen, wie man das löst, ob wir das möglicherweise rückabwickeln oder vielleicht auch anders lösen können. Da gab es bisher schon Kontakte.
Ich habe mit Herrn Fischdick telefoniert, auch mit Herrn Heegewaldt, der lässt sie herzlich grüßen, und wir sind aber per jetzt noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Ich möchte aber trotzdem nochmal mich gegen den Begriff Spende wehren, denn wenn es eine Spende wäre, hätten wir keine Steuer darauf bezahlt. Es war eine Beteiligung an der Catering-Rechnung plus die Standmiete, also es geht letztlich um 5000 Euro netto, die im Feuer stehen, sage ich mal. Was die anderen Kosten anbetraf, waren das Zuwendungen von Firmen, an denen wir beteiligt sind, aber nicht beteiligt am Entscheidungsprozess, ob die solche Veranstaltungen unterstützen oder nicht. Also da haben wir gar keinen Einfluss drauf. Aber wir sind, ich will es mal vorsichtig sagen, selbstkritisch dabei, das zu bearbeiten und eine Lösung zu finden
Klutke: Dem darf ich direkt widersprechen. Es ging ausdrücklich nicht in der Rechnung um eine Beteiligung am Catering, sondern es ging ausdrücklich um Sponsoring. So steht es auf der Rechnung, die ich bei Herrn Wohltmann einsehen konnte.
Rellermeier: Kann ich direkt dazu, Alex, du erlaubst es, dass ich das direkt sage, denn wir haben ja das Thema schon ventiliert. Also es ist richtig, es ist als Sponsoring oder unter der Rubrik Sponsoring abgeheftet worden. Wie ich mich inzwischen habe aufklären lassen, lag das daran, dass die Catering-Firma, also die Firma, die den Event organisiert hat, das war die Aussage von Herrn Fischdick, nur drei Kategorien hatte: Aussteller, Referenten und Sponsoring.
Und da ist es reingerutscht. Aber es war von uns von der Intention her, und das bedauern wir natürlich, dass da Missverständnisse entstanden sind, keine Spende, kein Sponsoring. Wir sponsern nicht eine Oldtimer-Veranstaltung oder einen Kleingartenzüchterverein, sondern wir hatten eine Veranstaltung von Zahnärzten für Zahnärzte mit Mitgliedern unseres Versorgungswerks unterstützt. Und das habe ich eben, ich will mich nicht wiederholen, schon gesagt, es war Catering, jetzt zu der Frage von dir, es war eine Rechnung. Ich meine, mich richtig zu erinnern, das hatte mir jedenfalls Herr Dr. Fischdick gesagt, da gab es eine Gesamtrechnung von über 100.000 Euro fürs Catering für die Gesamtveranstaltung. Und das VZB hat sich mit 5000 Euro netto daran beteiligt.“ …
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