Toll, Einladung vom Versorgungswerk ins Estrel, haben bestimmt tolles Wellnessprogramm, gerade bei diesem Wetter, bestimmt mit Sauna. Aber nix da, 6 Stunden Sitzung bei drei Brötchen; ja, das Versorgungswerk spart.
Ziel der Veranstaltung war, die Verantwortlichen für das Versorgungswerk formell für Ihre Arbeit zu entlasten. Der Vorsitzende sorgte zunächst bei vielen ( und zunächst auch bei mir) für Unmut. Dazu einige Erklärungen vom Dumme für die Dummies:
Die Kammer und das Versorgungswerk sind ja eigentlich zwei völlig unterschiedliche Vereine. Die Kammer regelt den zahnärztlichen Beruf, das Versorgungswerk stellt eine mit Zwangsmitgliedschaft verbundene Rentenversicherung für Zahnärzte dar. Zahnärzte zahlen ein, Geld wird angelegt und, zur Zeit ca. zwei Milliarden, und dann an die Rentner ausgezahlt. Rente wird also stark von den aktuellen Renditen beeinflusst. Zur Zeit, und für die nächsten Jahre sind leider keine Rentensteigerungen zu erwarten.
Zurück zum Anfang der Sitzung: In Berlin werden die Delegierten für das Versorgungswerk nach einem festgelegten Protokoll gewählt. Damit wird Rechnung getragen, dass das Versorgungswerk getrennt von der Kammer zu betrachten ist; klingt vernünftig, zumindest in einer Demokratie. Vom Versitzenden wurde moniert, das die Versorgungswerks Partner Brandenburg und Bremen, keine solche klare Regelung haben, Ihnen doch ein ganzes Stück Legitimation fehlt. Falls ich das richtig in Erinnerung habe, gab es die Reaktion aus Bremen und Brandenburg: „Haben wir immer so gemacht“ ,“Brandenburg macht das nach eigenem Ermessen“. Klar, Brandenburg und Bremen können bei sich schon machen, was sie wollen. Meine Meinung: In einem gemeinsamen Versorgungswerk sollte schon darauf geachtet werden, dass die Wahl der Delegierten nach klaren demokratischen Gepflogenheiten erfolgt. Daran bestehen in Bremen und Brandenburg wohl erhebliche Zweifel.
Im weiteren Verlauf war es durchaus Interessant: Schnelldurchlauf, Nachhilfe: Wie funktioniert Wirtschaftsprüfung und Versicherungsmathematik. Feststellung: 0,64 Prozent Rendite auf das Anlagevermögen sind schon ganz ok, zumindest nicht zu beanstanden. Berlin wird halt bescheiden.
Das Highlight, auch zum späteren Nachdenken, kam auch noch. Das Versorgungswerk hat seit längerem schon in eine Firma Element investiert und immer wieder Millionen nachgeschossen; Sorte Risikokapital; mal verliert man oder der andere gewinnt. Zur Zeit stecken da ca. 62 Millionen fest, Verkauf ist derzeit nicht (mehr) möglich? Ein seltsamer Aspekt dabei: Der Chef unseres Versorgungswerks sitzt dort bei Element für 30kEuro jährlich im Aufsichtsrat.
Achso, fast vergessen: Die Wirtschaftsprüfer stellen fest, das unsere Investmentabteilung unterbesetzt ist; ob quantitativ oder qualitativ war nicht ganz klar.
Jetzt lieber, ab in die Sauna
Leider konnten in der Sauna nicht alle aufkommenden Verdächtigungen einfach ausgeschwitzt werden.
Unser VZB Direktor Herr Woltmann hat also in dem Startup Element den Posten eines Aufsichtsratsvorsitzenden bekommen, bezahlt mit 30.000€ jährlich (In der Sitzung von ihm sinngemäß gerechtfertigt mit: …eine andere Person wäre viel teurer…).
Da frage ich mich schon, wie sieht eigentlich der Arbeitsvertrag unseres Direktors aus? Wie sind Nebentätigkeiten geregelt, wer hat den Arbeitsvertrag gestaltet, genehmigt oder ggf. angepasst? Zusätzlich stellt sich die Frage, wie es möglich ist, dass der Geschäftsführer unseres Versorgungswerkes gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender eines verknüpften start-ups sein kann? Dabei ist zu bedenken, dass der Aufsichtsrat die grundsätzliche Firmenpolitik festlegt und z.B. auch die Geschäftsführer einstellt. Ohne genaue Informationen wird nicht zu beurteilen sein, ob hier gefährliche Interessenüberschneidungen entstehen oder bestehen.
Bei einfacher Betrachtung könnte es so aussehen: Unser Versorgungswerk kauft sich das start-up Element und übernimmt dort via Aufsichtsratsvorsitzendem die grundsätzliche Führung.
Das Versorgungswerk verändert also seine Rolle vom Anleger zu einem Unternehmer. Das kann nicht mit den Statuten übereinstimmen!
Der am 16.08.24 erstellte Geschäfts- und Lagebericht 2023 des VZB ist den Mitgliedern der VV des VZB am 31.10.24 zusammen mit der Einladung zur VV zugegangen.
Toll, Einladung vom Versorgungswerk ins Estrel, haben bestimmt tolles Wellnessprogramm, gerade bei diesem Wetter, bestimmt mit Sauna. Aber nix da, 6 Stunden Sitzung bei drei Brötchen; ja, das Versorgungswerk spart.
Ziel der Veranstaltung war, die Verantwortlichen für das Versorgungswerk formell für Ihre Arbeit zu entlasten. Der Vorsitzende sorgte zunächst bei vielen ( und zunächst auch bei mir) für Unmut. Dazu einige Erklärungen vom Dumme für die Dummies:
Die Kammer und das Versorgungswerk sind ja eigentlich zwei völlig unterschiedliche Vereine. Die Kammer regelt den zahnärztlichen Beruf, das Versorgungswerk stellt eine mit Zwangsmitgliedschaft verbundene Rentenversicherung für Zahnärzte dar. Zahnärzte zahlen ein, Geld wird angelegt und, zur Zeit ca. zwei Milliarden, und dann an die Rentner ausgezahlt. Rente wird also stark von den aktuellen Renditen beeinflusst. Zur Zeit, und für die nächsten Jahre sind leider keine Rentensteigerungen zu erwarten.
Zurück zum Anfang der Sitzung: In Berlin werden die Delegierten für das Versorgungswerk nach einem festgelegten Protokoll gewählt. Damit wird Rechnung getragen, dass das Versorgungswerk getrennt von der Kammer zu betrachten ist; klingt vernünftig, zumindest in einer Demokratie. Vom Versitzenden wurde moniert, das die Versorgungswerks Partner Brandenburg und Bremen, keine solche klare Regelung haben, Ihnen doch ein ganzes Stück Legitimation fehlt. Falls ich das richtig in Erinnerung habe, gab es die Reaktion aus Bremen und Brandenburg: „Haben wir immer so gemacht“ ,“Brandenburg macht das nach eigenem Ermessen“. Klar, Brandenburg und Bremen können bei sich schon machen, was sie wollen. Meine Meinung: In einem gemeinsamen Versorgungswerk sollte schon darauf geachtet werden, dass die Wahl der Delegierten nach klaren demokratischen Gepflogenheiten erfolgt. Daran bestehen in Bremen und Brandenburg wohl erhebliche Zweifel.
Im weiteren Verlauf war es durchaus Interessant: Schnelldurchlauf, Nachhilfe: Wie funktioniert Wirtschaftsprüfung und Versicherungsmathematik. Feststellung: 0,64 Prozent Rendite auf das Anlagevermögen sind schon ganz ok, zumindest nicht zu beanstanden. Berlin wird halt bescheiden.
Das Highlight, auch zum späteren Nachdenken, kam auch noch. Das Versorgungswerk hat seit längerem schon in eine Firma Element investiert und immer wieder Millionen nachgeschossen; Sorte Risikokapital; mal verliert man oder der andere gewinnt. Zur Zeit stecken da ca. 62 Millionen fest, Verkauf ist derzeit nicht (mehr) möglich? Ein seltsamer Aspekt dabei: Der Chef unseres Versorgungswerks sitzt dort bei Element für 30kEuro jährlich im Aufsichtsrat.
Achso, fast vergessen: Die Wirtschaftsprüfer stellen fest, das unsere Investmentabteilung unterbesetzt ist; ob quantitativ oder qualitativ war nicht ganz klar.
Jetzt lieber, ab in die Sauna
Leider konnten in der Sauna nicht alle aufkommenden Verdächtigungen einfach ausgeschwitzt werden.
Unser VZB Direktor Herr Woltmann hat also in dem Startup Element den Posten eines Aufsichtsratsvorsitzenden bekommen, bezahlt mit 30.000€ jährlich (In der Sitzung von ihm sinngemäß gerechtfertigt mit: …eine andere Person wäre viel teurer…).
Da frage ich mich schon, wie sieht eigentlich der Arbeitsvertrag unseres Direktors aus? Wie sind Nebentätigkeiten geregelt, wer hat den Arbeitsvertrag gestaltet, genehmigt oder ggf. angepasst? Zusätzlich stellt sich die Frage, wie es möglich ist, dass der Geschäftsführer unseres Versorgungswerkes gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender eines verknüpften start-ups sein kann? Dabei ist zu bedenken, dass der Aufsichtsrat die grundsätzliche Firmenpolitik festlegt und z.B. auch die Geschäftsführer einstellt. Ohne genaue Informationen wird nicht zu beurteilen sein, ob hier gefährliche Interessenüberschneidungen entstehen oder bestehen.
Bei einfacher Betrachtung könnte es so aussehen: Unser Versorgungswerk kauft sich das start-up Element und übernimmt dort via Aufsichtsratsvorsitzendem die grundsätzliche Führung.
Das Versorgungswerk verändert also seine Rolle vom Anleger zu einem Unternehmer. Das kann nicht mit den Statuten übereinstimmen!
https://www.portfolio-institutionell.de/unternehmertum-im-versorgungswerk/?_gl=1*1ah9j2w*_up*MQ..*_ga*MjA4ODE0MTcyNi4xNzMzOTE3NjIz*_ga_RGM10RK8JQ*MTczMzkxNzYyMS4xLjAuMTczMzkxNzYyMS4wLjAuMA
Ab wann gibt es den Geschäftsbericht 2023? Auf der VZB-Homepage ist bisher nur 2022.
Der am 16.08.24 erstellte Geschäfts- und Lagebericht 2023 des VZB ist den Mitgliedern der VV des VZB am 31.10.24 zusammen mit der Einladung zur VV zugegangen.
Möchte das VZB nach 22 Jahren gelebter Praxis den Geschäftsbericht nicht mehr veröffentlichen? Fürchtet man, dass Journalisten wieder einen kritischen Blick in den Geschäftsbericht werfen? https://www.wiwo.de/my/finanzen/immobilien/altersvorsorge-drohender-renten-schock-die-hochriskanten-investments-der-versorgungswerke/29791710.html