transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

Autor: Alexander Klutke (Seite 2 von 8)

Hotels im Ausland

Ein ausschließlich illustratives Beispiel. Es zeigt in abstrahierter Form, wie Geldflüsse bei einem Auslandshotelkauf theoretisch ausgestaltet sein könnten, sofern diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprächen.

Das Schema hat keinen Bezug zu einem konkreten Vorgang und dient lediglich der allgemeinen Veranschaulichung typischer Risikokonstellationen

Gerade bei Hotelkäufen im Ausland gibt es viele Möglichkeiten, Geld zu verschieben oder zu „tricksen“. Immobiliengeschäfte sind komplex, grenzüberschreitend, und haben oft weniger Transparenz als inländische Käufe. Typische Methoden:


1. Überhöhte Kaufpreise

  • Das Hotel wird offiziell für z. B. 50 Mio. € gekauft, obwohl es real nur 40 Mio. € wert ist.
  • Die Differenz (10 Mio. €) wird über den Verkäufer oder eine zwischengeschaltete Gesellschaft wieder „zurückgeführt“ (Kickback).
  • Damit können heimlich Gelder aus der Gesellschaft abgezogen werden.

2. Fingierte Nebenkosten

  • Zusätzlich zum Kaufpreis fallen angeblich hohe „Beratungsgebühren“, „Maklerprovisionen“ oder „Due-Diligence-Kosten“ an.
  • Diese gehen an Briefkastenfirmen oder Gesellschaften, die dem Käufer selbst gehören.
  • So wird legal aussehendes Geld an „verbundene Unternehmen“ verschoben.

3. Kredite mit versteckten Bedingungen

  • Das Hotel wird mit Darlehen von Auslandsgesellschaften finanziert.
  • Diese Darlehen haben überhöhte Zinsen oder dubiose Rückzahlungsbedingungen.
  • Ergebnis: Geld fließt laufend in Form von Zinszahlungen aus der Projektgesellschaft heraus.

4. Sale-and-Lease-Back / Pachtkonstrukte

  • Nach dem Kauf wird das Hotel an eine verbundene Betreibergesellschaft verpachtet.
  • Die Pacht ist überhöht, sodass die Gewinne der Hotelgesellschaft „künstlich abgeschöpft“ werden.

5. Verwendung von Offshore-Gesellschaften

  • Oft werden Hotels über Luxemburg-, Zypern-, BVI- oder Panama-Holdings gehalten.
  • Dadurch verschwimmen die Eigentümerstrukturen. Geld kann über verschachtelte Firmen verschoben werden, ohne dass sofort sichtbar ist, wer dahinter steckt.

DESHALB !!!!!

Bei einem Auslandshotelkauf kann getrickst werden über Preisgestaltung, Nebenkosten, Finanzierung oder Betriebsgesellschaften. Für Ermittler oder Investoren ist es schwer zu durchschauen, weil mehrere Jurisdiktionen und Firmenketten beteiligt sind.

Kammerwahl 19.11. – 03.12.25 Liste 3 BUZ 2.0

BUZ kämpft für Sie GEGEN KORRUPTION und AUSBEUTUNG unserer Renten.

Wir sind die Aufklärer.

14 Briefe an den Aufsichtsausschuss mit mehr als 250 Fragen und 1.000 Seiten Dokumentation brachten das Ausmaß der Schieflage des VZB ans Licht.

Der satzungsgemäße Rechnungszins von 3% wurde in der vergangenen Legislaturperiode nur im Jahre 2021 erreicht.

2020, 2022, 2023, 2024 und vermutlich auch 2025 wurde/wird jeweils mit einem Ergebnis weit unter dem Rechnungszins abgeschlossen.

Insbesondere die Berliner Mitglieder vom Verband der Zahnärzte, und Freiem Verband des in der vergangenen Legislaturperiode bis zum Frühjahr 2025 tätigen Verwaltungsausschusses im Versorgungswerk stehen in der Verantwortung für Verluste.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/nach-pensionsdesaster-berliner-zahnarzte-versammlung-startet-im-chaos-14538125.html

„In einer Mitteilung auf der Internetseite der BUZ 2.0 vom 13.09.2025 mit der Überschrift Kammerwahl 19.11. – 03.12.25 LISTE. 3 BUZ 2.0 habe ich behauptet, dass die Berliner Mitglieder, u.a. vom IUZB des in der vergangenen Legislaturperiode bis zum Frühjahr 2025 tätigen Verwaltungsausschusses in der Verantwortung für die Verluste von hunderten Millionen Euro stehen. Diese Behauptung wird in Bezug auf Herrn Dr. Lutz-Stephan Weiß nicht aufrechterhalten.“

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2025/08/berlin-brandenburg-renten-zahnarzt-staatsanwaltschaft.html

Unter den Augen des immer noch aktuellen Aufsichtsausschusses mit vier Berliner Mitgliedern vom Verband der Zahnärzte, IUZB und Dentista wurden vorgegebene Anlagerichtlinien nicht eingehalten.

Auszug aus §1(3) der Anlageverordnung: … „Einhaltung der für sie geltenden allgemeinen Anlagegrundsätze und die Einhaltung der nachfolgenden besonderen Vorschriften dieser Verordnung durch ein qualifiziertes Anlagemanagement, durch geeignete interne Kapitalanlagegrundsätze und Kontrollverfahren“ …

https://www.vzberlin.org/organe.php

https://www.gesetze-im-internet.de/anlv_2016/AnlV.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__124.html

https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__234h.html

Dieser Ausschuss hat nach der Satzung des VZB in §4 als erste Aufgabe die Prüfung der Geschäftstätigkeit einschließlich aller Vermögensangelegenheiten.

https://www.vzberlin.org/_files/Satzung_i_d_F_vom_30_11_2019_D.2023.pdf

Beurteilen Sie selbst ob dieser, die ihm obliegende Aufgabe, in Anbetracht der aktuellen Lage des VZB in der vergangenen Legislatur mit der gebotenen Sorgfalt bzw. Verantwortung wahrgenommen hat.

Retten Sie Ihre Rente!

Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin bestimmt die Berliner Mitglieder der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks die wiederum Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss wählt.

https://www.vzberlin.org/berichte.php

Nutzen Sie Ihre Stimme!

https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Über-uns/DV/Wahlvorschlaege_DV_Wahl_2025_01.pdf

Mitgliederrundschreiben VZB vom 04.08.2025 – Zusammenfassung

Hinweis:
Dies ist eine Zusammenfassung des offiziellen Rundschreibens des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin vom 04.08.2025, das allen Kolleginnen und Kollegen zugeschickt worden ist
Ziel ist es, den Inhalt auch Kolleginnen und Kollegen verständlich zu machen, die nicht mit allen internen Abläufen vertraut sind.
Hintergrund ist, dass es in den vergangenen Monaten zahlreiche Medienberichte über das Versorgungswerk (VZB) gegeben hat.
Dies hat bei vielen Mitgliedern zu Verunsicherung geführt und den Wunsch nach mehr Transparenz verstärkt.

Vermögensanlagen

  • Es wird derzeit geprüft, ob frühere Investitionen den in der Satzung festgelegten Sicherheitsanforderungen entsprochen haben.
  • Dazu wurden externe Fachgutachten beauftragt, die sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit als auch die Einhaltung der Regeln untersuchen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Die Vertreterversammlung hat personelle Veränderungen beschlossen, um handlungsfähig zu bleiben.
  • Es wurden Verfahren zur Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen frühere Verantwortliche eingeleitet.
  • Juristische und wirtschaftliche Fachleute begleiten diese Arbeit.

Kommunikation

  • Der Verwaltungsausschuss will die Mitglieder künftig regelmäßig informieren.
  • Geplant sind Zwischenberichte, Veröffentlichungen wichtiger Beschlüsse und Antworten auf häufige Fragen.

Ausblick

  • In den nächsten Monaten werden weitere Prüfberichte erwartet.
  • Gegebenenfalls folgen daraus auch rechtliche Schritte.
  • Ziel ist die finanzielle Stabilität des VZB und das dauerhafte Vertrauen der Mitglieder.

💬 Kommentar
Die redaktionelle Bewertung zu diesem Rundschreiben durch andere Verbände finden Sie im Anschluss auf dieser Seite.

Die neuen Brüder im Geiste

Die jüngsten Stellungnahmen von Jörg Meyer (Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin) und Gerhard Gneist (Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin) lesen sich wie zwei Kapitel desselben Buches – ein Buch, das die Vergangenheit verklärt, den neuen Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) diskreditiert und vor allem eines will: die eigene Verantwortung und die Verantwortung der früheren Gremien in den Hintergrund drängen.

Parallelen in den Aussagen

  • Schutz des alten Systems: Beide betonen, dass die damalige Anlagestrategie solide gewesen sei, verweisen auf jahrelange uneingeschränkte Testate der Wirtschaftsprüfer und auf angeblich „informierte“ Vertreterversammlungen.
  • Relativierung von Risiken: Singulär höhere Renditen in der Vergangenheit werden als Beweis für Solidität verkauft, ohne auf die damit eingegangenen hohen unternehmerischen Risiken und die Folgen aktueller Wertberichtigungen einzugehen.
  • Angriff auf den neuen VA: Beide stellen den neuen Verwaltungsausschuss als unerfahren, politisch motiviert und wirtschaftlich schädlich dar – und unterstellen, die mit dem Rundschreiben an alle Mitglieder des VZB erfolgte öffentliche Kommunikation diene vor allem Wahlkampfzwecken.
  • Verteidigung des Aufsichtsausschusses: Dass dieser über Jahre seine Kontrollpflicht nicht ausreichend wahrgenommen hat, wird verschwiegen. Ebenso bleibt unerwähnt, dass Warnungen zur fehlenden demokratischen Legitimation insbesondere von Vertretern aus Bremen bewusst ignoriert wurden.
  • Warnung vor „Schaden durch Transparenz“: Beide brandmarken die aktuelle Öffentlichkeitsarbeit als gefährlich, anstatt sie als notwendige Aufklärung gegenüber den fast 10.000 Mitgliedern anzuerkennen.

Das gemeinsame Ziel

Ob bewusst abgestimmt oder nicht: Beide Texte verfolgen dasselbe strategische Ziel – die politische und moralische Rehabilitierung der abgewählten Führung und ihrer Unterstützer.
Indem sie den neuen VA in Frage stellen und die Ursachen der Krise verschleiern, soll der Blick der Mitglieder weg von den jahrelangen Versäumnissen und hin zu angeblichen Fehlern der neuen Verantwortlichen gelenkt werden.

Die unbequeme Wahrheit

Die Krise des VZB ist nicht das Werk der letzten Monate, sondern das Ergebnis eines Systems, das aus mangelnder Kontrolle, zu enger Verflechtung von Personen und einer Kultur des Wegschauens bestand.
Wer jetzt mit dem Finger auf jene zeigt, die aufklären wollen, verteidigt nicht das Wohl der Mitglieder, sondern das eigene politische Erbe.
Transparenz, demokratische Legitimation und wirksame Kontrolle sind keine Angriffspunkte – sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Versorgungswerk wieder Vertrauen gewinnt.

BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte

12.07.2025 Kurzbericht von der Vertreterversammlung des VZB

Heute entschied sich erneut ob Selbstverwaltung funktioniert oder im Sumpf standespolitischer Befindlichkeiten und persönlicher Interessen versinkt.

Anträge:

Antrag auf Abberufung des Kollegen Geuther aus dem VA.

8:3 für eine Abberufung

Sofortige Vollziehung der Abberufung 8:2:1

Antrag auf Abberufung des Kollegen Weggen aus dem VA.

8:2:1 für eine Abberufung.

Sofortige Vollziehung der Abberufung 8:2:1

Nachwahl nach Rücktritt für den Kollegen Kisro:

Gewählt Klutke 8:2:1

Nachwahl nach Abwahl für den Kollegen Geuther:

Gewählt Lips 7:3

Nicht gewählt Herbert.

Es gibt keinen Kandidaten für den Kollegen Weggen aus Bremen.

VV entscheidet sich einstimmig für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Hanse Garnelen insolvent – VZB beteiligt

Im Aufsichtsrat der Hanse Garnelen sitzen zwei Mitglieder des, vor dem 05.04.2025 aktiven Verwaltungsausschusses, des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin. Ein Mitglied aus Bremen und ein Mitglied der IUZB aus Berlin.

Zu finden auf der Webseite https://hansegarnelen.de unter „Team“.

https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_100805722/hansegarnelen-in-glueckstadt-ist-insolvent-groesste-kreislaufanlage-europas.html

https://www.northdata.de/HanseGarnelen%20AG,%20Glückstadt/Amtsgericht%20Pinneberg%20HRB%2015884%20PI

VV Versorgungswerk 12.07. 10:00

12. ordentliche Vertreterversammlung

am Samstag, 12. Juli 2025, 10:00 Uhr,

im ESTREL Berlin, Sitzungsraum „Paris“,

Sonnenallee 225, 12057 Berlin

Tagesordnung

1. Begrüßung und Regularien

2. Anträge

3. 4. 5. 6. 7. Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses

Wahl einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters zur Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsaus-

schusses

Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses

Satzungsrechtliche Klärung der Zuständigkeit und Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen gegen Wahlen und Abberufungen innerhalb der Gremien des Versorgungswerks

Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

der folgenden von der Vertretersammlung entschiedenen Abberufungen von Mitgliedern des

Verwaltungsausschusses:

 Abberufung von Dr. Ingo Rellermeier am 05.04.2025,

 Abberufung von Sigrid Seifert am 24.05.2025,

 Abberufung von Dr. Markus Roggensack am 24.05.2025.

8. Verschiedenes

Verlust der Hälfte des Grundkapitals

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https://www.finanzen.net/aktien/ev_digital_invest-aktie

https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/eqs-adhoc-ev-digital-invest-ag-plant-kapitalma-223-nahmen-zur-deckung-eines-kapitalbedarfs-f-252-r-2025-verlust-der-h-228-lfte-des-grundkapitals-14410351

https://www.northdata.de/EV%20Digital%20Invest%20AG,%20Berlin/Amtsgericht%20Charlottenburg%20(Berlin)%20HRB%20239815%20B

https://www.northdata.de/?id=6699221793898496

https://www.manager-magazin.de/finanzen/immobilien/engel-voelkers-lizenzpartner-ev-digital-invest-stellt-insolvenzantrag-a-f1f67552-c718-4e76-a344-fe40134b0049?giftToken=b40fd960-dfca-4ecc-83d7-95bdc7c8a29c

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