Nach jahrelangen Verlusten:
https://www.recyclingtoday.com/news/rplanet-earth-closes-its-doors-pet-recycling-california
transparent+demokratisch+kritisch+kollegial
Nach jahrelangen Verlusten:
https://www.recyclingtoday.com/news/rplanet-earth-closes-its-doors-pet-recycling-california
Auf der Internetseite der IUZB wird behauptet, der neue Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks habe den von fünf Mitgliedern der Vertreterversammlung eingereichten Fragenkatalog „nicht beantwortet“
Diese Darstellung ist irreführend. Tatsache ist:
Von einer „Nichtbeantwortung“ kann also keine Rede sein. Richtig ist vielmehr: Die Fragesteller waren mit der Form der Antwort nicht zufrieden.
Hinzu kommt: Während die 14 Schreiben von Alexander Klutke stets detailliert begründet und mit öffentlich nachvollziehbaren Quellen unterlegt waren, fehlt dem jüngsten Fragenkatalog jegliche Begründung. Weder wurden Quellen genannt, noch wurden die übrigen Mitglieder der Vertreterversammlung vorab einbezogen, um eigene Fragen einzubringen.
Fazit:
Hinweis:
Dies ist eine Zusammenfassung des offiziellen Rundschreibens des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin vom 04.08.2025, das allen Kolleginnen und Kollegen zugeschickt worden ist
Ziel ist es, den Inhalt auch Kolleginnen und Kollegen verständlich zu machen, die nicht mit allen internen Abläufen vertraut sind.
Hintergrund ist, dass es in den vergangenen Monaten zahlreiche Medienberichte über das Versorgungswerk (VZB) gegeben hat.
Dies hat bei vielen Mitgliedern zu Verunsicherung geführt und den Wunsch nach mehr Transparenz verstärkt.
Vermögensanlagen
Organisatorische Maßnahmen
Kommunikation
Ausblick
💬 Kommentar
Die redaktionelle Bewertung zu diesem Rundschreiben durch andere Verbände finden Sie im Anschluss auf dieser Seite.
Die jüngsten Stellungnahmen von Jörg Meyer (Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin) und Gerhard Gneist (Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin) lesen sich wie zwei Kapitel desselben Buches – ein Buch, das die Vergangenheit verklärt, den neuen Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) diskreditiert und vor allem eines will: die eigene Verantwortung und die Verantwortung der früheren Gremien in den Hintergrund drängen.
Ob bewusst abgestimmt oder nicht: Beide Texte verfolgen dasselbe strategische Ziel – die politische und moralische Rehabilitierung der abgewählten Führung und ihrer Unterstützer.
Indem sie den neuen VA in Frage stellen und die Ursachen der Krise verschleiern, soll der Blick der Mitglieder weg von den jahrelangen Versäumnissen und hin zu angeblichen Fehlern der neuen Verantwortlichen gelenkt werden.
Die Krise des VZB ist nicht das Werk der letzten Monate, sondern das Ergebnis eines Systems, das aus mangelnder Kontrolle, zu enger Verflechtung von Personen und einer Kultur des Wegschauens bestand.
Wer jetzt mit dem Finger auf jene zeigt, die aufklären wollen, verteidigt nicht das Wohl der Mitglieder, sondern das eigene politische Erbe.
Transparenz, demokratische Legitimation und wirksame Kontrolle sind keine Angriffspunkte – sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Versorgungswerk wieder Vertrauen gewinnt.
BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte
Die finanzielle Schieflage und frühere Fehlentscheidungen des VZB machen umfassende Aufarbeitung, strukturelle Reformen und einen klaren Kurswechsel zwingend notwendig. Der Verwaltungsausschuss informiert transparent über Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung der Rentenansprüche. Alle aktuellen Entwicklungen finden Sie auf der Website des VZB:
https://www.vzberlin.org/index.php
Der ursprünglich hier verlinkte Text zur Mitgliederinformation vom 16. Juli 2025 ist derzeit nicht abrufbar.
Sobald eine Klärung erfolgt ist, wird der Link – ggf. in überarbeiteter Form – wiederhergestellt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Mitglieder des Versorgungswerks,
in der Vertreterversammlung vom 12. Juli 2025 ist eine Auseinandersetzung deutlich geworden, die grundlegende Fragen zur Funktionsweise und Verfasstheit unserer Selbstverwaltung berührt. Im Zentrum steht die Frage, wer für die Einberufung der Vertreterversammlung und die Festlegung der Tagesordnung satzungsgemäß zuständig ist.
In meinem Amt als vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung des VZB vertrete ich die Rechtsauffassung, dass mir gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung und der geltenden Geschäftsordnung die Einberufung obliegt – einschließlich der Verantwortung für die Tagesordnung. Fristgerecht eingereichte und satzungsgemäße Anträge sind demnach aufzunehmen.
Demgegenüber wird von Seiten des Aufsichtsausschusses, des Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin sowie der Senatsaufsicht die Auffassung vertreten, dass die Tagesordnung ausschließlich vom Aufsichtsausschuss zu beschließen sei. Zur Begründung wird insbesondere auf eine vermeintlich „gelebte Praxis“ der Vergangenheit verwiesen, in der der Aufsichtsausschuss die Tagesordnung beschlossen und das vorsitzende Mitglied diese lediglich versendet habe.
Diese Argumentation ist aus meiner Sicht nicht tragfähig. Eine Verwaltungspraxis ersetzt keine Satzungsnorm. Weder wurde diese Praxis formell beschlossen, noch ergibt sich aus der Satzung ein Vetorecht des Aufsichtsausschusses gegenüber der Vertreterversammlung. Die Berufung auf „Gepflogenheiten“ ist ein schwaches Fundament, wenn satzungsrechtliche Fragen eindeutig zu klären sind.
Hinzu kommt: In der Vertreterversammlung wurde für alle sichtbar, dass zwischen der Senatsaufsicht, Teilen des Aufsichtsausschusses und dem Kammerpräsidenten eine enge inhaltliche Abstimmung bestand. Diese Koordination diente offenkundig dem Ziel, die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte – insbesondere zur Abberufung und Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses – zu verhindern.
Solche strukturellen Verflechtungen gefährden die Unabhängigkeit der Gremien und untergraben das Vertrauen in die Selbstverwaltung. Wenn Aufsicht, Kontrolle und Kammerführung inhaltlich einheitlich auftreten, entsteht der Eindruck eines Machtblocks, der den demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertretern die Möglichkeit entzieht, ihre Aufgaben frei auszuüben.
Ich halte es daher für notwendig, diesen Vorgang offen zu benennen und eine vollständige juristische wie organisatorische Klärung einzufordern. Es geht nicht um Personen, sondern um Prinzipien: Die Vertreterversammlung muss handlungsfähig bleiben. Ihre Zuständigkeiten dürfen nicht durch informelle Abstimmungen anderer Gremien faktisch außer Kraft gesetzt werden.
Ich danke allen, die sich für eine transparente, satzungstreue und unabhängige Selbstverwaltung einsetzen.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. H. Dohmeier-de Haan
Anhang : Unterstützende Zitate zur rechtlichen Bewertung
1. Satzung des VZB
§ 3 Abs. 3 Satz 1:
„Die Vertreterversammlung wird von ihrem vorsitzenden Mitglied einberufen.“
§ 4 Abs. 4 Nr. 5:
„Der Aufsichtsausschuss hat folgende Aufgaben: die Vorbereitung der Vertreterversammlung nebst Tagesordnung.“
2. Dombert-Gutachten
„Die Satzung weist dem vorsitzenden Mitglied der Vertreterversammlung ausdrücklich die Kompetenz zur Einberufung zu. Daraus ergibt sich, dass ihm auch die Verantwortung für Zeitpunkt, Form und Tagesordnung obliegt, soweit keine abweichende Regelung besteht.“
„Die Mitwirkung des Aufsichtsausschusses an der Vorbereitung der Vertreterversammlung begründet kein Zuständigkeitsvorrang und kein Vetorecht gegenüber dem Vorsitz der Vertreterversammlung.“
3. Kluth-Gutachten
„Die in der Satzung vorgesehene Beteiligung des Aufsichtsausschusses an der Vorbereitung ist keine ausschließliche Kompetenz, sondern eine unterstützende Mitwirkungsaufgabe.“
„Eine gelebte Praxis kann eine satzungsmäßige Zuständigkeitsverteilung nicht ersetzen. Rechtsaufsichtliche Bewertungen müssen sich an der Norm, nicht am Gewohnheitsrecht orientieren.“
Heute entschied sich erneut ob Selbstverwaltung funktioniert oder im Sumpf standespolitischer Befindlichkeiten und persönlicher Interessen versinkt.
Anträge:
Antrag auf Abberufung des Kollegen Geuther aus dem VA.
8:3 für eine Abberufung
Sofortige Vollziehung der Abberufung 8:2:1
Antrag auf Abberufung des Kollegen Weggen aus dem VA.
8:2:1 für eine Abberufung.
Sofortige Vollziehung der Abberufung 8:2:1
Nachwahl nach Rücktritt für den Kollegen Kisro:
Gewählt Klutke 8:2:1
Nachwahl nach Abwahl für den Kollegen Geuther:
Gewählt Lips 7:3
Nicht gewählt Herbert.
Es gibt keinen Kandidaten für den Kollegen Weggen aus Bremen.
VV entscheidet sich einstimmig für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Im Aufsichtsrat der Hanse Garnelen sitzen zwei Mitglieder des, vor dem 05.04.2025 aktiven Verwaltungsausschusses, des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin. Ein Mitglied aus Bremen und ein Mitglied der IUZB aus Berlin.
Zu finden auf der Webseite https://hansegarnelen.de unter „Team“.
https://www.northdata.de/HanseGarnelen%20AG,%20Glückstadt/Amtsgericht%20Pinneberg%20HRB%2015884%20PI
12. ordentliche Vertreterversammlung
am Samstag, 12. Juli 2025, 10:00 Uhr,
im ESTREL Berlin, Sitzungsraum „Paris“,
Sonnenallee 225, 12057 Berlin
Tagesordnung
1. Begrüßung und Regularien
2. Anträge
3. 4. 5. 6. 7. Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses
Wahl einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters zur Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsaus-
schusses
Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses
Satzungsrechtliche Klärung der Zuständigkeit und Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen gegen Wahlen und Abberufungen innerhalb der Gremien des Versorgungswerks
Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung
der folgenden von der Vertretersammlung entschiedenen Abberufungen von Mitgliedern des
Verwaltungsausschusses:
Abberufung von Dr. Ingo Rellermeier am 05.04.2025,
Abberufung von Sigrid Seifert am 24.05.2025,
Abberufung von Dr. Markus Roggensack am 24.05.2025.
8. Verschiedenes
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