(Positionspapier zur Zukunft und Entwicklung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin)
→ https://iuzb.de/
Zunächst:
Den grundlegenden Ansatz des Positionspapiers halten wir für richtig. Ein Versorgungswerk kann nur dann stabil arbeiten, wenn Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind, Berichte verlässlich vorliegen, das Vier-Augen-Prinzip tatsächlich eingehalten wird und Bewertungen nachvollziehbar überprüft werden können. Ohne diese Voraussetzungen wird verlorenes Vertrauen nicht zurückkehren.
Unser Eindruck ist allerdings, dass das Papier derzeit eher eine Richtung beschreibt als eine unmittelbar umsetzbare Lösung. Für eine Entscheidung in einem Gremium genügt es nicht festzustellen, dass etwas „unzureichend“ sei. Beschlussfähig wird ein Vorschlag erst, wenn konkret benannt ist,
- welche Kontrollschritte fehlen,
- welche Berichte verpflichtend vorzulegen sind,
- welche Entscheidungen künftig zustimmungspflichtig sein sollen und
- welches Organ jeweils verantwortlich ist.
Erst auf dieser Grundlage kann eine Vertreterversammlung verantwortungsvoll entscheiden.
Die vorgeschlagene Orientierung an anderen Organisationsmodellen verstehen wir als Versuch, Ordnung in die Strukturen zu bringen. Wir sind jedoch keine Aktiengesellschaft, sondern ein Selbstverwaltungsorgan. Deshalb wird uns zunächst kein neues Organisationsmodell helfen. Entscheidend ist vielmehr die konsequente Anwendung dessen, was bereits vorgesehen ist.
Bevor neue Strukturen geschaffen werden, müssen die bestehenden Kontroll- und Informationspflichten vollständig und nachvollziehbar umgesetzt werden.
Dies gilt insbesondere für die Bilanz 2024. Hier helfen weder Vermutungen noch Bewertungen. Notwendig ist Klarheit auf Grundlage aussagekräftiger und überprüfbarer Unterlagen:
- Wer ist mit der Prüfung beauftragt?
- Welchen konkreten Prüfungsumfang umfasst der Auftrag?
- Wer bewertet die einzelnen Anlagen?
- Nach welchen Bewertungsmethoden erfolgt diese Bewertung?
Ohne die Beantwortung dieser Fragen fehlt jeder weiteren Diskussion eine belastbare Grundlage.
Ein weiterer Punkt betrifft die im Positionspapier genannten zeitlichen Abläufe. Die dort vorgesehenen Fristen erscheinen aus unserer Sicht nicht realistisch. Die Klärung der Bewertungsfragen, die Sichtung der zugrunde liegenden Unterlagen sowie die Abstimmung zwischen den beteiligten Organen erfordern Zeit, sorgfältige Prüfung und geordnete Verfahren. Solche Prozesse lassen sich weder durch Beschluss noch durch Zeitvorgaben abkürzen, ohne die inhaltliche Qualität der Entscheidungen zu gefährden.
Die Erwartung kurzfristiger Ergebnisse ist verständlich, darf jedoch nicht zu einer nur formalen Prüfung oder zu Entscheidungen ohne tragfähige Grundlage führen. Eine gründliche und nachvollziehbare Aufarbeitung hat deshalb Vorrang, auch wenn sie mehr Zeit in Anspruch nimmt als im Positionspapier angenommen. Zu kurze Fristen würden am Ende nicht Vertrauen schaffen, sondern neue Unsicherheit erzeugen.
Ebenso wichtig erscheint es uns, die Debatte sachlich zu führen. Die Entwicklung des Versorgungswerks ist aus Abläufen, Zuständigkeitsregelungen und Informationswegen entstanden. Gleichzeitig gilt aber auch: Sollten sich Pflichtverletzungen oder schuldhaftes Verhalten einzelner Verantwortlicher bestätigen, müssen diese selbstverständlich aufgeklärt und die betreffenden Personen zur Verantwortung gezogen werden. Aufklärung und Verantwortungszuweisung schließen sich nicht aus – sie gehören zusammen.
Unsere Aufgabe muss deshalb zunächst darin bestehen, das vorhandene System funktionsfähig zu machen: klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Informationen und überprüfbare Transparenz. Erst auf dieser Grundlage können weitergehende Reformen sinnvoll und realistisch beraten werden.
Bevor wir über neue organisatorische Modelle sprechen, müssen wir daher zunächst im bestehenden System Ordnung herstellen. Solange Zuständigkeiten, Informationswege und Bewertungsgrundlagen nicht nachvollziehbar geklärt sind, führen Strukturdebatten nicht weiter, sondern überlagern die eigentliche Aufgabe: die Aufklärung und die Herstellung verlässlicher Entscheidungsgrundlagen.
Zusammengefasst benötigen wir derzeit
keine neuen Organisationskonstruktionen, sondern funktionierende Abläufe,
keine Vermutungen, sondern aussagekräftige Unterlagen,
und keine Personalisierung der Debatte, sondern eine strukturierte und konstruktive Zusammenarbeit.
Vertrauen entsteht nicht durch Erklärungen, sondern durch nachvollziehbare Verfahren. Ohne dieses Vertrauen wird keine Reform dauerhaft Bestand haben.
H.Dohmeier-de Haan
Hallo Helmut, ich gebe dir 100-prozentig recht in deinen Ausführungen. Die jetzigen Strukturen im Versorgungswerk sind ja in vielen andern Versorgungswerk auch ähnlich und hatten Bestand. Die Personen im VA und AA waren in meinen Augen alle verantwortlich und haben gegen das Recht immer wieder die Augen zugedrückt und gehandelt. die Unschuldsvermutung über die vielen Jahre ist lächerlich! Durch die Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerkes haben wir eine Kontrollfunktion der DV und auch eine Kontrollfunktion der VV des Versorgungswerkes. Wieso sollten wir das aufgeben so wie es der Vorschlag von Gerhard Gneist vorsieht eine AG zu wählen ,wo die Aktionäre den Aufsichtsausschuss und der Aufsichtsausschuss dann den Vorstand wählt . Für mich sind das zwei Kontrollstrukturen weniger. Auch die Ausarbeitung der Friedrich-Ebert-Stiftung über Aktiengesellschaften und ihre Kontrolle in der Gesellschaft sind gut beziehungsweise kritisch und bedenkenswert. Winnetou, Kampmann