In dieser DV wird sich entscheiden ob weitere Aufklärung, Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Aufarbeitung im VZB eine Zukunft haben werden.

Um weiteren Schaden für die Versicherten zu verhindern, gilt es diejenigen Kräfte, welche uns einen prognostizierten Verlust von mehr als 1,1 Mrd. Euro zugefügt haben nicht wieder in verantwortliche Positionen im VZB zu wählen.

In Anbetracht dieser für alle im VZB Versicherten langfristig schmerzlichen Einschnitte in der Altersversorgung werden mit dieser Wahl entscheidende Weichen gestellt.

https://www.zaek-berlin.de/presse/veranstaltungen/veranstaltungen-detail/article/1-ordentliche-delegiertenversammlung.html


Die Delegiertenversammlungen sind nach § 11 der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin für Kammermitglieder öffentlich. Die Plätze für angemeldete Gäste sind aus Kapazitäts- und Brandschutzgründen auf 50 begrenzt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung per Mail an info(at)zaek-berlin.de vergeben.

Die VV des VZB wird aus 12 Mitgliedern, 7 aus Berlin, 4 aus Brandenburg und 1 aus Bremen, bestehen. Aus der DV der ZÄK Berlin werden die 7 Berliner Mitglieder gewählt.

Tagesordnung:

1.Begrüßung, Ehrung Verstorbener

2. Bericht des Vorstandes

3.Wahl des Wahlausschusses für die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (§ 3 Absatz 2 Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder der VV des VZB)

4.Einreichung, Zulassung und Bekanntmachung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin(§§ 5und 6Wahlordnung zur Wahlder Mitglieder der VV des VZB)

5.Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin(§ 7 Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder der VV des VZB)

6.Wahl -Schlichtungsausschuss, 7 Mitglieder(§ 2 Absatz 1 Schlichtungsordnung)

7.Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer(§ 10 Absatz 2 Nr. 2 Hauptsatzung)

8.Wahl des Haushalts-, Rechnungsprüfungs-und Zahlstellenprüfungsausschusses(§ 18a Hauptsatzung)

9.Fragestunde