Autor: Alexander Klutke (Seite 4 von 11)
Dreijährige Ermittlungen – Fast ein halbes Terabyte Daten ausgewertet bei einem Schaden von ca. 1 Million Euro
Wie lange werden wohl die Ermittlungen im VZB bei einer tausendfach höheren Schadensumme und ca. 14 Terrabyte sichergestellter Daten dauern?
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/12/rbb-ex-intendatin-schlesinger-anklage.html
Warum wir das teilen
Weil das Schweigen der vergangenen Jahre die Kollegenschaft teuer zu stehen kommt.
Weil Vertrauen nicht mit Slogans zurückkehrt, sondern mit Aufklärung.
Und weil ein Versorgungswerk kein Spielkasten für Eitelkeiten ist – sondern die Altersvorsorge von Tausenden.
https://www.risknet.de/themen/risknews/fremdes-geld-riskantes-spiel
MOZ: verzockte Renten, Gericht eingeschaltet
Tagesspiegel: Schadenersatz
coliquio.de:
Youtube:
Tagesschau auf Instagram: Zahnarztrente verzockt
https://www.instagram.com/reel/DSfwlE5D3Qv
Private-banking-magazin: Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt
Capital: Die Geschichte einer versenkten Milliarde
Spiegel: Richterbund kritisiert
Handelsblatt: Milliardenskandal
Tagesspiegel: Mit Altersvorsorge kann man so nicht umgehen
Tagesspiegel: Vertrauenssiegel wird eingeführt
In zwei Arbeitskreisen der ABV sassen auch Wohltmann und Buchmann
Tagesspiegel: Kräfte verschoben
Capital: Ex-VZB-Führung mit Fehlern
Tagesspiegel: 1.000.000.000,00 Euro in Gefahr.
Kieler Nachrichten: Das steckt hinter den Verlusten
RBB 24:
Märkische Allgemeine: Finanzskandal beim Versorgungswerkk
Morgenpost: Früherer Chef verliert …
Welt: Gigantischer Schaden dieses Geld ist weg
Dental&Wirtschaft: Finanzkrise beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin: Was Zahnärzte jetzt wissen müssen
Capital: Rentenkürzung bis zu 50% droht
Wen würde es wundern. Bereits im Februar 2024 sprach der Kollege Rellermeier vom Millionengrab rPlanet Earth.
Capital: Beiträge versenkt:
NTV: Eine von 2,2 Mrd futsch?:
Apotheke ad hoc: Zahnärzte müssen um Rente bangen
Wie geht es weiter? Alle Interessierten und Sympathisanten sind herzlich eingeladen.
Für diesen Text mit einer Einschätzung der zur Wahl stehenden Gruppierungen bedanken wir uns bei der Kollegin Frau Dr. Heidemarie Schroeder
Die Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut. Ein hohes Gut des Strafrechts. Wir maßen uns jedoch nicht an, Staatsanwalt oder gar Richter zu sein.
Wir sprechen hier über zivilrechtliche Maßstäbe, über sorgsamen Umgang mit anvertrautem Vermögen, über die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Anlagekriterien – letztendlich über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten.
Wir möchten unser Geld nicht Menschen anvertrauen, die sich auf eine strafrechtliche Unschuldsvermutung zurückziehen, Aussagen verweigern und uns sagen: „Beweist mir doch, dass ich eine strafbare Handlung begangen habe!“
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Diesen Satz haben wir alle bereits früh in unserem Leben gehört. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter: wir möchten nicht erst durch Kontrolle feststellen, dass es zu Missständen gekommen ist. Wir erwarten von unseren Funktionären, die Amtsträger sind, eine proaktive Transparenz. Es soll und darf nicht im Ermessen eines Amtsträgers stehen, sich bspw. an Geschäften zu beteiligen, an denen auch das Versorgungswerk beteiligt ist und es finden sich zu solchen Geschäften keine Dokumentationen.
Solche Transaktionen sind genehmigungspflichtig und dürfen nicht in einem kleinen Kreis diskutiert werden. Sollten sie genehmigt werden, sind sie transparenzpflichtig – jedem Organ gegenüber, ggf. sogar allen Mitgliedern gegenüber.
Dahingehend möchten wir mehr klare Regelungen schaffen und ggf. Satzungsänderungen vorschlagen.
Im Zivilrecht hat der Gesetzgeber aus gutem Grund die Beweislastumkehr eingeführt, da wir eben nicht die Ermittlungsgewalt einer Staatsanwaltschaft haben. Wir können nicht Wohnungen durchsuchen oder Kontoauszüge beschlagnahmen. Daher ist jeder Geschäftsführer einer GmbH und jeder Vorstand einer Aktiengesellschaft in der Beweislast, sein treues Verhalten gegenüber der Gesellschaft für jede einzelne Handlung zu dokumentieren und somit zu beweisen. Das gleiche erwarten wir von unseren Amtsträgern.
Im Sinne einer solchen Transparenz würden wir es auch begrüßen, wenn Herr Dr. Heegewaldt und Herr Dr. Rellermeier zustimmen, ihre Immobilienbeteiligungsgesellschaft einer Sonderprüfung unterziehen zu lassen. Gegenstand einer solchen Prüfung soll sein, die Vertragspartner zu identifizieren, von denen diese Gesellschaft Immobilien erworben hat und ob die Transaktionen einem sog. Drittvergleich genügen. Wir sehen es insbesondere für den Kammerpräsidenten als unerlässlich an, eine solche Transparenz herzustellen, bevor er sich einer möglichen Wiederwahl stellt.
Die 14. ordentliche Vertreterversammlung
des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin findet am
Samstag, 29. November 2025, 10:00 Uhr,
im ESTREL Berlin, Sitzungsraum „Raum I“,
Sonnenallee 225, 12057 Berlin,
statt.
Link zur Tagesordnung:
https://www.vzberlin.org/_files/Tagesordnung_VV_29.11.2025.pdf
Zur angemessenen Beteiligung der Mitglieder und zur Herstellung von Mitgliederöffentlichkeit beabsichtigen wir, die Vertreterversammlung per Live-Übertragung zugänglich zu machen, um den vielen betroffenen Mitgliedern die Teilnahme in geeigneter Form zu ermöglichen. Bitte nutzen Sie rechtzeitig den unten angegebenen Link zur Registrierung und halten Sie dafür Ihre VZB-Mitgliedsnummer bereit.
Registrierung für die Live-Übertragung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung als Mitglied liegt, die Teilnahme an der Live-Übertragung ausschließlich selbst wahrzunehmen, um die Mitgliederöffentlichkeit und den vertraulichen Rahmen der Veranstaltung zu wahren.
Gäste, die sich bereits für ein Teilnahme vor Ort angemeldet haben, erhalten in Kürze ein separates Bestätigungsschreiben.
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/52034-aerztliche-rente-aus-versorgt-wird-besorgt
https://www.private-banking-magazin.de/berliner-versorgungswerk-nach-medienberichten-unter-druck
https://www.finanzen.net/aktien/ev_digital_invest-aktie
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/versicherung-bafin-element-haftpflichtkasse-li.3171845
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/lindner-hotels-sind-insolvent-110183184.html
https://12-18.com/de/news/lindner-hotel-group-und-12-18-group-fusionieren-hotelbetrieb
Quelle: „Leistungsanpassungen seit 01.01.2008“ (VZB-Übersicht, erstellt im Februar 2023)
Die Daten wurden uns dankenswerterweise und mit seiner Erlaubnis von dem Kollegen D.Palloks zur Verfügung gestellt.
Das Wesentliche in 30 Sekunden
- Gesamte Rentenanpassung seit 01.01.2008: rund +10 %. Das entspricht nur ca. 0,64 % pro Jahr (nominal, über 15 Jahre).
- Rentenbemessungsgrundlage: von 1.500 € (2008) auf 1.855,64 € (2023) – +23,7 % insgesamt (~1,4 % p. a.).
- Einordnung: Bei einem kapitalgedeckten Versorgungswerk ist eine reale Rentensteigerung von unter 1 % p. a. über eineinhalb Jahrzehnte klar unzureichend. Inflationsphasen wurden damit nicht aufgefangen.
Warum ist das wichtig?
Wer jahrzehntelang Beiträge einzahlt, erwartet, dass die erwirtschafteten Kapitalerträge sich sichtbar in der laufenden Rente niederschlagen. Wenn am Ende nur ~0,64 % p. a. ankommt, stellen sich harte Fragen:
- Wohin fließt der Ertrag? (Verluste, stille Lasten, Reserven, Kosten, abgesenkter Rechnungszins?)
- Welche Fehlentwicklungen in Anlagepolitik, Risikosteuerung und Aufsicht haben diese magere Anpassung ermöglicht?
- Wie wird künftig sichergestellt, dass Mitglieder an echten Ergebnissen teilhaben – transparent und regelgebunden?
Unsere Position
Das Ergebnis ist mager. Für ein Versorgungswerk ist das – nüchtern gesagt – nicht genug. Mitglieder haben ein Recht auf verständliche Rechenschaft:
- jährlicher Transparenzbericht (Anlagen nach Klassen/Ländern, Performance vs. Benchmarks),
- klare Regeln zur Rentenanpassung (Mechanik, Zielkorridor, Umgang mit Schwankungen),
- Kosten- und Risikobericht (inkl. Sondereffekte und Wertberichtigungen),
- externe Kontrolle – und Teilnahme/Information der gewählten Gremien ohne Blackbox-Passagen.
Kernfrage: Wo ist der Rest des Anlageerfolgs?
Mitglieder verdienen eine belastbare, prüffähige Antwort – nicht irgendwann, sondern jetzt.
Wichtiger Zusatz für alle Betroffenen
Kollegen, die ihre erste Rente noch vor dem 01.01.2008 begonnen haben, waren von der damals eingeführten 16 %-Absenkung nicht betroffen. Das bedeutet:
- Keine Kürzung um 16 % bei Rentenbeginn (z. B. ab 01.12.2007).
- Aber: ab diesem Zeitpunkt nur die geringen jährlichen Anpassungen (insgesamt ~+10 % in 15 Jahren).
Damit wird klar: Wer früh genug in Rente ging, hatte zwar keinen sofortigen Abschlag, aber in der Folgezeit auch keine spürbare Teilhabe an den Kapitalerträgen. Der Anpassungsmechanismus bleibt das Kernproblem – unabhängig davon, ob man vom 16%-Abschlag betroffen war oder nicht.
Zahlenbasis (Auszug)
- Rentenbemessungsgrundlage: 1.500,00 € (2008) → 1.855,64 € (2023)
Gesamt: +23,7 % (~1,4 % p. a.) - Rentenanpassungen (Alt-/Neuanteile): kumuliert ~+10 % seit 2008
~0,64 % p. a. (über ~15 Jahre)
Hinweis: Die Prozentwerte stammen aus der VZB-Tabelle „Leistungsanpassungen seit 01.01.2008“ (Stand: Februar 2023).
Was wir jetzt fordern
- Offenlegung aller Anpassungsentscheidungen seit 2008 inkl. Rechenweg.
- Performance-Attribution (welche Anlageklassen haben welchen Beitrag/Verlust geleistet?).
- Plan zur künftigen Anpassung mit klaren, nachvollziehbaren Parametern.
- Stärkung der Gremienaufsicht: Informationsrechte ernst nehmen, Sitzungen nicht abschotten.
https://www.avw-nds.de/fileadmin/user_upload/Service_Center/AVW_Info/Info_Nr1_2006.pdf