Am 14.12.23 haben die Delegierten den Antrag des Vorstandes „Allgemeine Entschädigungsregelung der Zahnärztekammer Berlin“ und damit 30%ige Erhöhung der Sitzungsgelder mit 18:19 Stimmen abgelehnt.
Einstimmig wurde die Resolution bezüglich der Reform der BZÄK angenommen.
Der aktualisierte Haushaltsplan für 2024 wurde mit 22:13 Stimmen angenommen.
Autor: Alexander Klutke (Seite 10 von 11)
Zusätzlich wird monatlich ab 01.01.2024 je Vertragszahnarzt neben dem Monatsbeitrag von 24,70 eine Pauschale von 5,30 für die „Revitalisierung“ des Kölner Zahnärztehauses erhoben.
Bei der DV am Donnerstag 14.12.2023 möchte sich, auf Antrag des ehrenamtlichen Kammervorstandes im Rahmen einer „Allgemeine Entschädigungsregelung der Zahnärztekammer Berlin“ der Vorstand eine 30 %ige Erhöhung der täglich möglichen Sitzungsgelder – hier von 500.- auf 650.- Euro genehmigen lassen.
Rechnerisch soll das durchschnittliche Sitzungsgeld von bisher 50.- auf 65.- Euro je angefangene Stunde erhöht werden.
An- und Abfahrtszeiten werden zu den Sitzungszeiten addiert und entsprechend honoriert.
Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde kam bei der DV vom 23.11.23 keine Abstimmung über eine Finanzierung der „Dental Berlin“ zustande.
Wie die Vizepräsidentin der ZÄK Berlin daraufhin ausführte wird die „Dental Berlin“ 2024 nicht stattfinden.
Nach einem Verlust von mehr als 25.000.- Euro in 2023 sollte ein Verlustspielraum von 50.000.- Euro von den Delegierten genehmigt werden.
Begründet wurde diese Maßnahme mit bisher fehlenden Sponsoren und geringer Wahrscheinlichkeit eines Zuschusses der Stadt Berlin.
Eine Kalkulation zur „Dental Berlin“ wurde den Delegierten nicht vorgelegt.
Dieser sieht zehn Prozent weniger Behandlungsfälle vor.
In Anbetracht der Budgetierung erscheint diese Maßnahme auch für die KZV überlegenswert.
Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss der ZÄK Berlin
-per E-Mail-
An die
Delegiertenversammlung und denVorstand der Zahnärztekammer Berlin vorab per E-Mail: vorstand@zaekberlin.de
Bericht des Ausschusses zur Rechnungsprüfung des Jahres 2022
Bericht von der DV vom 23.11.2023
Zunächst wurde eine Begrenzung der Redezeit auf 2 Minuten durchgesetzt, so dass bei einem so sensiblen, wichtigen Thema für die Kollegenschaft auch innerhalb der Delegierten kein, dem Thema adäquater, umfassender Informationsstand dargestellt werden konnte.
Es drängte sich der Eindruck auf, dass diese Beitragserhöhung ohne Rücksicht auf die beitragszahlenden Kollegen durchgedrückt werden sollte.
Zum dann folgenden Zeitpunkt der Abstimmung hatten aufgrund der fortgeschrittenen Stunde – 24 Uhr war fast erreicht – bereits einige der Delegierten die Versammlung verlassen.
Eine einkommensabhängige Beitragsbemessung fand keine Mehrheit.
Alle weiteren folgenden Anträge bzw. Tagesordnungspunkte wurden auf Donnerstag 14.12.23 vertragt .
Aus der DZW: https://dzw.de/prinzip-selbstverwaltung