BUZ 2.0 Berlins Unabhängige Zahnärzte

transparent+demokratisch+kritisch+kollegial

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Versorgungswerk VV am 05.04.2025

 21. März 2025

– Vertreterversammlung

– Aufsichtsausschuss

– Verwaltungsausschuss

– Aufsicht

– beteiligte Kammern

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich Sie zu der am

Samstag, 5. April 2025, 10:00 Uhr,

im Zahnärztehaus (KZV Berlin), Sitzungssaal

Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin

stattfindenden

10. ordentlichen Vertreterversammlung

ein.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Regularien

2. Anträge

3. Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses mit sofortiger Wirkung

4. Wahl einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters zur Neuwahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses

5. Neuwahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses

6. Verschwiegenheitserklärung

7. Verschiedenes

a) Termine: 6. Dezember 2025 10:00 Uhr

Ein Frühstücksimbiss und Getränke werden zur Verfügung gestellt.

gez. Dr. H. Dohmeier-de Haan

vorsitzendes Mitglied

der Vertreterversammlung

Für die Abberufung der Mitglieder des VA ist eine 2/3 Mehrheit notwendig

Die Sitzung ist für Mitglieder des Verorgungswerkes öffentlich

Stellungnahme des Verwaltungsausschuss des VZB zur Berichterstattung in der Fachpresse vom 10.01.2025

Diese Pressemitteilung verfehlt es, die Mitglieder umfassend und überzeugend zu informieren. Sie wirkt defensiv, vermeidet klare Aussagen und bleibt in entscheidenden Punkten unverbindlich. Besonders die fehlende Unterschrift verstärkt den Eindruck, dass die Verantwortlichen nicht vollständig hinter der Mitteilung stehen. Um das Vertrauen der Mitglieder zu sichern, sollte das Versorgungswerk in Zukunft transparenter und verbindlicher kommunizieren und persönliche Verantwortlichkeit stärker in den Vordergrund stellen. H.D.-dH

Guten Rutsch!

oder … gerät da was ins Rutschen?

(…)Was aber völlig fehl am Platz ist, ist die Intransparenz, mit der einige Verantwortliche meinen vorgehen zu dürfen. Wer seine eigenen Mitglieder mit oberflächlichen Infoblättchen abspeisen und ihnen das komplette Zahlenwerk vorenthalten will, der muss sich über Verunsicherung und Panik in den eigenen Reihen und permanente Angriffe von außen nicht wundern. Zuletzt sah sich die Europäische Zentralbank (EZB) sogar genötigt, Versorgungswerke vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, weil die sich weigerten, die gesetzlich vorgeschrieben statistische Daten zu liefern.

Versorgungswerke sind trotz Versicherungsmathematik und Finanzarithmetik keine Raketenwissenschaft, von der der simple Beitragszahler lieber verschont bleiben soll. Wer mit der Altersvorsorge seiner Mitglieder hantiert oder vielleicht gelegentlich auch spekuliert, der sollte dafür erhobenen Hauptes gerade stehen und Fragen beantworten. Denn es sind immer noch die Gelder der Anderen.(…)

https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/altersvorsorge-versorgungswerk-der-berliner-zahnärzte-muss-millionen-abschreiben/ar-AA1wT3Qs?ocid=finance-verthp-feeds

Vertreterversammlung des Versorgungswerk 30.11.2024


Richtigstellung der Berichte auf den Internetseiten der IUZB und des VZB zur Vertreterversammlung vom 30.11.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung habe ich die Darstellungen in den Berichten zur Vertreterversammlung des Versorgungswerks vom 30.11.2024 zur Kenntnis genommen. Diese Berichte enthalten sachliche Fehler und verzerren die tatsächlichen Ereignisse. Die aufgeführten Behauptungen entsprechen nicht der Realität und stellen meine Handlungen sowie Intentionen in einem unzutreffenden Licht dar.


1. Falsche Behauptung über Zweifel an der Sitzverteilung

Entgegen der Darstellungen im Bericht habe ich zu keinem Zeitpunkt die grundsätzliche Sitzverteilung für die Kammerbereiche Brandenburg (drei Sitze) und Bremen (ein Sitz) infrage gestellt. Die Diskussion entstand ausschließlich aufgrund der Rücktritte je eines Vertreters aus Brandenburg und Bremen und der damit verbundenen Notwendigkeit einer Nachbesetzung. Dabei ging es lediglich um die Prüfung der Legitimation der Nachrücker, nicht um eine grundsätzliche Infragestellung der Sitzverteilung.


2. Unzutreffende Unterstellung einer Prüfkompetenzanmaßung

Die Behauptung, ich hätte mir eine rechtliche Prüfkompetenz angemaßt, ist unbegründet. Meine Aufgabe bestand darin, vor der Vertreterversammlung die ordnungsgemäße Besetzung der Gremien sicherzustellen. Dies beinhaltete die Anforderung entsprechender Wahlprotokolle aus den Kammerbereichen Brandenburg und Bremen.

Diese Vorgehensweise ist eine grundlegende Sorgfaltspflicht und dient dem ordnungsgemäßen Ablauf der Vertreterversammlung. Die Tatsache, dass in Brandenburg und Bremen keine gültige Wahlordnung existierte, wurde erst durch diese Nachfrage offenkundig. Es ist bedauerlich, dass weder die Geschäftsführung des Versorgungswerks noch der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin bisher entsprechende Wahlprotokolle, gezeichnet von einem Wahlleiter, als Grundlage für die Benennung der Vertreter eingefordert haben.


3. Missverständliche Darstellung der Rechtslage

Nach der Frühjahrssitzung eingeholte Gutachten und aufsichtsrechtliche Prüfungen bestätigen, dass in Brandenburg und Bremen seit Jahren keine satzungsgemäßen Wahlordnungen existieren. Besonders deutlich wird dies im Gutachten von Professor Dombert, das ausführt:

„Die Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den Kammermitgliedern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Näheres regeln Wahlordnungen, die von den Kammern erlassen werden.“ 

Zusätzlich betont Rechtsanwalt Schröder in seinem Gutachten:

„Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, (…). Sie werden von der Delegiertenversammlung der jeweiligen Kammer aus dem Kreis ihrer Mitglieder für die Dauer der Amtsperiode der Delegiertenversammlung gewählt.“ 

„Die gesetzliche Regelung entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Danach muss den Mitgliedern eines Versorgungswerks im Gegenzug zu der verpflichtenden Mitgliedschaft gleichberechtigte Teilhabe an der Willensbildung gewährleistet werden.“ 

3.1 Verantwortung der Kammern

Das Gutachten von Professor Dombert betont zusätzlich:

„Die Prüfung der Besetzung und Benennung der Vertreterinnen der Vertreterversammlung fällt in den Aufgabenbereich der Kammern und richtet sich nach der jeweiligen Wahlordnung.“ 

Rechtsanwalt Schröder ergänzt:

„Die Zahnärztekammer Brandenburg hat keine Wahlordnung erlassen. Es ist zwingend notwendig, die näheren Einzelheiten einer Wahl zuvor in einer Wahlordnung zu regeln.“ 

„Das BerlHKG verlangt jedoch eine geheime Wahl und ist hier einschlägig (…). Die Geschäftsordnung der Landeszahnärztekammer (Brandenburg) enthält keine Vorschriften, die das Wahlverfahren gesetzeskonform regeln.“

„Für die Benennung von Frau Dr. Schletter als ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie wurde nicht ordnungsgemäß gewählt.“


4. Unzutreffende Behauptung über angebliche Exklusion von Vertretern

Zu keinem Zeitpunkt habe ich versucht, satzungsgemäß gewählte und benannten Vertreter und deren Nachrücker aus Bremen oder Brandenburg von der Vertreterversammlung auszuschließen. Die im Bericht suggerierte Annahme, ich hätte Vertreter dieser Kammern widerrechtlich an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert, entbehrt jeder Grundlage.


5. Unzulässige Interpretation meines Schreibens vor der Vertreterversammlung

Mein Schreiben vor der Sitzung diente ausschließlich der sachlichen Klärung und der Darlegung meiner Zweifel an der ordnungsgemäßen Legitimation der Nachrücker aus Brandenburg und Bremen. Die Interpretation, dieses Schreiben sei „eskalierend“ gewesen, ist unbegründet und stellt mein sachliches Vorgehen in ein falsches Licht.


Fazit

Vor diesem Hintergrund erwarte ich eine öffentliche Korrektur der im Bericht enthaltenen Falschdarstellungen. Die Verantwortung für eine wahrheitsgemäße und faire Darstellung der Ereignisse liegt bei den Verfassern der Berichte. Fehlerhafte und einseitige Darstellungen schaden der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Vertreterversammlung insgesamt. Eine Richtigstellung ist erforderlich, um die tatsächlichen Abläufe und Hintergründe korrekt wiederzugeben.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen,
Dr. H.Dohmeier-de Haan
vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der ZÄK Berlin


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