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Aktienrecht als Lösung für das Versorgungswerk?

Warum der IUZB-Vorschlag die eigentliche Frage offen lässt

Teaser

Die IUZB schlägt vor, die Satzung des Versorgungswerks stärker am Aktiengesetz auszurichten. Der Vorschlag wird als strukturelle Lösung für die aktuelle Krise präsentiert. Doch die zentrale Frage bleibt: Liegt die Ursache des Desasters wirklich in fehlenden Regeln – oder darin, dass bestehende Regeln und Kontrollen nicht funktioniert haben?

Aktienrecht als Rettungsmodell für das Versorgungswerk?

Auf der Internetseite der IUZB wurde am 4. März 2026 eine „erläuternde Zusammenfassung“ eines Positionspapiers zur Zukunft des Versorgungswerks veröffentlicht.

Der zentrale Vorschlag lautet:

Die interne Verfassung des Versorgungswerks solle stärker am Aktiengesetz orientiert werden.

Da dieses Papier inzwischen mehrfach als grundlegender Lösungsansatz für die Probleme des Versorgungswerks dargestellt wird, lohnt sich ein genauer Blick auf Inhalt und Begründung.

Der Vorschlag der IUZB

Im Kern argumentiert die IUZB, dass die Krise des Versorgungswerks vor allem durch unzureichende interne Regelungen entstanden sei.

„Unsere internen Regelungsstrukturen … weisen gravierende Mängel auf. Klar definierte Kompetenzzuteilungen, Berichtspflichten, interne Kontrollen, Aufsichtspflichten sowie eine Liste erlaubter bzw. genehmigungspflichtiger Handlungen existieren bestenfalls ansatzweise. Darin liegt die wesentliche Ursache für unser Desaster. (Man konnte dem Grunde nach machen, was man wollte …)“

Die Lösung aus Sicht der IUZB:

„Wir übernehmen einfach die einschlägigen Regelungselemente des Aktiengesetzes.“

Damit sollen künftig klarere Zuständigkeiten, Berichtspflichten und stärkere Kontrollmechanismen geschaffen werden.

Eine berechtigte Reformdebatte – aber falsche Diagnose?

Über Verbesserungen von Governance-Strukturen kann und sollte selbstverständlich diskutiert werden.

Problematisch ist jedoch die zentrale These des Positionspapiers:

Die Krise des Versorgungswerks sei im Wesentlichen durch fehlende Regeln entstanden.

Diese Darstellung überzeugt nicht.

Denn das Versorgungswerk unterliegt bereits heute:

  • einer Satzung
  • mehreren Geschäftsordnungen
  • der Anlageverordnung (AnlV)
  • der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
  • der staatlichen Aufsicht

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

Gab es Regeln?

Sondern vielmehr:

Warum haben bestehende Kontroll- und Informationsmechanismen offenbar nicht funktioniert?

Diese Frage bleibt im Positionspapier unbeantwortet.

Ein Versorgungswerk ist keine Aktiengesellschaft

Ein weiterer Punkt wird in der Argumentation häufig übersehen.

Das Aktiengesetz regelt die Organisation von Kapitalgesellschaften im Wettbewerb.

Ein Versorgungswerk ist dagegen

  • eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung
  • mit Pflichtmitgliedschaft
  • und einem Versorgungsauftrag gegenüber einer Berufsgruppe.

Die Zielsetzung ist daher eine andere.

Während Aktiengesellschaften auf wirtschaftlichen Erfolg und Wettbewerb ausgerichtet sind, steht beim Versorgungswerk die dauerhafte Sicherung von Versorgungsleistungen im Mittelpunkt.

Deshalb lassen sich aktienrechtliche Strukturen nicht ohne Weiteres auf eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung übertragen.

Strukturdebatte oder Aufarbeitung?

In der aktuellen Diskussion fällt auf, dass zunehmend über zukünftige Organisationsmodelle gesprochen wird – insbesondere über eine mögliche Orientierung am Aktienrecht.

Solche Überlegungen können grundsätzlich sinnvoll sein. Sie beantworten jedoch nicht die zentrale Frage, die viele Mitglieder derzeit beschäftigt:

Wie konnte es zu den erheblichen Problemen und Verlusten im Versorgungswerk kommen?

Die Debatte über zukünftige Strukturen darf deshalb nicht die notwendige Aufarbeitung der vergangenen Entwicklungen ersetzen.

Denn ohne eine klare Analyse der Ursachen besteht die Gefahr, dass organisatorische Veränderungen zwar diskutiert werden, die eigentlichen Probleme jedoch unberührt bleiben.

Strukturreformen sind keine kurzfristige Lösung

Selbst wenn man den Vorschlag der IUZB grundsätzlich diskutieren möchte, wäre seine Umsetzung ohnehin ein langfristiger Prozess.

Satzungsänderungen erfordern

  • Beschlüsse der Vertreterversammlung
  • Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
  • Anpassungen der Geschäftsordnungen

Solche Reformen benötigen Zeit.

Die aktuellen Probleme des Versorgungswerks lassen sich dadurch kurzfristig nicht lösen.

Kommentar

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan

Die Diskussion über bessere Strukturen und Kontrollmechanismen ist legitim und notwendig.

Sie darf jedoch nicht den Blick auf das eigentliche Problem verstellen. Die Mitglieder unseres Versorgungswerks haben Anspruch auf eine klare und transparente Aufarbeitung der Vorgänge, die zu den aktuellen Problemen geführt haben.

Reformvorschläge für zukünftige Strukturen können ein sinnvoller Teil dieser Diskussion sein. Sie dürfen jedoch nicht an die Stelle der notwendigen Aufarbeitung treten.

Bevor über neue Organisationsmodelle gesprochen wird, muss zunächst geklärt werden,

warum die bestehenden Regeln, Kontrollen und Informationswege offensichtlich nicht funktioniert haben.

Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, welche strukturellen Änderungen wirklich notwendig sind.

2 Kommentare

  1. Dr. Michael-A. Leuthner

    Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass die „investierenden“ Zahnärzte sich bewusst waren welche Inhalte ein System der Internen Kontrolle ausmacht.
    Nicht-Fachleute haben offensichtlich, zumindest gemäß den Presseartikeln, über Investments unterschiedlichster Art und Weise in dreistelliger Millionenhöhe entschieden.
    Ein Patient lässt sich auch nicht von einem Klemptner die Zähne „reparieren“, sondern geht zum Fachmann.
    Selbst haben die Zahnärzte, zumindest einige wenige, vermutlich gedacht sie könnten besser investieren als Fachleute.
    Und dies vermutlich ohne irgendwelche Internen Kontrollsysteme.
    Ein Wirtschaftsprüfer soll im Rahmen der Abschlussprüfung ein Urteil über die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems abgeben.

  2. Dr. Walid El-Khatib

    Das Positionspapier des IUZB zur Zukunft des Versorgungswerkes bringt wichtige Reformüberlegungen in die Diskussion. Gleichwohl erscheint mir eine kritische Einordnung notwendig, um die Reformdebatte auf die tatsächlich entscheidenden strukturellen Fragen zu konzentrieren. Im Folgenden benenne ich fünf zentrale Punkte , die aus meiner Sicht im Positionspapier nicht ausreichend berücksichtigt oder eher teilweise überschätzt werden.
    1. Verwechslung von Strukturproblem und Managementproblem
    Das Positionspapier legt nahe, dass strukturelle Änderungen – insbesondere eine Orientierung an Governance-Modellen des Aktienrechts – eine zentrale Lösung darstellen könnten.Die bisherigen Entwicklungen zeigen jedoch, dass die Probleme weniger aus der Organisationsform resultierten, sondern vielmehr aus konkreten Anlageentscheidungen, mangelhafter Risikokontrolle und möglichen Interessenkonflikten.Eine Änderung der formalen Struktur ersetzt kein funktionierendes Risikomanagement und keine verantwortungsvolle Anlagepolitik.
    2. Überschätzung der stabilisierenden Wirkung einer AG-ähnlichen Governance
    Die Orientierung an Strukturen des Aktienrechts wird im Positionspapier implizit als Stabilitätsgarantie dargestellt. Die Realität der Unternehmens- und Finanzwelt zeigt jedoch auch, dass auch Aktiengesellschaften trotz formalisierter Aufsichtsrats- und Kontrollstrukturen gravierende Fehlentscheidungen treffen können. Corporate Governance kann Rahmenbedingungen verbessern, sie verhindert jedoch weder riskante Investitionsstrategien noch Fehlsteuerungen, wenn Risikokultur und Kontrolle nicht funktionieren.
    3. Fehlende Schwerpunktsetzung auf die eigentlichen Risikofelder
    Die langfristige Stabilität eines Versorgungswerkes wird maßgeblich bestimmt durch:
    a) die Qualität der Kapitalanlagepolitik,
    b) die Professionalität des Asset-Managements,
    c) die Unabhängigkeit der Kontroll- und Risikoinstanzen,
    d) sowie eine konsequente Vermeidung von Interessenkonflikten.
    Diese Faktoren stehen im Positionspapier nicht in dem Maße im Mittelpunkt, wie es angesichts der bisherigen Erfahrungen notwendig wäre, stellen Sie jedoch die präziese Bennenung der Problematik, die zur Krise geführt haben.
    4. Gefahr einer Scheindebatte über Organisationsmodelle
    Die Konzentration auf eine mögliche Organisationsreform birgt die Gefahr, dass eine scheinbar strukturelle Lösung diskutiert wird, ohne die eigentlichen Governance- und Anlageprobleme konsequent zu adressieren.
    Eine solche Debatte kann politisch attraktiv erscheinen, weil sie institutionelle Veränderungen verspricht. Für die tatsächliche Stabilität eines kapitalgedeckten Versorgungssystems ist jedoch entscheidend, wie Kapitalanlagen gesteuert, kontrolliert und überwacht werden.
    5. Reformbedarf liegt primär bei Transparenz, Kontrolle und Professionalität
    Die zentrale Reformperspektive sollte daher weniger in einer Veränderung der Organisationsform liegen, sondern in einer Stärkung der institutionellen Qualität der Entscheidungsprozesse. Dazu gehören insbesondere:
    a) stärkere Professionalisierung der Kapitalanlageentscheidungen,
    b) unabhängige Risiko- und Kontrollstrukturen,
    c) klare Compliance-Regeln und Transparenzpflichten,
    d) sowie eine langfristig ausgerichtete, breit diversifizierte Anlagestrategie.
    Schlussbemerkung
    Eine Diskussion über Governance-Strukturen ist sinnvoll und notwendig. Sie sollte jedoch nicht den Eindruck erwecken, dass eine strukturelle Neuorganisation – etwa nach dem Vorbild des Aktienrechts – automatisch zu mehr Sicherheit führt.
    Die Stabilität eines Versorgungswerkes hängt nicht von der juristischen Organisationsform ab, sondern von der Qualität der Anlageentscheidungen, der Unabhängigkeit der Kontrolle und der Transparenz der Governance-Strukturen. Eine Reformdebatte sollte sich daher in erster Linie auf diese Kernfragen konzentrieren.

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