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Gedanken zu Versorgungswerk und Kammerwahl

Die Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut. Ein hohes Gut des Strafrechts. Wir maßen uns jedoch nicht an, Staatsanwalt oder gar Richter zu sein.

Wir sprechen hier über zivilrechtliche Maßstäbe, über sorgsamen Umgang mit anvertrautem Vermögen, über die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Anlagekriterien – letztendlich über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten.

Wir möchten unser Geld nicht Menschen anvertrauen, die sich auf eine strafrechtliche Unschuldsvermutung zurückziehen, Aussagen verweigern und uns sagen: „Beweist mir doch, dass ich eine strafbare Handlung begangen habe!“

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Diesen Satz haben wir alle bereits früh in unserem Leben gehört. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter: wir möchten nicht erst durch Kontrolle feststellen, dass es zu Missständen gekommen ist. Wir erwarten von unseren Funktionären, die Amtsträger sind, eine proaktive Transparenz. Es soll und darf nicht im Ermessen eines Amtsträgers stehen, sich bspw. an Geschäften zu beteiligen, an denen auch das Versorgungswerk beteiligt ist und es finden sich zu solchen Geschäften keine Dokumentationen.

Solche Transaktionen sind genehmigungspflichtig und dürfen nicht in einem kleinen Kreis diskutiert werden. Sollten sie genehmigt werden, sind sie transparenzpflichtig – jedem Organ gegenüber, ggf. sogar allen Mitgliedern gegenüber.

Dahingehend möchten wir mehr klare Regelungen schaffen und ggf. Satzungsänderungen vorschlagen.

Im Zivilrecht hat der Gesetzgeber aus gutem Grund die Beweislastumkehr eingeführt, da wir eben nicht die Ermittlungsgewalt einer Staatsanwaltschaft haben. Wir können nicht Wohnungen durchsuchen oder Kontoauszüge beschlagnahmen. Daher ist jeder Geschäftsführer einer GmbH und jeder Vorstand einer Aktiengesellschaft in der Beweislast, sein treues Verhalten gegenüber der Gesellschaft für jede einzelne Handlung zu dokumentieren und somit zu beweisen. Das gleiche erwarten wir von unseren Amtsträgern.

Im Sinne einer solchen Transparenz würden wir es auch begrüßen, wenn Herr Dr. Heegewaldt und Herr Dr. Rellermeier zustimmen, ihre Immobilienbeteiligungsgesellschaft einer Sonderprüfung unterziehen zu lassen. Gegenstand einer solchen Prüfung soll sein, die Vertragspartner zu identifizieren, von denen diese Gesellschaft Immobilien erworben hat und ob die Transaktionen einem sog. Drittvergleich genügen. Wir sehen es insbesondere für den Kammerpräsidenten als unerlässlich an, eine solche Transparenz herzustellen, bevor er sich einer möglichen Wiederwahl stellt.

https://www.northdata.de/Rellermeier%20Heegewaldt%20Immobilien%20Beteiligungsgesellschaft%20mbH%20&%20Co·%20KG,%20Berlin/Amtsgericht%20Charlottenburg%20(Berlin)%20HRA%2056357%20B

https://www.northdata.de/Rellermeier%20Heegewaldt%20Beteiligungsgesellschaft%20mbH,%20Berlin/Amtsgericht%20Charlottenburg%20(Berlin)%20HRB%20209405%20B

https://www.northdata.de/Rellermeier%20Beteiligungsgesellschaft%20mbH,%20Berlin/Amtsgericht%20Charlottenburg%20(Berlin)%20HRB%20189318%20B

https://www.northdata.de/Rellermeier%20GmbH%20&%20Co·%20KG,%20Berlin/Amtsgericht%20Charlottenburg%20(Berlin)%20HRA%2054958%20B

https://www.northdata.de/Rellermeier,%20Ingo,%20Berlin/szn

6 Kommentare

  1. Sabine E.

    Mail von Dr. Heidemarie Schroeder an eine Gruppe von Kollegen, die sich am 11. Oktober in dem Wunsch nach Aufklärung und Veränderung zusammengefunden hat:

    Liebe Kollegen,
    heute vor drei Wochen, am Freitag den 10. Oktober 2025, erhielten wir die Einladung, die am Folgetag stattfindende Sitzung der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin VZB online zu verfolgen.

    Im Vorfeld hatten wir erfahren, dass es Informationen zu der finanziellen Lage des Versorgungswerkes geben sollte, welche schlecht sei.
    Dass diese finanzielle Situation des VZB nicht nur „schlecht“, sondern scheinbar sogar katastrophal ist, beschrieb der (neue) Vorsitzende des Verwaltungsausschusses Thomas Schieritz, und illustrierte später der Bericht des hinzugezogenen Wirtschaftsprüfers Professor Wassermann.
    Von dem – durch unsere Beiträge zusammengetragenen – Vermögen des
    Versorgungswerkes von 2,2 Milliarden Euro seien durch riskante bis hochriskante Investitionen der Entscheidungsträger 500 Millionen Euro verloren gegangen, erfuhren wir. Von den verbliebenen, bisher nicht insolventen Beteiligungen, hielt nach der Einschätzung des Professors eine Mehrzahl der Bonitätsprüfung von Fachleuten nicht stand.
    Eine den hohen eingegangenen Risiken angemessene Bewertung der Investitionen und folgende Verweigerung eines finanziellen Engagements des VZB durch seinen Aufsichtsausschuss, konnte es nach der Einschätzung Prof. Wassermanns nicht gegeben haben.
    Die Prüfungen der Kontrolleure (damalige Wirtschaftsprüfer), die sehr wohl stattgefunden
    hätten, waren seinem Bericht zufolge nur auf rechnerische Richtigkeit, nicht auf die Sinnhaftigkeit der Investments hin erfolgt.
    Eine nachgeschaltete Prüfung durch die Apotheker- und Ärztebank, von der
    die Vertreterversammlung des Versorgungswerks stets ausgegangen war, hatte es nicht gegeben.
    Die pflichtgemässen Kontrollen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, die stattgefunden haben, führten dort scheinbar zu keinem Aufmerken.
    Vor einigen Jahren fingen einige Kollegen der Vertreterversammlung an, Fragen zu stellen. Es gehörten, da deren Nachforschungen auf nur sehr geringe Auskunftsbereitschaft stiessen, erheblicher Spürsinn, Fleiss, Beharrlichkeit und Stresstoleranz dazu, Licht in das Dickicht der Anlagen des Versorgungswerkes zu bringen.
    Anlagen, die mit unserem Geld getätigt worden waren! Die resultierenden Dateien, die seit Jahresbeginn 2025 auch der Kontrollinstanz des Berliner Senats vorliegen, sind inzwischen im Internet frei zugänglich: https://limewire.com/d/VauMj#jJHG3LEkGj
    Sie verschaffen eine Ahnung davon, welche Dinge in unserem Versorgungswerk in den letzten Jahren (von einem ganzen Jahrzehnt ist die Rede) schiefgelaufen sind.
    Es ist den Kollegen, die sich – der Notwendigkeit eines Neubeginns bewusst – vor zwei Jahren in der Gruppierung BUZ 2.0 zusammengeschlossen haben, zu verdanken, dass überhaupt nachgeforscht wurde.
    Ihnen muss unser ausdrücklicher Dank gelten, und nicht der Vorwurf, warum ihre
    Nachforschungen nicht eher, schneller und tiefgründiger erfolgt seien, und vor allem, warum sie nicht unsere 500 verlorenen Millionen haben retten können.
    Auf ihrer Arbeit beruhen schlussendlich die jetzigen Bemühungen von Fachleuten (Wirtschaftsprüfer, Vermögensverwalter, Strafrechtler), eine angemessene Aufklärung über das Vergangene sowie eine Grundlage für einen Neustart zu schaffen.

    Die kommende Wahl der Delegierten der Zahnärztekammer wird einen ganz wesentlichen Einfluss auf das künftige Geschick unseres Versorgungswerks haben. Die 45 Delegierten, die (je nach Stimmanteil) über die ersten Plätze der Wahlvorschlagslisten in die Vertreterversammlung gelangen werden, wählen später in zwei Schritten die beiden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss) des Versorgungswerkes.
    In diesen Ausschüssen sind ein Bremer und zwei Brandenburger Kollegen vertreten, aber neun Berliner Zahnärzte. Diese neun Personen wählen Sie über die Wahlvorschlagslisten in den kommenden Wochen.
    Es wird also für das Wohl und Wehe unseres Versorgungswerkes essentiell sein, wer diese neun Personen sein werden.
    Da diese sich unter den Erstplatzierten der acht zur Wahl stehenden acht Listen befinden müssen, habe ich versucht, mir ein Bild von diesen Listen zu machen.
    Dabei habe ich mein Augenmerk ausschliesslich auf deren Agieren in Bezug auf dasVersorgungswerk gerichtet.
    Die anderen Schwerpunkte ihrer Arbeit blieben bewusst aussen vor.

    Wahlvorschlag Nr. 1, Kieferorthopädie, und Nr. 6, Kieferchirurgie. Hier muss ich eingestehen, dass ich deren Agieren bisher nur im Zusammenhang mit Themen kenne, die ihr spezifisches Fachgebiet betreffen.
    Zum Thema Vergangenheitsbewältigung und Zukunft des Versorgungswerkes habe ich
    keine Beiträge finden können.

    Wahlvorschlag Nr. 2, Vereinte Listen Dieser Liste gehören die Gruppen Fraktion Gesundheit, Deutscher Arbeitskreis Zahnheilkunde und Öffentlicher Gesundheitsdienst an.
    Namentlich von der Fraktion Gesundheit haben sich Kollegen seit Jahrzehnten um Aufklärung bei fragwürdigen Immobilieninvestments des VZB bemüht.
    In ihrer Gesamtheit empfand die „Vereinte Liste“ es aber als zu einseitig, sich in ihrer Kammerarbeit auf das Thema Versorgungswerk zu fokussieren.
    Ohne eine starke Fokussierung auf das Thema VZB (das zudem in alle „Geldbelange“ hineinreicht), wird es aber weder eine echte Aufklärung, noch einen wirklichen Neuanfang geben.

    Wahlvorschlag Nr. 3, BUZ 2.0 Ich habe oben geschildert, dass es der beharrlichen Arbeit der BUZ 2.0 – Leute zu verdanken ist, dass Missstände bis hin zu eventuellen Straftaten im VZB überhaupt aufgedeckt werden konnten.
    Diese Gruppe steht m.E. nach dafür, dass weiterhin Aufklärung betrieben wird, dass
    Verantwortung benannt wird und übernommen werden muss, und dass das Vermögen, dass von den 2,2 Milliarden noch verblieben sein wird, wie auch die künftigen Beiträge der Kollegen, in Zukunft in verantwortungsvoller Weise angelegt werden.
    Meine ganz klare Wahlempfehlung gilt daher dem Wahlvorschlag Nr. 3, der BUZ 2.0.

    Wahlvorschlag Nr. 4, Initiative Unabhängiger Zahnärzte Berlin IUZB Unter den Wahlvorschlägen der IUZB finden wir Vertreter, deren Namen entweder für risikoreiche Investments der Vergangenheit stehen, als auch solche, die dem alten Aufsichtsausschuss angehören.
    Dessen mangelnde Ausübung einer Kontrollfunktion war das erste schwache Glied in einer Kette unheilvollen Versagens.
    Wir haben am 11.10. erlebt, wie der Beginn der Veranstaltung sich verzögerte, weil Kollegen aus der IUZB verhindern wollten, dass die Veranstaltung online übertragen wurde. Transparenz und Aufklärungswille sehen anders aus!
    Stellvertretend für den (alten) Aufsichtsausschuss, berief sich am 11. Oktober ein Mitglied auf die Geltung einer „Unschuldsvermutung“.
    Dass diese Forderung unwidersprochen blieb, zeigt ein erschreckendes Missverständnis der dort noch heute Tätigen hinsichtlich ihrer Aufgabe: Nicht wir (oder andere) müssen dem Aufsichtsausschuss ein Versagen nachweisen, sondern der Aufsichtsausschuss muss gerade angesichts der massiven Fehlinvestments (es war von zwei Dritteln der getätigten Investitionen die Rede) beweisen, dass er seine Kontrollfunktion gewissenhaft wahrgenommen hat.
    Um zu verhindern, dass Kollegen mit einer derartigen Einstellung auch ab 2026 Verantwortung für unsere Renten tragen werden, darf die IUZB
    m.E. nach nicht gewählt werden.

    Wahlvorschlag Nr. 5, Freier Verband FVDZ Der Freie Verband FVDZ hat in sich jüngster Vergangenheit darum bemüht, die Kollegen von ihrer Wahlliste fern zu halten, die als belastet gelten müssen. Dies war ein wichtiger erster Schritt, durch den es möglich wurde, dass „Erneuerer“ in verantwortungsvolle Positionen vorgerückt sind.
    Der Vortrag des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Th. Schieritz, dem wir am 11.Oktober folgen konnten, liess es dementsprechend an Klarheit nicht fehlen.
    Es ist zu hoffen, dass der FDVZ diesen Weg weiter beschreitet.

    Wahlvorschlag Nr. 7, Dentista – Verband der Zahn-Ärztinnen Begibt man sich auf die Webseite des Verbandes der Zahnärztinnen, findet man keine Stellungnahme zu den gravierenden Problemen des VZB.
    Wer also der Meinung ist, dass diesen Problemen wie auch der Zukunft des VZB ein prominenter Platz in der Kammerpolitik eingeräumt werden muss, ist bei den Dentista nicht richtig.

    Wahlvorschlag Nr. 8, Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte Liest man das Wahlprogramm des Verbandes zur Wahl der Berliner Zahnärztekammer, glaubt man, aus einem bösen Traum zu erwachen.
    Von einer Durchschnittsrendite über 4%, die (seit 2010, als die „Welt noch in Ordnung“ war, Anm. d. Autorin) erzielt worden sei, ist die Rede, von einem konsequenten Konsolidierungskurs, auf dem fortgeschritten werde, und von einer Dynamisierung der Rentenanwartschaften.
    Wer die Realität derartig verzerrt, von dem sind Transparenz und Aufklärung auch in Zukunft nicht zu erwarten.
    Der Präsident der Zahnärztekammer, der seinem Praxiskollegen Rellermeier mehr Fragen stellen könnte, als uns bisher eingefallen sind, besetzt Listenplatz Nr. Eins.
    Der Wahlvorschlag Nr. 8, Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte, sollte nach meiner Empfehlung keine einzige unserer Stimmen erhalten.

    Liebe Kollegen, diese meine Einschätzungen sollen eine Hilfestellung bei der bevorstehenden Kammerwahl für Sie sein, und gleichzeitig eine Aufforderung, diese zu überprüfen und sich selbst ein Bild zu machen.
    Die Webseite der BUZ 2.0 bietet bereits umfangreiches Material dazu.
    Gleichzeitig ergeht meine Bitte an Sie, selbst zu wählen und Ihre Informationen sowie diesen Wahlaufruf mit möglichst vielen Kollegen zu teilen.
    Aus rechtlichen Gründen (Aufklärer müssen sich immer an das Recht halten, wollen sie keine Abmahnungen oder Unterlassungsklagen riskieren) ist es uns nicht möglich, Wahlaufrufe und Informationen selbst breitflächig zu streuen.
    Aber es ist keine Kleinigkeit, um die es hier geht: Es geht um hunderttausende von Euro, die jeder von uns im Laufe seines Lebens in das Versorgungswerk eingezahlt hat, oder noch einzahlen wird, es geht um unsere Alterssicherung, um unser Vertrauen in die Zahnärztliche Selbstverwaltung, und letztlich auch in das Funktionieren unserer Demokratie.

    Mit kollegialen Grüssen

    Heidemarie Schroeder

  2. Susanne P.

    „Im Sinne einer solchen Transparenz würden wir es auch begrüßen, wenn Herr Dr. Heegewaldt und Herr Dr. Rellermeier …“
    Schweigen, Vernebeln und Aussitzen, wird seit jeher bei Skandalen als Mittel der Wahl praktiziert.

  3. Kammer Erklärt

    Mit Rückblick auf die gestrige Vertreterversammlung des VZB am 11.10.25:
    Also, die ZÄK hat das Recht einen Vertreter mit Rederecht zur Vertreterversammlung des VZB zu schicken. Üblicherweise ist das der Präsident der ZÄK.
    Ist dem gesamten Vorstand der ZÄK nicht aufgefallen, das Herr Heegewaldt bei den Tagesordnungspunkten zur juristischen Aufarbeitung gegen Herrn Rellermeier als befangen gilt. Auch wenn sich Herr Heegewaldt zu diesen Punkten zurückgehalten hat, heißt das ja nicht, dass ein unbefangener Vertreter der ZÄK von seinem Rede- und Fragerecht anders Gebrauch gemacht hätte. Die ZÄK hat sich im VZB selbst entmachtet.

    • Dr. Heidemarie Schroeder

      Ich muss zugeben, dass ich mich erst seit dem 11.10. mit dem Thema Versorgungswerk beschäftige. Ich wusste also nicht, auf wie vielfache Art und Weise Herr Heegewaldt mit seinem Kollegen Rellermeier wirtschaftlich verbandelt ist und dachte: Aha! Hier will einer aufklären! Es ist für uns Betroffene nicht zu schnallen, wer die Verhinderter einer Aufklärung sind, und wer einer Neuausrichtung im Wege steht. Es wäre eine Katastrophe, wenn diese alte Garde weiter die Geschicke des VZB lenken dürfte und im schlimmsten Fall von Verjährungsfristen strafbarer Handlungen profitierte. Dem BUZ 2.0 kommt die undankbare Aufgabe zu, Aufklärung zu leisten, damit eine hinreichende Zahl von Kollegen durch ihre Stimmabgabe bei der Kammerwahl Strafverfolgung der Schuldigen, eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und einen Neuanfang möglich macht.

      • Klaus-Peter Jurkat

        Sehr geehrte Frau Dr. Schroeder
        Ein wesentlicher Meilenstein wurde gerade durch „Der Tagesspiegel“ geliefert. In einer Kommentarspalte war der Link “ https://limewire.com/d/VauMj#jJHG3LEkGj “ veröffentlicht. Hier sind die kompletten 14 Fragenkataloge vom Kollegen Klutke zu finden, die schon im Feb. 2025, unter Geheimhaltung, nur dem Versorgungswerk zur Verfügung gestellt wurden. Dennoch, das ganze Umfeld, auch sicher in der Kammer, wusste Bescheid. Damit hat die Öffentlichkeit endlich die Möglichkeit sich selbst eine Meinung über die Hintergründe im VZB zu bilden. Im Nachhinein erstaunlich, wie lange das gedauert hat. Es herrschte sicherlich viel Angst vor irgendwelchen Prozessen. “ Der Tagesspiegel“ wird’s verkraften können

      • Thomas B.

        Da schreibt der Kammerpräsident doch tatsächlich im MBZ 11/25: … “ Als Kammerpräsident muss ich hier auf maximaler Transparenz bestehen.“ … und trägt mit seiner vielfachen Nähe als Praxis- und Imobilienpartner zum Kollegen Rellermeier in keiner Form zu einer Aufklärung des ganzen Dilemmas bei. Bei der VV vom 11.10. drängte sich eher der Eindruck auf, dass seinerseits wenig Interesse an einer Aufklärung der Vorgänge im VZB besteht.

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