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Fordert der Kollege Rellermeier aktuell ein Übergangsgeld vom VZB?

Erscheint es aufgrund der immensen Schieflage des VZB eine grundsätzliche Charakterfrage einen solchen Schritt aus welchen Gründen auch immer, zu gehen? Wie würden Sie eine derartige Entscheidung beurteilen? Hinterlassen Sie uns Ihre Kommentare.

5 Kommentare

  1. Dr. Isabel Richter

    Wann wird die Anklageschrift beim Kammergericht Berlin gegen 12 Parteien veröffentlicht? Und gegen wen wird geklagt?

  2. Dr. Heidemarie Schroeder

    Unser Versorgungswerk befindet sich nicht in einer „Schieflage“, sondern es befindet sich kurz vor dem Niedergang. Dass der ehemalige Vorsitzende des VZB Rellermeier, der an den immensen finanziellen Verlusten unseres Versorgungswerks eine Hauptschuld trägt, nicht Scham, Reue und Verzweiflung empfindet, sondern weiterhin Geld aus dem stark geleerten VZB-Topf fordert, zeigt, mit welcher Art von Mensch wir es zu tun haben. Dass diesem ein Handeln, dass mehr als die Hälfte unserer Rücklagen vernichtet hat, quasi ohne Kontrolle möglich war, macht mich mindestens genauso fassungslos, wie sein damaliges und heutiges Handelnd selbst. Dass Menschen dieser Couleur die Ruder unserer Welt -hier das kleine Ruder unseres VZB- übernehmen können, scheint symptomatisch für unsere Zeit, in deren krankes Antlitz wir täglich mit den Weltnachrichten schauen können. Es wird Zeit, dass die Anständigen sich gegen die Unanständigen wehren. Im Kleinen -unserem Versorgungswerk- wie im Grossen.

  3. Dr. Walid El-Khatib

    Ein kollektiver Schluck für alle Kollegen aus einem kaum verdaulichen Getränk serviert, rechtlich, moralisch und ethisch nicht nachvollziehbar für mich. Jeglicher Maßstab astronomisch ausserhalb der Umlaufbahn

  4. Alexander Klutke

    Das Thema Übergangsgelder gab es, ebenfalls mit Beteiligung von Protagonisten aus dem Verband der Zahnärzte, in Berlin schon zuvor:
    https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/berliner-zahnarztbosse-fuellen-sich-die-eigenen-backentaschen

  5. Klaus-Peter Jurkat

    Aus Entschädigungssatzung des VZB, hier Augenmerk auf den letzten Satz:
    „(2) Eine Übergangsentschädigung wird nicht gewährt, wenn durch gerichtliche Entscheidung festgestellt ist, dass sich die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsausschusses im Zusammenhang mit ihrer oder seiner Tätigkeit im Verwaltungsausschuss strafbar gemacht hat und/oder dem Versorgungswerk durch pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen schuldhaft einen Vermögensschaden zugefügt hat. Die Zahlung der Übergangsentschädigung wird zinslos ausgesetzt, wenn ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden ist.“
    Der Kollege wird wohl den Antrag auf Vorrat stellen, um im Falle einer gerichtlichen Unschuld, die Forderung einzutreiben.
    Wäre schön gewesen, wenn der Kollege auch bezüglich der Anlagenrichtlinie, seine juristische Expertise eingebracht hätte.

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