Sponsoring mit unseren, dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin anvertrauten Rentengeldern

Beurteilen Sie selbst: Mittelverwendung und Transparenz im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin Die Satzung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) legt eindeutig fest, wie die Mittel des Versorgungswerks verwendet werden dürfen. Unter Teil VI: Verwendung der Mittel heißt es in § 32: § 32 Verwendung der Mittel, Vermögensanlage (1) Die Mittel des Versorgungswerks dürfen nur für … Sponsoring mit unseren, dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin anvertrauten Rentengeldern weiterlesen