{"id":932,"date":"2025-06-11T00:07:58","date_gmt":"2025-06-10T23:07:58","guid":{"rendered":"https:\/\/buz-2-0.de\/?p=932"},"modified":"2025-06-17T20:56:32","modified_gmt":"2025-06-17T19:56:32","slug":"memo-zum-versorgungswerk-der-zahnaerztekammer-berlin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/buz-2-0.de\/?p=932","title":{"rendered":"Memo zum Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Berlin"},"content":{"rendered":"\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted has-small-font-size\">Zur Einordnung der Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses gem\u00e4\u00df \u00a7\u202f86 VwVfG<br><br>Dr. H. Dohmeier-de Haan<br>vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung<br>Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Berlin<br>10. Juni 2025<br><br>Anlass und Ziel<br><br>In der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahn\u00e4rztekammer Berlin wurden am 5. April 2025 sowie am 24. Mai 2025 insgesamt sechs Antr\u00e4ge auf Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses gestellt. Drei dieser Antr\u00e4ge erhielten die satzungsgem\u00e4\u00df erforderliche Zweidrittelmehrheit und wurden damit beschlossen.<br><br>Die Rechtsaufsicht hat zu erkennen gegeben, dass solche Entscheidungen einen \u201ewichtigen Grund\u201c im Sinne von \u00a7\u202f86 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) voraussetzen.  <br>Dieses Memo soll erl\u00e4utern, wie sich die Vertreterversammlung mit dieser Anforderung auseinandergesetzt hat und warum sie sich \u2013 nach ausf\u00fchrlicher Diskussion \u2013 zu den getroffenen Beschl\u00fcssen veranlasst sah.<br><br>Rechtlicher Hintergrund: \u00a7\u202f86 VwVfG<br>Nach \u00a7\u202f86 VwVfG kann ein Ehrenamt nur dann entzogen werden, wenn ein \u201ewichtiger Grund\u201c vorliegt. Die juristische Fachliteratur nennt hierf\u00fcr verschiedene Gr\u00fcnde, etwa:<br><br>- eine gr\u00f6bliche Pflichtverletzung  <br>- die fehlende F\u00e4higkeit zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Amtsaus\u00fcbung  <br>- ein Verhalten, das als unw\u00fcrdig f\u00fcr das Amt gewertet werden muss  - oder \u2013 und das war f\u00fcr unsere Diskussion besonders ma\u00dfgeblich \u2013 ein nachhaltig zerr\u00fcttetes Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Gremium und ehrenamtlich t\u00e4tiger Person.<br><br>Zur Lagebeurteilung durch die Vertreterversammlung<br>Die Diskussionen in der Vertreterversammlung, sowohl im April als auch im Mai, waren gepr\u00e4gt von dem Bem\u00fchen, die teils schwierige Gesamtsituation des Versorgungswerks angemessen zu bewerten \u2013 mit der gebotenen Differenzierung und Fairness. Die Antr\u00e4ge auf Abberufung waren keineswegs leichtfertig motiviert, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Ernstnehmens der Verantwortung gegen\u00fcber den Mitgliedern des Versorgungswerks.<br><br>Die zentralen Kritikpunkte, die zum Vertrauensverlust f\u00fchrten, lassen sich \u2013 zusammengefasst \u2013 wie folgt beschreiben:<br><br>1. Fehlende strategische Umsteuerung trotz bekannter Problemlage  <br>2. Keine Initiative zur Neubesetzung der Direktorenstelle  <br>3. Mangel an Transparenz und Kommunikation  <br>4. Wahrgenommene fortdauernde Einflussnahme ehemals verantwortlicher Personen<br><br>Diese Punkte wurden in der Versammlung offen und sachlich zur Sprache gebracht. Den betroffenen Mitgliedern wurde das Wort angeboten, das teils auch genutzt wurde. Die Diskussion verlief trotz der Schwere des Themas in einem insgesamt respektvollen Rahmen.<br><br>Verfahren und Abstimmung<br>- Die Vertreterversammlung hat, wie in der Gesch\u00e4ftsordnung vorgesehen, in geheimer Einzelabstimmung \u00fcber jeden Antrag entschieden.  <br>- In drei F\u00e4llen wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht, in den anderen nicht.  <br>- Der rechtliche Grundsatz des rechtlichen Geh\u00f6rs wurde beachtet.<br><br>Auch das zeigt: Die Entscheidung war nicht pauschal, sondern das Ergebnis eines differenzierten Meinungsbildungsprozesses.<br>Rechtliche Bewertung<br>Nach allem, was in der Versammlung diskutiert und gewichtet wurde, war f\u00fcr eine Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter der Punkt erreicht, an dem das Vertrauen in einzelne Mitglieder des Verwaltungsausschusses nicht mehr bestand. Genau dieser Verlust des Vertrauensverh\u00e4ltnisses kann \u2013 wie in \u00a7\u202f86 VwVfG vorgesehen \u2013 einen tragf\u00e4higen Grund f\u00fcr eine Abberufung darstellen.<br><br>Die Vertreterversammlung hat sich bei ihrer Entscheidung erkennbar nicht von pers\u00f6nlichen Motiven oder parteilichen Erw\u00e4gungen leiten lassen, sondern vom Willen, die Handlungsf\u00e4higkeit und Glaubw\u00fcrdigkeit des Versorgungswerks zu sichern.<br><br>Abschlie\u00dfende Bemerkung<br>Ich bin mir bewusst, dass derartige Beschl\u00fcsse nicht nur juristisch, sondern auch menschlich schwer wiegen. F\u00fcr die betroffenen Kolleginnen und Kollegen stellt eine Abberufung eine schmerzhafte Erfahrung dar \u2013 und f\u00fcr das gesamte Gremium eine Belastung. Umso wichtiger war es, den Vorgang sorgf\u00e4ltig, sachlich und im Einklang mit unserer Satzung und den gesetzlichen Vorgaben zu gestalten.<br><br>Vor dem Hintergrund der absehbaren Konfliktlage wurde im Vorfeld der Sitzung versucht, die Situation im Gespr\u00e4ch zu kl\u00e4ren \u2013 auch mit dem Ziel, eine m\u00f6gliche Abberufung durch freiwillige R\u00fccktritte zu vermeiden. Da dies nicht erfolgt ist, lag es in der Verantwortung der Vertreterversammlung, die erforderlichen Entscheidungen im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit zu treffen.<br><br>Die getroffenen Abberufungen sind \u2013 bei aller Tragweite \u2013 aus Sicht der Versammlung sachlich begr\u00fcndet und rechtlich tragf\u00e4hig.<br><br>Dr. H. Dohmeier-de Haan<br> <\/pre>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-ad2f72ca wp-block-group-is-layout-flex\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Einordnung der Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses gem\u00e4\u00df \u00a7\u202f86 VwVfGDr. H. Dohmeier-de Haanvorsitzendes Mitglied der VertreterversammlungVersorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Berlin10. Juni 2025Anlass und ZielIn der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahn\u00e4rztekammer Berlin wurden am 5. April 2025 sowie am 24. Mai 2025 insgesamt sechs Antr\u00e4ge auf Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses gestellt. 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