{"id":83,"date":"2023-06-10T05:08:29","date_gmt":"2023-06-10T05:08:29","guid":{"rendered":"https:\/\/buz-2-0.de\/?p=83"},"modified":"2023-06-24T17:48:30","modified_gmt":"2023-06-24T17:48:30","slug":"die-zahnnaerztliche-selbstverwaltung-vor-dem-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/buz-2-0.de\/?p=83","title":{"rendered":"Die (zahn)\u00e4rztliche Selbstverwaltung vor  dem Aus?"},"content":{"rendered":"\n<p>( Dieser Text wurde zum ersten Mal im Jahr <strong>2002 <\/strong>ver\u00f6ffentlicht)<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\" https:\/\/daz-forum.org\"> https:\/\/daz-forum.org<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Die Selbstverwaltung der \u00e4rztlichen Professionen in Form der Kammern, aber auch der KZVen, stellt ein von der Gesellschaft den \u00c4rzten und Zahn\u00e4rzten gew\u00e4hrtes Privileg dar. Es handelt sich hierbei um eine historische Errungenschaft (was h\u00e4ufig vergessen und auch gerne &#8211; je nach Bedarf &#8211; falsch dargestellt wird). \u00dcber Jahrzehnte war es das Bestreben der in privatrechtlichen Vereinen und Verb\u00e4nden organisierten \u00c4rzte- und Zahn\u00e4rzteschaft, f\u00fcr sich Strukturen zu erreichen, unter denen die staatlichen Beh\u00f6rden auf ihr bisher ausge\u00fcbtes unmittelbares Aufsichtsrecht \u00fcber den einzelnen Arzt verzichteten und der verfassten \u00c4rzteschaft Autonomie verliehen und damit den Bestand ein einheitliches Handeln bei weitgehender berufsinterner Selbstkontrolle erm\u00f6glichen sollten. Die hierf\u00fcr notwendigen Gesetze konnten nur erreicht werden, weil der Staat in der Selbstverwaltung der \u00e4rztlichen Professionen eine Regulierungsoption (das Subsidiarit\u00e4tsprinzip) zum Wohle der gesamten Gesellschaft erkannte. Als Grundlage der Kammerbildungen l\u00e4sst sich demnach eine Art Vertrag zwischen der \u00c4rzte- und Zahn\u00e4rzteschaft und der Gesellschaft ausmachen, indem im Tausch gegen qualifizierte und kompetente Leistung die Gesellschaft den \u00e4rztlichen Professionen Autonomie in der Berufsaus\u00fcbung, Freiheit von sozialer Kontrolle durch Laien, Schutz gegen unqualifizierten Wettbewerb, ein hohes Einkommen und ein entsprechendes Prestige versprach. Damit wird deutlich, dass die Selbstverwaltung keine ausschlie\u00dfliche Angelegenheit der \u00e4rztlichen Berufsst\u00e4nde ist, die diesen die M\u00f6glichkeit zur einseitigen Verfolgung eigener Interessen gibt, sondern sie ist gleichzeitig auch eine der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl verpflichtete Institution.<br>Je mehr sich in der Gesellschaft der (sehr verallgemeinerte) Eindruck verst\u00e4rkte, dass die berufsst\u00e4ndisch organisierte Zahn\u00e4rzteschaft in weiten Bereichen der ihnen zugestandenen Selbstverwaltung keinen anderen Zielsetzungen folgte als denen der &#8222;individuellen Nutzenmaximierung&#8220;, desto st\u00e4rker f\u00fchlten sich die politischen Parteien dazu aufgerufen, in das Politikfeld Gesundheitswesen mit ordnungspolitischen Ma\u00dfnahmen (inklusive wahltaktischer Versprechungen) einzugreifen. Hintergrund dieser Entwicklung war es, dass die Kammern und KZVen zu oft zu unprofessionell auf sich ver\u00e4ndernde Erwartungen in der Gesellschaft reagierten. Sie griffen die Erwartungen (z.B. Priorit\u00e4t der Zahnerhaltung statt Zahnersatz, Prophylaxe, Qualifizierung des Personals etc.) nicht auf, stimmten berechtigte Eigeninteressen mit den sich abzeichnenden Bed\u00fcrfnissen der Gesellschaft nicht ab und vers\u00e4umten es somit, Gesundheitspolitik im Konsens vorausschauend zu gestalten.<br>Dass die dadurch provozierten externen staatlichen Ma\u00dfnahmen und Steuerungsversuche aufgrund ihrer Sachferne oft die Kosten im Gesundheitswesen noch weiter in die H\u00f6he trieben, ist ein Faktum, auf welches die Zahn\u00e4rzteschaft nachtr\u00e4glich zu Recht verweisen konnte, das gesamtgesellschaftlich jedoch oft nur noch als Rechtfertigungspolemik wegen eigener Unt\u00e4tigkeit wahrgenommen wurde. Dabei ist es auch wahr, dass die Politik &#8222;sich immer dann gerne auf das Subsidiarit\u00e4tsprinzip beruft, wenn sie nur subsidi\u00e4r mit unangenehmen Dingen in Verbindung gebracht werden m\u00f6chte&#8220;. So ist es ein immer wiederkehrendes Ritual der politischen Parteien, auf die Eigenverantwortlichkeit der Zahn\u00e4rzteschaft dann zu verweisen, wenn man selbst die Verantwortung von sich schieben m\u00f6chte.<br>Gegen diese Entwicklung wurde berufsintern von Teilen der Zahn\u00e4rzteschaft unter der sogenannten &#8222;Meinungsf\u00fchrerschaft&#8220; des Freien Verbandes Deutscher Zahn\u00e4rzte eine totale Konfrontationsstrategie aufgebaut, deren Ziel es sein sollte, der verst\u00e4rkten staatlichen Steuerungstendenz durch einen weitestgehenden Ausstieg aus dem entwickelten System der Gesundheitsversorgung der Bev\u00f6lkerung zu begegnen. Unter dem leicht durchschaubaren Klischee der Wiederherstellung der gleichberechtigten Zweierbeziehung zwischen Arzt und Patient sollte durch &#8222;marktvermittelte Konkurrenz&#8220; der sogenannten &#8222;Kostenexplosion&#8220; begegnet werden, wohl wissend, dass die Steuerung des Marktes bei bestimmten G\u00fctern, wie sie die Gesundheit nun einmal darstellt, in der Regel nicht zu einem gleichm\u00e4\u00dfigen, hoch stehenden Versorgungsniveau f\u00fcr alle f\u00fchrt.<br>So entstand nicht ohne eigenes Zutun der Zahn\u00e4rzte das Bild von einem privilegierten Beruf, der als eine Gruppe von Marktteilnehmern angesehen wurde, von denen die hohe Wertsch\u00e4tzung der Gesundheit als kollektive Einkommensressourcen ausgebeutet wurde. Immer weniger wurde der Profession der Zahn\u00e4rzte jene Ethik attestiert, durch die sie sich als Berufsgruppe mit besonderen Rechten hatte konstituieren k\u00f6nnen.<br>Unter dem laut verk\u00fcndeten Anspruch des Freien Verbandes Deutscher Zahn\u00e4rzte, die deutschen Zahn\u00e4rzte zu repr\u00e4sentieren, stehen wir heute vor einer Erosion der zahn\u00e4rztlichen Selbstverwaltung. Es zeichnet sich ab, dass es zu einer staatlich verordneten Kompetenzbeschr\u00e4nkung bei den KZVen kommen wird und dass der Staat durchaus bereit ist, die Zahn\u00e4rzte aus der, in Anf\u00fchrungszeichen, &#8222;Zwangsmitgliedschaft&#8220;, der selbst von vielen Berufsangeh\u00f6rigen so wenig gesch\u00e4tzten KZVen zu entlassen. Allerdings wird er dann freie Zahn\u00e4rzte am Markt nicht, wie vom FVDZ postuliert, auf den Marktteilnehmer Patient sto\u00dfen, von seiner berufsst\u00e4ndischen Solidargemeinschaft befreit, sondern er wird sich als alleiniger Vertragspartner der Krankenkassen wiederfinden, die unter Ausnutzung von Angebot und Nachfrage die zahn\u00e4rztlichen Leistungen so marktgerecht gestalten und einkaufen werden. Das k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass die Mehrzahl der ehemaligen Zwangsmitglieder gerne an die Zeiten als Angeh\u00f6rige einer KZV erinnert wird. Dann wird auch deutlich werden, dass die Selbstverwaltung des Berufsstandes zwar kein ein f\u00fcr alle Mal erworbenes Recht ist, sondern eine zu erarbeitende Gegenleistung f\u00fcr versprochene und wahrgenommene Selbstverantwortung. Es wird vielleicht auch verst\u00e4ndlich werden, warum vor Jahrzehnten die Zahn\u00e4rzteschaft so vehement f\u00fcr die Pflichtmitgliedschaft aller Zahn\u00e4rzte in Kammer und (sofern sie an der Versorgung der gesetzlichen Versicherten teilnehmen wollten) KZV gestritten hat und warum die jetzt vorgenommenen hektischen Gr\u00fcndungen von privatrechtlichen Ersatzkassen (nat\u00fcrlich unter der F\u00fchrung des FVdZ) einen R\u00fcckschritt darstellen. Es ist ein Vers\u00e4umnis der Kammern und KZV-Vorst\u00e4nde, sich mit dieser historischen Entwicklung und ihren Konsequenzen nicht besch\u00e4ftigt und aus den Fehlern der Vergangenheit nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen zu haben. Mit einer Zersplitterung der Zahn\u00e4rzteschaft durch eine schleichende Kompetenzbeschr\u00e4nkung der KZV erfolgt auch eine schleichende Demontage. Es kann vorstellbar sein vor dem Hintergrund, dass die Politik das Ziel verfolgt, von immer weniger Zahn\u00e4rzten die Versorgung der Bev\u00f6lkerung sicherstellen zu lassen, dass es auch zu noch deutlicheren Einkommensunterschieden unter den Praxen kommen k\u00f6nnte. Dies wiederum k\u00f6nnte negative Auswirkungen zum Beispiel auf die Struktur einer berufsst\u00e4ndischen Altersversorgung und ihre Sicherstellung durch den unabdingbaren regelm\u00e4\u00dfigen Beitrag haben und die ohnehin nur schwache Verankerung der Zahn\u00e4rzteschaft kann man hier nur an Erfahrungen in Berlin berichten im Bewusstsein ihrer Mitglieder als ihr Selbstverwaltungsorgan weiter schw\u00e4chen.<br>F\u00fcr die Berliner Zahn\u00e4rztekammer kann gesagt werden, dass eine Auseinandersetzung mit diesen Tendenzen und ihrer Ursache nicht erkennbar ist. Nach einer Phase des Aufbruchs zu Beginn der Neunzigerjahre ist die derzeitige Arbeit der Zahn\u00e4rztekammer, wie schon in fr\u00fcheren Jahren, davon gekennzeichnet, dass nur auf gesundheitspolitische Herausforderungen, zum Beispiel Berufsordnung, Fortbildung, Qualifizierung des Personals etc., erneut nur reagiert wird. Stattdessen w\u00e4re es an der Zeit, diese Entwicklung fr\u00fchzeitig und breit zu diskutieren und Einfluss auf sie zu nehmen, um sie zu gestalten.<\/p>\n\n\n\n<p>H. Dohmeier-de Haan<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>( Dieser Text wurde zum ersten Mal im Jahr 2002 ver\u00f6ffentlicht) https:\/\/daz-forum.org Die Selbstverwaltung der \u00e4rztlichen Professionen in Form der Kammern, aber auch der KZVen, stellt ein von der Gesellschaft den \u00c4rzten und Zahn\u00e4rzten gew\u00e4hrtes Privileg dar. 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