{"id":449,"date":"2024-04-18T11:36:34","date_gmt":"2024-04-18T10:36:34","guid":{"rendered":"https:\/\/buz-2-0.de\/?p=449"},"modified":"2024-11-09T16:24:50","modified_gmt":"2024-11-09T15:24:50","slug":"449","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/buz-2-0.de\/?p=449","title":{"rendered":"Kurzbericht zur VV der KZV vom 15.04.2024"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>1. KZV-Verwaltungskostenanhebung von 1,6 auf 1,7% nun doch auf Dauer?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Anhebung der umsatzbezogenen Verwaltungskosten um 6,25 % durch die KZV Berlin zum 01.01.2024 wirft einige kritische Fragen auf. Die urspr\u00fcngliche Begr\u00fcndung f\u00fcr diese Erh\u00f6hung war die dringlich notwendige Dachsanierung des KZV-Geb\u00e4udes.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberraschenderweise ist der KZV-Vorstand nun nicht mehr der Auffassung, dass die gesetzliche vorgeschriebene Errichtung einer gro\u00dffl\u00e4chigen Photovoltaikanlage auf der Dachfl\u00e4che und\u00a0 die damit einhergehende Sanierung und Ert\u00fcchtigung des Daches in 2024 zu beginnen ist. Stattdessen beabsichtigt die KZV in 2024, die langfristig bekannten M\u00e4ngel des baulichen Brandschutzes zu beseitigen. Die Betr\u00e4ge zur Umsetzung des baulichen Brandschutzes waren bereits im Haushalt 2023 veranschlagt und sind nicht verbraucht worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Beschluss des KZV-Vorstandes auf Verschieben der Dachsanierung auf unbestimmte Zeit erfolgte ohne vorausgehende Information&nbsp; des regelm\u00e4\u00dfig tagenden Haupt-bzw. Haushaltsauschusses oder auch der KZV-Vertreterversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Weshalb der KZV-Vorstand an der Anhebung der Verwaltungskosten um 6,25 % in 2024 dennoch festh\u00e4lt &#8211; trotz mittelfristigen Entfalls der ma\u00dfgeblichen Begr\u00fcndung &#8211; anstatt die Beitr\u00e4ge zu senken oder an die Mitglieder zur\u00fcckzuzahlen, wurde den Vertretern nicht nachvollziehbar dargelegt. Es ist somit vollkommen unklar, wof\u00fcr der in 2024 erhobene Zusatzbeitrag nun verwendet wird und deutet \u00fcberdies darauf hin, dass der seitens des KZV-Vorstandes mit der Dachsanierung begr\u00fcndete<strong> <\/strong>Beitragserh\u00f6hung doch auf Dauer angelegt sein soll.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Kritik an der Absenkung des vdek-Basisgrenzwertes (HVM).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der KZV-Vorstand entschloss sich zu Jahresbeginn 2024 nicht nur zur (unstrittigen) Absenkung des Basisgrenzwertes im Honorarverteilungsma\u00dfstab (HVM) f\u00fcr die Wohnortkassen (\u201eWOP\u201c, z.B. AOK, BKK etc. &#8211; hier kam es zu Budget\u00fcberschreitungen), sondern auch zur simultanen Absenkung Basisgrenzwertes f\u00fcr die Ersatzkassen (\u201evdek\u201c, z.B. TK, Barmer etc.).<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Entscheidung erntete deutliche Kritik einiger Vertreter, da die Kassenzahn\u00e4rzte dadurch undifferenziert mittelfristig deutliche geringere Leistungsaussch\u00fcttungen f\u00fcr Ersatzkassen-Versicherte erhalten. So w\u00e4re es aus der Sicht dieser Vertreter nicht notwendig gewesen den Basisgrenzwert auch bei f\u00fcr die Ersatzkassen abzusenken, da das bisherige vdek-Budget bereits in 2023 nicht ausgesch\u00f6pft worden ist und sehr wahrscheinlich in 2024 wieder nicht ausgesch\u00f6pft werden wird. Die vom KZV-Vorstand zu verantwortende \u00fcberm\u00e4\u00dfige Liquidit\u00e4tsreduktion erschwert die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage in den kassenzahn\u00e4rztlichen Praxen unn\u00f6tig.<\/p>\n\n\n\n<p>Da eine r\u00fcckwirkende \u00c4nderung dieser KZV-Vorstandsentscheidung nicht m\u00f6glich ist, kommt eine Wiederherstellung des alten vdek-Basisgrenzwertes fr\u00fchestens zum 3. Quartal 2024 in Frage. Ob sich der vom FVDZ dominierte KZV-Vorstand zu dieser Korrektur entschlie\u00dfen wird, ist nicht absehbar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. KZV-Verwaltungskostenanhebung von 1,6 auf 1,7% nun doch auf Dauer? Die Anhebung der umsatzbezogenen Verwaltungskosten um 6,25 % durch die KZV Berlin zum 01.01.2024 wirft einige kritische Fragen auf. 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