{"id":2007,"date":"2026-07-13T08:02:41","date_gmt":"2026-07-13T07:02:41","guid":{"rendered":"https:\/\/buz-2-0.de\/?p=2007"},"modified":"2026-07-13T08:02:41","modified_gmt":"2026-07-13T07:02:41","slug":"zur-sondervv-vom-08-07-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/buz-2-0.de\/?p=2007","title":{"rendered":"Zur SonderVV vom 08.07.2026"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Gemeinsame Stellungnahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>des Freien Verbandes Deutscher Zahn\u00e4rzte, Landesverband Berlin (FVDZ Berlin), Berlins Unabh\u00e4ngiger Zahn\u00e4rzte (BUZ 2.0) und der Vereinten Liste<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ereignisse der Vertreterversammlung der Kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigung Berlin (VV) vom 8. Juli 2026 haben bei vielen Berliner Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzten erhebliche Fragen aufgeworfen. Als zahn\u00e4rztliche Berufsverb\u00e4nde sehen wir uns deshalb in der Verantwortung, die Vorg\u00e4nge sachlich einzuordnen und die aus unserer Sicht wesentlichen Gesichtspunkte darzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unterschiedliche Auffassungen \u00fcber den richtigen Weg in der Berufspolitik geh\u00f6ren zu einer lebendigen Selbstverwaltung. Umso wichtiger ist es jedoch, dass weitreichende Entscheidungen auf einer tragf\u00e4higen rechtlichen Grundlage beruhen und transparent nachvollziehbar sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gegenstand der VV waren Antr\u00e4ge auf Amtsenthebung des Vorstandsvorsitzenden, Karsten Geist, sowie der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Dr. Jana Lo Scalzo. Anlass hierf\u00fcr gab ihr Abstimmungsverhalten im Zusammenhang mit der Abberufung des Datenschutzbeauftragten der KZV Berlin.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Bereits vor der VV lagen mehrere rechtliche Bewertungen hierzu vor. Dazu geh\u00f6rten das Schreiben der Senatsverwaltung f\u00fcr Wissenschaft, Gesundheit und Pflege vom 6. Juli 2026 sowie anwaltliche Stellungnahmen, darunter ein Gutachten eines auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Diese kamen \u00fcbereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Abberufung des Datenschutzbeauftragten rechtlich vertretbar gewesen sei, eine Amtsenthebung der Vorstandsmitglieder hingegen mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sein k\u00f6nne. Dabei wurde insbesondere auf m\u00f6gliche Rechtswidrigkeiten sowie auf denkbare Schadensersatzanspr\u00fcche hingewiesen<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ungeachtet dieser rechtlichen Einsch\u00e4tzungen beschloss eine knappe Mehrheit der VV die Amtsenthebung des Vorstandsvorsitzenden mit sofortiger Wirkung. Der gleichlautende Antrag gegen die stellvertretende Vorstandsvorsitzende fand hingegen keine Mehrheit. Dieser unterschiedliche Ausgang der beiden Abstimmungen macht deutlich, dass auch innerhalb der VV keine einheitliche Bewertung der jeweiligen Verantwortlichkeiten bestand. Eine n\u00e4here Erl\u00e4uterung dieser unterschiedlichen Entscheidung k\u00f6nnte aus unserer Sicht zu einem besseren Verst\u00e4ndnis der Vorg\u00e4nge beitragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu einer vollst\u00e4ndigen Darstellung geh\u00f6rt der Hinweis, dass der Vorsitzende der VV, Dr. Helmut Kesler (Verband der Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte von Berlin), zu Beginn der Versammlung den Ausschluss der zahn\u00e4rztlichen \u00d6ffentlichkeit beschlossen hat. Unabh\u00e4ngig von der jeweiligen Bewertung dieser Entscheidung ist festzustellen, dass hierdurch die Transparenz einer Sitzung eingeschr\u00e4nkt wurde, deren Ergebnisse f\u00fcr die Berliner Zahn\u00e4rzteschaft von erheblicher Bedeutung sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beachtlich ist auch die Rolle von Dr. Andreas Hessberger (Initiative Unabh\u00e4ngiger Zahn\u00e4rzte e.V., IUZB) in diesem Sachverhalt. Er ist Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV. Er hat nach der Vorstandssitzung am 23.06.2026, in der die Abberufung des Datenschutzbeauftragten demokratisch beschlossen wurde, selektiv einige wenige der 40 Vertreterinnen und Vertreter informiert. Gerade genug um die ben\u00f6tigte Anzahl an Amtsenthebungsantr\u00e4gen zu erreichen. Dies l\u00e4sst auf eine befangene Initiierung des Verfahrens schlie\u00dfen und begr\u00fcndet massive rechtliche Zweifel an der Objektivit\u00e4t der Verfahrensf\u00fchrung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Mit Sorge betrachten wir dar\u00fcber hinaus die finanziellen Folgen der andauernden rechtlichen Auseinandersetzungen. Nach Angaben der Verwaltung sind seit Oktober 2024 Anwalts- und Gerichtskosten in H\u00f6he von rund 140.000 Euro entstanden. Diese summieren sich aus zwei vorherigen Amtsentbindungsverfahren gegen Geist, die von der Senatsverwaltung im Vorfeld ebenfalls als rechtswidrig eingestuft wurden. Diese Mittel stammen letztlich aus den Beitr\u00e4gen der Berliner Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte. Gerade vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen auch das Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Berlin derzeit steht, d\u00fcrfte dieser Aspekt bei vielen Kolleginnen und Kollegen auf besonderes Interesse sto\u00dfen. Umso mehr sollte es das gemeinsame Anliegen aller Verantwortungstr\u00e4ger sein, rechtliche Auseinandersetzungen nach M\u00f6glichkeit zu vermeiden und die finanziellen Interessen der Kollegenschaft stets im Blick zu behalten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Berliner Selbstverwaltung lebt von unterschiedlichen Meinungen, vom offenen Dialog und vom gegenseitigen Respekt. Sie lebt aber ebenso von der Bereitschaft aller Beteiligten, rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze zu achten und gerichtliche Kl\u00e4rungen abzuwarten, wo unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Unser gemeinsames Ziel ist eine starke, handlungsf\u00e4hige und vertrauensw\u00fcrdige Selbstverwaltung. Dazu geh\u00f6ren Transparenz, Rechtssicherheit, ein verantwortungsvoller Umgang mit den anvertrauten Mitteln und die Bereitschaft, politische Auseinandersetzungen mit Augenma\u00df und im Interesse der gesamten Berliner Zahn\u00e4rzteschaft zu f\u00fchren.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir werden uns auch weiterhin daf\u00fcr einsetzen, dass diese Grunds\u00e4tze das Handeln unserer Selbstverwaltung bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Freier Verband Deutscher Zahn\u00e4rzte, Landesverband Berlin&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Berlins Unabh\u00e4ngige Zahn\u00e4rzte (BUZ 2.0)&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Vereinte Liste&nbsp;<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gemeinsame Stellungnahme des Freien Verbandes Deutscher Zahn\u00e4rzte, Landesverband Berlin (FVDZ Berlin), Berlins Unabh\u00e4ngiger Zahn\u00e4rzte (BUZ 2.0) und der Vereinten Liste Die Ereignisse der Vertreterversammlung der Kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigung Berlin (VV) vom 8. 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